Hallo ahli47,
aus dem Text geht nichts hervor, aber er ist auch nicht vollständig. Bei Gerichtssachen war oft etwas unter gebunden bzw. dem Brief beigefügt worden. Nicht immer ist "mit Unterbund" oder "mit einer Beilage" vermerkt worden.
Nils Interpretation könnte stimmen - das wäre doch was.
Liebe Grüße von bayern klassisch