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Beiträge von Kellinghaus

  • Wichtige Anfrage zur Prüfordnung des BPP

    • Kellinghaus
    • 21. September 2012 um 15:52

    heckinio, die oben zu Fragesätzen umformulieren Tatsachen entsprangen leider nicht meiner Phantasie, sondern beschäftigen demnächst Staatsanwaltschaft und Gerichte.
    Einen solchen Fall habe ich gerade auf dem Tisch.
    Da es sich aber um ein laufendes Verfahren handelt..............
    Den kompletten Bericht bringe ich dann nach Abschluss des Verfahrens.


    Hallo heckinio, hallo kj und andere,

    bis 2010 war die Sache doch klar geregelt. Auftraggeber wie auch der Prüfer mussten durch Unterschrift oder Quittung nachweisen, dass sie etwas versendet oder empfangen haben.
    Beide Seiten versicherten den Transportweg der Prüfsache in die jeweils andere Richtung mindestens durch die Versandart Übergabeeinschreiben.
    Die Prüfordnung spracht hier von „Versendung in geeigneter Form“.
    Aber das war einmal. Ab Prüfordnung 2011 ist nur noch der Prüfkunde verpflichtet, nachzuweisen, dass er etwas versendet hat. Da der Prüfer jetzt für die Prüfsache auf dem Rückweg zum Prüfkunden nicht mehr haftet, ist er auch nicht gezwungen, in „geeigneter Form zu versenden“.

    Beispiel:
    Ihr sendet eine blaue „Post Paid“ (meinetwegen auch eine „Post Office“) altsigniert Jakubek per Einschreiben zum jetzigen Prüfer des BPP. (wenn es denn einen Prüfer gibt?)
    Geprüft Jakubek, ein Urteil, das damals wie heute Gewicht hat.
    Der heutige Prüfer prüft die Marke als Fälschung und sendet sie Euch zurück.
    In einem C6 – 55 Cent – Umschlag. Warum nicht, es ist doch die „geeignete Form“ für ein Stück wertloses Papier. Der Umschlag kommt bei der Post weg.
    Weil Ihr Euch aber sicher seit, dass sich Herr Jakubek damals bei der Prüfung nicht geirrt hat, hättet Ihr gern eine „Dritte Meinung“ von einem Prüfer einer anderer Prüfervereinigung.
    Geht nicht ! Durch das jetzt legale Verhalten des Prüfers, (Versand im C6 – Umschlag, ohne Haftung) und ein schlampiges arbeiten der Post ist euch die Möglichkeit der Drittmeinung genommen worden. Die Post haftet nicht. Warum auch.

    Meine Frage war und ist, haftet der jetzige Prüfer für die Versendung in „nicht geeigneter Form“, wenn die echte/falsche Post Paid Marke wegkommt? Wenn ja, haftet er für eine echte oder für eine falsche Marke?
    Die Marke hat ja jetzt zwei kompetente Prüfungen. Eine positive und eine negative.
    Beide Prüfer können sich irren. Eine Drittmeinung ist nicht mehr möglich.
    Ist nach neuer Prüfordnung der Prüfer berechtigt, DIESE aus seiner Sicht falsche Marke so zu versenden und bringe er Euch durch sein tun nicht um eine eventuell echte Marke?
    Ich bin der Meinung: NEIN
    Spätestens der BGH kippt diese Klausel aus Punkt 8.3 der Prüfordnung als unzumutbare einseitige Belastung eines Vertragspartners und erklärt diese für nichtig.
    Ich als Prüfkunde kann nicht für etwas haften, worauf ich keinen Einfluss habe.
    Wenn der Prüfer meint, er müsse so handeln wie oben beschrieben, dann bitte auf seine Kosten.
    Schließlich bezahlt der Prüfer die Mehrkosten einer versicherten Sendung nicht aus eigener Tasche, egal wie wertvoll der Inhalt ist.

    Hallo kj,

    die Prüfordnung muss doch zum Punkt „Versand/Haftung“ so verfasst sein, dass ich mein Eigentum sicher zurück bekomme, OHNE den Prüfer telefonisch Anweisungen zum Versand zu machen. Die jetzige Fassung entspricht meiner Meinung nicht dem BGB.

    Vielleicht kann mir einer von Euch die Haftungsfrage im Fall Post Paid erklären.

