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  1. PHILAFORUM.COM Briefmarkenforum
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Beiträge von Grünteesign

  • frage rund ums thema "prüfer"

    • Grünteesign
    • 18. November 2010 um 22:45

    Hallo,

    Ich erlaube mir zur Diskussion beizutragen, da die Situation sowohl rechtlich als auch örtlich diffiziler ist, als auf den ersten Blick anzunehmen ist. Ich prüfe in in Österreich KOSTENLOS, habe sehr wohl eine Prüfordnung und hafte sehr wohl gemäß dem österr. Recht und der Prüfordnung. Eine Haftung, die der österr. Prüferverband VÖB gemäß der im Österreich Spezial 2010 abgedruckten Prüfordnung („9. Die Prüfung erfolgt nach bestem Wissen und nach dem jeweiligen Stand der Forschung, jedoch ohne Haftung.“) für seine Verbandsmitglieder ausschließt. D. h., die Situation gemäß den beiden veröffentlichten Prüfordnungen ist genau umgekehrt, als hier dargestellt. Zur Kompetenz verweise ich auf die nachfolgenden Ausführungen.

    Genaue Prüfgebiete:
    Gratisprüfung und Prüfordnung:


    Nachstehend aus Wikipedia:
    Quelle:
    Text unter Lizenz ( Lizenz: Creative Commons Attribution/Share-Alike License 3.0 (Unported) (CC-BY-SA) weitergeltend.)


    "Briefmarkenprüfer sind Experten, die auf bestimmte Sach- bzw. Prüfgebiete spezialisiert sind, beispielsweise auf Deutsche Post in China. Sie sind immer „private“ Briefmarkenprüfer. Die Mitgliedschaften eines Briefmarkenprüfers in Vereinen (beispielsweise im Bund Philatelistischer Prüfer (BPP) in Deutschland oder im Verband Österreichischer Briefmarkenprüfer (VÖB) in Österreich), ändert daran nichts, denn auch diese sind ja nur auf Grund privaten Einzelinitiativen gegründete private Vereine, sohin nur ein privater Zusammenschluss von Privatpersonen.

    Denn eine spezielle staatliche Ausbildung, Prüfung und Zulassung zum (z. B. staatlich geprüften) Briefmarkenprüfer mit staatlicher Berechtigung zum Prüfen in einem bestimmten Prüfgebiet gibt es weder in Deutschland noch in Österreich. Die „Verleihung“ von Prüfgebiet und Prüf-„Berechtigung“ an Briefmarkenprüfer sind ebenfalls nur reine Privatakte, die von einzelnen oder einer Gruppe von Privatpersonen nach sich selbst gegebenen (eingehaltenen oder auch ohne größere Folgen nicht eingehaltenen) Regeln vorgenommen werden.

    Es gibt auch keine spezielle staatliche Kontrolle der Briefmarkenprüfer, z. B. ob deren Kenntnisse den allgemein Erfordernissen des Briefmarkenprüfens oder den speziellen Anforderungen ihres Prüfgebietes auch nur annähernd (noch) genügen. Auch wäre es viele Jahrzehnte gemäß den Statuten eines Landesverbandes von Briefmarkenprüfern nicht einmal möglich gewesen, einen Verbandsprüfer aus dem Prüferverband auszuschließen, selbst dann nicht, wenn dieser laufend unrichtige Atteste ausgestellt hätte.

    Ebenso wenig gibt es eine spezielle staatliche oder zumindest standesrechtliche Aufsicht über Briefmarkenprüfer, die darüber wacht, dass „Tätigkeiten“, „Geschäfte“ und „Verhalten“ von Briefmarkenprüfern in Einklang mit dem sehr viel Vertrauen basierenden „Stand“ der Briefmarkenprüfer stehen. So müssen selbst persönliche und geschäftliche Naheverhältnisse zu Philatelisten schwer schädigenden Personen, welche bei anderen Berufsgruppen schon wegen Standeswidrigkeit beträchtliche Konsequenzen hätte, bei Briefmarkenprüfer mangels Ahndbarkeit völlig folgenlos bleiben. Auch ein Verbandsauschluss ist in solchen Fällen nicht immer in den Verbandsstatuten vorgesehen. Eine bei anderen sehr auf Vertrauen basierenden Berufsständen kaum vorstellbar Konstellation.

