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Expreß - ein bayerischer Sonderdienst

  • bayern klassisch
  • 13. März 2008 um 18:29
  • VorphilaBayern
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    7. August 1955 (71)
    • 25. Juni 2010 um 16:31
    • #41

    Liebe Sammlerfreunde,

    möchte zu diesen Thema die Verordnungen
    im Verordnungs- und Anzeigeblatt nennen:
    (bis 31.12.1875)
    1. Periode 1.5.1847 - 30.4.1858
    Nr. 5945 (Unverzügliche Bestellung sehr dringender Briefe betr.)
    vom 16. April 1847.
    2. Periode 1.5.1858 bis 30.6.1872
    Revidierter Postvereinsvertrag von 1858 § 27.
    (Bestellung durch Expressen)
    Verordnungs- und Anzeigeblatt:
    Nr. 7174 (Die expresse Bestellung im inneren Verkehr von Bayern betr.)
    vom 18. April 1858.
    Nr. 13,450 (die expresse Bestellung dienstlicher Schreiben betr.)
    vom 22. Juli 1859
    Nr. 27,803 (die Behandlung der Expreßbriefe betr.)
    vom 30. September 1862
    3. Periode 1.7.1872 bis 31.12.1875
    Nr. 8680 (Rechnungs- und Kartierungsverfahren bei der Briefpost,
    in specie die Behandlung der Expreßbriefe betr.)
    vom 19. Juni 1872
    Nr. 10592 (Expreßbestellgebühren betr.)
    vom 30. Juli 1872


    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

    Einmal editiert, zuletzt von VorphilaBayern (25. Juni 2010 um 16:32)

  • Bayern-Nils
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    • 25. Juni 2010 um 17:30
    • #42

    Hallo die Runde

    Express ist wie wir sehen, nicht so einfach wie man glauben kann ;)
    Für jeder Antwort die wir hier sehen, kommt es 10 neue Fragen. War es wirklich damals so schwierig? Ich glaube nicht. Ich glaube dass jeder wusste was zu tun war. Warum ist den Heute so schwierig?

    Vielleicht versuchen wir fälschlich alles auf ein mal zu verstehen. Was dagegen spricht ist, dass der Post sich ständig geändert hat. Was der Fall im 1820 war, war gar nicht so in 1870. Jeder der mit Logistik zu tun hat, weiss auch dass 10000 Briefe im Jahr anders behandelt wird als 2 Briefe im Jahr. So war es auch damals. Obwohl gleich geregelt, nicht immer gleich gemacht. Aber man hat sicher sein Arbeit so genau und richtig wie möglich gemacht. Was nicht genau geregelt war, hat man nach dem Sinn gemacht.

    Ich glaube nicht dass es für einen Postbeamter schwierig war ein Bote zu finden, der die Brief express lieferten. Wer hatte damals so viel Geld dass man gewagt hatte nein zu sagen? Die kleine Orten waren nicht besser versehen als grösseren Orten.

    Ich weiss nicht ob ich schon diesen Brief gezeigt habe, auch nicht ob es ein echten Express Brief ist. Ich stelle der Brief deswegen hier ein. Einen Cito Brief von Vilsbiburg nach Velden aus dem Jahr 1863.

    Eine Frage habe ich zum Schluss. Wer hat die Boten bei Dienst Expressbriefe bezahlt? War es der Postexpedition?

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • bayern klassisch
    Gast
    • 25. Juni 2010 um 17:38
    • #43

    Hallo Nils,

    Glückwunsch - du hast einen Dienstexpreßbrief. :)

    Dienstexpreßbriefe in einen Ort mit Poststelle wurden gratis ausgetragen. Das musste der dortige Expeditor sicherstellen. Einer seiner Angestellten durfte das dann machen.

    Dienstexpreßbriefe in den Lokalbezirk waren kostenpflichtig, weil einer Geld sehen wollte und durfte. Hierfür wurden früher 9 Kr. für die Beschaffung eines Boten ausgegeben, zu denen dann noch die Botengebühr kam.

    War die Entfernung groß oder der Weg dorthin beschwerlich (Winter, keine gut angelegte Straße), forderten die Boten teils hohe Gebühren bis zu 2 Gulden.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Einmal editiert, zuletzt von bayern klassisch (25. Juni 2010 um 17:38)

  • Bayern-Kreuzer
    Gast
    • 25. Juni 2010 um 18:48
    • #44

    Hallo Bayernfreunde,

    auch mein Dienstbrief hat einen Cito-Vermerk.

    Er lief am 2.3.1858 von Burgebrach nach Aschbach, Post Burgwinheim
    (Ankunfststtempel 3/3).
    Da der Empfänger nach Bamberg abgereist war, wurde der Brief von der Expedition Burgwinheim am 4.3.1858 nach Bamberg nachgesandt.

