Hallo,
Ich erlaube mir zur Diskussion beizutragen, da die Situation sowohl rechtlich als auch örtlich diffiziler ist, als auf den ersten Blick anzunehmen ist. Ich prüfe in in Österreich KOSTENLOS, habe sehr wohl eine Prüfordnung und hafte sehr wohl gemäß dem österr. Recht und der Prüfordnung. Eine Haftung, die der österr. Prüferverband VÖB gemäß der im Österreich Spezial 2010 abgedruckten Prüfordnung („9. Die Prüfung erfolgt nach bestem Wissen und nach dem jeweiligen Stand der Forschung, jedoch ohne Haftung.“) für seine Verbandsmitglieder ausschließt. D. h., die Situation gemäß den beiden veröffentlichten Prüfordnungen ist genau umgekehrt, als hier dargestellt. Zur Kompetenz verweise ich auf die nachfolgenden Ausführungen.
Genaue Prüfgebiete:
Gratisprüfung und Prüfordnung:
Nachstehend aus Wikipedia:
Quelle:
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"Briefmarkenprüfer sind Experten, die auf bestimmte Sach- bzw. Prüfgebiete spezialisiert sind, beispielsweise auf Deutsche Post in China. Sie sind immer „private“ Briefmarkenprüfer. Die Mitgliedschaften eines Briefmarkenprüfers in Vereinen (beispielsweise im Bund Philatelistischer Prüfer (BPP) in Deutschland oder im Verband Österreichischer Briefmarkenprüfer (VÖB) in Österreich), ändert daran nichts, denn auch diese sind ja nur auf Grund privaten Einzelinitiativen gegründete private Vereine, sohin nur ein privater Zusammenschluss von Privatpersonen.
Denn eine spezielle staatliche Ausbildung, Prüfung und Zulassung zum (z. B. staatlich geprüften) Briefmarkenprüfer mit staatlicher Berechtigung zum Prüfen in einem bestimmten Prüfgebiet gibt es weder in Deutschland noch in Österreich. Die „Verleihung“ von Prüfgebiet und Prüf-„Berechtigung“ an Briefmarkenprüfer sind ebenfalls nur reine Privatakte, die von einzelnen oder einer Gruppe von Privatpersonen nach sich selbst gegebenen (eingehaltenen oder auch ohne größere Folgen nicht eingehaltenen) Regeln vorgenommen werden.
Es gibt auch keine spezielle staatliche Kontrolle der Briefmarkenprüfer, z. B. ob deren Kenntnisse den allgemein Erfordernissen des Briefmarkenprüfens oder den speziellen Anforderungen ihres Prüfgebietes auch nur annähernd (noch) genügen. Auch wäre es viele Jahrzehnte gemäß den Statuten eines Landesverbandes von Briefmarkenprüfern nicht einmal möglich gewesen, einen Verbandsprüfer aus dem Prüferverband auszuschließen, selbst dann nicht, wenn dieser laufend unrichtige Atteste ausgestellt hätte.
Ebenso wenig gibt es eine spezielle staatliche oder zumindest standesrechtliche Aufsicht über Briefmarkenprüfer, die darüber wacht, dass „Tätigkeiten“, „Geschäfte“ und „Verhalten“ von Briefmarkenprüfern in Einklang mit dem sehr viel Vertrauen basierenden „Stand“ der Briefmarkenprüfer stehen. So müssen selbst persönliche und geschäftliche Naheverhältnisse zu Philatelisten schwer schädigenden Personen, welche bei anderen Berufsgruppen schon wegen Standeswidrigkeit beträchtliche Konsequenzen hätte, bei Briefmarkenprüfer mangels Ahndbarkeit völlig folgenlos bleiben. Auch ein Verbandsauschluss ist in solchen Fällen nicht immer in den Verbandsstatuten vorgesehen. Eine bei anderen sehr auf Vertrauen basierenden Berufsständen kaum vorstellbar Konstellation.
