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ebay: keine Anzeige der Bieter

  • Rainer
  • 5. April 2008 um 11:48
  • Rabaul
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    619
    • 8. April 2008 um 06:11
    • #81

    Hallo,

    ich biete natürlich nicht nur bei ebay, sondern auch beim Württembergischen Auktionshaus (sehr zu empfehlen!!) und bei einigen australischen, englischen und neuseeländischen Auktionshäusern (die z.T. auch selbst bei ebay einstellen).

    Bei vielen anderen deutschen und auch niederländischen Auktionsfirmen findet man in den Katalogen von meinen Sammelgebieten fast nix. Mit "Geiz ist geil" hat das nichts zu tun.

    Bei ebay gibt es da immer 600 - 900 Angebote. Da sind natürlich auch viel "Knochen" dabei. Aber die muß man ja nicht bebieten.

    Fälschungen und Knochen bekam ich aber auch schon von renomierten Auktionshäusern, auch einmal eine "Ersatzlieferung"(mit der ich nichts anfangen konnte), da das ursprüngliche Los "versehentlich" einem anderen Bieter zugeschlagen wurde. Natürlich holte ich mir das Geld zurück.

    Etwas ärgerlich bei ebay ist m.E., daß nun die "Mich"-Seite nicht mehr so zur Geltung kommt. Denn als Bieter erscheint das "Mich" oder "My" nicht mehr. Über "Konedobu" (links) kann man meine Mich-Seite und meine Angebote sehen.

    Mit freundlichen Sammlergrüßen,
    Rabaul
    Mitglied der

    http://www.the-papuan-villager.de

    2 Mal editiert, zuletzt von Rabaul (9. April 2008 um 05:27)

  • Max und Moritz
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.259
    Geschlecht
    Männlich
    • 8. April 2008 um 08:57
    • #82

    Und dir muß ich auch leicht widersprechen, lieber CP.
    Zunächst einmal geht es tatsächlich um die Frage, ob dieses Verhalten tatsächlich Betrug darstellt. Denn mit diesem Wort wird in diesem Zusammenhang, auch hier im Forum, sehr leichtfertig umgegangen.
    In den USA mag es tatsächlich so sein, daß dieses Verhalten strafrechtlich relevant ist. In Deutschland, wo nach römischen Recht teils vollkommen andere Normen gelten, ist es das definitiv nicht. Hier ist es bei normalen Auktionen erlaubt, auf seine eigene Ware zu bieten, falls man mit dem Preis nicht zufrieden ist. Würde mich mal interessieren, wie das in den USA so ist. Sollte es dort auch erlaubt sein, bei Realauktionen sich selbst zu bebieten, wäre Ebay ein kleines Wunder gelungen: Denn dann hätte es Ebay geschafft, seine AGB`s in Gesetzeskraft zu gießen.
    Hier kannst du Pusher oder shill-bidder anzeigen, bis du schwarz wirst. Das einzige, was passieren kann, ist der Auschluß von Ebay.
    Ich bin jedenfalls froh, daß hier noch das BGB gültig ist und keine internationalen Ebay-AGB`s, die selbstgestrickt sind und den jeweiligen nationalen Gesetzen in großen Teilen widersprechen. Jedenfalls, wenn ich auf Ebay.de handele, erwarte ich auch die Einhaltung deutscher Gesetze. Bei Ebay.com mag das anders sein.

    Zu Geiz ist geil: Du weißt ganz genau, daß Ware, die zu einem rellen Preis angeboten wird, nicht weggeht. Warum das so ist, daß Leute nur 1 EUR-Angebote bebieten, sei dahingestellt. Darüber muß es psychoanalytisch-wissenschaftliche Abhandlungen geben. Tatsache ist, daß Leute auf ein 1-EUR-Angebote teils mehr bieten als auf ein vergleichbares Angebot zum Fest- oder Einstiegspreis.

