Hallo,
heute hatte ich unten angehängten Hinweis von Ebay in meinem Postfach.
In meinen Augen wird da dem Bilderklau "Tür und Tor" noch weiter aufgemacht.
Darf ich jetzt meine Bilder auch nicht mehr mit meinem Ebay-Namen überschreiben?
Gruß Vichy
Hallo,
heute hatte ich unten angehängten Hinweis von Ebay in meinem Postfach.
In meinen Augen wird da dem Bilderklau "Tür und Tor" noch weiter aufgemacht.
Darf ich jetzt meine Bilder auch nicht mehr mit meinem Ebay-Namen überschreiben?
Gruß Vichy
ZitatOriginal von Vichy
In meinen Augen wird da dem Bilderklau "Tür und Tor" noch weiter aufgemacht.
Darf ich jetzt meine Bilder auch nicht mehr mit meinem Ebay-Namen überschreiben?
Wenn dir das so wichtig ist, legst halt neben dein Produkt beim Fotografien deinen Namen dazu. Nichts einfacher als das!
Vielleicht sind Reklamationen vorgekommen, wonach sich die Käufer beschwerten, dass mit „Wasserzeichen“ o. ä. manche Mängel verdeckt wurden?
Also da können noch irgendwelche.. Gründe vorliegen…
Gegen Bildklau gibt es nach wie vor konkrete Regeln die das ohne ausdrückliche Genehmigung des Bilderrechtsinhabers verbieten, und das ist somit davon unberührt.
Gruß!
"Gegen Bildklau gibt es nach wie vor konkrete Regeln die das ohne ausdrückliche Genehmigung des Bilderrechtsinhabers verbieten"
Hallo Jurek,
ich bin Betreiber einer im Internet zu sehenden öffentlichen Stempel-Datenbank, bei der über 100 Sammler Stempel und Daten dazu eingestellt haben. Ich suche schon lange die Antwort auf die Frage, wer Rechteinhabers ist, zum Beispiel des Stempel auf der neben Deinen Beiträgen gezeigten DDR-Marke.
Wo finde ich dafür die "konkreten Regeln" oder besser noch, kannst Du sie zitieren ?
Schöne Grüsse, Richard
ZitatOriginal von Philaseiten.de
Wo finde ich dafür die "konkreten Regeln" oder besser noch, kannst Du sie zitieren?
Der Witz war gut!
Da würden sich Richter und Anwälte ja eine Menge Arbeit sparen.
Aber etwas konkreter:
a) die Reproduktion alleine erzeugt noch lange kein geschütztes Gut. Sprich, die Fotografie einer Kunstgegenstandes oder einer Briefmarke erzeugt kein neues geschütztes Gut.
b) Rechteinhaber ist immer der Entwerfer, er kann zwar seine Rechte abtreten belibt aber trotzdem immer der Rechteinhaber. Diese Rechte gelten in Dtl. (andere Länder andere Regeln) bis 70Jahre nach dem Tode (woohlgemerkt immer Jahresende)
c) Kopien/Fotographien für den Eigengebrauch sind immer erlaubt.
Bei einem Stempel heißt das also, wer hat diesen entworfen und das war immer eine Person, oder mehrere - leben diese noch? Oder sind sie schon mehr als 70 Jahre tot?
Sind sie schon mehr als 70 Jahre tot, davon darf man ausgehen, wenn es älter als 100 Jahre ist, so sind die Rechte verfallen und der Stempel ist gemeinfrei.
Hallo Richard,
zu dem was mein Vorschreiber schrieb.., die Rechte für Bilder, Filme & Co. im Internet, sind deutlich geregelt. Zum Beispiel auch in Wikipedia findest du einige Infos dazu.
Ich denke, dass es (jetzt unabhängig dessen, wenn man welche Stempel 1:1 für eigene Reproduktionen als Bilder verwenden will – was ein ganz anderes Thema ist) hänge auch immer davon ab, was man (z. B. im Forum als „Forum-Bedingungen“ hinschreibt, wie z. B. das, dass alle, die dort Bilder (als Rechteinhaber für ihre Bilder) reinstellen (z. B. Stempelabbildungen), erlauben den Forum Benützern diese Bilder für ihre Zwecke zu verwenden… (Dann ist man auf sicherer Seite).
