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Spinnt jetzt Ebay??

  • Concorde
  • 18. März 2008 um 10:02
  • Concorde
    Gast
    • 18. März 2008 um 10:02
    • #1

    Ebay hat mein Angebot eines Kuverts mit den 2 Schumacher-Marken(Fehldruck und richtiger Nachdruck) mit dieser Begründung gelöscht-kann mir als Begriffsstutziger jemand den Grund plausibel erklären?:

    Ich muß noch betonen,dass die Abbildung links im Internet ohne Copyright eingestellt ist-ist es möglicherweise der Schriftzug"Marlboro"??

    Oder muß ich mir zuerst die Erlaubnis von Schumi einholen??? :oneien: :oneien:

    Betreff: MC047 eBay-Angebot wurde entfernt: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel ( 189437869) Erhalten: 18.03.08
    Von: eBay Verfällt am: 17.04.08
    Sie haben zwar bereits auf diesen Hinweis reagiert, aber möglicherweise sind weitere Schritte von Ihnen erforderlich.
    eBay eBay hat diese Mitteilung an xxxxxx gesendet.
    Ihr Vor- und Nachname in dieser Mitteilung sind ein Hinweis darauf, dass die Nachricht tatsächlich von eBay stammt. Mehr zum Thema.

    MC047 eBay-Angebot wurde entfernt: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel ( 189437869)


    Guten Tag xxxxxxxxx),

    wir danken Ihnen fuer das vor kurzem bei eBay eingestellte Angebot. Leider mussten wir folgende(n) Artikel entfernen:

    140216505144 - Michael Schumacher, Fehldruck+Nachdruck auf Brief


    Die folgenden Informationen helfen Ihnen zu verstehen, warum wir Ihre(n) Artikel entfernt haben:


    Ihre eBay-Gebuehren fuer diesen Artikel wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter fuer diesen Artikel wurden von der Streichung informiert.

    Die Verletzung von Markenrechten ist gesetzlich verboten und verstoesst gegen die eBay-Grundsaetze. Eine Marke ist ein Zeichen (z.B. ein Name, ein Wort, eine Wortfolge, ein Logo oder ein Symbol), mit dem ein Unternehmen seine Produkte und/oder Dienstleistungen von anderen unterscheidbar kennzeichnet.

    Eine Verwendung von Marken anderer Unternehmen, durch die der Kaeufer ueber die Herkunft von Waren oder Dienstleistungen getaeuscht werden kann oder die den Eindruck erweckt, dass der Verkaeufer mit dem Markeninhaber geschaeftlich verbunden ist oder von diesem in irgendeiner Art unterstuetzt oder empfohlen wird, ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern stellt auch einen Verstoss gegen die eBay-Grundsaetze dar. Beispiele fuer solche Markenrechtsverletzungen sind Faelschungen, nicht genehmigte Repliken und Artikel, die die Marke oder das Logo eines Unternehmens tragen, ohne dass diese Art der Verwendung vom Unternehmen genehmigt wurde.

    Als Faustregel gilt: Wenn das Produkt, das Sie anbieten moechten, die Marke oder das Logo eines Unternehmens traegt, obwohl das Produkt nicht von diesem Unternehmen hergestellt oder genehmigt wurde, darf es nicht bei eBay verkauft werden. Das Anbieten von Artikeln, die die Markenrechte Dritter verletzen, ist gesetzlich verboten und verstößt gegen die eBay-Grundsätze.

    Weitere Informationen zum Grundsatz „Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel" finden Sie auf der folgenden Hilfeseite:


    Wichtiger Hinweis:
    Wiederholtes Einstellen dieses oder eines aehnlichen Angebotes sowie weitere Verstoesse gegen die eBay-AGB, -Grundsaetze oder geltendes Recht koennen den Ausschluss vom Handel bei eBay zur Folge haben.

    Wenn Sie Fragen haben, koennen Sie folgendermassen vorgehen:

    Bilder

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      • 1.000 × 539
      • 569

    4 Mal editiert, zuletzt von Concorde (18. März 2008 um 10:14)

  • Saguarojo
    Gast
    • 18. März 2008 um 10:13
    • #2

    Das ist mir auch total rätselhaft, Concorde. Versuch mit ebay Verbindung aufzunehmen, vielleicht klärt sich das auf.