    Die Kompetenz und das Ansehen eines Briefmarkenprüfers beruhen daher nicht auf weithin üblichen Kriterien wie Ausbildungsweg, staatliche Prüfungen und Einhaltung von (zumindest) standesrechtlich überwachten Verhaltensweisen, sondern primär auf seinem selbst erworbenen allgemeinen Ansehen sowie dem Ansehen seiner Prüfurteile in philatelistischen Kreisen. Ein Ansehen, das wiederum in der selbst angeeigneten Sachkunde in seinem Prüfgebiet seine Wurzeln hat. Eine Sachkunde, die sich Briefmarkenprüfer mangels vorhandenen staatlichen Ausbildungswegen in der Regel nur durch Jahrzehnte des Sammelns, Forschens und eigenen Fortbildens in diesem Gebiet erwerben können. Das bedeutet aber auch, dass der Weg zu einem tatsächlich kompetenten Briefmarkenprüfer in der Regel ein wesentliches Mehr an Zeit als die üblichen anderen (Berufs-)Ausbildungswege erfordert.

    Alle Briefmarkenprüfer prüfen gemäß einer (einzeln oder gemeinsam privat) sich selbst gegebenen Prüfordnung eigenverantwortlich als Einzelperson bei persönlicher Haftung für die Richtigkeit ihrer Prüfmitteilungen. Eine Haftung des Vereins selbst für Prüfungen seiner Mitglieder gibt es nicht. Dies wird in den Prüfordnungen der beiden Vereine auch ausdrücklich festgehalten. Die im Michel-Katalog Österreich Spezial 2010, Seite 626, enthaltene und jahrzehntelang angewendete Prüfordnung des VÖB hält allerdings aus unbekannten Gründen den Ausschluss jeglicher Haftung für Prüfungen seiner Mitglieder mit folgender Formulierung fest: („9. Die Prüfung erfolgt nach bestem Wissen und nach dem jeweiligen Stand der Forschung, jedoch ohne Haftung.“)."

    "Die Kosten einer Prüfung richten sich nach den Angaben der Prüfordnung des jeweiligen Prüfers. In der Regel betragen sie zwischen 2-4 % des Katalogwertes der zu prüfenden Briefmarke, wobei in den Prüfordnungen oft Mindestgebühren pro Prüfsendung und Prüfobjekt sowie Fixgebühren für die Ausstellung einer Prüfmitteilung angegeben sind. Eine Neuerscheinung im Markenprüfwesen ist die seit einiger Zeit von einem Briefmarkenprüfer angebotene kostenlose Prüfung. Es empfiehlt sich daher, vor einer Prüfsendung die Prüfordnungen hinsichtlich Haftung, Kosten usw. durchzulesen."


    Weiters erlaube ich mir ein Inhaltsverzeichnis zu Ausführumngen zum selben Thema auf meiner Seite hier einzustellen. Interessierte Besucher stets willkommen.
    (Direkt-Link: )

    Wann ist man ein Sachverständiger, z. B. ein philatelistischer Sachverständiger oder Prüfer?

    Was ist ein Prüferverein? (Prüferverband)?

    Wer definiert die Satzungen (Statuten) eines Prüfervereines?

    Wer definiert die Prüfordnungen von philatelistischen Prüfern?

    Wer definiert die Prüfgebiete von philatelistischen Prüfern?

    Welche Feststellungen werden bei einer Prüfung getroffen?

    Kann man sicher sein, dass alle philatelistischen Prüfer sowohl über die für ihre Prüftätigkeiten erforderlichen Kenntnisse, Vergleichsmaterialien und technischen Hilfsmittel verfügen als auch bei ihrer Prüftätigkeit ihr jeweiliges Prüfgebiet einhalten?

    Gibt es rechtlich Unterschiede zwischen den einzelnen philatelistischen Prüfern, z. B. zwischen "Verbandsprüfern" und verbandsfreien Prüfern? (Mit Exkurs)

    Von WEM erhält man nach einer Prüfung eine Prüfmitteilung?

