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  1. PHILAFORUM.COM Briefmarkenforum
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Ebay: Ab wann gewerblich?

  • googolplex
  • 6. Dezember 2008 um 19:44
  • Lacplesis
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    • 7. Dezember 2008 um 11:42
    • #21

    Wenn Du gewerblich oder mit "gewerbeartigen Charakter" verkaufst, mußt Du über die Entsorgung der von Dir verwendeten Versandverpackungen Nachweis führen können und deinen Kunden eine Rücknahmemöglichkeit für die Versandverpackungen anbieten.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • googolplex
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    • 7. Dezember 2008 um 12:43
    • #22

    Ich frage mich langsam, wo wir leben....

    10^10^100

  • DrMoeller_Neuss
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    805
    • 7. Dezember 2008 um 20:39
    • #23

    Die deutsche Bürokratie schlägt mal wieder zu, hier ist eine gute Übersicht über die Verpackungsordnung:


    Als Ebay-Händler sehe ich da folgende Möglichkeiten:

    a) Ablasshandel: Du beteiligst Dich an einem der Verwertungs-Systeme (ca. 70 EUR im Jahr) und hast Ruhe
    b) Du verwendest nur bereits lizenziertes Verpackungsmaterial
    c) Du verwendest gebrauchtes Verpackungsmaterial, das aber lizensiert sein muss (d.h. einen grünen Punkt trägt). Also, Briefmarkenhändler, hebt jeden Pizzakarton gut auf, um daraus Verstärkungspappe zu schneiden. Gebrauchte Kartons holt Ihr Euch vom Supermarkt oder fischt die aus dem Altpapiercontainer. Ich recycle immer grosse Briefumschläge. Dafür nehme ich auch nur die reinen Versandkosten und keinen Aufschlag für die Verpackung.
    d) Du machst die Verpackung einfach zum Bestandteil Deines Produktes. Also wird der schön persönlich frankierte Briefumschlag im Ebay-Angebot einfach als wertvoller Sammelgegenstand mit angepriesen (nebenbei gar nicht so eine schlechte Idee, sich auf der Post schöne Marken aufkleben zu lassen, denn das kostet auch nicht mehr Porto, als wenn der Schalterbeamte nur ein schnödes Frankaturetikett auf die Sendung macht)

  • ubahuga
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    • 7. Dezember 2008 um 21:02
    • #24

    Was is denn dees, was is denn dees ...?
    würde Karl Valentin fragen.

    Wie geht das, wenn ich von der Schweiz her einen Schutzkarton-Umschlag ohne grünen Punkt nach Deutschland verschicke? Muss ich dann eine Busse bezahlen? Oder kommt der Umschlag wieder zurück?

    Passt auf, vielleicht kommt ein Hirnwütiger noch auf die Idee, dass in Zukunft nur noch kompostierbare Mehrweg-Briefmarken verwendet werden dürfen. - Ich bin ja ein Grüner, aber alles hat Grenzen.

    ubahuga ?( :oneien: ?( :oneien: ?(

  • shqip
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    • 8. Dezember 2008 um 03:32
    • #25

    Lacplesis

    Auch ich habe über 200 € für einen Anwalt bezahlt, um 2005 eine ungerechtfertigte Abmahnung zurückzuweisen, und seitdem mache ich - gar nichts mehr , weder verkaufen noch kaufen - aber dieses Erlebnis hat mich in meiner Freude am Briefmarkensammeln doch sehr nachhaltig beieinträchtigt.

    Es folgte ein Jahr völliger Inaktivität nach Abmahnung ( persönliche Paralyse ) dann stieg ich hier ins Forum ein und die hier gewonnenen Erkenntnisse haben mich auch um noch weitere Aspekte vorsichtiger ( z. B. der Fälschungsaspekt ) werden lassen. Gerade diese Beiträge habe ich auch immer sehr geschätzt.

    Aber irgendwie wurmt dennoch mich das ganze Geschehen (gesetzliche Auflagen , privat / gewerblich ) , denn ich hatte ja in erster Linie nur für mich gesammelt um Sammlungen zu vervollständigen.