Die Kompetenz und das Ansehen eines Briefmarkenprüfers beruhen daher nicht auf weithin üblichen Kriterien wie Ausbildungsweg, staatliche Prüfungen und Einhaltung von (zumindest) standesrechtlich überwachten Verhaltensweisen, sondern primär auf seinem selbst erworbenen allgemeinen Ansehen sowie dem Ansehen seiner Prüfurteile in philatelistischen Kreisen. Ein Ansehen, das wiederum in der selbst angeeigneten Sachkunde in seinem Prüfgebiet seine Wurzeln hat. Eine Sachkunde, die sich Briefmarkenprüfer mangels vorhandenen staatlichen Ausbildungswegen in der Regel nur durch Jahrzehnte des Sammelns, Forschens und eigenen Fortbildens in diesem Gebiet erwerben können. Das bedeutet aber auch, dass der Weg zu einem tatsächlich kompetenten Briefmarkenprüfer in der Regel ein wesentliches Mehr an Zeit als die üblichen anderen (Berufs-)Ausbildungswege erfordert.
Alle Briefmarkenprüfer prüfen gemäß einer (einzeln oder gemeinsam privat) sich selbst gegebenen Prüfordnung eigenverantwortlich als Einzelperson bei persönlicher Haftung für die Richtigkeit ihrer Prüfmitteilungen. Eine Haftung des Vereins selbst für Prüfungen seiner Mitglieder gibt es nicht. Dies wird in den Prüfordnungen der beiden Vereine auch ausdrücklich festgehalten. Die im Michel-Katalog Österreich Spezial 2010, Seite 626, enthaltene und jahrzehntelang angewendete Prüfordnung des VÖB hält allerdings aus unbekannten Gründen den Ausschluss jeglicher Haftung für Prüfungen seiner Mitglieder mit folgender Formulierung fest: („9. Die Prüfung erfolgt nach bestem Wissen und nach dem jeweiligen Stand der Forschung, jedoch ohne Haftung.“)."
"Die Kosten einer Prüfung richten sich nach den Angaben der Prüfordnung des jeweiligen Prüfers. In der Regel betragen sie zwischen 2-4 % des Katalogwertes der zu prüfenden Briefmarke, wobei in den Prüfordnungen oft Mindestgebühren pro Prüfsendung und Prüfobjekt sowie Fixgebühren für die Ausstellung einer Prüfmitteilung angegeben sind. Eine Neuerscheinung im Markenprüfwesen ist die seit einiger Zeit von einem Briefmarkenprüfer angebotene kostenlose Prüfung. Es empfiehlt sich daher, vor einer Prüfsendung die Prüfordnungen hinsichtlich Haftung, Kosten usw. durchzulesen."
Weiters erlaube ich mir ein Inhaltsverzeichnis zu Ausführumngen zum selben Thema auf meiner Seite hier einzustellen. Interessierte Besucher stets willkommen.
(Direkt-Link: )
Wann ist man ein Sachverständiger, z. B. ein philatelistischer Sachverständiger oder Prüfer?
Was ist ein Prüferverein? (Prüferverband)?
Wer definiert die Satzungen (Statuten) eines Prüfervereines?
Wer definiert die Prüfordnungen von philatelistischen Prüfern?
Wer definiert die Prüfgebiete von philatelistischen Prüfern?
Welche Feststellungen werden bei einer Prüfung getroffen?
Kann man sicher sein, dass alle philatelistischen Prüfer sowohl über die für ihre Prüftätigkeiten erforderlichen Kenntnisse, Vergleichsmaterialien und technischen Hilfsmittel verfügen als auch bei ihrer Prüftätigkeit ihr jeweiliges Prüfgebiet einhalten?
Gibt es rechtlich Unterschiede zwischen den einzelnen philatelistischen Prüfern, z. B. zwischen "Verbandsprüfern" und verbandsfreien Prüfern? (Mit Exkurs)
Von WEM erhält man nach einer Prüfung eine Prüfmitteilung?
Ist man mit einer Prüfmitteilung eines Vereinsprüfers rechtlich „besser“ gestellt?
Wer sichert bei Prüfern eine laufende Fortbildung, eine ausreichende Ausstattung an Prüfgeräten oder die Qualität der "Prüfersammlung"`?
Welchen Grund kann es geben, sich erst gar nicht bei einem Prüferverein zu bewerben, sondern als freier Prüfer zu prüfen?
Sind Prüfmitteilungen der Briefmarken-Gratishilfe mit Sicherheitsmaßnahmen versehen?
Wie sehen Prüfmitteilungen der Briefmarken-Gratishilfe aus?
Haben Prüfer und Prüfervereine eigene Informationsseiten (Homepages) im Internet?
Gibt es irgendwelche Vergleichstests zwischen öst. Prüfern?
Mit philatelistischen Grüßen
Peter Stastny
Mag. jur. et Mag. phil.