    Ist man mit einer Prüfmitteilung eines Vereinsprüfers rechtlich „besser“ gestellt?

    Wer sichert bei Prüfern eine laufende Fortbildung, eine ausreichende Ausstattung an Prüfgeräten oder die Qualität der "Prüfersammlung"`?

    Welchen Grund kann es geben, sich erst gar nicht bei einem Prüferverein zu bewerben, sondern als freier Prüfer zu prüfen?

    Sind Prüfmitteilungen der Briefmarken-Gratishilfe mit Sicherheitsmaßnahmen versehen?

    Wie sehen Prüfmitteilungen der Briefmarken-Gratishilfe aus?

    Haben Prüfer und Prüfervereine eigene Informationsseiten (Homepages) im Internet?

    Gibt es irgendwelche Vergleichstests zwischen öst. Prüfern?


    Mit philatelistischen Grüßen
    Peter Stastny
    Mag. jur. et Mag. phil.

  • Verzähnungen und Abarten

    • Grünteesign
    • 16. November 2010 um 22:09

    Schönen Abend

    und weil es gerade passt, mal wieder paar Scans rauf lade.

    Peter Stastny

    Bilder

    • Korbdeckel SHT PE 339 Spezial 001.jpg
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  • Anfängerfragen zum Deutschen Reich

    • Grünteesign
    • 6. November 2010 um 08:50

    Hallo Cellardoor,

    wünsch dir viel Spaß beim Sammeln!

    zu Pkt 2: bei DR gibt hin und wieder auch sehr schwache (sogar fast oder gar nicht erkennbare, siehe dazu z. B. die Anmerkungen im DR Spezial Bd 1 nach MiNr 467 oder zu 489) Wasserzeichen.

    Eine Alternative zu den klassischen Methoden ist der Morley Bright Wasserzeichensucher (Ca 25-30 Euro), der aber nicht ungeteilte Zustimmung findet.

    Für weitere Fragen oder z. B. bei Problemen mit ebay-Käufen stehe ich dir gerne unter


    (Link Kontakt)

    zur Verfügung.

    Alles Gute!
    Peter Stastny

  • Dalai-Lama-Marke Österreich

    • Grünteesign
    • 27. Oktober 2010 um 11:19

    Hallo kartenhai!

    Genau diese angeführten Manipulationsmöglichkeiten bei von privater Seite bestellten personalisierten Marken von Österreich waren und bleiben der Grund, dass solche Marken bewusst NICHT in den Michel Katalog Österreich Spezial aufgenommen wurden und werden.
    Die Frankaturgültigkeit ändert daran gar nichts.

    Peter Stastny

  • Kein BPP-Messestand in Sindelfingen

    • Grünteesign
    • 26. Oktober 2010 um 13:27

    Wie schon vor einigen Wochen auf der Messe in Berlin werde ich auch in Sindelfingen im Rahmen der Briefmarken Gratishilfe am Tag vor der Messe sowie an allen Messetagen auf Anfrage unter der Telefonnummer 0043 660 555 06 95 in meinen Prüfgebieten aus Österreich und dem Deutschen Reich sowie aus Spionagefälschungen zu telefonisch vereinbarten Zeiten kostenlos zur Verfügung stehen.
    (Genaue Abgrenzung der Prüfgebiete siehe unter dem Link "Gratisprüfung")

    Mit philatelistischen Grüßen

    Mag. jur. et Mag. phil.
    Peter Stastny
    Sachverständiger für Philatelie und Auktionswesen
    Briefmarkenprüfer

  • Sammlung auflösen, aber wie?

    • Grünteesign
    • 3. August 2010 um 02:33

    Eine - mit welchem Klebstoff auch immer - an die Innenseite einer alten Kastentür (Schranktür) geklebte Österreich Zinnober Merkur wäre allerdings eher dort zu belassen und mit weitem Rand aus der Tür auszustemmen. Wäre alles kein Hinderungsgrund für Auktionshäuser, sie dennoch so auf Holz zu nehmen.