    Das ging über Jahre in reichlichem Umfang ( Auktions - Trödel, Internet - Erwerb ) , bevor ich dann alles sortiert hatte und anfing, Überhänge zu veräussern.

    In der Rückschau bin ich seit besagter Abmahnung dauerhaft als potentielle Philakäuferin aus dem Markt herausgefallen und damit schade ich natürlich, wirtschaftlich betrachtet, Philahändlern wie Auktionshäusern infolge meiner eisernen Konsum - Enthaltung..... :):(;)

    mich hat es aber gelehrt, das ich als Konsumentin / Kundin zwar gern gesehen und reichlichst ( mindestens 2 - 3 Auktions - Kataloge pro Monat nebstPost von privaten Händlern und Vereinen ) mit Angeboten versorgt werde, aber wenn es dann darum geht, selbst meinen Erwerb zu veräussern, so bin ich die Dumme,

    weil ich entweder ( 1. Variante ) potentiell als gewerblich gelte bzw. ( 2. Variante ) im Rahmen des von Ebay propagierten " Volksverkaufes" mit den einstellungsgebührenfreien 1.- € - Angeboten über den Tisch gezogen werde, sobald ein werthaltiges Angebot zum Dumpingpreis weggeht.

    Sobald ein Angebot höher eingestellt wird, kassiert Ibäh sowieso mehr als jemals zuvor an Gebühren.

    Diese teurere Variante würde ich aber immer bevorzugen, denn ich mag nix verschleudern, ein faires Angebot, z.B. 10 % vom Michel, dass müsste doch wohl realistisch sein.

    In den nächsten Monaten werde ich testweise und nach langer Zeit mal wieder versuchen, etwas von meinen zahllosen Dubletten wie auch Sammlungen ( die ich nicht mehr weiterpflegen will ) zu verkaufen, und dies natürlich auch wieder als Privatverkäuferin..... mit der Hoffnung, nicht durch Bewertungspunkte oder übermässige Aktivität Wettbewerbszentrale, Finanzamt oder gewerblichen Konkurrenten aufzufallen....

    Denn ich habe das Zeugs teuer erworben und es will mir nicht in den Kopf, dass ich immer wieder Steuern zahlen muss.... beim Einkauf...beim Verkauf........ am besten kauft man gar nichts mehr...

    dann lieber Rüben züchten im Garten ( Wassergebühren beachten - ist eventuell Umweltsteuer angesagt ??? ) und Hühner halten....... ( oh, die Nachbarn, gabs da nicht auch Gesetze ? )

    ubahuga

    Ja, Karl Valentin, ich liebe seine Komik und sogar die entsprechende BRD - Briefmarke

    DrMoeller_Neuss

    Danke für den Link - bin nicht auf dem Laufenden, gleichwohl nach Lektüre entsetzt über das bürokratische Gefummel

    googolplex

    " Ich frage mich langsam, wo wir leben.... " .........

    das frage ich mich schon seit meiner Jugend


    @ Uli + tigo

    Die Hinweise sind korrekt und die entsprechenden Beschränkungen ebenfalls.....


    Und zum Schluss :

    Natürlich gibt es sehr viel schwarze Schafe z. B. auf Ebay, welche gewerbliches Handeln als privat deklarieren, aber nicht jeder Sammler, welcher seine teuer ( mit Mwst ) erworbenen Sammelstücke veräussern will, sollte gleich als gewerblich eingestuft werden.

    Da gab es mal ein Gerichtsurteil aus 1987:

    http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1987/XX870744.HTM

    Dieses scheint aber inzwischen infolge der Zunahme des Internethandels reichlich aufgeweicht zu sein und ob dieser Entwicklung von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt / neubewertet zu werden.

    Doch auf welche Gerichtsurteil kann man sich nun aktuell noch berufen ?

    Hier gilt die mal Menge, dort der monatliche Erlös, dann mal der Zeitpunkt der Anschaffung....

    und gerade bei Sammlern z.B. von Briefmarken bleibt es etwas schwammig, denn dieser ( im Grunde genommen Tausch ) ist ja nicht zu vergleichen mit dem privaten Verkauf von _ sagen wir einmal _ 25 Nokia - Handys ( oder mehr ) pro Monat.