    Warum wunderst du dich da, daß Leute ihre Ware für einen Euro einstellen? Warum unterstellst du hier einerseits Geiz und andererseits Ebay-Schädigungsabsichten.
    Diese Leute haben doch wohl als letztes im Sinn, Ebay zu schädigen..... Das interessiert doch niemanden.
    Wohl ist doch eher Absicht, Ware zu einem reellen Kurs zu verkaufen, oder? Liegt dir eigentlich nur das Käuferwohl am Herzen? Und was ist mit dem Verkäufer? Sollen die ruhig pleite gehen? Und wer verkauft dann irgendwann noch?

  • Carolina Pegleg
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    825
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    30. September 1967 (58)
    • 9. April 2008 um 02:36
    • #83

    Ich fahre mal mit dem Widersprechen fort. Habe gerade darueber nachgedacht, ob ich das wirklich tun soll. Das Problem des Pushens bei ebay Angeboten ist mir aber zu wichtig, um dies jetzt so stehen zu lassen. Ich hoffe, dass die Praesentation verschiedener Seiten, zuletzt durch M&M, aber zuvor im Thread auch durch andere, hilft das komplexe Problem des Pushens bei ebay Angeboten einzuordnen. Ich masse mir dabei keine besondere Sachkunde an. Zwar bin ich international juristisch etwas vorgebildet, bin aber doch eigentlich auf anderen Baustellen zu Hause.

    Beim Lesen von M&M's letzten Beitrages sind mir eine Menge Dinge durch den Kopf gegangen und ich hoffe, dass es mir gelingt diese in geordneter Form hier niederzuschreiben. Die fehlenden Umlaute sind leider wieder hinzunehmen, da ich, wenn ich mit dem Laptop unterwegs bin, diese nicht einflicken kann.

    Zunaecht, ich bin mir nicht ganz sicher, was der Hinweis auf die Zulaessigkeit des Selbst-Gebotes bei Real-Auktionen meint. Habe versucht den Begriff Real-Auktion nachzuschlagen, aber mit nicht viel Erfolg. Ich vermute, gemeint ist eine "echte" Versteigerung. Ob ein Gebot auf ein eigenes Verkaufsangebot bei einer Versteigerung zulaessig ist, will ich dahinstehen lassen. Es erscheint mir als seltsam, aber ich will mich da nicht in der Diskussion verzetteln. Tatsache ist aber, und da schwoere ich selbst mit limitierten Rechtskenntnissen Brief und Siegel drauf, das ebay keine Versteigerung im Rechtsinne darstellt. Es gibt keinen Auktionator und der Eigentumserwerb erfolgt nicht durch Zuschlag. Der Begriff "Auktion" ist insoweit irrefuehrend. Ebay ist keine Auktion, sondern eine Verkaufsplattform. Lassen wir an dieser Stelle die ebay-AGB selbst zu Wort kommen. Ich habe einige Passagen durch Unterstreichung hervorgehoben:

    § 10 Auktion . . .
    1. Stellt ein Anbieter, auf der eBay-Website einen Artikel im Angebotsformat Auktion ein, gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt. Bei Ablauf der Auktion . . . kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande . . .
    6. Mitglieder dürfen den Verlauf einer Auktion nicht durch die Abgabe von Geboten unter Verwendung eines weiteren Mitgliedskontos oder durch die gezielte Einschaltung eines Dritten manipulieren. Insbesondere ist es dem Anbieter untersagt, selbst Gebote auf die von ihm eingestellten Angebote abzugeben.

    OK, ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme. Anders als bei "echten" Versteigerungen ist bei ebay das Einstellen des Artikels bereits das Verkaufsangebot. (Bei echten Versteigerungen geben die Bieter ein Angebot ab, dass durch den Zuschlag angenommen wird. -- Hinweis auf andere Situation bei Real-Auktion ist daher eine verfehlte Beispielbildung.) Mein "Gebot" zu 1,00 Euro ist also bereits die Annahme des Verkaeufer-Angebotes. Zustande kommt der Vertrag bei Ablauf der AUktion.