    :)

    Grünteesign

  • DR 56 Neue Wertziffertype ?

    • Grünteesign
    • 24. Juli 2010 um 22:53

    Hallo,

    habe die Marke nochmals überprüft:
    Keine helle Stelle bei Betrachtung gegen Lichtquelle.
    Keine Oberflächenbeschädigung erkennbar bei Betrachtung unter Mikroskop.

    Beste Grüße
    Grünteesign

  • DR 56 Neue Wertziffertype ?

    • Grünteesign
    • 24. Juli 2010 um 20:50

    Hallo,

    unter ca 100 Stück leider auch keines gefunden.
    Nur eine Exemplar mit einer Delle an der Eins an einer anderen Stelle, siehe Bilder.

    Beste Grüße
    Grünteesign

    Bilder

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  • Sinn und Irrsinn von Briefmarkenprüfungen

    • Grünteesign
    • 20. Juli 2010 um 12:48

    C) Bei der pauschalen Negierung aller "verbandsfreien" Prüfer und der quasi Exklusiv-Positionierung von Verbandsprüfern gibt es sogar an Zensur erinnernde Vorgangsweisen. So kopierte z. B. ein VÖB-Mitglied (möglicherweise im Eifer einer erst drei Tage andauernden Mitgliedschaft) große Textteile des Themas "Briefmarkenprüfung und Briefmarkenprüfer" von Wikipedia.org. Allerdings wird auch dort betont, die Kompetenz eines Prüfers liegt in seiner Person und nicht in seiner Zugehörigkeit zu einem rein privaten Verband. Um das inhaltlich zu ändern, "säubert" das VÖB-Mitglied den Wikipedia-Text von allen diesen "unpassenden" Fakten und "ergänzt" dann den verbleibenden Rest in Bezug auf Österreich mit einem ausschließlich den VÖB hervorhebenden Zusatz: „In Österreich ist es der Verband Österreichischer Briefmarkenprüfer (VÖB).“ Danach veröffentlicht das VÖB-Mitglied den so verfälschten Text unter eigenem Namen wie ein Eigenwerk erscheinend und unter Missachtung der Plattform-Nutzungs- und Lizenzbestimmungen der Quellenseite Wikipedia.org
    ( und Creative Commons Attribution/Share-Alike License 3.0 (Unported))
    OHNE Qellen(-Urheber-)(Namens-)nennung, OHNE der gemäß den Nutzungsbedingungen erforderlichen Angaben der - den Inhalt quasi auf den Kopf stellenden - Weglassungen und Veränderungen und OHNE Hinweis auf die (weiter geltende/geltend zu habende) Lizenz des Textes am 23.06.2010 im österr. Briefmarkenforum im Beitrag "VÖB - Verband Österreichischer Briefmarkenprüfer".

    (Siehe dazu im Detail mit farbig hervorgehobenen entfernten Textteilen und allen Links auf unter Punkt „Gibt es rechtlich Unterschiede zwischen den einzelnen philatelistischen Prüfern, z. B. zwischen "Verbandsprüfern" und verbandsfreien Prüfern?“ im erläuternden Exkurs.)


    D) Nun, Prüfervereine sind je nach Land sehr unterschiedlich. Sie können durchaus auch viel Positives für Sammler und Prüfungsinteressenten bewirken. Detail dazu unter Z. B. geben Verbandsprüfer Sammlern regelmäßig sehr wertvolle Hinweise. So erkennt ein BPP-Mitglied Bedarf an fundierter Information und gibt 2006 in einem philatelistischen Forum u. a. den Rat: "Die Prüfordnung ... sollte jeder Sammler in seinem eigenen Interesse aufmerksam studieren ...").