  • Wichtige Anfrage zur Prüfordnung des BPP

    • Kellinghaus
    • 21. September 2012 um 00:18

    Guten Morgen liebe Leser,

    kann mir einer von Euch mal den Punkt 8.3 der Prüfordnung des BPP ins deutsche übersetzen?
    Hier der für mich unverständliche Absatz:
    "Die Gefahr für die Versendung des Prüfgegenstandes an den und vom Prüfer trägt der Auftraggeber".
    ".............vom Prüfer............."???
    Wie soll ich das verstehen?
    Soll ich haften, wenn der Prüfer des BPP die Prüfsendung auf dem Rückweg in den nächsten Papierkorb wirft und sich denk, einer wird die Prüfsendung schon zustellen?
    Soll ich haften, wenn der Prüfer des BPP die Prüfsendung einbehält und sich an ihr bereichert mit der Aussage, er hätte sie ja abgesendet?
    Ich als Auftraggeber bin lt. Prüfordnung verpflichtet, gegen Unterschrift zu versenden.
    Und zu was ist der Prüfer verpfichtet?
    Darf er die teuren Marken jetzt je nach belieben in einen C6-Umschlag schaufeln, mit 55 Cent frankieren und wo möglich noch eine teure Transportversicherung in Rechnung stellen?
    Ob auf diesen Umschlag der nächste Strassenköter draufmacht, ist ihm dann egal?
    Er haftet ja für nichts!!!
    Oder habe ich hier etwas falsch verstanden?
    Bitte schreibt mir.........!

  • Ebayer - entruempelungsmaschiene77

    • Kellinghaus
    • 4. Mai 2012 um 14:51

    Angebote von: entruempelungsmaschiene77

    Artikelnummer: 221015750015
    Artikelnummer: 221015747300

    Beide Artikel sollten bald enden und waren schon (mäßig) beboten.
    Ob Ebay diese Artikel wegen fehlerhafter Beschreibung gelöscht hat oder der Anbieter, dem die gebotenen Kurse eventuell zu gering waren, ich weiß es nicht.
    In der neuen Angebotsbeschreibung hat sich nichts verändert !
    Neu ist nur, dass es jetzt hochpreisiger losgeht.
    So ist es der Wille zahlreicher Bieter !!!
    Diese Vorgehensweise macht die Geschichte auch nicht seriöser.

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  • Ebayer - entruempelungsmaschiene77

    • Kellinghaus
    • 29. April 2012 um 19:21

    Siehe Ebay Nr.221012185782

    Hallo Markenfreunde,

    so etwas nenne ich Käufertäuschung und Verarsche..........!
    In diesem und in anderen Angeboten des Ebayers entruempelungsmaschiene77
    vermittelt der Verkäufer den Eindruck, als hätte er von Briefmarken NULL Ahnung.
    Er bezeichnet Briefmarkenbögen als "Markenblätter" und beschreibt seine Angebote (absichtlich ?) laienhaft.
    Bekannt ist ja, dass Marken von Ahnungslosen bei Ebay mitunter höhere Preise erzielen als Angebote von Profis.
    Es lassen sich ja Schätze vermuten.
    Übertragen werden die Bilddateien aber vom Server: w w w. versandhandel-der-born.
    Vom gleichem Server erhält man bei Ebay ausschließlich Angebote vom Ebay-Mitglied: "stampomaniac", von "der-born" und von "entruempelungsmaschiene77".
    Alles ansässig in Bergisch Gladbach.
    Die beiden erstgenannten Acounts gehöhren aber einem hochrangigen Mitglied (oder Ex-Mitglied) der ARGE Alliierter Kontrollrat. Und der ist vom Fach und kennt Marken.
    "entruempelungsmaschiene77" bietet zwar keinen Mist an, trotzdem hat das alles ein Geschmäkle.....oder?
    Man sollte doch in unserer "Branche" ehrlich zu seinen Angeboten stehen....!!!