    Ich blicke da nicht mehr so recht durch, obwohl ich per Rechts - Newsletter das Geschehen aus Interesse verfolge.

    Mich würden noch weitere Beiträge aus dem Forum zum Thema sehr interessieren !

    Gruss Shqip :rolleyes:

    3 Mal editiert, zuletzt von shqip (8. Dezember 2008 um 03:42)

  • googolplex
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    • 8. Dezember 2008 um 22:33
    • #26

    Hallo shqiperia, danke für deinen Beitrag mit viel Zynismus. Genauso wie du sehe ich es auch. Eine Riesen schweinerei. Hätte mich nicht ein Freund darauf aufmerksam gemacht, dass man auf sowas aufpassen muss, ich hätte fröhlich weiter Steckkarte um Steckkarte verkauft und mich möglicherweise ins Verderben gestürzt.
    Stellt euch vor, ich verkaufe meine seit Jahren zusammengetragene Briefmarkensammlung, in Teilen, für sagen wir mal insgesamt 800 Euro (mehr Wert hat die nicht), um dann abgemahnt zu werden und für dann anfallende Kosten wiederrum 800 Euro zu bezahlen. In diesem Beispiel hätte ich Arbeit, Zeit, Ärger und Geld gespart, wenn ich meine Briefmarkensammlung von der Brücke in die Saar geschmissen hätte.
    Darüber würde ich mich wahrscheinlich dermassen ärgern, dass ich schwarz werde.

    10^10^100

  • italiker
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    • 9. Dezember 2008 um 12:05
    • #27

    Vielleicht noch ein hilfreicher Hinweis:
    bei ebay kan man auf der "mich"-Seite sich vorstellen bzw. seine Ziele darstellen.
    Hier sollte man alle Hinweise unterlassen, die auf einen gewerblichen Verkauf hindeuten könnten, z.B. ich kaufe und verkaufe ....
    Ich habe meine "mich"-Seite sicherheitshalber gelöscht,.
    italiker

  • DrMoeller_Neuss
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    • 27. Dezember 2008 um 17:06
    • #28

    Hallo,

    hier hat sich einmal ein Anwalt die Mühe gemacht, Urteile zum Thema zusammenzustellen, wann ein Verkäufer als gewerblicher Verkäufer anzusehen ist:

  • Lacplesis
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    • 27. Dezember 2008 um 18:21
    • #29
    Zitat

    Original von ubahuga

    Wie geht das, wenn ich von der Schweiz her einen Schutzkarton-Umschlag ohne grünen Punkt nach Deutschland verschicke? Muss ich dann eine Busse bezahlen? Oder kommt der Umschlag wieder zurück? ( :oneien: ?( :oneien: ?(

    Dazu habe ich inzwischen herausgefunden, das auch Du (falls Du gewerblicher Versender bist) als ausländicher Importeuer, dich am Ablassgeschäft beteiligen mußt. Wie Verstöße dagegen geahndet werden sollen, habe ich nicht herausfinden können.

    Kann also so sein, das sich in absehbarer Zukunft eine ganze Menge ausländischer Händler schlicht weg weigern werden, nach Deutschland zu liefern, um dem Ärger aus dem Weg zu gehen.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • ubahuga
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    29. Juni
    • 27. Dezember 2008 um 21:55
    • #30

    Sackzement, das sind Aussichten.
    Ich bin also mal froh, dass ich kein Händler und kein gewerblicher Versender bin. Brauche ich dazu einen Nichthändlerbin-Ausweis?

    ubahuga :D

  • thjohe
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    1.175
    • 28. Dezember 2008 um 08:34
    • #31

    ...ist man in Gottes Hand.

    Schöner Link.

    Interessant ist wieder mal, das von Hood auf die Finanzverwaltung verwiesen wird :D :D :D :D, wozu man nicht alles gut ist.....

    Übrigens: es besteht die Anweisung das keine Unternehmer-Nachweise außer für ausländische Steuerverwaltungen erstellt werden dürften.