    Ein sehr wertvoller Rat eines BPP-Mitgliedes, dem vollinhaltlich zuzustimmen ist. Schon das aufmerksame Durchlesen von Prüfordnungen alleine hinsichtlich der genauen Haftungsregelungen der Prüfer kann sehr informativ und hilfreich sein. So hat ein bekannter öst. Prüferverein, an dessen Spitze lange Zeit/bis heute Juristen fungier(t)en, viele Jahrzehnte hindurch in der - vor einer Prüfung anzuerkennenden - Prüfordnung für seine Vereinsprüfer neben dem üblichen (und rechtlich auch zulässigen) Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit auch einen Haftungsausschluss für grobe Fahrlässigkeit und sogar auch für Vorsatz festgelegt. Also letztendlich für alle Vereinsprüfer einen totalen Freibrief für alle Varianten von fehlerhaften bis gänzlich unrichtigen Attesten festgelegt. Oder besser festzulegen versucht. "Versucht" deswegen, da die Schadenersatzpflicht für grobes Verschulden zwingendes und somit unabdingbares Recht ist. Der Haftungsausschluss für grob fahrlässig (oder gar vorsätzlich) verschuldete Schäden ist - im Sinne von § 879 ABGB (Gesetzes- und Sittenwidrigkeit) - eben gar nicht möglich. D. h., die völlige Rechtlosstellung aller Prüfauftragsgeber in allen Haftungsfällen bei diesem Prüferverband (sogar bis hin zum Fall einer vorsätzlich unrichtigen und dann u. U. auch strafrechtlich relevanten Fehlprüfung!) ist rechtlich weder zulässig noch rechtswirksam über die Prüfordnung vereinbar.

    Da das aber nicht jeder Sammler wissen muss und daher glauben kann, dass jeglicher Haftungsanspruch ausgeschlossen ist bzw. dass (s)ein Haftungsanspruch gar nicht geltend gemacht werden kann (und daher auch gar keinen geltend macht), entfalten solche - wenngleich rechtlich unwirksamen - Formulierungen dennoch oft eine faktische Wirkung. Noch 2010 kann man im aktuellen Landeskatalog 2010 in der Prüfordnung dieses Prüfervereins lesen: "Die Prüfung erfolgt ... ohne Haftung". Aus welchen Gründen (Zufall, Gedankenlosigkeit, trotz der bei Verbandsprüfern angesiedelten "hohen" Kompetenz ein mangelndes Vertrauen der Vereinsmitglieder in die eigene Kompetenz bei Prüfungen, bequemer Freibrief für alle Haftungsfälle, Eigeninteressen vor Sammlerschutz oder ...?) sich die Mitglieder (Unter ihnen wie gesagt auch mehrere Juristen bis in die Führungspositionen) eines Prüfervereines Jahrzehnte lang einen solchen totalen Haftungsausschluss zu sichern versuch(t)en, ist schwer zu sagen. Die Sicherung des Vertrauens in den Verein und dessen Mitglieder ("Bei unseren Prüfern sind Sie sicher gut aufgehoben!"), die Vermittlung hoher qualitativer Standards bei Prüfungen durch Verbandsprüfer oder eine breit wirkende Ruf steigernde Aktion für alle Verbandsprüfer dürften da nicht Mittelpunkt der Überlegungen (gewesen) sein.


    E) Bei Interesse Details sowie Ausführungen zu den nachstehenden Punkten direkt unter

    Was ist ein Prüferverein? (Prüferverband)?
    Wer definiert die Satzungen (Statuten) eines Prüfervereines?
    Wer definiert die Prüfordnungen von philatelistischen Prüfern?
    Wer definiert die Prüfgebiete von philatelistischen Prüfern?
    Gibt es rechtlich Unterschiede zwischen den einzelnen philatelistischen Prüfern
    z. B. zwischen "Verbandsprüfern" und verbandsfreien Prüfern? (Mit Exkurs)
    Von WEM erhält man nach einer Prüfung eine Prüfmitteilung?
    Ist man mit einer Prüfmitteilung eines Vereinsprüfers rechtlich „besser“ gestellt?
    Wer sichert bei Prüfern eine laufende Fortbildung, eine ausreichende Ausstattung an Prüfgeräten oder die Qualität der "Prüfersammlung"`?
    Welchen Grund kann es geben, sich erst gar nicht bei einem Prüferverein zu bewerben,
    sondern als freier Prüfer zu prüfen?
    Sind Prüfmitteilungen der Briefmarken-Gratishilfe mit Sicherheitsmaßnahmen versehen?
    Haben Prüfer und Prüfervereine eigene Informationsseiten (Homepages) im Internet?
    Gibt es irgendwelche Vergleichstests zwischen öst. Prüfern?