  • Plattenfehler Polen

    • Kellinghaus
    • 27. Februar 2012 um 19:44

    Hallo Polen-Fachleute,

    kennt einer von Euch diesen doch recht auffälligen (Platten)fehler auf dieser Polenmarke ?
    Ich kenne erst 2 Stück von dieser Druckabweichung.
    Es ist auch möglich, dass es sich um einen altbekannten Fehler und um Massenware handelt ?!
    (Bin kein Polensammler/Fachmann)

    Danke fürs Durchlesen

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  • Kontrollrats-Farbprüfer prüft Fälschungen ohne Ende

    • Kellinghaus
    • 12. Januar 2012 um 13:08

    Natürlich kann man dgz Marken auch ohne BPP-Prüfung ruhig erwerben.
    Genau wie wir sehen, dass diese Marken hier FALSCH sind, könnten wir auch sehen, wenn etwas ECHT ist.
    Dem Sammler, der noch nicht genau weiß, worauf es ankommt, den kann ich nur einen Artikel im Rundbrief aus 2007 der ARGE Kontrollrat empfehlen.
    Dieser Artikel bearbeitet die Problematik "dgz" Echt oder Falsch ausführlich.
    Der Autor, einer vom Fach, berichtet zwar in einigen Punkten unrichtig, aber an sonsten ein lesenswerter und hilfreicher Beitrag von einem, der weiß, was beim Kontrollrat FAKT ist !!!

    Hallo KJ,

    diesen Zeitungsausschnitt findest Du auch in einem der Rundbriefe.
    Wenn dieser Dir nicht vorliegt, so sende ich diesen an Deine PN.
    (aber heute nicht mehr, habe es eilig....)

    Gruß an alle
    Kellinghaus

  • Kontrollrats-Farbprüfer prüft Fälschungen ohne Ende

    • Kellinghaus
    • 12. Januar 2012 um 11:55

    Hallo und vielen Dank an alle Leser und Schreiber.

    Richtig ist, dass es nicht Aufgabe des Farbprüfers ist, Oberränder auf Echtheit zu prüfen. Da sind wir ja alle einer Meinung.
    Herr Bernhöft ist als Urvater der ARGE Kontrollrat und als Mitglied im Vorstand sicher verpflichtet, seinen Laden sauber zu halten. Auf der Fahne dieser ARGE steht mit Sicherheit auch "Fälschungsbekämpfung".
    Er ist ja nicht verpflichtet, Prüfaufträge dieser Art auszuführen. Er sollte sie ablehnen !
    Herr Bernhöft weiß genau, dass eine von ihm mit Befund versehene Marke handelsfähig ist, auch ohne BPP Attest. In einem Aufsatz in einer regionalen Zeitung vor einigen Jahren schrieb er, dass eine Kontrollratsmarke erst mit seinem Gutachten einen Wert dastellt. Da steht kein Wort von einer nachträglichen BPP-Prüfung !!!
    Sicherlich kann man dem Sammler nicht zumuten, eine Marke zwei Prüfern zu senden, bevor man weiß, was vor einem liegt.
    2x Prüfgebühr, 4x Porto und derzeit 9 Monate Wartezeit. Da nimmt sich der Sammler diese Marke auch ohne BPP - Prüfung ins Steckbuch.
    Deshalb ist es wichtig, dass schon bei der ersten Prüfung aussortiert wird.
    Was bleibt untern Strich ?
    Herr Bernhöft, bitte prüfen Sie solche Marken nicht !!!
    Der Anbieter hatte vor einiger Zeit schon einmal soche Marken auf Ebay.
    Nicht verkauft, dann bei Schwanke gesehen usw.......
    Der Ebay-Verkäufer sollte diese Marken aus seinem Angebot nehmen, und wenn nicht, sollte Ebay nachhelfen.
    Diese Marken sind FALSCH und werden mit Sicherheit nicht BPP - Echt geprüft!
    Die Prüfkosten bleiben beim Käufer hängen und der Ärger auch.....
    Wenn Herr Bernhöft auch weiterhin diese Art Marken signiert, dann sollte er sein Prüfzeichen etwas weiter rechts oben anbringen, damit der Prüfstempel " FALSCH SCHLEGEL BPP noch drauf paßt.

    So, allen Schreibern noch einmal vielen Dank für die Mitarbeit - habt alle noch einen schönen Tag.

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  • Kontrollrats-Farbprüfer prüft Fälschungen ohne Ende

    • Kellinghaus
    • 11. Januar 2012 um 23:57

    Nachschlag....

