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Was tun gegen Falschparker?

  • Vichy
  • 2. Juli 2014 um 08:02
  • Vichy
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    9.320
    • 2. Juli 2014 um 08:02
    • #1

    Hallo Freunde,

    wer kann mir Tipps geben?

    Die Lage:

    Seit dem Frühjahr sind wir umgezogen und glücklich, nur:
    wir haben massiv das Problem von Falschparkern oder besser von Einfahrtblockierern. Da auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Bäcker ist, wird der Straßenrand gern als Parkplatz genutzt.

    Obwohl der Tag noch jung ist, haben wir schon den dritten Fall (!).

    Foto 1: der Audi stand 11 Minuten vor der Einfahrt. Wie zu sehen geht es nicht schlimmer. Es war schon so schlimm das wir uns schon fast amüsierten.

    Foto 2: Der LKW steht spitz auf knapp an der Ausfahrt. Sicht gleich null und nach links kann man wegen des Winkels nicht abbiegen. Der LKW stand dort 26 Minuten (!).
    Was es so dreist macht: Hinter den Parkern ist mehrere Hundert Meter Platz zum Parken gewesen.

    Gibt es da besondere Regelungen (speziell wg der LKW)? Noch als Info: es ist eine Bundesstraße.

    Gruß Vichy

    Bilder

    • PKW 1.jpg
      • 118,88 kB
      • 640 × 480
      • 305
    • lkw 1.jpg
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    Stempel aus PEINE gesucht bis 1963

  • schubi1860
    neues Mitglied
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    Geburtstag
    10. Juni 1970 (55)
    • 2. Juli 2014 um 08:56
    • #2

    Hallo Vichy,

    an deiner Stelle würde ich persönlich zum Bürgermeister gehen.
    Dann wird das Thema auf einen Tagespunkt beim Hauptausschuss gesetzt und die Stadträte oder Gemeinderäte entscheiden dann ob evtl. ein Parkverbotsschild oder andere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation kommen sollen.

    So ists wenigstens bei uns so ( Gemeinde mit ca 12000 Einwohner )

    Alles Gute
    Jürgen

    Der Schwarze Einser ist mein Traum :P

  • wolleauslauf
    Gast
    • 2. Juli 2014 um 15:54
    • #3

    Hallo,

    an einem Reifen über Ventil die Luft rauslassen mit dem eigenen Auto hupend in der Ausfahrt stehen und die Polizei anrufen, dann kommt er ins Schwitzen.

    Du musst raus, also Auto mit Platten weiterfahren, dass Du rauskannst, evtl. is der Reifen hin, dann gibts noch 15 Euro von den Kameraden und der Hinweis von Dir, dass es beim Wiederholungsfall eine Anzeige gibt.

    Noch eine Möglichkeit ist auf DEINEM Grundstück ein absolutes Halteverbot mit Hinweis Feuerwehrausfahrt, bzw. Behindertenparkplatz aufzustellen ;)

    Noch eine Möglichkeit ( so ausreichend Platz ist ) den Wagen von 2 Freunden so eng einparken dass er nicht rauskommt und dann die Polizei holen, weil Du dringende Termine hast. ( Oder 2 Stunden schmoren lassen, bis die Brötchen altbacken sind ;) )

    Grüße von Wolle

  • labarnas
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.802
    • 2. Juli 2014 um 19:23
    • #4

    @ Vichy, es ist schwer. Mancher Tipp hier, wie z. B. zu parken sind Nötigung und dafür kann man belangt werden. Du kannst nur einen Zettel an die Windschutzscheibe stecken mit einer Frist (angemessen), dann den Abschleppdienst anrufen, in Vorkasse gehen usw.

    Vermutlich werden dann die Nachbarn sagen, hab Dich nicht so enge, macht ja jeder. So ist es bei mir und man muss echt die Nerven behalten, wenn man nicht auf sein Grundstück kann.

    Bin mal gespannt, für welche Variante Du Dich entscheidest.