  • c-s-a
    neues Mitglied
    Beiträge
    13
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    24. September 1970 (55)
    • 18. März 2008 um 10:28
    • #3

    Ebay steht unter dauerbeschuss, da es ein hervorragender Absatzkanal für gefälschte Markenware ist. Michael Schumacher ist meines Wissens eingetragener Markenname. Das Lizens-Hintergründe bei Briefmarken anders aussehen als bei T-Shirts wird man wohl bei Ebay keinem klarmachen können. Wahrscheinlich gibt es eine Suchabfrage über Michael Schuhmacher und eine Liste über Lizensnehmer und alles was da aus dem Rahmen fällt wird gelöscht. Ebay erstattet die gebühren und ist fein raus aus der Sache.

  • rolin
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    872
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    14. August 1974 (51)
    • 18. März 2008 um 10:34
    • #4

    Dein Angebot würde funktionieren wenn du nur die ANK-Nummern oder die Michelnummern angibst.

    mit freundlichen Sammlergrüßen
    rolin

  • Concorde
    Gast
    • 18. März 2008 um 10:37
    • #5

    Ob das Angebot so durchgeht?? ;) ;) ;)

    Nacgh den derzeitigen Angeboten in Ebay liegt es wohl nicht in der Namensnennung von M.S., sondern an der Zigarettenwerbung..

    Bilder

    • Ebay2.jpg
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      • 409

    Einmal editiert, zuletzt von Concorde (18. März 2008 um 10:39)

  • saschJohn
    Gast
    • 18. März 2008 um 10:38
    • #6

    ist das ne offizielle genehmigte Briefmarke und ein offizieller Umschlag oder ne privatmache (Privatmarke) ohne Rechte?

  • Concorde
    Gast
    • 18. März 2008 um 10:40
    • #7
    Zitat

    Original von saschJohn
    ist das ne offizielle genehmigte Briefmarke und ein offizieller Umschlag oder ne privatmache (Privatmarke) ohne Rechte?

    das sind die amtlichen Sondermarken der österr.Post auf einem privaten Umschlag mit einem aufgedruckten Scan.....

    Einmal editiert, zuletzt von Concorde (18. März 2008 um 10:42)

  • saschJohn
    Gast
    • 18. März 2008 um 10:43
    • #8

    hast du für den aufgedruckten Scan von Michael Schuhmacher die Markenrechte?? Wenn nicht dann monieren sie das.

  • Concorde
    Gast
    • 18. März 2008 um 10:45
    • #9
    Zitat

    Original von saschJohn
    hast du für den aufgedruckten Scan von Michael Schuhmacher die Markenrechte?? Wenn nicht dann monieren sie das.

    auf dieses Bild gibt es kein Copyright-es geht auch um den Verstoss gegen Markenrechte (M.S. oder Zigarettenfirma) ,nicht um ein unerlaubtes Bild!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Concorde (18. März 2008 um 11:51)

  • saschJohn
    Gast
    • 18. März 2008 um 10:50
    • #10
    Zitat

    Original von Concorde
    auf dieses Bild gibt es kein Copyright-es geht auch gegen den Verstoss gegen Markenrechte (M.S. oder Zigarettenfirma) ,nicht gegen ein unerlaubtes Bild!!!

    ich kann mir nicht vorstellen das man Michael Schuhmacher einfach abilden kann aber wie dem auch sei die meckern über den Scan ob Marke oder Bild der ein Verstoß darstellt

  • Concorde
    Gast
    • 18. März 2008 um 10:55
    • #11
    Zitat

    Original von saschJohn

    ich kann mir nicht vorstellen das man Michael Schuhmacher einfach abilden kann aber wie dem auch sei die meckern über den Scan ob Marke oder Bild der ein Verstoß darstellt

    mit einem eigenen privaten Bild von Schumi kann ich machen,was ich will
    sonst würde es keine Paparazzi mehr geben... ;) ;)...

  • saschJohn
    Gast
    • 18. März 2008 um 15:05
    • #12

    so gut kenn ich mich da nicht aus...kann ich echt Schuhmacher fotografieren auf T-Shirts drucken lassen und die verkaufen??

  • tronissimo
    aktives Mitglied
    Beiträge
    177
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    29. November 1974 (51)
    • 18. März 2008 um 15:19
    • #13
    Zitat

    Original von saschJohn
    so gut kenn ich mich da nicht aus...kann ich echt Schuhmacher fotografieren auf T-Shirts drucken lassen und die verkaufen??