    Diese AGB sind so bei allen Internet-Verkaufsplattformen anzutreffen. Ebay hat sich hier nichts "selbstgestrickt." Irgendwie muss man die Auktionen ja auf eine rechtliche Basis stellen. Da AGB nach EU-Recht, denke ich, der gerichtlichen Kontrolle unterliegen, wird man nach x Jahren Existenz von ebay u. a. wohl davon ausgehen koennen, dass diese Ausgestaltung schon so seine Ordnung hat.

    Weiter im Text: Das Kaeufergebot erlischt jedoch, wenn ein anderer Bieter ein hoeheres Gebot abgibt. Bei einem Pusher-Gebot gibt jedoch kein "anderer Bieter", sondern der Verkaeufer ein hoeheres Gebot ab und zwar in eindeutiger Verletzung von 10.6 Ebay-AGB (oben). Das Verkaeufer-"Gebot" ist unwirksam, bzw. ist gar keines. Das urspruengliche Gebot ist somit nicht erloschen. Der Vertrag kommt somit bei Zeitablauf nach wie vor zu dem urspruenglichen Gebotsbetrag zustande. Das das hoehere Gebot ein "fake" war, weiss der Verkaeufer, aber nicht der Kaeufer. Die Uebersendung einer Zahlungsaufforderung zu dem hoeheren Preis in dieser Situation halte ich fuer eine Taeuschung des Kaeufers und fuer treuwidrig. Wiederum moechte ich das Wort betruegerisch nicht benutzen, und ueberlasse den Mitlesern selbst, ob das "definitiv" kein Betrug ist oder ob sie das so etikettieren wollen, wie es auch in den USA der Fall ist.

    Ob das Pushen im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches einen Betrug darstellt, halte ich dabei im uebrigen nach wie vor fuer nicht entscheidend. Meine Frau, zum Beispiel, erwartet von mir mehr, als dass ich ihr gegenueber nicht straffaellig werde. ;) Ebenso erwarten mein Arbeitgeber und Geschaeftspartner mehr von mir als nur kein kriminelles Verhalten. Das Strafgesetzbuch ist im Geschaeftsleben nicht der Verhaltenskodex, im Sinne alles was nicht strafbar ist, ist erlaubt. Selbst wenn Pushing keine Straftat ist, verletzt es dennoch Aufklaerungs- und Treuepfichten, die im Geschaeftsleben zu beachten sind. Wie in meinem ersten Beitrag schon gesagt, ich habe einen berechtigten Anspruch darauf, dass sich mein Vertragspartner an die Spielregeln haelt, auch wenn die Verletzung der Regeln noch nicht die Schranke zum kriminellen Verhalten ueberschreitet.

    Beste Sammlergruesse,
    C. P.

    Einmal editiert, zuletzt von Carolina Pegleg (9. April 2008 um 02:56)

  • Rabaul
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    619
    • 9. April 2008 um 05:59
    • #84

    Wer seine eigenen Lose bebietet, geht das Risiko ein, auf seinen Geboten und Angeboten sitzen zu bleiben.

    Während man bei den meisten Auktionshäusern bei Rücknahme der Lose eine Gebühr zu entrichten hat (ca. 3 Euro), geht das bei ebay gratis über "Mein Angebot frühzeitig beenden".

    Lose, die zu niedrig beboten werden, kann man jederzeit aus dem Angebot nehmen, braucht also nicht mit Eigengeboten zu tricksen.

    Von einem renomierten Auktionshaus (Hannover), hatte ich vor Jahren einen postfrischen Satz von 12 Werten (ohne Abb. im Katalog!)erworben, von denen 4 Werte Einrisse und erhebliche Zahnfehler hatten. Es gab Korrespondenz und Telefonate, bis ich mein Geld zurück erhielt, da in den Auktionsstatuten vermerkt war: "Sätze können fehlerhafte Marken enthalten". Bei ebay sieht man meistens was man kauft.

    Denunzianten, Fälscher, Betrüger und Haie gibt es leider überall. Aber das muß hier ja nicht extra betont werden.

    Selbst Google speichert die eingegebenen Daten 18 Monate lang. Was die wohl damit machen?

    Aber, wir kommen immer mehr vom Thema ab, das da hieß: "ebay - keine Anzeige der Bieter".