    Mit philatelistischen Grüßen
    MMag. Peter Stastny alias Grünteesign

  • Sinn und Irrsinn von Briefmarkenprüfungen

    • Grünteesign
    • 20. Juli 2010 um 12:47

    Zitat von loetti_p: „Geht es um Fachwissen und Kompetenz oder um Verbandszugehörigkeit? Meiner Meinung nach sollte nur das Fachwissen und die Kompetenz zählen, der Rest eben nicht!“

    Exakt! Zum selben Ergebnis kommt meine ausführliche Abhandlung zu diesem Thema auf der Internetseite Unterseite unter Markenprüfungen/FAQ. Auf Grund der Länge der dortigen Ausführungen hier nur modifizierte Auszüge in 2 Teilen:


    A) Wer ist ein Sachverständiger, z. B. ein philatelistischer Sachverständiger oder Prüfer?

    Sachverständige sind Personen mit besonderer fachlicher Kompetenz, mit überdurchschnittlichem Sachwissen auf einem bestimmten Gebiet, erworben durch fachspezifisch langjährige Erfahrung mit ständigem Praxisbezug und fortgesetzter Auseinandersetzung mit neuesten technischen Weiterentwicklungen und Standards der Wissenschaft und der dazugehörigen (Rechts-)Normen. Dadurch haben sie die Sachkunde (D. h. Kenntnisse der fachspezifischen Ausdrücke, Verfahren, Methoden, Werkzeuge, Hilfsmittel sowie der zum Sachgebiet gehörigen Standards und Rechtsumfelder), um unvoreingenommen aus Fakten fachlich korrekt objektive Schlüsse auf das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Umständen zu ziehen. Sie sollten auch die - nicht unbedingt erlernbare - Fähigkeit haben, fachliche Sachverhalte mit sprachlicher Gewandtheit in Wort und Schrift für jeden Laien verständlich, überzeugend und nachvollziehbar darzulegen.

    Briefmarkenprüfer (Prüfer für Postwertzeichen im weitesten Sinn) haben noch zusätzlich - neben ihren generellen philatelistischen Fachkenntnissen - eine besonders tiefgehende Sachkunde auf einigen Spezialgebieten (Prüfgebieten), meist alleine erworben über Jahrzehnte des Sammelns, Forschens, Beschäftigens und Fortbildens mit eigenständigem Wissenserwerb in diesen Spezialgebieten. Denn eine spezielle staatliche Ausbildung, Prüfung und Zulassung zum philatelistischen Prüfer mit (staatlicher) Berechtigung zum Prüfen in einem bestimmten Prüfgebiet („Staatlich geprüfter Prüfer des Prüfgebietes X“) gibt es weder in Österreich noch in Deutschland. Es gibt nicht einmal die marginale Sicherheit von Universitätsabschlüssen, dass der Absolvent zumindest die einem Studium zugrunde liegenden (staatlichen) Prüfungen (Z. B. „Staatsexamen“) erfolgreich absolviert hat.
    Ebenso wenig gibt es eine spezielle staatliche Kompetenzzuweisung an einen Prüferverein, dies für den Staat stellvertretend zu tun.

    Es gibt auch keine spezielle staatliche (Über-)Prüfung der Sachkunde von Prüfern, weder am Beginn der Prüfertätigkeit noch später in periodischer Form, ob sich die Fachkenntnisse auf dem jeweils aktuellen Wissenstand befinden. Auch dies obliegt jedem Prüfer selbst bzw. den Vereinsprüfern gemeinschaftlich selbst gemäß den untereinander beschlossenen Vereinsregeln zur Fortbildung - falls es so etwas im konkreten Landesverband überhaupt gibt. Und es gibt auch keine spezielle staatliche Kontrolle der Prüftätigkeit und der Ergebnisse von Prüfungen.

