Vielen Dank an alle für eure Antworten.
Also stimmt meine Vermutung, dass es sich bei diesen Beleg um eine legale Möglichkeit, an eine an sich nicht mögliche Mischfrankatur zu gelangen, handelt. Der Beleg erscheint zwar als philatelistisch "gemacht" aber ich werde ihn in meiner Sammlung behalten.
Nochmals vielen Dank
Andrew