Lieber VorphilaBayern,
danke für die Kommentierung - ich habe viele Briefe dieses Vertrages gesehen, aber keine Handvoll mit anhängenden Mustern.
Der PV legte für die Städte Nürnberg und Fürth fest, dass diese von dem für Bayern zu kassierenden Zuschlag frei waren. Daher war die halbscheidig zu teilende Gemeinschaftstaxe für einfache Briefe aus Nürnberg nach Österreich auf 12 Kr. CM bzw. 15 Kr. rheinisch festgesetzt worden.
Nun war nach Abs. 2 Nr. 7b zu unterscheiden zwischen dem Versand von Mustern in Briefen (keine Vergünstigung) und, wie hier, Briefen mit anhängenden Mustern ohne Wert.
Letztere kosteten, wenn der Brief selbst einfach wog (bis 8,75g), immer mit dem Muster die nach dem Tarif treffende einfache Taxe, hier also 15 Kr., bei höherem Gewicht jedoch nur ein Drittel der weiteren Gebühr.
Also haben wir folgenden Fall vor uns:
Brief mit anhängedem Muster bis 1/2 Loth (wurde separat gewogen) 15 Kr..
Je weiteres halbes Loth von Brief und Muster nur noch ein Drittel der einfachen Taxe von 15 Kr. = 5 Kr..
Da er 30 Kr. kostete, wog der Brief mit den beiden Kaffee - Mustern aus Cuba also bis 2 Loth = 35g.
Leider haben sich die Muster nicht mehr erhalten - macht nichts, bin kein Kaffeetrinker.
Liebe Grüsse von bayern klassisch