Hallo alle zusammen !
Im Netz bei Ebay und Co wird häufig der Begriff " Kiloware" verwendet !
Philatelistisch betrachtet gibt es den Begriff nicht oder irre ich ?
Was sagt der Begriff Kiloware im juristischem Sinne aus ?
Müßte ein Angebot das unter dem Begriff steht, auch inhaltlich 1 Kilogramm
Briefmarken oder Belege aufweisen ?
Ist es betrügerisch wenn dann in der weiteren Artikelbeschreibung steht, es handelt sich hier um 36 Gramm ?
mfg
Jens