    Philatelistischen Prüfungen werden von den Vereinsmitgliedern außerhalb des Vereins, also rechtlich getrennt vom Verband und in Eigenverantwortung jedes einzelnen Prüfers vorgenommen. Der Verein selbst ist an den Prüfungen NICHT beteiligt. Das will man auch gar nicht, nicht einmal indirekt, weswegen sicherheitshalber regelmäßig in Vereinssatzungen eine Haftung des Vereins für Markenprüfungen von Vereinsmitgliedern explizit ausgeschlossen wird.

    Ebenso wenig gibt es eine spezifische staatliche Aufsicht oder Kontrolle für einen Verein aus Briefmarkenprüfern. Und es gibt auch keine wirksame Kontrolle der Inhalte von Prüfordnungen auf Gesetzmäßigkeit, wodurch z. B. auch Prüfordnungen mit rechtswidrigem Ausschluss jeglicher Haftung von Verbandsprüfern Realität sein können. Siehe unten bei D).

    Und last, but not least, es gibt auch keine spezielle sachspezifische (philatelistische) UND unabhängige Instanz oberhalb eines Briefmarkenprüfervereins, an die man sich wenden könnte. Es gibt NUR das allgemein für ALLE Menschen geltenden Recht (wie z. B. die Haftungsregeln für eigenes Handeln im öst. ABGB) samt den zur Rechtssprechung berufenen Gerichten und NUR das allgemein für ALLE Vereine - sei es nun der Verein der Märchenerfinder, Ufo-Sichter oder der der Briefmarkenprüfer - geltende spezielle Recht wie z. B. das öst. Vereinsgesetz.

    Die Kompetenz eines Prüfers in seinem Prüfgebiet beruht daher primär auf seiner selbst angeeigneten Sachkunde, aber auch auf dem Vertrauen in seine unbeeinflussbare Korrektheit, in die Richtigkeit seiner Feststellungen sowie in die Anerkennung seiner Atteste in philatelistischen Kreisen. Sie zeigt sich insbesondere auch daran, wie weit (und wie dauerhaft) seine Fach- und Prüfmitteilungen Philatelisten vor Risiken und Schäden beim Erwerb von philatelistischen Material schützen und wie er mit eigenen Fehlern umgeht. Die Kompetenz eines Prüfers ist somit in erster Linie an die PERSON des Prüfers gebunden.

    Zusätzlich können - müssen aber nicht - Prüfer Mitglied einem privaten Verein sein, beispielsweise im Verband Österreichischer Briefmarkenprüfer (VÖB) oder dem Bund philatelistischer Prüfer (BPP) in Deutschland, beides in Folge privater Initiative gegründete Vereine.


    B) Trotz dieser Fakten wird oft der Anspruch erhoben, als Philatelist sei man ausschließlich bei Verbandsprüfern gut und sicher "aufgehoben".
    Teilweise wird das auch mit dem Eindruck einer exklusiven bis "halbamtlichen" (quasi Monopol-)Organisation verbrämt dargestellt. Die "Kompetenz" zum Prüfen folge nur aus der Mitgliedschaft. Bzw., selbst wenn man ständig gerichtliche beeideter Sachverständiger für Philatelie wäre: Kein Verbandsmitglied, keine Kompetenz zum Prüfen, daher seien solche Atteste bedenklich bis höchst gefährlich. Gerne wird das dann auch mit typischen "Fehl"attesten und -verhalten einiger weniger (allgemein bekannter) verbandsfreier Prüfer "bewiesen". Und oft (aus fragwürdigen Motiven) in der Geltung "irgendwie" auf alle verbandsfreien Prüfer übertragen. Nur ist das ist ebenso unzulässig wie die Übertragung von schon vorgekommenen "Fehl"attesten oder -verhalten von Verbandsprüfern auf alle Verbandsprüfer. (Werden Mitglieder bei "Fehl"attesten oder -verhalten konsequenterweise aus einem Verband - so bei wenigen Verbänden - ausgeschlossen, beweist der Ausschluss allerdings, dass die Verbandsmitgliedschaft davor bei diesem Prüfer genau NICHT die Sicherheit leistete, die so gerne für Verbandsmitglieder ins Treffen geführt wird. Werden sie hingegen selbst bei einer Vielzahl solcher "Vorfälle" NICHT ausgeschlossen (Z. B., weil das in den Vereinsstatuten nicht einmal vorgesehen oder weil man es schlichtweg nicht tun will), kann von einer Sicherheit auf Grund bloßer Verbandsmitgliedschaft schon gar keine Rede sein). Auch daraus ergibt sich, die Kompetenz eines Prüfers, sei sie so oder so, liegt primär in seiner Person, Verbandsmitglied oder nicht.