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  • Kontrollrats-Farbprüfer prüft Fälschungen ohne Ende

    • Kellinghaus
    • 11. Januar 2012 um 23:54

    Herr Bernhöft, man kann Prüfaufträge auch ablehnen !!!
    Sicherlich ist es nicht die Aufgabe eines Farbprüfers, Oberrandzähnungen zu sichten. Wer aber solch einen Mist (indirekt) durch einen Farbbefund vergoldet, schädigt dem Sammelgebiet Kontrollrat und dem Geldbeutel der Sammler. Herr Bernhöft, hier ist alles FALSCH !!!

    Guten Morgen Kontrollratsssammler,

    diese Marken bekommt man z.Z. bei Ebay. Alle Marken haben gefälschte Oberränder. Es ist sicher nicht gut und dem Sammelgebiet abträglich, wenn ein Farbprüfer diese Prüfaufträge ausführt. (Nr. 925Pdgz ist nicht Bernhöft geprüft)
    Sollte das ARGE-Kontrollratsmitglied Herr Bernhöft den Unterschied zwischen Echt und Falsch nicht kennen, so kann er dem Fachbuch seines Farbprüferkollegen wertvolle Infos entnehmen.
    Hallo Markensammler, da solche Marken auch ohne BPP-Prüfung gehandelt und auf Auktionen angeboten werden (ein Farbbefund reicht meistens aus), bin ich der Meinung, so etwas darf nicht geprüft und verkehrsfähig gemacht werden !
    Oder doch.....???
    Vielen Dank fürs lesen.

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  • Kontrollrat Oberränder

    • Kellinghaus
    • 23. April 2010 um 20:49

    Guten Abend Max und Moritz,

    danke erstmal für die Überlegungen.
    Der Zähnungsbogen bestand aus zwei waagerechten Schalterbögen. Gezähnt wurde von oben nach unten, danach getrennt.
    Eine Ausnahme bilden aber manche Bögen der 1. Ausgabe zu 12 und 80 Rpf.
    Hier wurde teilweise mit einer Kamm oder Doppelkammzähnung gearbeitet, und zwar quer zum Bogen. Kenntlich ist diese Arbeitsweise an dem immer vorhandenen durchzähntem Oberrand und einem durchzähnten Seitenrand links oder beidseitig.
    Aber wie schon gesagt, es waren zwei waagerechte Schalterbögen.
    Deine Überlegung macht Sinn, aber nur, wenn Bögen senkrecht angeordnet wären.
    Aber trotzdem eine gute Idee.
    Beste Grüße Kellinghaus

  • Kontrollrat Oberränder

    • Kellinghaus
    • 23. April 2010 um 13:46

    Hallo KJ,

    vielen Dank für Deine rasche Antwort.
    Deine 936a sieht wirklich gut aus. Auch meine Graphikprogramme sind dieser Meinung.
    Du hast recht, die drei Einheiten bei Schwanke sehen wirklich etwas seltsam aus. Sie können aber durchaus echt sein, aber nur, wenn meine oben genannte Theorie stimmt.
    Das Problem ist, dass KEINER genau weiß, wie der Maschienenpark in der Reichsdruckerei ausgestattet war. Es gab x-viele Zähnungsmaschienen und noch viel mehr Zähnungskammpaare.
    Und diese Kammpaare veränderten sich von Woche zu Woche.
    Nadeln wurden stumpf und dann nachgeschliffen, brachen ab und wurden erneuert.
    Außerdem wurden Bögen nicht nur von der Bildseite ausgehend durchlocht (Bild oben, Gummi unten) sondern auch umgekehrt.
    So ergaben sich Spiegelverkehrte Kammmuster.
    Ich habe in meinem Fotoarchiv derzeit ca. 48.000 Scanns (mit Sicherheit auch einige doppelt) von Kontrollratsmarken und kann über 60 Kammpaare/Varianten nachweisen.
    Wer soll das noch sicher prüfen und eventuell vor Gericht beweisen?
    Keiner !!!
    Im Rundbrief 1/2002 der ARGE Kontrollrat ist auf Seite 1096 ein waagerechtes Paar der 925 dgz abgebildet, auf dem die OR-Lochung etwas zu klein geraten ist. (Die Löcher sind ca. 15 Prozent kleiner als der Rest)
    Schlegel BPP kritisierte das und tauchte wohl seinen kleinen Stahlstempel "FALSCH" besonders tief ins Stempelkissen....
    Die hier gezeigte Ecke der Michel 925 dgz war auf der 22.Hettinger zu haben und jetzt wieder bei der 47. J&K-Auktion. (Dort ein besseres Bild)
    Für jeden klar sichtbar: Auch diese OR-Löcher sind ca.15 Prozent kleiner.
    Aber diesmal mit FA Schlegel !
    Wie paßt das alles zusammen?
    Es kann nur sein, dass bereits fertig durchlochte Bögen zu einem späteren Zeitpung noch einmal zur Maschine getragen wurden, um die Lochung "nach Vorschrift" endzufertigen.
    Dann aber wäre das Sammelgebiet "dgz" nicht Prüffähig, da es unzählige, auch dem Fachmann unbekannte Kombinationen gäbe ! Dgz-Marken wären dann nicht mit Sicherheit als Echt oder Falsch bestimmbar.
    Liege ich mit meiner Aussage falsch?
    Und, Kontrollratjunkie, weiter so ! Deine Beiträge hier sind wirklich lesenswert und voller neuen Infos für mich (uns) !

