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Attest-Sprache - Formulierungen

  • Ästhetiker
  • 4. Februar 2011 um 12:01
  • Ästhetiker
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    • 4. Februar 2011 um 12:01
    • #1

    Werte Briefmarkenfreunde,
    heute will ich Euch zur Mitarbeit anregen um die Welt der windigen Formulierungen in den Attesten der BPP Verbandsprüfer ein wenig zu beleuchten.

    Wer kennt nicht nicht die zweideutigen Formulierungen in Arbeitszeugnissen. "Hat sich stets bemüht" hört sich z.B. im ersten Moment ganz gut an, heißt aber nichts anderes als "selten dämlich - nur zum Werkstatt fegen geeignet".

    Wer nun denkt das derartige Formulierungen nur in Immobilienangeboten, Arbeitszeignissen, oder Hotelbeschreibungen zu finden sind, der irrt gewaltig.

    Viele von Euch kennen vielleicht den kleinen Unterschied in Schlegel Attesten wenn ein postfrischer Posthornsatz attestiert wurde.

    Dort heißt es entweder:
    A)
    Die Marken sind echt und haben Originalgummi. Die Qualität ist einwandfrei, in der für diese Ausgabe normalen Zähnung.
    oder
    B)
    Die Marken sind echt und haben Originalgummierung. Die Qualität ist einwandfrei.
    Klartext: A) ist aufgrund der schlechteren Zähnung minderwertig und wird mit deutlichen Abschlägen gehandelt. Massenware halt.

    Ob die Formulierung Gummi / Gummierung auch etwas bedeutet kann ich nicht sagen, wundern würde es mich jedenfalls nicht.

    Augenscheinlich geben sich die alten Herren des BPP große Mühe den wahren Wert eines Prüfungsstückes nur einem elitären Kreis von Eingeweihten zu offenbaren. Wo kämen wir auch hin wenn jeder Kapitalanleger, ohne jahrelanges Studium, einfach so, etwas Geld in Briefmarken anlegen könnte? Gerade in Zeiten wie diesen, wo die Zentralbanken der westlichen Welt die Anleihen der eigenen Staaten aufkaufen. Aber genug des bitterbösen Hohns und zurück zum Thema.

    Ich überlege derzeit wie ich eine Sammlung mit 16 Attesten / Befunden bewerten soll, die mich interessiert. Dort ist unter anderem eine 151 Y abgebildet, die in dem Attest folgendermaßen beschrieben wird:

    Die seltene Marke ist farbfrisch, gut gezähnt und befindet sich bis auf einen kleinen Eckzahnbug unten links in sehr guter Erhaltung.

    Ich habe mich natürlich sofort auf die Suche nach weiteren Attesten gemacht, die eine 151 Y zum Gegenstand haben, und was soll ich sagen? Kein Attest gleicht dem Anderen. Dort heißt es:

    B) Das Prüfstück befindet sich in sehr guter Bedarfqualität.

    C) Das Prüfstück befindet sich in sehr guter Bedarfqualität mit der für diese Ausgabe normalen Zähnung.

    D) Das Prüfstück ist farbfrisch, einwandfrei gezähnt und befindet sich in einwandfreier Erhaltung

    E) Die seltene Marke ist sehr gut gezähnt und befindet sich in einwandfreier Erhaltung.

    Die jeweils unterschiedlichen Formulierungen zur Abstempelung habe ich mir der Einfachheit halber erspart. So, und nun kann der geneigte Sammler also darüber meditieren was hier wie bewertet wurde. Z.B. E) hört sich ja ganz nett an, aber kein Wort über die Farbfrischheit. Bedeutet das jetzt das die Marke im Vergleich zu den anderen blass und damit minderwertig ist?

    Lange Rede .... gibt es irgendwo eine Übersetzung Deutsch - Attestsprache ?

    Falls nicht, dann wäre es vielleicht ganz sinnvoll eine zu erstellen. Wer also über das nötige Wissen verfügt darf hier gerne seine Erfahrungen einbringen.