    Mit freundlichen Sammlergrüßen,
    Rabaul

    http://www.the-papuan-villager.de

    Einmal editiert, zuletzt von Rabaul (9. April 2008 um 06:49)

  • uli
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    Männlich
    • 9. April 2008 um 10:42
    • #85

    Hallo CP,

    Deine Ausführungen unterschreibe ich voll und ganz.

    Ich denke aber mal, dass es in dieser Diskussion eigentlich weniger um die Rechtmäßigkeit von Pushen geht, sondern darum, ob es eine negative Auswirkung auf den potentiellen Käufer hat. Und da stimme ich denen zu, die da sagen: Ich bin für einen bestimmten Artikel bereit x Euro zu zahlen. Wenn der Preis über diesen Wert gepusht wird, kaufe ich ihn nicht. Also ist mir Pushen egal.

    Diejenigen, die bereit sind z.B. 20 Euro für etwas zu zahlen, aber versuchen es für 10 Euro zu erhalten, müssen sich einfach mal in die Rolle des Verkäufers versetzen. Dieser hat zwei Möglichkeiten um einen Mindestpreis zu erzielen: Pushen oder für einen höheren Einstiegspreis einstellen. Für den Käufer ist das aber im Ergebnis - dem Kaufpreis - Ein-und-dasselbe.

    Verkäufer, die keinen Mindestpreis erzielen wollen, sind selten, was ich für absolut nachvollziehen kann. Sich zu wünschen oder gar erwarten, dass der Verkäufer keinen Mindestpreis erzielen will, ist ebenso nachvollziehbar, aber meines Erachtens etwas naiv.

    Also kann ich die nicht verstehen, die sich über Pushen aufregen.

    Gruß
    Uli

    Suche Bund-Marken mit Stempel aus Düsseldorf! 
    Meine Tausch- und Verkaufsangebote im Philaforum --->  Ulis Flohmarkt

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
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    7.093
    • 9. April 2008 um 11:29
    • #86

    Es ist doch ganz einfach: Pusht der Verkäufer, setzt er sich dem Risiko aus, den Artikel selbst "zu erwerben" und damit nicht nur auf den Angebotsgebühren (beim Einstellen über 1 EUR), sondern auch auf der Verkaufsprovision sitzen zu bleiben.
    Bei Billigangeboten ist das egal, dann ist aber auch der Erlös egal.
    Bei hochwertigen Dingen kann das ganz schön teuer werden.
    Und der Verkäufer stellt ja nicht ein, um Epay reich zu machen, sondern um die Summe x zu erlösen.

    Und `mal ganz ehrlich: Zu verschenken hat doch heute niemand etwas. Das sollte klar sein. Wenn ich etwas Vernünftiges kaufen möchte, dann komme ich mit einem Euro plus Porto eben nicht hin. Das ist Marktrealität und gesunde Lebenserfahrung.

    Insofern bin ich der Meinung von MuM, Uli und anderen, laßt sie ruhig pushen, mein Gebot steht fest, entweder ich bekomme es, oder eben nicht. Morgen gibt es denselben Artikel wieder, dann für die Hälfte. Zwar biete ich nicht immer sofort mein Maximum, aber das ist Einstellungssache.

    Gruß
    KJ

  • doktorstamp
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    • 9. April 2008 um 12:08
    • #87

    Über Pushen kann man sich zwar ärgern, aber sofern er bereit ist einen bestimmten Preis zu zahlen und nicht mehr, ficht ihn das Pushen doch nicht an.

    Als Käufer will man meist etwas gunstig erwerben, für einige Sachen ist er bereit etwas mehr zu bezahlen.
    Wiederum der Verkäufer will einen angemessenen Preis auch erzielen, dieser stimmt ja oft nicht überein mit den Vorstellungen des Käufers.

    Ebay konnte hier etwas dazu beisteuern in dem die Einstellgebührstruktur überholt werde. Also eine einfache Einstellgebühr bis vielleicht €50, danach sollten die Gebühren nach und nach erhöht werden. Ich glaube z.Z. die Höchstgrenze liegt bei €200.

