Wenn eBay der Meinung ist, dass ein Hoheitszeichen o.ä. zu prominent dargestellt ist, dann schon.
Mal meine Erfahrungen:
> Ganzsachen:
Die Markenseite stellt i.d.R. kein Problem dar, die Bildseite hingegen schon (Hitler und Mussolini über den Grenzen des Deutschen Reiches oder Marsch durch das Brandenburger Tor zum Jahrestag der Machtergreifung z.B.). Bei den Sonderpostkarten zum Reichsparteitag 1937 z.B. würde ich darüber hinaus den linken Bildteil der Wertzeichenseite auch soweit abdecken, dass nur ein kleiner, aber bestimmbarer Anteil der Zeichnung übrig bliebe.
> Hitler-Blöcke:
Hier sollte nur der untere Schriftzug abgedeckt oder unleserlich gemacht werden.
> Markenränder:
Können insbesondere beim Generalgouvernement auch gelöscht werden. Mit der Begründung, das Hakenkreuz in den Eck-Rändern oder das Hoheitszeichen im Markenoberrand wäre zu prominent.
Ganz ehrlich, meine Meinung:
Hier muss bei eBay irgendein Jäger beschäftigt sein, der die eBay-eigenen Grundsätze nach eigenem Belieben überstrapaziert.
In den AGB / Grundsätzen heißt es ganz klar, dass Briefmarken von dem Angebotsverbot bzgl. Schriften, Erzeugnissen mit Kopfbildern und Hoheitszeichen des Dritten Reiches ausgenommen wären.
Dennoch lässt eBay es nicht gelten, dass solch Bögen und Blöcke offizielle Ausgaben in kompletter Einheit der Postwertzeichen darstellen.
Deren Hoheitszeichen erscheinen ja durchaus weit weniger prominent als z.B. auf den Markenausgaben der Mi. 571-72, 586-87 oder gar der Mi. 818.
Nach eBay-Lesart erfüllen die Ränder aber nicht die Bedingungen, die für die einzelnen Marken gelten.
Weil die Ränder eben keine Briefmarken sind. Gleiches gilt sinngemäß auch für Ganzsachen o.ä., weil nur der Wertstempel als einer Briefmarke gleichgestellt angesehn wird.
Schräge Auswüchse in einer Zeit der Aufklärung und der vermuteten Gefahr, seine politische Motivation aufgrund des Anblickes eines Hoheitszeichens oder nicht verbotenen Sinnspruches zu ändern oder zu erlangen.