    Danke und Gruß
    Christian

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
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    7.082
    • 4. Februar 2011 um 12:52
    • #2
    Zitat

    Original von Ästhetiker
    Augenscheinlich geben sich die alten Herren des BPP große Mühe den wahren Wert eines Prüfungsstückes nur einem elitären Kreis von Eingeweihten zu offenbaren. Wo kämen wir auch hin wenn jeder Kapitalanleger, ohne jahrelanges Studium, einfach so, etwas Geld in Briefmarken anlegen könnte? Gerade in Zeiten wie diesen, wo die Zentralbanken der westlichen Welt die Anleihen der eigenen Staaten aufkaufen.

    Hallo Christian,

    sehr interessante Fragen.

    Aus meiner Erfahrung mit dem Erstellen (lassen) und Lesen von Kurzbefunden (KB), Fotobefunden (FB) und Fotoattesten (FA) kann ich nur sagen, daß jeder BPP - Prüfer seine eigene Ausdrucksweise pflegt.
    Hilfreich ist es immer, eine Reihe von Attesten mit den Marken im Original verglichen zu haben, um in etwa den Maßstab des Prüfers einschätzen zu können.

    Darüber hinaus gibt es m.E. allgemeingültige Formulierungen, bei denen man sich grundsätzlich auf die korrekte Anwendung derselben verlassen kann.
    Vor allem gehört dazu das Wort "einwandfrei". Das besagt eigentlich alles, auf Zentrierung, Stempelqualität, Gummierung usw. wird dann nicht expliziert eingegangen. Die Marke ist also in Ordnung.

    Man könnte hier jetzt Dutzende von Attesten verschiedenster Sammelgebiete und Prüfergenerationen zeigen, aber es bleibt immer die eigene subjektive Wahrnehmung.
    Ich bin (leider) ein Perfektionist und würde vielleicht weniger durchgehen lassen als ein Sammler, der nicht so genau auf die Qualität achtet.

    Aber in einem Punkt gebe ich Dir Recht: Viele Formulierungen sind sehr blumig und verstehen es, dem Uninformierten Eigenschaften vorzuspielen, die von den Sammelstücken objektiv nicht eingehalten werden.

    Auf weitere Meinungen freut sich
    KJ

  • doktorstamp
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    • 4. Februar 2011 um 16:52
    • #3

    Als einer, der schon länger Atteste erstellt, und auch für Auktionen Marken beschreibt, wurde mir beigebracht in KLARTEXT zu schreiben, sprich für jedermann verständlich.

    Allerdings muß man einsehen, ob es um ein Hobby geht oder im Beruf; eine fachspezifische Sprache wird verwendet, diese ist halt unumgänglich von den Eingeweihten, für den Neueinsteiger/Lehrling ist dies ein Teil des Lernens, der Einweihung, wenn man es so haben will.

    Natürlich bin ich in der Sprache bewandert, und es ist auch von Land zu Land unterschiedlich je nach Vorstellungen.

    In Amerikanischen Katalogen bei gebrauchten Marken steht oft die Abkürzung SOTN. Es heisst Stempel volldrauf, ob der Stempel zart aufgetragen ist, oder ein Killer, darauf gehen sie nicht ein. Lediglich ist dies bei eventuellen Abbildungen zu erkennen, was damit gemeint wird.

    Geschweige denn die Amerikanischen Marktvorstellungen sind nicht so sensibel (penibel) wie die der Deutschen.

    Aber auch ich halte es für lobenswert andere hiervon aufmerksam zu machen.

    mfG

    Nigel

    Sammeln wie es einem Spaß macht

  • myself
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    • 4. Februar 2011 um 17:28
    • #4

    Die Formulierungen sind eigentlich eindeutig, wer Attestware kauft, von dem kann wohl ein gewisses Maß an philatelistischer Erfahrung vorausgesetzt werden. Nicht alle Atteste sind eindeutig, aber die Standartformulierungen sind immer die selben. Da es zu jeder Aussage in einem Attest immer 5 Sammlerinterpretationen gibt, werden die Atteste eben immer kürzer in ihren Aussagen.

