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Unglaublich

  • baumann1444
  • 24. Oktober 2008 um 21:53
  • Geschlossen
  • SammlerBernd
    Gast
    • 25. Oktober 2008 um 20:54
    • #21

    jo & jetzt sehe ich Boxen, da gibt es hoffentlich Handfestes für den Richtigen..
    Gruß Bernd

  • myself
    aktives Mitglied
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    Männlich
    • 25. Oktober 2008 um 21:05
    • #22

    Mach mal.
    Im Endeffekt würde es im Einzelfall wohl eh auf den Richter ankommen. Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland oft zweierlei.

    MfG myself

  • gmpreussner
    neues Mitglied
    Beiträge
    76
    • 25. Oktober 2008 um 21:53
    • #23

    ich hatte ebenfalls nur sehr gute Erfahrungen mit dem o.g. Verkaeufer

  • Belsazar
    aktives Mitglied
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    105
    • 26. Oktober 2008 um 06:33
    • #24

    Paypal liegt mir Persönlich sehr im Magen,

    eine Grundgebühr von 35 cent je Artikel und dann noch um die 2% vom Warenumsatz.
    Wer zahlt das ? Wohl der Endverbraucher durch höhere Grundkosten . Das ist eine Abzocke seines gleichen. Niederpreisige Artikel sind so praktisch nicht mehr zu bezahlen.
    Und der Versand ist ja eh abgesichert durch den Händler. Und wirklich teure Sachen kaufe ich wohl nur da ein wo ich weis wer es ist.

    Es währe wohl wirklich korrekter wenn Paypal von dem bezahlt wird der es wünscht also der Käufer.
    Und lest bitte mal das Kleingedruckte eine Zahlung erfolgt nur aus Kulanz!

    Und mal ganz ehrlich Wie oft haben wir mit schwarzen Schafen zu tun?

    Bei über eintausend Einkäufen ist noch alles angekommen

    2 mal hatte ich Probleme mit der Ware, konnte jeweils geregelt werden.

    Jedoch sind mir von 80 Büchersendungen die ich versandt habe 2 verloren gegangen

  • philnum
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    658
    • 26. Oktober 2008 um 11:51
    • #25
    Zitat

    Original von Belsazar
    eine Grundgebühr von 35 cent je Artikel und dann noch um die 2% vom Warenumsatz.
    Wer zahlt das ? Wohl der Endverbraucher durch höhere Grundkosten . Das ist eine Abzocke seines gleichen. Niederpreisige Artikel sind so praktisch nicht mehr zu bezahlen.
    Und der Versand ist ja eh abgesichert durch den Händler.

    Hallo,

    stimmt - die PayPal-Gebühren werden in entsprechend hohen "Versand-, Porto- und Verpackungskosten" einkalkuliert. 5-Cent-Briefkuvert + 55-Cent-Standardbriefporto ergeben beispielsweise max. 60 Cent für einen Artikel wie Briefmarken, aber die meisten Händler berechnen gern viel mehr. Dass infolge PayPal auch (zahlungskräftige) Auslandskunden mitbieten, die ohne gar nicht in Deutschland kaufen würden, darf man - zumindest im Philatelie-Segment - auch nicht völlig vernachlässigen.

    Mit PayPal hat der Kunde bei Reklamationen zumindest ein schlagkräftiges Druckmittel, um Verkäufer zur Rückabwicklung zu zwingen, die von sich aus auf stur schalten - warum auch immer. Manche Super-Power-Profiseller scheinen mit Message- bzw. Mail-Beantwortung und Retouren-Bearbeitung vielleicht nur überfordert, bei anderen scheint das System zu haben, einfach nicht mehr zu reagieren, wenn sie den Kaufpreis erstmal eingestrichen haben.

    In solchen Fällen, wo der Verkäufer sich nicht mehr meldet oder eine Rückzahlung verweigert (z. B. weil die Ware angeblich ja abgeschickt wurde), verhilft PayPal den Kunden zu ihrem Recht, indem die Zahlung zurückgebucht wird. Das mag den "schwarzen Schafen" nicht schmecken, den ehrlichen Verkäufern liegt an Kundenzufriedenheit, immer wieder kaufender Stammkundschaft usw. statt an einmaliger Abzocke.

