Liebe Sammlerfreunde,
weil es in einem anderen Forum zu unterschiedlichen Aussagen bezüglich der Innovationsfähigkeit des Schwaneberger Verlages (Michel - Kataloge) kam und ein Sammler gefunden werden sollte, der den Finger in die Wunde legen sollte, ohne dabei kleinlich oder rechthaberisch zu wirken, habe ich am 24.8. eine E-mail an die Michel - Redaktion gesandt, die wegen ihrer Länge von über 16.000 Zeichen auf zwei Postings verteilt werden muss.
Das Thema ist allein Bayern Nr. 1 - 13, also die Quadratausgaben. Über die vielen folgenden Marken wäre noch sehr viel zu schreiben. Dies würde aber jeden überfordern, wollte ich doch nur einmal klarstellen, dass viele Fehler und Ungenauigkeiten das Bild des größten und populärsten Katalogherstellers nicht trüben müssen, wenn man sich neuerer Forschung öffnet und richtig recherchiert.
Hier der 1. Streichl und der zweite folgt sogleich ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Name ist Ralph Bernatz, ich bin seit über 20 Jahren Vorstandsmitglied der ARGE Bayern klassisch e. V. () , Aussteller mehrere Goldsammlungen im Rang 1 und Autor von weit über 100 Fachpublikatrionen im In- und Ausland. Nachdem ich Ihren Deutschland - Spezial gelesen habe, möchte ich Ihnen helfen, diesen inhaltlich/fachlich zu verbessern.
Hierzu habe ich mir den Bayernteil vom Beginn bis zur Nr. 13, also die Quadratausgaben, ausgesucht, weil man mir diesbezüglich eine gewisse Kompetenz kaum wird abstreiten können.
Mir zur Verfügung steht lediglich der Katalog aus 2008 - sollten dortige Unstimmigkeiten, die ich hier anspreche, in neueren Katalogen ausgemerzt worden sein, bitte ich die entsprechenden Punkte als gegenstandslos zu erachten.
Alle von mir angegebenen Seitenzahlen beziehen sich daher auf den Spezial von 2008, da mir mein Verein keinen neueren Katalog zur Verfügung stellen konnte.
Ihre Prämisse, dass ein Spezialkatalog nicht leisten könne, was ein Handbuch leisten kann und soll, habe ich verinnerlicht. Es geht mir allein um korrekte und konkrete Aussagen, die der Sammler eines solchen populären Werkes erwarten kann und nicht um Kleinigkeiten wie Bewertungen von Plattenfehlern o. ä..
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... seit 1815 im Deutschen Bund (ab 1.1.1871 Deutsches Reich).
Richtig ist: Am 1.1.1871 gab es kein Deutsches Reich, in dem Bayern hätte sein können. Im Spiegelsaal von Versailles wurde am 18.1.1871 das Deutsche Reich proklamiert.
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... Mit dem Beitritt zum Deutschen Bund im Jahr 1815 fand mit der Schaffung von 8 Regierungsbezirken ... und Pfalz (Speyer) die endgültige Neuordnung Bayerns statt.
Richtig ist: Die Rheinpfalz kam erst zum Mai 1816 an Bayern und wurde postalisch in den ersten 2 Maiwochen von der Taxispost übernommen.
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... Zweikreisstempel (OPD Durchmesser 22 mm) und zeigen einen von Regensburg.
Richtig ist: In Bayern wurden die OPDen am 1.4.1907 gegründet. Der Begriff OPD (= Oberpostdirektion) kann mit einem Stempel der Vormarkenzeit (VMZ) nicht in einem Satz genannt werden. Es handelt sich bei diesen Zweikreisstempeln, die noch in der Pfennigzeit verwendet wurden, auch nicht um sog. OPA - Stempel, weil kein bayerisches Oberpostamt jemals einen derartigen Stempel führte. Richtig ist, dass die Hauptbriefpostexpeditionen am Sitz der OPÄ diese Stempel (bis auf Speyer) führten. Der Zusatz OPD ist also wegzulassen bzw. ggfls. durch die hier genannte Erkenntnis zu ersetzen.
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... Hauptsächliche Entwertungen der Markenzeit:
Richtig ist: Von den abgebildeten Stempel sind nur der Einringstempel, der Halbkreisstempel, der Zweikreisstempel und die beden Mühlradstempel unter diesem Tenor zusammen zu fassen.
Die ebenso abgeblideten Einzeiler, Aushilfsstempel, Rahmenstempel einer Posthilfsstelle und Fingerhutstempel waren nicht üblich und sind nur in wenigen Fällen als Entwerter bekannt. Die Preise sind entsprechend.
Die Überschrift ignoriert die üblichen Entwertungen der gesamten Bayernzeit und suggeriert Raritäten als Standard.
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... Vom 1.8.1850 bis 9.3.1869 war die Marken-Entwertung mittels Mühlradstempeln vorgeschrieben (Ausnahme: Ortsbriefe und Sonderfälle).
Richtig ist: Jede Freimarke musste bis zum 9.3.1869 mit dem Mühlradstempel entwertet werden. Bitte zeigen Sie mir die Fundstelle in der Primärliteratur, in der steht, dass Ortsbriefe anders zu behandeln waren.
Was verstehen Sie unter "Sonderfälle"? Diesen Terminus kenne ich nicht und ich würde mich freuen, hier hinzu lernen zu können.
Seite 36 Sie schreiben ...
... 1.8.1850-20.11.1850 1. Verteilung (Nr. 1-603) geschlossene Mühlradstempel;
Richtig ist: Nach Ablauf des 19.11.1856 sollten die Mühlräder an die Materialverwaltung in München gesandt werden, wo sie überprüft und neu zugeteilt wurden. Wäre Ihre Version richtig, gäbe es am 20.11.1856 keine Ortsstempelentwertungen (Umtauschstempel). Diese gibt es jedoch dutzendfach.
