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Nachgebühr

  • mx5schmidt
  • 30. August 2008 um 20:55
  • Germaniafan
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    • 9. September 2010 um 21:36
    • #141

    Ich möchte hier mal einen Brief vom Finanzamt Lyck vom 22.10.1921 zeigen der mich doch sehr ins schwitzen bringt. Der Brief wurde portorichtig mit 60 Pfg. (Gebühr für einen Ortsbrief) frankiert. Der Adressat wurde in Lyck nicht angetroffen und der Brief wurde weiter gesendet nach Berlin/Steglitz. Ein Brief von 20-100 g kostete im Fernverkehr 80 Pfennig, von 100-250 g 120 Pfennig. Nun besagt die Nachgebührenregelung in dieser Portoperiode
    "Für nicht oder unzureichend freigemachte gebührenpflichtige Dienstpostkarten und Dienstbriefe wird nur der einfache Fehlbetrag und ein Zuschlag von 30 Pfennig auf eine durch 10 teilbare Pfennigsumme aufgerundet erhoben."
    Auf die fehlenden 20 Pfennig kamen also nochmals 30 Pfennig Zuschlag was auch auf dem Brief (Blaustift "50" und Portostempel) vermerkt wurde.
    Danach wurden aber die 50 Pfennig wieder gestrichen und 70 Pfennig mit einem anderen Portostempel vermerkt. Wie kommt dieser Betrag zustande bzw. warum wurden die 50 Pfennig Nachgebühr nicht anerkannt und wo wurden die verschiedenen Portostempel abgeschlagen ? Wog der Brief evtl. mehr als 100 g ? Dann würden aber doch auch keine 70 Pfennig zu Stande kommen. Ich bin ratlos.


    Schöne Grüße
    Guido

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  • mx5schmidt
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    • 10. September 2010 um 12:01
    • #142

    Hallo Guido,

    ein korrekt mit 60 Pf frankierter Dienstbrief, der wegen einer Weiterleitung aus dem Ortsverkehr in den Fernverkehr mit Nachgebühr belegt werden mußte kam sicherlich nicht allzu häufig vor und da war wohl auch so mancher Postler dann mal ratlos.

    Die vermerkten "70" passen als Nachgebührbetrag nur dann, wenn man den 1921 üblichen Ansatz des Doppelten des Fehlportos, hier 40 Pf als das Doppelte der Differenz zwischen Ortstarif, 60 Pf, und Ferntarif, 80 Pf, zugrunde legt und noch den von Dir genannten Zuschlag von 30 Pf hinzuzählt.

    Oder aber, wenn der Zuschlag sich in der Zwischenzeit von 30 Pf auf 50 Pf erhöht hatte!???

    Liebe Grüße

    mx5schmidt

  • Germaniafan
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    • 10. September 2010 um 16:19
    • #143

    mx5schmidt
    Danke für Deine Überlegungen. Ich berufe mich auf den Infla Band 52 "Die Nachgebühren im Deutschen Reich 1906-1945"
    Das doppelte des Fehlportos (ohne Zuschlag) auf eine durch 10 teilbare aufgerundete Pfennigsumme wurde nur für unzureichend freigemachte Briefe,Postkarten,Drucksachen,Geschäftspapiere,Warenproben,Mischsendungen und Blindenschriftsendungen im innerdeutschen Verkehr (einschl. Saargebiet) erhoben.
    Also hätten die zuerst vermerkten 50 Pfg. Nachgebühr eigentlich gereicht.
    Sehr seltsam, bei diesem Beleg bin ich überfragt.

    Schöne Grüße
    Guido

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    Einmal editiert, zuletzt von Germaniafan (10. September 2010 um 16:20)

  • dab
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    • 11. September 2010 um 06:58
    • #144

    Germaniafan
    Eine mögliche Lösung wäre, dass der Brief in Berlin nicht als Dienstbrief anerkannt worden ist, da kein Dienstsiegel auf der Vorderseite abeschlagen ist.
    Nur eine Idee
    dab

  • Germaniafan
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    • 11. September 2010 um 09:47
    • #145

    dab
    Ich denke auch dass die 70 Pfennig Nachgebühr in Berlin festgelegt wurden. Wenn der Brief aber nicht als Dienstbrief behandelt wurde hätte er einfach mit dem doppelten des Fehlportos eines "normalen" Briefes von 20 bis 100 g (Porto 80 Pfg.) mit 40 Pfg. belegt werden dürfen.
    Hätte der Brief über 100 g (Porto 120 Pfg) gewogen (was ich eigentlich nicht glaube) währen in diesem Fall 120 Pfg. fällig geworden.

    Ich kanns drehen und wenden wie ich will ich komme einfach nicht auf 70 Pfg.

    Schöne Grüße
    Guido

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  • mx5schmidt
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    • 14. September 2010 um 22:33
    • #146

    Drucksache vom 8.2.88, als Standarddrucksache bis 20 g portogerecht frankiert mit 50 Pf in Form einer EF einer Wohlfahrtsmarke, als Absender eine evangelische Kirchengemeinde.