    "Einwandfrei" bedeutet z.B., dass die Marke in allen Teilen echt ist und keinerlei Mängel aufweist.
    Eine qualitative Einordnung in Hinblick auf Zentrierung, Stempelabschlag oder Einteilung in Pracht-Kabinett-Luxus ist nicht Teil des Prüfumfangs.
    So steht es auch in der Prüfordnung. Eine einwandfreie Marke kann ein Prachtstück mit Eckstempel sein, oder eine perfekt zentrierte Marke mit Vollstempel in Luxuserhaltung.

    Wenn im Attest steht "einwandfrei in der für diesen Ausgabe normalen Zähnung" wird die Marke auf Grund der Herstellungsbedingungen als vollwertig angesehen. Es kann bessere Stücke geben, geringe Abweichungen nach unten werden aber ebenso akzeptiert. Hinweise dazu finden sich im Michel-Katalog bei den jeweiligen Ausgaben.

    Zu der 151Y: Kein Attest gleicht dem anderen, da jede Marke eine andere Qualität hat:

    B) und C) sind bedarfsverwendete Marken, wenn Du Marken suchst, die sicher ihren Zweck als Briefmarke erfüllt haben, sind sie für dich interessant. B) ist besser als C). Beide Marken sind trotz der Postbehandlung sehr gut erhalten geblieben.

    A) ist von der Qualität ähnlich wie C), hätte sie nicht den Eckzahnbug, wäre sie einwandfrei. Da die Marke aber selten ist, ist der Eckzahnbug von der Gewichtung her nicht dem bei einer modernen Marke gleichzusetzen.
    D) ist die Qualitativ am besten erhaltene Marke. Wie du Stempel und Zentrierung wertest, ist dir selbst überlassen.
    E) ist qualitativ etwas hinter D), da D) farbfrischer wirkt.

    MfG myself

  • Kontrollratjunkie
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    • 4. Februar 2011 um 17:57
    • #5
    Zitat

    Original von Viererblockjunky

    Wieso "leider" ? Ich denke, dass Du Deinem hartverdienten Geld schon etwas Perfektionismus schuldest ;) Schließlich wollen wir unsere Erben doch glücklich machen.

    Ehrlich gesagt NEIN. Was meine Erben dereinst mit dem ganzen Zeug anstellen, was ich noch so zusammentragen werde, ist mir herzlich egal. MIR soll es gefallen, da bin ich mal ganz Egoist. :rolleyes:

    Gruß
    KJ

  • sammlerfreund
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    • 4. Februar 2011 um 21:24
    • #6

    Hallo Ästhetiker,

    nun ist die Sammlung, um die es ging, wo auch das betreffende Attest 151 Y enthalten war für stolze 3510 Euro "zugeschlagen" worden.


    ;) Du bist nicht zufällig der höchstbieter?? ;)

    Grüsse Sammlerfreund

    2 Mal editiert, zuletzt von sammlerfreund (4. Februar 2011 um 21:36)

  • Ästhetiker
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    • 4. Februar 2011 um 21:55
    • #7

    :oneien:
    sammlerfreund,
    ich war schlappe 650 Euronen zu geizig :lachen2:
    Aber an diesem Beispiel konnte man, also speziell ich, einige Dinge erkennen und lernen.
    1. Qualität hat ihren Preis
    2. Das Sammelgebiet Infla lebt, im Gegensatz zu den Brustschilden und Bund
    3. Gute Präsentation zahlt sich aus

    Das ich hier zu vorsichtig war ist aber nicht weiter schlimm, ich lerne ja wie gesagt noch. Infla mit mit dem Schwerpunkt auf die Spitzen funktioniert derzeit genauso wie Weimar postfrisch.

    Gruß
    Christian

  • dietbeck
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    • 5. Februar 2011 um 09:36
    • #8

    Atteste können in meinen Augen sehr wohl zweideutig sein bzw. Raum für Interpretation lassen. Was ist denn von folgender Aussage in einem Attest zu halten ?

    "Die Hakenkreuze im Text des Werbestempels sind geschwärzt, der Zeitpunkt der Schwärzung ist unbekannt. Marke und Stempel sind echt"

    Da wird also die (teure) Marke und der Werbestempel auf dem Brief als echt attestiert, die Schwärzung wird erwähnt, weil Sie halt da ist, aber eine Aussage zu deren Echtheit wird unterlassen.