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... 1.12.1856 bis 9.3.1869 2. Verteilung geschlossene Mühlradstempel (Nr. 1-606) ...
Richtig ist: Die Mühlräder mit den Nummern 54, 67, 76, 197, 252, 391, 475 und 493 sind bisher nicht aus dem betreffenden Zeitraum bekannt bzw. kann es nicht geben, weil es dafür keinen Bedarf gab (Speyer z. B. erhielt sofort am 1.12.1856 den offenen Mühlradstempel 493, um nur ein konkretes Beispiel zu nennen). Der Text suggeriert, dass es alle Stempel von 1 - 606 gegeben hätte. Dies ist nicht richtig.
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... Landbriefträgerstempel Type I (nur auf 1 Kr. zulässig).
Richtig ist: Landbriefträgerstempel durften nur auf Briefen innerhalb des Gangbezirks auf Marken abgeschlagen werden. Bei Drucksachen ab der 3. Gewichtsstufe hätten auf entsprechend höheren Nominalen Entwertungen vorgenommen werden müssen. Korrekt ist, dass die überwiegende Zahl bekannter Abschläge auf 1 Kr. Marken zu finden ist.
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... ab 1.7.1849 Ortsverkehr bis 1 Loth unfrankiert 1 Kr., über 1 - 4 Loth unfrankiert 2 Kr..
Richtig ist: Unfrankiert bis 1 Loth 3 Kr., über 1 - 4 Loth unfrankiert 6 Kr.. Die Moderation galt nur für frankierte Poststücke.
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... Postgebühren Kreuzerzeit ab 1.8.1865 je angefangenes Loth im Fernverkehr 3 Kr.. und unterscheiden noch zwischen Bayern und der Pfalz.
Richtig ist: Ab 1.8.1865 kosteten einfache Briefe bis 1 Loth unabhängig von der Entfernung (also auch Bayern - Pfalz et vice versa) nur noch 3 Kr.. Wogen sie über 1 bis 16 Loth, dann kosteten sie nur 6 Kr. und nicht je Loth 3 Kr.. Die Spalte Fernverkehr ist ab diesem Datum im inneren Verkehr von Bayern obsolet.
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... ab 1.10.1868 ...
Richtig ist: Ab 1.1.1868 galten die neuen Regelungen. Vermutlich haben Sie dieses Datum (1.10.1868) von den Ergänzungswerten übernommen, was falsch ist. Zum 1.10.1868 ergab sich in Bayern keine Gebührenneuerung.
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... Express: im Ortsbestellbezirk (bis Ende 1867 Barzahlung) ... + 9 Kr.. Im Landzustellbezirk ... + ortsübliche Ganggebühr bzw. 9 Kr..
Richtig ist: Diese Darstellung ist stark vereinfacht und wäre dutzendfach angreifbar. Der Postsonderdient Express ist sehr umfänglich und ist daher nicht geeignet, in einem Spezial - Katalog abgehandelt zu werden. Sollten Sie mehr Informationen darüber wünschen, so können Sie in unserem Rundbrief Nr. 39 aus 09/2002 in meinem Artikel mehr darüber erfahren. Unsere RBe liegen in jeder phil. Fachbibliothek zur Einsichtnahme aus (München, Frankfurt am Main etc).
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... Drucksachen und Warenproben anfangs je Loth, später je 2 1/2 Loth .... 1 Kr..
Richtig ist: Warenproben bis 31.12.1867 haben mit den von Ihnen genannten Gebühren nichts zu tun. Sie galten als einfach, wenn sie einem unter ein löthigen Brief angehängt waren und kosteten je 2 Loth exklusive das einfache Briefgewicht (ab 1.7.1858 bis 31.12.1868). Zuvor gab es im inneren Bayerns keine Ermäßigung auf Warenproben und Muster ohne Wert, weil man das im Reglement aufzuführen vergessen hatte.
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... ab 1.1.1872 bis 50g .... 1 Kr..
Richtig ist: Ab 1.7.1872 im inneren Verkehr von Bayern. Auch wurde ab dem 1.1.1875 das Maximalgewicht von Drucksachen von bisher 500g auf 1 kg erhöht. Preis dafür 11 Kr..
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... Einschreiben: ab 1.7.1850 (Barzahlung auf Postschein) ... + 6 Kr. und ab 1.1.1872 (Frankatur) ... + 7 Kr..
Richtig ist: Barzahlung auf Postschein vom 1.7.1850 bis 31.12.1867 + 6 Kr.. Ab 1.1.1868 bis 31.12.1875 + 7 Kr.. Ab dem 1.2.1874 wurde die Chargégebühr in Marken verklebt. Ab dem 1.1.1861 (neuer Postvereinsvertrag) durfte man auch Portochargébriefe versenden, womit der Empfänger mit der Chargégebühr und dem Briefporto belastet wurde (Bayern und Postverein). Dies galt bis 31.12.1875 fort.
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... Bis 31.12.1860: 1 Loth = 1/32 Zollpfund = 15,625g. Ab 1.1.1861: 1 Loth = 1/30 Zollpfung = 16 2/3g.
Richtig ist: Ab dem 1.1.1862 wurden die Briefe im Postverein nach dem neuen Zollgewicht tarifiert, innerbayerische Briefe erst ab dem 1.4.1862. Das genannte Datum entspricht dem des neuen Postvereinsvertrages. Hierin war aber die von mir genannte Datierung veröffentlicht worden.