    Der Beleg wurde mit 90 Pf Nachgebühr belegt, worauf ein einzeiliger Rahmenstempel in rot hinweist.

    Die Drucksache muss mehr als 20 g gewogen haben und kostete daher nicht 50 Pf, sondern 80 Pf an Porto. Zu dem Fehlporto von 30 Pf kamen 60 Pf als Einziehungsgebühr und es resultierten die in Blaustift ausgewiesenen 90 Pf an Nachgebühr, die vom Empfänger eingezogen wurden.

    Liebe Grüße

    m5schmidt

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  • Kontrollratjunkie
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    • 6. Oktober 2010 um 21:37
    • #147

    So einen Beleg kann ich auch anbieten.

    Es handelt sich um eine überformatige Postkarte, aufgeliefert am 30.03.1992.
    Auf das für Postkarten unzulässige Überformat weisen zwei Hinweisstempel hin.
    An der jetzt zu entrichteten Briefgebühr von 80 Pf fehlten 20 Pf, dazu kamen 1 DM Einziehungsentgelt. Zusammen wurden also 120 Pf Nachgebühr mittels Blaustift gefordert.

    Die große deutsche Sonntagszeitung war aber offensichtlich nicht bereit, die Gebühren zu tragen, also ging die Karte zurück, versehen mit einem entsprechenden Dokumentationsstempel.
    Der Absender wird die Gebühren selbst getragen haben.

    Gruß
    KJ

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  • VorphilaBayern
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    • 17. Dezember 2010 um 19:10
    • #148

    Liebe Sammlerfreunde,

    einen interessanten Beleg möchte ich zeigen:
    Ganzsache Bayern mit Mischfrankatur Bayern / Deutsches Reich
    (dies war zulässig bis 30.6.1920) aus Ludwigshafen (Bayern - seit
    1.4.1920 Deutsche Reichspost) an Postlageradresse in Mannheim
    (Baden - Deutsche Reichspost) im Nachbarortsverkehr. Gebühr
    30 Pfennig (vom 6.5.1920 bis 31.3.1921 war die Gebühr bei Post-
    karten im Orts - und im Fernverkehr gleich). Am 6. Mai 1920 wurde
    für postlagernde Postsendungen ein Zuschlag von 10 Pfennig ein-
    geführt. Diese Gebühr stieg dann ab 1.1.1922 auf 50 Pfg., usw.
    Dazu kam noch ein Stempel "Nachtaxe" auf dem Beleg.

    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

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  • dab
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    • 18. Dezember 2010 um 11:05
    • #149

    Hallo VorphilaBayern,
    sehr schönes Stück, dass ich mir auch lange bei eBay angesehen habe.
    Ich habe es (wohl fälschlicherweise :ups: ) nicht als Fernpostkarte gesehen, sondern als eine tatsachliche Postlagerkarte.
    Da mir das ganze dann nicht erklärlich war, habe ich nicht geboten.
    War wohl ein Fehler. :oneien:
    Herzlichen Glückwunsch
    dab

  • Markdo
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    • 14. Februar 2011 um 09:14
    • #150

    Gestern aus einer Wühlkiste ans Tageslicht befördert.

    Eine Postkarte von 1905 aus Bad Münster am Stein-Ebernburg ( ein Kuhort mit knapp 3800 Einwohnern) . nach Oakland/Californien gelaufen.


    Beim Eintreffen in New York fiel den Beamten auf das die Karte nicht ausreichend frankiert war und belegten sie mit 2 Cents Nachporto.

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    *Deutschland,USA+ Kanada
    **Ansichtskarten und Stempel von Dortmund und Hamburg und Amrum gesucht **

  • kartenhai
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    • 14. Februar 2011 um 09:18
    • #151

    Ich finde es ja lustig, daß die US-Nachportomarke auch kopfstehend aufgeklebt wurde passend zur deutschen. :)
    Man merkt, der Postbeamte hat mitgedacht.

    Gruß kartenhai

  • mx5schmidt
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    • 21. Februar 2011 um 21:25
    • #152

    Diese Postkarte aus Marokko nach Deutschland wurde am 14.7.1987 mit 2,00 Dirham freigemacht.

    Das Porto für eine Postkarte ins Ausland betrug 2,10 Dirham, das Fehlporto betrug somit 0,10 Dirham, daher wurde handschriftlich mit rotem Kugelschreiber vermerkt "T 0,10/2,10".

    In Deutschland wurde dieser Bruch mit dem Tarif eines Auslandsbriefes von 120 Pf multipliziert, was 6 Pf ergibt.

    Hinzu kam eine Einziehungsgebühr in Höhe von 60 Pf, so dass der Empfänger insgesamt 66 Pf an Nachgebühr bezahlen mußte, worauf ein roter Stempel hinweist.