    Fakt ist, dass die Schwärzung mit höchster Wahrscheinlichkeit eine nachträglich aufgebrachte Fälschung ist, der Beleg aber durch das Attest wie echt angeboten und ausgepreist bzw. entsprechend ausgerufen wird.

    In meinen Augen sollte ein solches Attest unterbleiben, wenn nicht alle Teile des Briefes als echt attestiert werden (können).

    dietbeck

    Postkrieg, Zurückgezogene Marken, Territoriale Konflikte, Aland
    -----------------------------
    Es kommt nicht drauf an wie alt man wird, sondern wie man alt wird.

    Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung

  • myself
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    • 5. Februar 2011 um 14:19
    • #9

    Hallo dietbeck,

    wird der Wert des Stückes durch die Schwärzung bestimmt, oder ist die gestempelte Marke wertvoll?

    Wenn die Marke des Stück wertvoll macht, ist es egal, wer wann und wo die Marken geschwärzt hat: Ob das ein Postbeamter oder alliierter Mitarbeiter im Nachkriegsdeutschland, Oma Lieschen, die nicht mit Nazis in Verbindung gebracht werden wollte, oder ein Übereifriger erst vor 2 Jahren war.
    Die Marke ist und bleibt echt verwendet. Wie man die Schwärzung wertet bleibt dem Sammler überlassen. Der eine sieht einen gravierenden Mangel, der andere akzeptiert sie als Zeitdokument.

    MfG myself

  • dietbeck
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    • 5. Februar 2011 um 17:04
    • #10
    Zitat

    Original von myself

    wird der Wert des Stückes durch die Schwärzung bestimmt, oder ist die gestempelte Marke wertvoll?

    Wenn die Marke des Stück wertvoll macht, ist es egal, wer wann und wo die Marken geschwärzt hat: Ob das ein Postbeamter oder alliierter Mitarbeiter im Nachkriegsdeutschland, Oma Lieschen, die nicht mit Nazis in Verbindung gebracht werden wollte, oder ein Übereifriger erst vor 2 Jahren war.
    Die Marke ist und bleibt echt verwendet. Wie man die Schwärzung wertet bleibt dem Sammler überlassen. Der eine sieht einen gravierenden Mangel, der andere akzeptiert sie als Zeitdokument.

    Hallo myself,

    Wertvoll ist die Marke, wenn man sich darauf beschränkt. Aber natürlich passiert das nicht. Angeboten wird der Beleg auch als Postkrieg (durch die Schwärzung), was diesen zu einem neuentdeckten Unikat machen würde.

    Da die Schwärzung aber höchstwahrscheinlich falsch ist, handelt es sich nicht um einen Postkriegsbeleg sondern dahingehend eben um eine Fälschung. Die Schwärzung ist nicht als echt attestiert, also dürfte man auch nicht einen Postkriegsbeleg anbieten. Und die Formulierung ist in meinen Augen so, dass auch der Attestierende eine Fälschung der Schwärzung durchaus für möglich hält.

    Natürlich kann jeder machen was er will. Ich für meinen Teil, hätte ich Interesse an der gelaufenen Marke würde einen Beleg ohne (fragwürdige) Schwärzung wollen und nicht einen hohen dreistelligen Betrag für einen so attestierten Beleg hinlegen, wo die Wortwahl eine Fälschung für einen Teil des Briefes zulässt.

    dietbeck

    Postkrieg, Zurückgezogene Marken, Territoriale Konflikte, Aland
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    Es kommt nicht drauf an wie alt man wird, sondern wie man alt wird.