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  • Kontrollrat Oberränder

    • Kellinghaus
    • 22. April 2010 um 20:49

    Hallo Markenfreunde.

    Ich (Baujahr 1970, sammele schon eine Ewigkeit Deutschland 1945 bis 1949) lese hier im Forum schon längere Zeit heimlich mit und habe mich jetzt mal angemeldet.
    Habe natürlich gleich eine Frage an alle Kontrollratfachleute mit der Bitte, mir hier weiter zu helfen.
    Es geht um die durchzähnten Oberränder und darum, wie ich mit Sicherheit deren Echtheit bestimmen kann.
    Die Ziffer und Arbeiterserie war ja wie auch schon deren Vorgänger (Hitlerkopf) von vorn herein mit durchzähnten OR vorgesehen, aus Zeit- und Markenmangel verzichtete man auf diese und sparte somit einen Arbeitsgang.
    Im Prinzip ist mir die Arbeitsweise schon klar. Der Maschienenbediener setzte den ersten Kammschlag nicht oberhalb der ersten Markenreihe, sondern schon in den Oberrand.
    Zwischen beiden Kammschlägen liegt ein Zeitraum von geschätzt 5 Sekunden.
    Demzufolge müßte die Oberrandzähnung und die Zähnung des restlichen Bogens vollkommen identisch sein.
    (Ich meine hier die Größe der Löcher, deren Lage auf einer gedachten Linie und die Struktur der "Innenwandung" der Löcher)
    Dem ist aber nicht immer so !!!
    Hier einige Beispiele aus jüngster Vergangenheit.

    Leider kann ich Euch nicht dahin verlinken, und fremde Bilder möchte ich nicht verwenden (Urheberrecht)
    Vielleicht habt Ihr ja die Scanns im Archiv. Wenn nicht, sie sind noch auf der jeweiligen Seite einzusehen.

    Beispiel 1:
    Auf der 47. Jennes und Klüttermann wurde eine Ecke 925 dgz angeboten, die auch schon bei der letzten Hettinger zu haben war.
    Hier stimmt nichts. Die OR-Löcher sind 15 Prozent zu klein, zu rund und in der Lage nicht identisch mit dem 2. Kammschlag. Attest Schlegel.

    Beispiel 2:
    Die aktuelle 324. Schwanke-Auktion.

    -84 Pf. Ziffer, dito wie Beispiel 1, nur noch offensichtlicher. Hier wurde mit Sicherheit mit zwei verschiedenen Kämmen gearbeitet. Löcher sind 25 Prozent kleiner, sauberer und liegen nicht richtig.

    -15 Pf. Ziffer, hier liegen Meilen zwischen den beiden Kammschlägen !!! Mit Sicherheit stammt die OR-Zähnung nicht vom selben Kamm wie der Rest der Marke.

    Und nun meine Frage:
    Wie kann so etwas echt und prüffähig sein ???
    Ich habe für mich nur eine Erklährung.
    Man hat ja damals in der Reichsdruckerei bewußt auf die Oberrandzähnung verzichtet.
    Hat man bereits fertig gezähnte Bögen aus dem Lager geholt und auf einer freien Maschine doch noch mit einer OR-Zähnung versehen, um der damaligen DIN gerecht zu werden ?
    Oder gibt es eine andere Erklärung für diese gravierenden Abweichungen ?
    Vielleicht kennt sich einer von Euch gut aus und antwortet.
    Dank im Voraus - Gruß Kellinghaus

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