    Beste Sammlergrüße

    philnum

  • myself
    aktives Mitglied
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    • 27. Oktober 2008 um 08:44
    • #26

    philnum:

    Nimm´s nicht persönlich, aber Händler haben mit der Wohlfahrt wenig gemeinsam. Als Käufer 60ct für den Versand zu verlangen ist eine Unverschämtheit. Schon mal überlegt, dass darin auch Zeitaufwand für Fahrt zur Post, Benzinkosten und Zeit zum Verpacken eingerechnet werden müssen? Unternehmer arbeiten auch nicht umsonst und wollen einen angemessenen Lohn für die Arbeitszeit haben. Wie wäre es denn, wenn Arbeitnehmer in Zukunft die Post von ihrer Arbeitsstelle mitnehmen und diese zur Post bringen. Natürlich unentgeldlich in ihrer Freizeit und ohne Kostenerstattung für den Pkw? Also wenn die Gewinnmargen so hoch wären und sich mit Versandkosten so viel Geld verdienen ließe, verstehe ich nicht, warum nicht jeder einen eigenen Versandhandel aufmacht. Dann wären doch alle in 10 Tagen reich, oder nicht?

    MfG myself - der die üblichen Stammtischparolen zum Thema "Selbstständige - die müssen ja so reich sein" nicht mehr hören kann.

    Einmal editiert, zuletzt von myself (27. Oktober 2008 um 08:45)

  • uli
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    Männlich
    • 27. Oktober 2008 um 10:05
    • #27

    Hallo myself,
    solche Stammtischparolen sind nicht okay, habe ich hier aber auch nicht gelesen. Über deinen Einwand wegen der Zeit bin ich allerdings stark verwundert. Mal davon abgesehen, dass die Entlohnung der Arbeitszeit/-kraft eines abhängig Angestellten ganz anders funktioniert als die eines Selbstständigen und hier nichts zur Sache tut: Die Einnahmen des Handels sind die Erlöse für verkaufte Ware und nicht gesonderte Pauschalen. Oder bezahlst du beim Bäcker, Optiker, Autohändler, .... einen Aufschlag auf das Brot, die Brille, das Auto, .... für die Zeit, die für Beratung und Bedienung aufgewendet wurde? Dass ein Händler bei ebay ggf. zu geringe Preise für seine Ware erzielt, ist sein Geschäftsrisiko.
    Gruß
    Uli

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  • lickle
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    • 27. Oktober 2008 um 10:19
    • #28

    uli

    ... dann frag mal Deinen Bäcker, was er für den Versand der Brötchen berechnet!
    Wenn die Versandkosten klar angegeben sind und ein Bieter die Gesamtkosten nicht zu kalkulieren vermag, dann soll er bitte von einer Bewertung Abstand nehmen und nochmal die Schulbank der Klassen 1 und 2 drücken, da wird nämlich die Addition von Zahlen gelehrt.

    Grüßle

    lickle

  • uli
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    • 27. Oktober 2008 um 11:05
    • #29
    Zitat

    ... dann frag mal Deinen Bäcker, was er für den Versand der Brötchen berechnet!


    Den brauche ich nicht zu fragen, ich weiss es: Nix. :P Dafür kostet das Brötchen 5 ct mehr. Ach so: Er verkauft Brötchen nicht bei ebay.
    Deinen Einwand zu der Berücksichtigung der Versandkosten beim Kauf unterschreibe ich voll und ganz, trotzdem halte ich nichts davon, dass sich ein Händler seine Arbeitszeit durch Pauschalen und nicht über die verkaufte Ware bezahlen lässt.
    Gruß
    Uli

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    Einmal editiert, zuletzt von uli (27. Oktober 2008 um 11:06)

  • myself
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    • 27. Oktober 2008 um 11:17
    • #30
    Zitat

    Was die sinkende "Gewinnmarge" der ach so gebeutelten Versandhändler angeht, sollte man aber auch mal die tatsächlichen Einkaufskonditionen (Großkundenrabatte bei Zubehörherstellern, günstige Restposten- und Insolvenzwaren usw.) berücksichtigen, da würden so manche gewiss staunen, was etwa eine Neuerscheinung eines MICHEL-Kataloges bei Abnahme in größerer Stückzahl kostet und wie hoch dann der Stückgewinn ist - nicht nur Cents, sondern zweistellige Euro-Beträge (natürlich nicht beim MICHEL-Junior, aber bei Michel-Europa und Spezialkatalogen).


