An alle Spezialisten,
ich möchte hier einen ungewöhnlichen Beleg zur Diskussion vorstellen. Ich habe mit diesem Beleg ein Problem, denn ich weis, dass Mischfrankaturen zwischen den Ausgaben der franz. Zone und den Ziffernmarken der Gemeinschaftsausgaben nicht erlaubt waren. Entweder ist dieser Brief eine Fälschung oder es war der gelungene Versuch eine Mischfrankatur dieser beiden Ausgaben auf legale Weise zu erlangen.
Dazu habe ich jetzt folgende Fragen:
1. Bestand die legale Möglichkeit einen Brief mit normalen Briefporto (24 Pf. franz. Zone) zu frankieren, jedoch als Einschreiben kenntlich zu machen (Stempel), so dass dieser am Ort des Empfängers als R-Brief behandelt (nachfrankiert und nachträglich Entwertet) wurde?
2. Wenn ja, war das ohne Strafgebühr möglich?
Wenn diese Vorgehensweise legal möglich war, dann ist dieser Beleg zwar stark philatelistisch beeinflusst, aber dennoch eine legale Möglichkeit, an eine an sich nicht mögliche Mischfrankatur zu gelangen.
Was sagen die Spezialisten in diesem Forum dazu?
Beste Grüsse
Andrew