    Das große Problem ist: selbst wenn mann sich als gewerblicher Verkäufer einstuft, eine Abmahnung droht immer.

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    504
    • 28. Dezember 2008 um 23:52
    • #32

    Meine Frau hat auf der mich-Seite die folgenden, warmen Worte aufgenommen:

    Verpackungsmaterial
    Ich verwende kein Verpackungsmaterial. Der Briefumschlag in dem ich versende, ist ein künstlerisch gestaltetes Sammlerobjekt der Postgeschichte. Die Marken stecken auf dem Wertobjekt Steckkarte, welches ich zum Versand kostenlos beilege (Kobra, Hawid oder ähnlich, C6 4 Streifen, klare Schutzfolie). Als Verstärkungspappe verwende ich Künstlerpostkarten, Zähnungsschlüssel, Faksimiledrucke oder ähnlich nützliches für Briefmarkensammler. Sollte ich Füllmaterial verwenden, dann nur aus frisch hergestelltem Popkorn, dass sie nach dem Empfang mit Currysauce und Hühnerfrikassee essen können (Serviervorschlag, nicht im Lieferumfang enthalten).

    Glaubt ihr, dass ist OK so?

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
    kontakt@stampsx.com - Stempeldatenbank

  • Lumpus2000
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    30. September 1968 (57)
    • 29. Dezember 2008 um 00:27
    • #33
    Zitat

    Glaubt ihr, dass ist OK so?

    :D :D :D
    Ich bin auf ein rechtskräftiges Urteil gespannt ... MEINE Meinung: Das könnte klappen ;)

    1+ mit Sternchen für diese Idee !! :lachen2:

    DDR-Homepage (inkl. Bestimmungshilfen für 5-Jahr-Plan und Dienstmarken)
    DDR-Plattenfehlerübersicht (Sondermarken, Dauerserien, Dienstmarken)

  • Phila_Tom
    Stamm Mitglied
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    • 29. Dezember 2008 um 00:40
    • #34

    Alte Zeitungen als Füllmaterial oder Umverpackung sind natürlich kostenlose Leseproben. :D

  • forensucht
    aktives Mitglied
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    Männlich
    • 29. Dezember 2008 um 07:58
    • #35

    hier der link ist auch recht interessant :

    mich hat die seite in meiner aktiven ebay-zeit weitergebracht

    Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag.
    Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.
    Jean Paul Getty, 15.12.1892 - 05.06.1976

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    805
    • 29. Dezember 2008 um 13:18
    • #36
    Zitat

    Original von stampsx
    Meine Frau hat auf der mich-Seite die folgenden, warmen Worte aufgenommen:

    Verpackungsmaterial
    Ich verwende kein Verpackungsmaterial. Der Briefumschlag in dem ich versende, ist ein künstlerisch gestaltetes Sammlerobjekt der Postgeschichte. Die Marken stecken auf dem Wertobjekt Steckkarte, welches ich zum Versand kostenlos beilege (Kobra, Hawid oder ähnlich, C6 4 Streifen, klare Schutzfolie). Als Verstärkungspappe verwende ich Künstlerpostkarten, Zähnungsschlüssel, Faksimiledrucke oder ähnlich nützliches für Briefmarkensammler. Sollte ich Füllmaterial verwenden, dann nur aus frisch hergestelltem Popkorn, dass sie nach dem Empfang mit Currysauce und Hühnerfrikassee essen können (Serviervorschlag, nicht im Lieferumfang enthalten).

    Glaubt ihr, dass ist OK so?

    Hallo Jürgen,

    genau das hatte ich auch in meinem Posting oben vorgeschlagen. So gehe ich seit Jahren vor.
    Ein schön frankierter Briefumschlag sollte eigentlich Standard sein (das muss aber auch im Angebot erwähnt werden, dass der Umschlag Teil der Ware ist und keine Verpackung, aber Spass bei Seite: Gerade im kleinpreisigen Bereich machen die Versandkosten 30-50% des Gesamtpreises aus, da ist für mich eine schöne Frankatur z.B. mit Blöcken oder Zuschlagsmarken für die Kaufentscheidung relevant, da ich dann noch zusätzlichen Gegenwert für mein Porto erhalte).