    und

    Zitat

    5-Cent-Briefkuvert + 55-Cent-Standardbriefporto ergeben beispielsweise max. 60 Cent für einen Artikel wie Briefmarken, aber die meisten Händler berechnen gern viel mehr.


    sind genau solche Stammtischparolen.
    Und ja, ich zahle überall Transportpauschalen für den Versand: Über 4,20€ bei Auktionshäusern oder 8€ bei Otto oder Neckermann beschwert sich niemand. Dafür bekomme ich auch etwas: Eine gute Verpackung, ordentliche ausgedruckte Rechnung, Haftung des Versenders und demnächst auch noch eine lizensierte Verpackung - neue Verpackungsverordnung. Oft sind es diese gesetzlichen Pflichten, die zu solchen Aufschlägen führen. Nur Abholung bleibt kostenlos.

    - Wer bei Ebay keinen Versandrabatt anbietet, sollte allerdings auch gesperrt werden. Das ist echte Abzocke...

    MfG myself

    2 Mal editiert, zuletzt von myself (27. Oktober 2008 um 11:28)

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
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    • 27. Oktober 2008 um 11:56
    • #31
    Zitat

    Original von SammlerBernd ...leider ein Irrtum. NUR wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die allgemeine gesetzliche Regelung, ansonsten die beiderseitig akzeptierte Regelung.
    Siehe auch Vertragsgesetz. Sammlergruß Bernd

    Was Sammlerbernd da wieder zum Besten gibt ist eine beliebte Stammtischparole, wenn alle über 2 Promille haben. Die Realität hat myself beschrieben.

    Es ist deutsches und europäisches Recht, der gewerbliche Verkäufer haftet beim Verkauf an den Endverbraucher bis ein geeigneter Transporteur (Deutsche Post, Hermes usw.) die Sendung dem Verbraucher aushändigt.

    Der gesetzlose Mist von "1,- auf Risiko des Käufers" kostet den Verkäufer 107,- bei Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Bei Anmahnungen durch einen Anwalt eines Mitbewerbers, wird es noch viel teurer.

    Falls sich ein gewerblicher Verkäufer als privat tarnt, bekommt er den Zahn sehr schnell vom Gericht gezogen.

    Ich zahle immer nur für Normalbrief.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
    kontakt@stampsx.com - Stempeldatenbank

  • SammlerBernd
    Gast
    • 27. Oktober 2008 um 12:16
    • #32

    @ Sfrd. Kraft
    ...na bis auf die Insel hat sich das noch nicht herumgesprochen, auch wenn Du im Teguila-Rausch hier wieder Stunk machen willst. ;) :P
    Also bleibe lieber in deinem engstirnigen, selbst gebastelten Forum und poste & lästere mangels Gespächstoff über die Aktion hier. :D 8)
    Das unterscheidet uns ehrliche Sammler von Dir als (ehem.) Berufsphilatelist- ansonsten wäre man ja bestrebt pot. Kunden nicht zu schulmeistern & zu vergrätzen... :D
    Und wo kein Kläger ist- spricht auch kein Richter :jaok:, soviel zur Frage der ebay Power-Seller

    Einmal editiert, zuletzt von SammlerBernd (27. Oktober 2008 um 12:23)

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
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    507
    • 27. Oktober 2008 um 12:18
    • #33

    Noch ein Wort zur vermeintlichen Abzocke bei Portokosten. Die "Portokosten" sind ja in der Regel eine Versandkostenpauschale. Diese soll zur Deckung der Kosten für den Versand dienen.

    Sie muss Beträge enthalten für

    Versandmaterial wie Umschläge, Pappe, Steckkarten, Hawidtaschen usw.
    Portokosten oder Paketgebühren
    Kosten für eine Versandversicherung oder deren kalkulatorische Berücksichtung
    Tatsächlich kostet es auch etwas, die Sendungen zum Transporteur zu bringen

    Nun finden viele Verbraucher, die Verkäufer sollten das doch aus ihrem Gewinn bezahlen, den diejenigen, die gerne auf die gewerblichen Verkäufer schimpfen, meist mit dem Umsatz verwechslen. In fast jedem Fall, wird der Rohertrag, von dem die Kosten bezahlt werden müssen, mit Gewinn verwechselt.