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler - Koordinator im Philaforum - Web-Seite der FG

    Literaturliste (Stand Januar 2022)

  • ja2911
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    29. November 1991 (34)
    • 2. Juli 2014 um 20:13
    • #5

    Entweder so:


    oder so:


    oder seriöser so:

    und im Anhang ein echter Klassiker, den man allerdings durchaus als geschmacklich grenzwertig bezeichnen könnte ;)

    Bilder

    • verwarnung-dies-ist-kein-strafzettel.jpg
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      • 339
  • Vichy
    Stamm Mitglied
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    9.320
    • 2. Juli 2014 um 21:41
    • #6

    @ Wolle: deine Anregungen werde ich wohl kaum wahrnehmen.
    Ich denke, da habe ich mehr Ärger als mir lieb ist... 8-)

    @ ja2911: danke für die Fotos. Wir haben herzlich gelacht... Supi.

    Ich schrieb schon an anderer Stelle: Leider sind es immer andere Fahrer die die Einfahrt zuparken. Da macht Ansprechen u.ä. leider auch keinen Sinn.

    Lieben Gruß

    Stempel aus PEINE gesucht bis 1963

  • wolleauslauf
    Gast
    • 2. Juli 2014 um 21:47
    • #7

    Hallo Jonas,

    so schlecht finde ich den Hinweis nicht einmal.

    Ich würde natürlich auf die verbalen Ausdrücke und Sätze verzichten und deshalb hinzufügen:

    Ihr Fahrzeug wurde fotografiert ( mit Kennzeichen ) damit sie nächsten Monat weltweit in facebook in der Kategorie " Wer ist der blödste Falschparker" die Chance auf den Monatssieger haben !
    Beim übernächsten Mal sind sie bei YouTube live zu sehen !! ;)

    Grüße von Wolle

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    • 2. Juli 2014 um 22:36
    • #8

    @ Vichy:

    Habe ein ähnliches Problem bei meiner Ausfahrt. Trotz Verkehrszeichen "Absolutes Halteverbot" und großem Schild an der Ausfahrt (Bitte Einfahrt freihalten!) immer wieder zugeparkt, wegen Bäckerei und 2 Banken in unmittelbarer Nähe. Manchmal, wenn zufällig eine Politesse vorbeikommt, gibt es einen 15-Euro-Strafzettel. Nachfrage in der Bäckerei oder den Banken ist auch meistens erfolgreich. Wenn die Einfahrt nachts längere Zeit zugeparkt ist, hilft nur der Anruf bei der Polizei, die stellen anhand der Nummer den Halter fest und verständigen den. Mit einem Zettel an der Windschutzscheibe kann man den Fahrer zwar auch ärgern, aber es sind ja immer wieder neue da.

    Oder aufs Dorf umziehen, da gibt es solche Probleme meistens nicht. :D

    Gruß kartenhai

    Einmal editiert, zuletzt von kartenhai (2. Juli 2014 um 22:36)

  • Vichy
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    9.320
    • 3. Juli 2014 um 19:12
    • #9
    Zitat

    Original von kartenhai
    (...)
    Oder aufs Dorf umziehen, da gibt es solche Probleme meistens nicht. :D

    Gruß kartenhai

    Mmmh, geht ein Ort mit ca. 3000 Einwohnern noch als Dorf durch ?( 8-)

    Stempel aus PEINE gesucht bis 1963

  • wolleauslauf
    Gast
    • 3. Juli 2014 um 19:50
    • #10

    Und bei den paar Leuten habt Ihr einen Bäcker ???? :D ;) :P

    Gruß von Wolle

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    • 3. Juli 2014 um 21:02
    • #11
    Zitat

    Original von Vichy
    Mmmh, geht ein Ort mit ca. 3000 Einwohnern noch als Dorf durch ?( 8-)


    :

    In Bayern gilt gemäß der Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18. Oktober 1950 (Nr. I B1 – 68a 1) grundsätzlich jede Ansiedlung mit 10 oder mehr Wohngebäuden, die keine Stadt ist, als Dorf. Größere Dörfer mit stärkerer Arbeitsteilung und einzelnen städtischen Funktionen heißen in Süddeutschland, besonders in Bayern, Markt, in Norddeutschland, besonders in Niedersachsen, Flecken, auch Marktflecken.

    Gruß kartenhai aus der stadt

    Einmal editiert, zuletzt von kartenhai (3. Juli 2014 um 21:07)

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