    Die einzige Konstante im Leben ist die Veränderung

    Einmal editiert, zuletzt von dietbeck (5. Februar 2011 um 17:05)

  • Ästhetiker
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    • 5. Februar 2011 um 18:50
    • #11

    Zur eindeutigen Verwendung des Begriffes "einwandfrei" nachfolgender Kurzbefund

    [Blockierte Grafik: http://i.ebayimg.com/22/%21CD+f-DgEWk%7E%24%28KGrHqZ,%21k4Ez+12d-KqBNQb%287MOLQ%7E%7E_12.JPG]

    [Blockierte Grafik: http://i.ebayimg.com/05/%21CD+gOFwEGk%7E%24%28KGrHqR,%21hwE0EiJPle1BNQbY%285U%21Q%7E%7E_12.JPG]

    Da fehlt unten rechts eindeutig ein Zahn (hab nachgefragt), der fehlte auch schon als der Befund erstellt wurde. Gut, bei durchstochenen Marken kann das halt vorkommen, aber trotzdem finde ich es schon heftig eine Marke als einwandfrei zu bezeichnen, bei der ein ganzer Zahn komplett fehlt.

  • Max und Moritz
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    • 5. Februar 2011 um 21:00
    • #12

    M. E. ein schlechtes Beispiel. Es fehlt nicht nur unten rechts ein Zahn, sondern auch noch an anderen Stellen.
    Also = durchstochen = fehlende Zähne = Normalerhaltung = einwandfrei.
    Ich finde, alles im grünen Bereich.

  • postschild
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    • 5. Februar 2011 um 22:08
    • #13

    die Sprache/Art der Atteste Befunde etc. ist so verschieden, der eine Prüfer schreibt sich die Finger Wund und schweift aus in einen Philatelistischen Aufsatz (was ich sehr gut finde), andere beschränken sich auf das Wesentliche, wobei die Meinung was wesentlich ist schon zu Diskussionen führt.

    Wenn irgend ein Prüfer schreibt.......Beleg ist Portogerecht frankiert, ohne das Porto zu erklären, dann ist das Prüfen so was von für den A...., das brauche ich nicht, so ein Prüfer ist schlichtweg faul und so was sollte man nicht unterstützen.

    Der Sammler hat Augen im Kopf und sollte sich selbst ein Bild seiner Stücke machen. Das Infla Beispiel der Zähnung B finde ich auch etwas unfair. Wenn ich das Gebiet sammele sollte ich die Zähnung einschätzen können, dazu braucht kein Mensch einen Prüfer, beim Stempel sieht die Sache schon wieder anders aus.

    Viel schlimmer finde ich, wenn Prüfer etwas schreiben was schlichtweg NONSENS ist, auch das gibt es, BPP Jäschke-Lantelme ist darin ziemlich gut.

    Gruß

  • myself
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    • 5. Februar 2011 um 22:34
    • #14

    Ästhetiker:
    Im Michel-Vorwort zu den Markenausgaben der Inflationszeit steht:
    "Der Durchstich bei den Hochinflationsmarken ab MiNr. 279 ist meist mangelhaft. Marken mit ein bis zwei fehlenden oder mehreren stumpfen Zungen sind absolut vollwertig ... Stücke mit vollständigem Durchstich rechtfertigen Preisaufschläge bis zu 100%!"
    Die von Dir gezeigte Marke ist korrekt als einwandfrei bezeichnet worden.
    Es lassen sich nicht alle Sammelgebiete 1:1 vergleichen. Zu jedem Gebiet sollte das notwendige Wissen über die Bedingungen der Ausgabe und der Verwendung (z.B. Inselpost 2.Weltkrieg vs. Bund modern) bekannt sein.

    MfG myself

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
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    • 6. Februar 2011 um 07:27
    • #15
    Zitat

    Original von myself
    Ästhetiker:
    Im Michel-Vorwort zu den Markenausgaben der Inflationszeit steht:
    "Der Durchstich bei den Hochinflationsmarken ab MiNr. 279 ist meist mangelhaft. Marken mit ein bis zwei fehlenden oder mehreren stumpfen Zungen sind absolut vollwertig ... Stücke mit vollständigem Durchstich rechtfertigen Preisaufschläge bis zu 100%!"
    Die von Dir gezeigte Marke ist korrekt als einwandfrei bezeichnet worden.
    Es lassen sich nicht alle Sammelgebiete 1:1 vergleichen. Zu jedem Gebiet sollte das notwendige Wissen über die Bedingungen der Ausgabe und der Verwendung (z.B. Inselpost 2.Weltkrieg vs. Bund modern) bekannt sein.