    Liebe Grüße

    mx5schmidt

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  • Vichy
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    • 23. November 2011 um 19:50
    • #153

    Schade, das es hier so ruhig geworden ist....daher von mir ein schönes Exemplar:

    Dienstsache von / nach Regensburg.
    Soweit ich recherchiert habe, wurde bei nicht frankierten Dienstsachen nur eine Fehlbetrag erhoben - ohne Strafgebühr.

    Daher ergibt sich: Brief Ortsverkehr = 16 Pf / Einschreiben= 60 Pf.
    Ergibt zusammen die notierten 76 Pf.
    Leider ist der Ankunftstempel (rückseitig) nicht sehr leserlich.

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    Stempel aus PEINE gesucht bis 1963

  • Wandervogelgelb
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    • 24. November 2011 um 09:44
    • #154

    Aus meiner Dienstsachensammlung: Nachgebühr - zwei Portopflichtige Dienstsachen.

    1. Portopflichtige Dienstsache - Einstellungsbenachrichtigung der Deputation für Schulwesen, Stadthaus Berlin, mit Maschinenstempel vom 31.12.1926, schlecht abgeschlagener roter Nachgebührstempel, nach Berlin- Wilmersdorf gelaufen.


    2. Portopflichtige Dienstsache - Personenstandssache - Kirche zu Possendorf - Stempel Possendorf über Dresden vom 5.10.1935, roter Nachgebührstempel, 6 Pf. Nachgebühr.

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  • Vichy
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    • 24. November 2011 um 18:11
    • #155

    Auch heute wieder ein nettes Stück:

    Was damals als "unzulässig" angesehen wurde, wird wohl für immer ein Geheimnis bleiben.
    Jedenfalls wurde aus der Büchersendung ein Großbrief und war damit um 150 Pfennig unterfrankiert.
    Zusammen mit der Strafe von 100 Pfennig ergibt sich vermerkte Nachgebühr von 250 Pfennig.

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    Stempel aus PEINE gesucht bis 1963

  • Totalo-Flauti
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    • 13. Dezember 2011 um 20:34
    • #156

    Liebe Sammlerfreunde,

    im Bild wurde im Januar 1965 eine Nachgebühr von 15 Pfennig erhoben, weil die Marke DDR MiNr. 804 nur bis zum 31.03.1962 gültig war. Der Postbeamte hatte hier aufgepasst.

    Mit lieben Sammlergrüßen

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  • Vichy
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    • 27. Dezember 2011 um 12:40
    • #157

    Hallo,

    auch von mir wieder ein bzw. zwei interessante Belege.
    Postkarte von Greiffenberg nach Sebnitz. Sehenswert die verschiedenen Ortsstempel.
    War es Absicht die Karten nicht zu frankieren?
    Der Stempel "Portopflichtige Dienstsache" ist jawohl vom Absender angebracht.
    Ich habe auch die Rückseite mitgescannt, da ein interessanter Text zu lesen ist.
    Lieben Gruß Vichy

    PS: die Lochungen sind diesmal kein Grund, diese Belege nicht aufzuheben.

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    Stempel aus PEINE gesucht bis 1963

    Einmal editiert, zuletzt von Vichy (27. Dezember 2011 um 12:43)

  • Vichy
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    • 2. Januar 2012 um 15:44
    • #158

    Absenderangabe: U.B. Landesnervenklinik 6640 Merzig.
    Der "Insasse" kam wohl an keine Briefmarke heran.
    ***
    Nachgebühr von 110Pf = 60Pf Porto + Strafe von 50Pf.
    Die Post ignorierte hierbei den Absendervermerk "Drucksache".
    Interessant der "Nachgebühr" Stempel aus Düsseldorf.
    Ich habe jetzt Belege mit ähnlichem Stempel dieser Art erhalten.

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    Stempel aus PEINE gesucht bis 1963

  • mx5schmidt
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    • 2. Januar 2012 um 17:00
    • #159

    Hallo Vichy,

    Drucksachen unterliegen generell dem Freimachungszwang, um als solche zum ermäßigten Porto befördert zu werden!

    Ist eine Drucksache nicht oder nicht ausreichend frankiert, dann wird sie von der Post, wie in diesem Falle geschehen, als Briefsendung behandelt.

    Die 50 Pf waren keine ''Strafe'', sondern die zu der Zeit geltende ''Einziehungsgebühr''.

    Der spezielle Stempel ist interessant und nicht häufig, dokumentiert er doch die durch den Bearbeiter ''4'' im Postamt ''4 Düsseldorf 1'' erfolgte Bearbeitung der Sendung.

    Liebe Grüße
    mx5schmidt

  • Vichy
    Stamm Mitglied
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    • 2. Januar 2012 um 17:46
    • #160

    Hallo mx5schmidt,

    was sich in diesem Umschlag befand wird sich nicht mehr klären lassen. Ob nun Drucksache oder normaler Brieftext.
    In Bezug zu meiner Wortwahl: Ich meinte auch Einziehungsgebühr; ich kann mir nur manchmal das Wort Strafe nicht verkneifen...

    Vichy

    Stempel aus PEINE gesucht bis 1963

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