    Mit der Namensdeckung bin ich nicht gerade erfreut. Als Verkäufer kann ich so oder so alles sehen, aber meine Mitbieter möchte ich nachschauen. Über die Bewertungen und Kaufaktivitäten kann man so ein Bild davon machen.

    Auch dabei verhindert ist es fortan nicht mehr möglich Bieter vor Fälschungen zu warnen.

    Das viel über den Watchdog geht, wissen wir unterdessen zu schätzen.

    Aber er kann nicht überall sein, und obwohl nicht zugegeben, ich kann mir gut vorstellen Ebay hat was die Einnahmen angeht hierunter gelitten. Durch die Namesdeckung ist dies ein Halt gemacht worden.

    Warnungen können künftig nur über den Watchdog laufen. Einnahmeverlust gedämpft.

    Ebay behauptet immer Verantwortungsvoll zu handeln, aber nur insofern sie kein Schaden gut machen muss. Natürlich mit der Parole,"Wer lesen kann, ist klar im Vorteil".

    Freie Marktwirtschaft, das ich nicht lache, von allen Seiten wird Ebay politisiert. Sammlerflaschen mit Alkohol, in Islamistischen Ländern untersagt; Hakenkreuze drauf, kannste praktisch nirgendswo verkaufen da Ebay.de die Hoheitsgesetzen international anwendet; Messer und Schwerte werden ab Ende des Monats auch nur mit Schwierigkeit anzubieten, hinzu kommt dann die Liste verbotenen Artikeln von Ebay selbst.

    Pushen ist nur die Spitze des Keils.

    mfG

    Nigel

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  • asmodeus
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    • 9. April 2008 um 13:51
    • #88
    Zitat

    Mit der Namensdeckung bin ich nicht gerade erfreut. Als Verkäufer kann ich so oder so alles sehen, aber meine Mitbieter möchte ich nachschauen. Über die Bewertungen und Kaufaktivitäten kann man so ein Bild davon machen.

    Man kann sich darüßber ärgern oder nicht. In der Regel, weiß man wer bei bestimmten Material mitbietet. Eigentlich auch egal- bietest dann nicht mehr mit? Man hat seine Preisvorstellung und man weicht evt. 5- 10% davon ab. Wer weitermacht ist häufiger dann selber schuld und in den Bieterwahn gerät.

    Zitat

    Freie Marktwirtschaft, das ich nicht lache, von allen Seiten wird Ebay politisiert. Sammlerflaschen mit Alkohol, in Islamistischen Ländern untersagt; Hakenkreuze drauf, kannste praktisch nirgendswo verkaufen da Ebay.de die Hoheitsgesetzen international anwendet; Messer und Schwerte werden ab Ende des Monats auch nur mit Schwierigkeit anzubieten, hinzu kommt dann die Liste verbotenen Artikeln von Ebay selbst.

    Da hast Du recht. Gut, teilweise gibt es einige epay- Gesetze, die mich auch nur noch verwundern, aber epay schützt sich auch gegen juristische Fallen bzw. Gesetzgebungen eines Landes. Damit muß man leben. Noch kann man Mohn für Brötchen (nicht den Opiummohn) verkaufen, aber in Dubai ist er streng verboten. Mal schauen, wann epay den Verkauf von Mohn verbietet.
    Epay schützt sich vor Klagen und ich verstehe es auch, das man bestimmte Artikel nicht verkaufen kann. Epay dient nur als Verkaufsfläche, aber ist auch den Gesetzen eines Landes unterworfen!

  • doktorstamp
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    30. September 1955 (70)
    • 10. April 2008 um 20:42
    • #89

    Hier ein Beispiel wo man meinen könnte es geht hier um Pushen.

    Bieter 9 ohne Sternchen, hat zwar nicht allzuviel losgeschlagen, ob es tatsächlich sich um ein Newbie handelt oder ein Zweit Account läßt sich nur vermuten.

    Aber über den Kauf freue ich mich, ich brauche das Porto nicht zu bezahlen weil der verkäufer keine 10 Km entfernt liegt.

    mfG

    Nigel

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