    Teil C) bis E) siehe 2. Beitrag

  • Verzähnungen und Abarten

    • Grünteesign
    • 11. Juli 2010 um 18:59

    steppenwolf

    ist schon ganz schön stark "grün", deine Beispielmarke.

    Wobei die (mehr oder weniger starke) Grünlichkeit des Papiers bei Marken mit der Grundfarbe grün, soweit mir bisher bekannt, immer von der Druckfarbe abstammt.

    Hab dazu paar unterschiedliche Beispiele eingestellt.

    Ganz anders da das grünliche Papier beim braunen Band 1939. (2. und 3. Scan)

    LG
    Grünteesign

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  • Verzähnungen und Abarten

    • Grünteesign
    • 7. Juli 2010 um 23:26

    Schönen Abend

    an alle und herzlichen Dank für die Kommentare, wenngleich sie mich tw. (Z. B. tiefer Respekt) auch etwas verlegen machen. Ich habe mich nur etwas auf solche Dinge spezialisiert und sehe mich als ganz gewöhnlichen Sammler wie viele andere auch.

    Aber natürlich freut es mich, wenn an den Marken Gefallen gefunden wird.

    Anbei einige Hindenburg Trauer Abarten.

    Liebe Grüße aus Wien!

    Grünteesign

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  • Verzähnungen und Abarten

    • Grünteesign
    • 3. Juli 2010 um 20:20

    Schönen Abend!

    2 neue Steckkarten mitbring.

    @ Uraeus: schätze so ca 20 Jahre.
    das 3. Bild ist für halbe Bayernsammler.

    Schönes Wochenende allen!

    Grünteesign

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  • Verzähnungen und Abarten

    • Grünteesign
    • 2. Juli 2010 um 21:41

    hallo,

    hab mal 3 steckkarten der 1923-er ausgabe inkl verzähnungen zussammengestellt.
    hoffe, es gefällt euch.

    Grünteesign

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  • Verzähnungen und Abarten

    • Grünteesign
    • 1. Juli 2010 um 15:50

    sorry,
    hier der scan

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  • Verzähnungen und Abarten

    • Grünteesign
    • 1. Juli 2010 um 15:40

    danke, lebenslauf,

    dann scan ich gerne noch eine steckkarte mit weiteren marken dieser art.

    verzähnungen könnte ich auich noch einscannen, falls interesse besteht.

    wünsche schon jetzt einen schönen abend.

    Grünteesign

  • Verzähnungen und Abarten

    • Grünteesign
    • 1. Juli 2010 um 13:43

    Hallo Abarten-Hannes,

    hier bitte eine weitere Steckkarte.


    LG
    Grünteesign

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    • Quetschfalten usw 004.jpg
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  • Verzähnungen und Abarten

    • Grünteesign
    • 30. Juni 2010 um 17:48

    danke lebenslauf,

    wegen deines postings habe ich s auch eingestellt.

    da ich primär ungestempelt sammle, daher auch nur eine verkleinerte kopie des briefes habe, kann ich zu abstempelungen nicht viel beitragen.

    Gruß Grünteesign

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  • Verzähnungen und Abarten

    • Grünteesign
    • 29. Juni 2010 um 22:39

    Wenn diese Fälschung keine Fälschung ist , vermute ich eine komplette Herstellung des gesamten Beleges bei der alliierten Abwehr. Ein Stempelung hat im Deutschen Reich wohl nicht stattgefunden.

    Gruß
    KJ


    Kann ich nicht sagen, Original nie in Händen.

    Grünteesign

    Das leider auch nicht :(

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  • Verzähnungen und Abarten

    • Grünteesign
    • 29. Juni 2010 um 22:22

    Dafür das:


    Grünteesign

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