Hilfs-Verteiler sind z.B. Geschäfte wie die in Frankreich unentbehrlichen Tabakläden, welche Steuermarken auf Waren wie Zigaretten, Alkohol usw. anbringen und somit als Helfer des Fiskus agieren.
Siehe z.B. folgende Anweisungen an solche Steuergehilfen :
https://www.impots.gouv.fr/sites/default/files/formulaires/2840-sd/2021/2840-sd_3397.pdf