    Verstärkungspappe: Du solltest das aber als zusätzliches Geschenk im Angebot erwähnen. Steckkarte sollte eigentlich für teurere Briefmarken selbstverständlich sein. Soweit musst Du aber nicht gehen. Ein (sauberer) Tiefkühl-Pizzakarton etc. reicht als Verstärkungspappe aus, und da bereits der Pizzalieferant die Lizenzgebühren bezahlt hat, musst Du die natürlich nicht ein zweites Mal zahlen.

    Füllmaterial: In der Tat sind Kartoffelchips von ALDI billiger als Styroporschnipsel :O_O:

    Kartons hole ich aus dem Altpapiercontainer bzw. von der Firma. Das spart Entsorgungskosten, obwohl wir in der Firma für unseren internen Verand an Testlabors auch gebrauchte Kartons verwenden.
    Auch grosse Briefumschläge sind bei mir "recycelt", schlägt doch ein pappverstärkter Umschlag mit 50 cent zu Buche.

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
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    504
    • 30. Dezember 2008 um 12:56
    • #37

    Lieber DrMoeller_Neuss,

    zu dicke Pappe verbeult den Umschlag zu sehr. Ich spreche auch für die armen Versender aus der Mongolei oder aus Afrika, die keinen "Grünen Punk" in der Tonne sitzen haben.

    Ich bin auch immer wieder überrascht, was man sich alles einfallen läßt, um Gewerbetreibende zu drangsalieren. Das die Welt besser wird, wenn man den Ablass zahlt, wurde schon von Jesus und Luther widerlegt. Wie sagt schon Asterix: die spinnen, die Deutschen ...

    Ich bin dafür, dass jeder Krümel Wertstoff wieder verwendet wird. Das kann der Verbraucher aber auch dann tun, wenn der Verkäufer keinen Ablass bezahlt hat. Das System halte ich für geisteskrank und es wird die Welt weder besser machen noch retten.

    Aus der Ferne wirkt es auf mich, als wäre es erfunden worden, damit die dadurch entstandene Abfallwirtschaft korrupte Politiker schmieren kann. Einen anderen Sinn kann es nicht geben. Der würde erst kommen, wenn die Verkäufer Wachleute mit der Verpackung versenden, die immer über die vom Gesetzgeber vorgesehene Behandlung der Verpackung wachen.

    Konsequent zu Ende gedacht heißt das ja auch, die Luft die wir ausatmen und so geschändet und für weiteres direktes Einatmen unbrauchbar gemacht haben, müsste von uns, dem Verursacher wieder recycelt werden. Das könnten wir durch beatmen von Pflanzen erreichen oder wir zahlen Geld an Gärtnereien, die neuen Sauerstoff produzieren. Dann bekommen wi den grünen Punk auf die Stirn gestempelt. Zuwiderhandelnde werden vom Atemrecht ausgeschlossen.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
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    kontakt@stampsx.com - Stempeldatenbank

  • Germaniafan
    Stamm Mitglied
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    22. März 1960 (66)
    • 30. Dezember 2008 um 19:28
    • #38

    @ stampsx

    Zitat

    Ich bin auch immer wieder überrascht, was man sich alles einfallen läßt, um Gewerbetreibende zu drangsalieren. Das die Welt besser wird, wenn man den Ablass zahlt, wurde schon von Jesus und Luther widerlegt. Wie sagt schon Asterix: die spinnen, die Deutschen ...

    Da kann ich Dir nur Recht geben. Ich hab die letzte Zeit mit dem Gedanken gespielt noch ein Nebengewerbe anzumelden. Was sich unsere Bürokratie da wieder alles einfallen läßt ist schon vom feinsten.
    Es macht einfach keinen Spaß mehr. Du kannst ja keinen Schritt mehr machen ohne diesen vorher mit einem Rechtsanwalt besprochen zu haben. X( X(
    Es ist einfach nur noch zum :weinen::tongue:
    Mich wunderts nicht daß so viele Leute diese Gängelei einfach nur satt haben und Ihr Glück im Ausland suchen. Recht haben sie !!

    Schöne Grüße
    Guido

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