    Eine der wichtigsten Säulen der deutschen Wirtschaft, sind kleine Gewerbetreibende mit ein paar Mitarbeitern. Denen wird auch hier von einigen Schreibern jedes Recht auf einen Rohertrag abgesprochen, gleichzeitig werden gesetzliche Mindestlöhne gefordert. Wovon sollen sie bezahlt werden? Ich weiß es. Man zahlt aus dem Rohertrag. Gibt es keinen, geht man Pleite. Damit mich keiner falsch versteht, ich bin für gesetzliche Mindestlöhne und ich bin dafür Gewerbetreibenden nicht ständig Raffsucht vorzuwerfen. Wer die Versandkosten nicht korrekt kalkuliert, geht einfach Pleite. Das ist die Realität. In welcher Sparte gibt es denn noch große Handelsspannen? Beim Verkauf über einen Ebayshop, hat man im Schnitt über 20% Gebühren an Ebay. Zahlt der Käufer mit Paypal kommen im Schnitt nochmals 3% dazu. Bei einem durchschnittlichen Briefmarkenhändler sind die Ebay/Paypalkosten 25% vom Umsatz. Dazu kommen 7% MwSt., ebenfalls von oben. Daher darf man addieren. Das sind dann 32% vom Umsatz, die erst einmal weg sind. Drogenhandel ist bei Ebay verboten. Mit anderen Artikeln lässt sich kaum eine Spanne von 32% erzielen. 33 1/3 entsprächen im übrigen einer Kalkulation ausgehend vom Einkaufspeis, mit 50%. Das heißt, man kauft für 100,- ein und verkauft für 150,-.

    Was lernen wir daraus? Selbst wenn wir mit dieser Spanne kalkulieren könnten, hätten wir noch ncihts, wovon wir Miete, Mitarbeiter, Kfz.-Kosten, Energiekosten, Zwangsabgaben an die IHK und Berufssgenossenschaft, usw. bezahlen könnten.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
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  • stampsx
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    • 27. Oktober 2008 um 12:19
    • #34

    Was von Sammlerbernd zu halten ist, liest man am Besten im Originalton Ost:

    Zitat

    Original von SammlerBernd
    @ Sfrd. Kraft
    ...na bis auf die Insel hat sich das noch nicht herumgesprochen, auch wenn Du im Teguila-Rausch hier wieder Stunk machen willst. ;):P
    Also bleibe lieber in deinem engstirnigen, selbst gebastelten Forum und poste & lästertre mangels Gespächstoff über die Aktion hier. :D8)

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
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  • stampsx
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    • 27. Oktober 2008 um 12:40
    • #35

    Wie verwirrt Sammlerbernd ist zeigt auch sein Verweis: "Siehe auch Vertragsgesetz. Sammlergruß Bernd"

    Außer ihm selbst, wird niemand das "Vertragsgesetz" kennen. Ich bin zwar aus der BRD aber auch in der ehemaligen SBZ, dürfte es wohl kein "Vertragsgesetz" gegeben haben.

    In Deutschland gibt es das BGB und für den Handel von Kaufleuten untereinander, gibt es noch das HGB. Dazu kommen eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen. "Vertragsgesetz" heißt nichts davon.

    Juristen sprechen schon einmal von "Vertragsrecht" und meinen damit die Summe der Gesetze und Verordnungen, die betroffen sind.

    Die Vertragsfreiheit hört generell dort auf, wo gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
    kontakt@stampsx.com - Stempeldatenbank

  • SammlerBernd
    Gast
    • 27. Oktober 2008 um 12:43
    • #36
    Zitat

    Was lernen wir daraus? Selbst wenn wir mit dieser Spanne kalkulieren könnten, hätten wir noch ncihts, wovon wir Miete, Mitarbeiter, Kfz.-Kosten, Energiekosten, Zwangsabgaben an die IHK und Berufssgenossenschaft, usw. bezahlen könnten.