Wenn dieses Info in Forum Bedingungen nicht steht (die jeder Schreiber bei Anmeldung mitbestätigen muss), muss man die Reinsteller von ihren gemachten Bildern fragen, ob sie einem die Verwendung ihres Bildes für öffentliche Zwecke ohne Kommerziellen Nutzen erlauben. (Da geht es um öffentliche Verwendung fremder Bilder).
Nur Stempel auf Briefmarken haben keinen Kopierrechtschutz. Die darf man – nur natürlich nicht missbräuchlich (strafrechtlich) – öffentlich als Abbilder verwenden. Allerdings nicht die fremden Bilder als Ganzes, weil dafür die Erlaubnis des Bildurhebers (oder genauer Quellennachweis) vorliegen müsste.
(Beispiel: Die gezeigte Briefmarke auf meinem Avatar, war früher in meinem Besitz und wurde von mir gescannt und somit wäre das mein persönlicher kopiergeschützter Bild, welches niemand 1:1 von mir ohne meiner Genehmigung verwenden dürfte, da ich theoretisch das anklagen könnte. Besonders, wenn das als persönliches „Logo“ verwendet wird. = Nur mal so zu Theorie, denn in der Praxis schaut manches anders aus. Aber den Stempel daraus könnte jeder graphisch "herausholen" und verwenden, da ich darauf natürlich keinen Anspruch habe ;)).
Gruß und schönen Sonntagnachmittag! ![]()
Bzgl. der ebay-Reglungen (Beitrag 1) besteht das Problem z.B. bei Foto-Sammlern: Wenn es Sammler gibt die nur das Motiv möchten, speichern sie sich einfach das Motiv der Auktion ohne Wasserzeichen ab. Wenn man die Möglichkeiten hat, Wasserzeichen einzufügen, dann sind diese Sammler - wenn Sie das Motiv möchten - gezwungen, mitzubieten.
Von daher ist dieses ebay-Vorhaben in manchen Fällen geschäftsschädigend.
ZitatWenn dir das so wichtig ist, legst halt neben dein Produkt beim Fotografien deinen Namen dazu. Nichts einfacher als das!
... auch das ist "nicht erwünscht" ... aber ich backe mir da ein rieeeeesengroßes Ei drauf, genauso wie die Mindestgröße bei den Bildern. Einfach wie gewohnt seine Bilder machen und wenn eBay bei einem Bild meckert, einfach das Originalbild auf 2000 Pixel Kantenlänge "aufblasen" ![]()
Bei den Produktbildern geht es eBay auch hauptsächlich um die Anbieter von Neuware. Hier soll schön alles einheitlich sein um möglichst vergleichbar zu sein. Der Hauptgrund mit dem Wasserzeichen ist ganz einfach: Google erlaubt keinerlei Texte auf den Bildern. ePay gibt alle Auktionen an Google-Shopping weiter.
Ich bin mal gespannt ob es irgendwann Konsequenzen gibt wenn man sich nicht an den "Bilderstandard" hält. Ich habe nachwievor bei vielen Bildern ein "sj-stamps" irgendwo auf dem Artikel oder ganz dick und Fett das SAFE oder LINDNER-Logo mit ins Bild gestellt.
... das Google-Shopping nutzt doch sowieso kaum einer, sonst würden meine Umsätze alle bei HOOD laufen, da Hood auch an Google-Shopping übergibt und ich aufgrund der Gebührenstruktur dort fast alles billiger online habe ![]()
Angechrieben wurde ich unzählige male ... "aus gegebenen Anlaß möchten wir Sie darauf hinweisen das viele Ihrer Bilder nicht dem eBay-Standard bla bla bla" ... einfach wegklicken und abwarten
... genauso macht eBay es ja auch nach den Meckerfluten nach jeder Preiserhöhung oder wie jetzt aktuell mit den neuen besch... Verkäuferstandards ![]()
... geht halt nicht mit aber leider auch nicht ohne ePay (das Thema hatten wir oft genug, die Käufer ziehen leider nicht mit)
Viele Grüße
Swen .... der in genau 2,5 Stunden in den Urlaub fliegt
![]()