    ... und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Sobald Du aus so einem privaten Bild Kapital schlagen willst (auf T-Shirt drucken und verkaufen), dann ist es eine Markenrechtsverletzung oder Du musst denjenigen vorher kontaktieren und er muss Dir sein "okay" geben bzw. möchte wahrscheinlich eine Beteiligung, wenn es sich rentiert. ;)

    Nichts anderes ist es mit dem Beleg, das Bild (auch wenn es ein privates ist) ist ein aufgedruckter Scan und da der Beleg zum Verkauf angeboten wird, wird eine Markenrechtsverletzung draus.

    Einmal editiert, zuletzt von tronissimo (18. März 2008 um 15:21)

  • saschJohn
    Gast
    • 18. März 2008 um 15:23
    • #14

    tronissimo so hatt ich es bisher auch verstanden

  • Concorde
    Gast
    • 20. März 2008 um 16:05
    • #15

    Heute bekam ich die Antwort von Ebay-ich wußte bis jetzt nicht,dass die österr.Post Fälschungen am Schalter verkauft hat... ;) ;) ;) :D :D :D :traeumich: :spinnst: :spinnst: :spinnst:


    also nichts mit Verwendung eines unerlaubtes Bildes !!! ;) :O_O:


    Hallo Herr xxxxxxxxx,

    vielen Dank fuer Ihre E-Mail. Sie haben sich an uns gewandt, weil Sie
    wissen moechten, warum wir Ihren Artikel vorzeitig beendet haben. Gerne
    gebe ich Ihnen dazu naehere Informationen.

    Als Verkaeufer muessen Sie sicherstellen, dass Ihre Angebote in allen
    Laendern, wohin Sie den Versand anbieten, rechtmaessig sind. So wie es
    eine unterschiedliche Gesetzgebung in den einzelnen Laendern gibt, so
    sind auch die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen (AGB) und Grundsaetze
    der eBay-Seiten von Land zu Land verschieden.

    In Ihrem konkreten Fall bitten wir Sie zu beachten, dass der Handel von
    gefaelschten, reproduzierten, verfaelschten oder manipulierten
    Briefmarken nur in Deutschland erlaubt ist. Ihr Angebot auch in andere
    Laender zu versenden, stellt daher einen Verstoss gegen die AGB und
    Grundsaetze von eBay dar.

    2 Mal editiert, zuletzt von Concorde (20. März 2008 um 16:08)

  • uli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    2.800
    Geschlecht
    Männlich
    • 20. März 2008 um 16:10
    • #16

    Und? Wirst Du ebay jetzt fragen, warum sie glauben, dass die Marken gefaelscht, reproduziert, verfaelscht oder manipuliert ist?
    Gruß
    Uli

    Suche Bund-Marken mit Stempel aus Düsseldorf! 
    Meine Tausch- und Verkaufsangebote im Philaforum --->  Ulis Flohmarkt

    Einmal editiert, zuletzt von uli (20. März 2008 um 16:10)

  • Concorde
    Gast
    • 20. März 2008 um 16:14
    • #17

    Gerade geschehen-übrigens war ein 2.Versuch ohne Zudruck nur mit den 2 Marken ebenfalls erfolglos...... :O_O: :O_O:

    In der Beschreibung hatte ich was von " Fehl-und Nachdruck", nicht aber von "Fälschung" geschrieben. Anscheined ist b bei ihnen ein Nachdruck automatisch eine Fälschung-vielleicht hätte ich "Zweitauflage" schreiben müssen...

    Bin mal gespannt,wie Ebay auf meinen Hinweis reagiert!

  • saschJohn
    Gast
    • 20. März 2008 um 16:15
    • #18

    In Ihrem konkreten Fall bitten wir Sie zu beachten, dass der Handel von
    gefaelschten, reproduzierten, verfaelschten oder manipulierten
    Briefmarken nur in Deutschland erlaubt ist.

    das sollte sie aber nicht BDPH Fälschungsbekämpfung hören lassen :D :O_O:

  • Concorde
    Gast
    • 20. März 2008 um 16:16
    • #19
    Zitat

    Original von saschJohn
    In Ihrem konkreten Fall bitten wir Sie zu beachten, dass der Handel von
    gefaelschten, reproduzierten, verfaelschten oder manipulierten
    Briefmarken nur in Deutschland erlaubt ist.

    das sollte sie aber nicht BDPH Fälschungsbekämpfung hören lassen :D :O_O:

    sonst muß Lars noch die österr.Post sperren lassen... ;) ;) ;) ;)

    und jetzt ist Deutschland auch noch ein rechtsfreier Staat-wird immer besser

    Einmal editiert, zuletzt von Concorde (20. März 2008 um 16:17)

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