    MfG myself

    Zwischen "vollwertig" (Preisansatz des Michel-Kataloges gilt für diese Qualitätsstufe) und "einwandfrei" ist ein Unterschied.

    Besagte Marke ist in der Tat vollwertig, aber trotzdem nicht einwandfrei. Für einwandfreie Stücke mit allen Zungen werden Aufschläge auf den Michelpreis gezahlt (vgl. mit den finnischen Zungenmarken). Der Prüfer soll die Erhaltung feststellen, aber kein Wertgutachten abliefern. Ich würde aber gegen ein Zitat aus dem Michel "Marken mit ein bis zwei fehlenden oder mehreren stumpfen Zungen sind absolut vollwertig" auf dem Kurzbefund nichts einwenden.

  • myself
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    • 6. Februar 2011 um 09:12
    • #16

    DrMoeller_Neuss:

    Die Marke ist einwandfrei. Dazu aus der Prüfordnung des BPP unter Sonderregeln Infla:

    "1. Qualität

    Postfrische Prüfgegenstände mit herstellungsbedingten leichten Farbanhaftungen (Abklatsch) oder Kalanderbügen gelten als einwandfrei, wenn das Markenbild nicht beeinträchtigt ist.

    Gezähnte Prüfgegenstände, die eine allseits gleichmäßig vollständige Zähnung, einschließlich der Eckzähne, aufweisen, gelten als einwandfrei. Die Zähnung kann wegen der ausgabenspezifischen Verwendung von schlechtem oder ungeeignetem Papier geringfügige Unregelmäßigkeiten aufweisen, die keinen Mangel darstellen. Durchstochene Prüfgegenstände mit allseitig gleichmäßigem Durchstich, wobei an den Ecken, herstellungsbedingt geringe Ungenauigkeiten auftreten können, gelten als einwandfrei. Eine geringe Anzahl unvollständiger "Spitzen" (Zungen) stellt keinen Mangel dar."

    Wem die Qualitätseinstufungen des BPP nicht passen, muss selber Atteste schreiben.
    Die ganze Diskussion hier dreht sich um angeblich zwielichtige Attest-Definitionen. Die genannten Beispiele sind aber eindeutig korekt beschriebene Marken, wenn man sich nur die Zeit nimmt und die Prüfordnungen liest und sich in seinem Gebiet etwas auskennt.

    MfG myself

  • Ästhetiker
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    • 6. Februar 2011 um 10:00
    • #17

    Moin moin,
    vorab, es geht mir nun wirklich nicht darum den einen oder anderen Prüfer hier öffentlich zu diskreditieren. Ein Attest oder Befund sollte meiner Meinung nach einige eindeutige Aussagen über das Prüfstück treffen. Gerade vor dem Hintergrund das wir im digitalen Zeitalter leben, wo Marken und Belege nun einmal im Internet gehandelt werden. Ich kann das Objekt meiner Begierde also nicht anfassen oder persönlich begutachten. Die zur Verfügung stehenden Bilder sind auch nicht immer so perfekt wie das meines letzten Beispieles. Wenn ich dann einen Befund lese, ist das oft die wichtigste Informationsquelle.
    Einige Dinge kann ich eigentlich immer erkennen, auch wenn das Bild sehr schlecht ist, das muß nicht unbedingt erwähnt werden, wie die Zentrierung der Marke und wie voll der Stempelabschlag ist.

    Ob ich die Qualität der Zähnung erkennen kann, hängt halt von dem eingestellten Bild ab und dem Untergrund auf dem die Marke liegt. Andere Dinge kann ich garantiert nicht erkennen und sollten daher unbedingt erwähnt werden.

    --------------------

    Michelnummer

    Erhaltung
    - dünne Stellen
    - Anhaftungen, Knicke oder Bugs
    - Farbfrischheit
    - Zähnung

    Echheit
    - Stempel, zeitgerecht?
    - Gummierung
    - Marke
    - Aufdrucke
    - Zähnung

    Abschließender, individueller Kommentar des Prüfers

    -------------------
    (das habe ich jetzt nur so auf die Schnelle getippt und ist sicherlich nicht optimal oder vollständig)

    Besonderheiten beim Wasserzeichen und Farbnuancen usw. dürfen natürlich auch erwähnt werden, obgleich die meisten Prüfer die Farben ja nicht erwähnen und ich mit meiner Marke dann wieder zu einem Spezialisten rennen muß.

