Hallo labarnas,
vielen Dank deine detaillierte Kritik. Ich muss ich zugeben, dass die von mir zitierten Passagen von Jan Hohmann möglicherweise nicht eindeutig waren und Raum für Missverständnisse lassen. Insbesondere der Hinweis auf die Unterscheidung zwischen Druckverfahren und Perforation ist äußerst wichtig. Deine Anmerkungen haben mich dazu veranlasst, die von Jan Hohmann in seinem Werk "Die Markenausgaben unter dem Beschluss des Alliierten Kontrollrates: Band 1: Marken und deren Besonderheiten" getroffenen Aussagen genauer zu überprüfen.
In der Einleitung wird der Plattendruck der Kontrollratsmarken näher erläutert. Hohmann beschreibt die Zähnung der im Plattendruck hergestellten Marken auf den Seiten 11 und 12 wie folgt:
"Gezähnt wurden die Bogen im Plattendruck als waagerechter Doppelbogen an extra Maschinen, wie Originalfotos aus dieser Zeit belegen. Der waagerechte Steg zwischen den Schalterbögen war genau eine Markenbreite. Die verwendete Zähnung war eine unten offene Kammzähnung, dies bedeutet, dass bei einem Zähnungshub für eine Markenreihe die Marken oben und an den Seiten gezähnt wurden. Der Bogen wurde anschließend eine Markenreihe automatisch weiter geschoben und die nächste Markenreihe wurde gezähnt. Durch Fehlfunktionen der Zähnungsmaschinen kam es zu den verschiedensten Zähnungsabarten."
Des Weiteren erläutert Hohmann den Walzendruck der Kontrollratsmarken und die damit verbundene Zähnung auf Seite 12:
"Die Ränder sind am Ober- und Unterrand immer durchgezähnt. Dabei wurden die Bogen im senkrechten Paar automatisch nach dem Drucken in der Druckmaschine gezähnt und anschließend von der endlosen Papierbahn abgeschnitten. Diese senkrechten Doppelbogen wurden danach in die Schalterbogen getrennt."
Im Kapitel "1.5. Zähnungsabarten" des Oberkapitels "1. Die 1. Kontrollratsausgabe 'Ziffernserie'" werden auf Seite 45 weitere Details und die verwendete Zähnungsart beim Walzendruck genannt:
"Im Plattendruck wurden die Druckbogen in speziellen Zähnungsmaschinen gezähnt. Dabei wurden ca. 6 Blätter gleichzeitig mit einer unten offenen Kammzähnung gezähnt. Durch die veralteten Maschinen kam es dabei oft zu Ausfällen. Es wurden z. B. die untersten Bogen nicht komplett durchgedrückt, so dass teilweise Blindzähnungen entstanden und damit auch Übergänge von gezähnt bis ungezähnt vorkommen. Im Walzendruck wurden die Bogen gleich nach dem Druck mit einer Kastenzähnung versehen, auch hier kann es zu einem teilweise oder kompletten Zähnungsausfall gekommen sein."
Ergänzend dazu heißt es im Kapitel "4.1. Druckverfahren und Zähnung" des Oberkapitels "4. Zweite Kontrollratsausgabe 'Arbeiterserie'" auf Seite 83:
"Die Zähnungsmaschinen waren die gleichen wie bei der ersten Kontrollratsausgabe."
Ich hoffe, dass die Zitate aus Beitrag #5 in diesem Kontext besser eingeordnet werden können.
Viele Grüße
BUND