Die Rheinländer haben das ganze Problem des Nichtraucherschutzes pragmatisch gelöst:
Der Wirt gründet einen Raucherclub. Ein Verein zur Pflege der Tabakkultur muss nicht unbedingt eingetragen sein, und Mustersatzungen für Raucherclubs gibt es beim Hotel- und Gaststättenverband. Mitgliedsbeiträge sind auch nicht vorgesehen. Der bürokratische Aufwand ist also sehr gering.
Wenn man eine solche Raucherkneipe im Rheinland betritt, füllt man vor der Bestellung einen Zettel aus, und wird Mitglied des Raucherclubs. Nichtmitglieder dürfen sich nämlich nicht in Raucherclubs aufhalten.
Der Wirt muss sich nicht vor Kontrollen fürchten: Es reicht, dem Ordnungsamt einfach die Aktenordner mit den Mitgliedsanträgen hinzuknallen. In Deutschland gibt es keine Vorschrift, dass diese chronologisch oder alphabetisch sortiert sein müssen, und zur Amtshilfe ist der Wirt auch nicht verpflichtet.