    Also die Belehrung mit dem Original-Ton Insel sagt über Dich alles.
    Man könnte ob Deines schweren Loses (dem eines Berufsphil.) in Tränen ausbrechen. Andere müssen/mußten für ihren Lebensunterhalt schwer arbeiten- haben dies aber gelernt.
    Nun ich kenne doch so einige Händler, da wir uns oft wegen den Marken "tummeln", aber alle haben doch einiges über Marketing & Kundenwerbung gelernt & auch behalten. Nur bei dir schents nicht so zu sein. Nun ich dachte ein ähnlicher vergangener Disput hätte auch bei Dir Wirkung gezeigt..

  • asmodeus
    Moderator
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    • 27. Oktober 2008 um 12:44
    • #37

    An alle Mitglieder des Forums: Bitte bleibt sachlich und bedenkt Eure geschriebenen Sätze! Keine Anschuldigungen und Beleidigungen!

  • SammlerBernd
    Gast
    • 27. Oktober 2008 um 13:19
    • #38

    Zitat Kraft

    Zitat

    Außer ihm selbst, wird niemand das "Vertragsgesetz" kennen. Ich bin zwar aus der BRD aber auch in der ehemaligen SBZ, dürfte es wohl kein "Vertragsgesetz" gegeben haben.

    8) ?(
    Irrtum Herr Kraft.
    Das schent das Problem zu sein, daß es nicht zu umgehen ist, sich als Kaufmann dem HGB unterwerfen zu müssen- nicht Jürgen. :D:D;)
    Nur leider für Dich ist/ sind die Mehrheit der Sammler (wie ich auch) Nichtkaufleute.
    Ein freier Vertragsabschluß ist aber nur standesgemäß möglich- also auf gleicher"Augenhöhe". Deswegen wollen ja viele VK ihren wahren Status verschleiern, um nicht den höheren Anforderungen des HGB. genügen zu müssen. Wußtest Du doch sicher schon?. 8)
    Sonst schicke ich Dir mein dickes Hochschul-BWL-Buch aus neuerer Zeit. ;)
    Das mit der SBZ war vor meiner Zeit, denke ich ebenfalls so, über deinen ehemaligen Caudillo. SB

    2 Mal editiert, zuletzt von SammlerBernd (27. Oktober 2008 um 13:44)

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
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    507
    • 27. Oktober 2008 um 14:04
    • #39

    Jetzt geht es wirklich drunter und drüber. Das HGB regelt Rechtsverhältnisse zwischen Vollkaufleuten. Die Problematik, die hier angesprochen wird betrifft in der Regel Kleingewerbetreibende und Endverbraucher.

    Was den Gefahrenübergang betrifft, gilt für Kleingewerbetreibende genau wie für Vollkaufleute, dss vorher geschriebene. Zusammengefasst geht es um den gewerblichen Verkäufer und den Endverbraucher.

    Ganz am Rande bemerkt, dem HGB habe ich mich immer gerne unterworfen. Der Grund, auf den man nicht sofort kommen muss, die davon betroffenen Vertragspartner wussten in der Regel wovon sie sprechen.

    Einen "freien Vertragsabschluß" gibt es in Europa nicht. Es gibt nur Verträge innerhalb geltenden Rechts. Die Verkäufer verschleiern auch nicht ihren Status um nicht dem HGB zu unterliegen, sondern um keine Steuern und Abgaben zahlen zu müssen. Zusätzlich wird der Vorteil geschätzt, dem Endverbraucher das Transportrisiko aufzubürden.

    Ein Sache die Sammlerbernd vergißt, weil er es nicht einmal ahnt, ist die Tatsache, dass sehr viele Leser die geltende Rechtslage kennen. Wer nur über Themen schreibt, von denen er etwas weiß, erspart sich manche Peinlichkeit.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
    kontakt@stampsx.com - Stempeldatenbank

    Einmal editiert, zuletzt von stampsx (27. Oktober 2008 um 14:08)

  • SammlerBernd
    Gast
    • 27. Oktober 2008 um 14:13
    • #40

    ...seit wann sind Endverbraucher & "Kleingwerbetreibende"(hättest du gerne) eine eigene & zusätzliche handelsrechtliche Kategorie?.
    ...

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