    Im Anhang eines jeden Attestes sollte sich auch ein Index mit den verwendeten Begriffen und ihrer Wertigkeit befinden. (einwandfrei, normal, leichte Mängel usw.) Wie ich finde sind eine allgemeine und verbindliche Ausdrucksweise / Vorgehensweise bei der Prüfung eine Selbstverständlichkeit. Es ist mir vollkommen schleierhaft wieso innerhalb eines Verbandes jeder nach Belieben um den heißen Brei herum reden kann, ganz wie es ihm beliebt, übertrieben ausgedrückt.

    Zur Zeit ist die Signatur einer Marke (Wertigkeit anhand der Zähne ablesbar) jedenfalls aussagekräftiger als so machnes/r Attest oder Befund.

    Soweit meine persönliche Meinung
    Gruß
    Christian

  • Ästhetiker
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    • 6. Februar 2011 um 10:12
    • #18

    Hallo myself,
    ich zitiere mal aus Deinem Text:

    geringfügige Unregelmäßigkeiten?

    herstellungsbedingt geringe Ungenauigkeiten?

    Eine geringe Anzahl unvollständiger "Spitzen"?

    Werter myself, da fehlt ein Zahn und zwar nicht nur geringfügig oder etwas unvollständig, sondern zu 100% !!!

  • myself
    aktives Mitglied
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    • 6. Februar 2011 um 10:25
    • #19

    Hallo Ästhetiker,

    die von Dir genannten Punkte werden bei einer Prüfung berücksichtigt. Wenn eine Marke einwandfrei ist, hat sie keine dünnen Stellen, Anhaftungen, Knicke oder Zähnungsmängel. Dies wird aber nicht explizit erwähnt, da der Begriff "einwandfrei" dies vorraussetzt.
    Hat die Marke einen dieser Mängel, wird er im Attest genannt. Gibt es Sonderregeln in der Prüfordnung, die geringe Mängel akzeptieren, wird dieses Wissen vom Käufer der Marke vorrausgesetzt. Eine Aufzählung von nicht vorhandenen Mängeln wie "die Marke hat keinen Bug..." macht Atteste nur unübersichtlich.

    Zur 334 B:
    Aus der Bezeichnung als Michel-Nr. 334B geht hervor, dass Marke und Aufdruck echt sind. Die Marke ist echt gestempelt (zeitgerecht), ansonsten stände im Kurzbefund: Marke nachträglich entwertet, falsch gestempelt oder ähnliches.
    Die Marke weist keine Mängel (die nicht innerhalb der Sonderregeln akzeptiert werden) auf.
    Eigentlich ist in dem Kurzbefund alles gesagt.

    MfG myself

  • myself
    aktives Mitglied
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    • 6. Februar 2011 um 10:49
    • #20

    Ästhetiker:

    Immer im ganzen Zusammenhang zitieren:
    "geringfügige Unregelmäßigkeiten" bezieht sich auf gezähnte Marken, nicht auf durchstochene.
    "geringe Ungenauigkeiten" auf Eckränder.

    An der 334B kann ich unten rechts einen Ansatz des Zahnlappens erkennen. Ab wieviel Prozent von unvollständig oder fehlend gesprochen wird, kann ich Dir nicht sagen. Meiner Meinung nach müsste der Zahnlappen noch tiefer abgerissen sein, um als fehlend bezeichnet zu werden. Bei Zähnungen werden kleinste Erhebungen noch als stark verkürzte Zähne bezeichnet.
    Hätte Herr Weinbuch den Zahnlappen als fehlend angesehen, hätte er dies auch geschrieben.
    Die meisten Diskussionen lässen sich abkürzen, in dem der Prüfer selbst gefragt wird. Ruf mal bei Herrn Weinbuch an, oder schreib ihm eine E-Mail, wie er dazu kommt, eine nach Deiner Meinung mangelhafte Marke als einwandfrei zu bezeichnen.

    MfG myself

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