    Viele Grüße
    bayern-kreuzer

    Dateien

    Burgebrach und Burgwinheim.jpg 486,68 kB – 311 Downloads

    Einmal editiert, zuletzt von Bayern-Kreuzer (25. Juni 2010 um 18:49)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 25. Juni 2010 um 18:58
    • #45

    Hallo Bayern-Kreuzer,

    auch das ist ein Dienst - Expreßbrief. Glückwunsch dazu! :)

    Weitergeleitete Dienstexpreßbriefe sind nur in wenigen Fällen bekannt.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bayern-Nils
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    • 25. Juni 2010 um 19:17
    • #46

    Hallo die Runde

    Ein schöner Expressbrief Herr Bayern-Kreuzer :) :) :)

    Lokale Dienst Expressbriefe gab es also, nur nicht Privat abgegebene.

    Weil ich nicht zufrieden mit der Bezahlungsfrage bin, versuche ich noch einmal ;)
    War auch nicht gut/genau gestellt

    Wer hat den Boten bezahlt bei Dienstexpressbriefe und wenn?
    Die Behörden wünschte einen Brief express an einen anderen Behörden zuschicken. Die haben dann dieser Brief sofort zum Post gebracht und der Postbeamter/Expeditor den Brief übergeben. Der Postbeamter wusste jetzt sofort was zu tun, und hat der Brief an einen Bote gegeben.

    Im Lokalbezirk war der Bote ein von den Angestellten.
    Zwischen zwei Bezirke hat der Bote auch Geld bekommen, aber von wem? Der Empfänger? Oder absendende Behörden?

    Es kann sein dass es irgendwo darüber geschrieben ist, kann es aber nicht finden.

    Ich weiss. ich weiss. BK, du bekommst Heute viele Fragen.
    Hoffentlich wird es auch Zeit für Fussball ;)

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • bayern klassisch
    Gast
    • 25. Juni 2010 um 19:41
    • #47

    Hallo Nils,

    ich versuche mal eine Aufstellung:

    München - Augsburg Dienstexpreß

    Niemand zahlte irgendetwas. Der Bote in Augsburg wurde von der dortigen Expedition ausgesandt und erhielt nichts vom Empfänger. Diese DEB (Dienst - Expreß - Briefe) musste jede Expedition ohne Kosten sofort zustellen, das war Teil ihrer Aufgaben (wie das pünktliche Leeren der Briefkästen, die Zustellung der Zeitungen und vieles mehr).

    München - Buxheim bei Augsburg Dienstexpreß

    In Augsburg wurde ein Bote gesucht für 9 Kr., der den Brief nach Buxheim brachte. Diese 9 Kr. zahlte der Empfänger, egal ob es eine Behörde, oder ein Privater war. Hätte man dies abgelehnt, wäre der Brief mit 9 Kr. belastet dem Absender zurück geschickt worden und er hätte sie zahlen müssen.

    München - München Dienstexpreß

    Nicht möglich - kein Expeditor durfte einen Expreßbrief an den Ort der Aufgabe annehmen. Der Brief war dem Absender zurück zu geben.

    München - Au Dienstexpreß

    Au war eine selbständige Postexpedition - daher war Dienstexpreß möglich, und der Empfänger bezahlte nichts für den Brief.

    Augsburg - Buxheim Dienstexpreß

    Nicht möglich, weil Buxheim im Lokalbezirk von Augsburg lag und Briefe in den eigenen Lokalbezirk nicht per Expreß angenommen werden durften. Der Brief war dem Absender zurück zu geben.

    Augsburg - Hintertupfing bei Kempten Dienstexpreß

    Die für Hintertupfing zuständige Postexpedition musste einen zuverlässigen Boten ausfindig machen, der den Brief schnellstens zustellte. Es fand sich nur einer, der gesund und integer war. Er verlangte 1 Gulden dafür, weil das "die übliche Ganggebühr" von Kempten nach Hintertupfing war und so sagte ihm der Expeditor dies zu. Der Empfänger hatte also 1 Gulden zu zahlen, der mal vermerkt, mal nicht vermerkt wurde. Diese lokalen Ganggebühren wußte nur der jeweilige Expeditor, niemand sonst.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • VorphilaBayern
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    • 25. Juni 2010 um 20:09
    • #48

    Liebe Sammlerfreunde,

    möchte dazu vorerst drei Verordnungen zeigen:
    vom 16. April 1847 (Bilder a123 + a124)
    vom 18. April 1858 (Bilder a125 + a126)
    vom 29. Juli 1859 (Bild a127)

    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

    Dateien

    a123.jpg 502,94 kB – 240 Downloads a124.jpg 427,28 kB – 229 Downloads a125.jpg 257,87 kB – 235 Downloads a126.jpg 385 kB – 219 Downloads a127.jpg 352,44 kB – 231 Downloads
  • Bayern-Nils
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    • 25. Juni 2010 um 20:11
    • #49

    Hallo bayern klassisch und VorphilaBayern

    Besser kann man nicht antworten :) :) :)

    Und erst jetzt gesehen, weil gleichzeitig geschrieben.
    Herzlichen Dank an VorphilaBayern :) :) :)

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

    Einmal editiert, zuletzt von Bayern-Nils (25. Juni 2010 um 20:12)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 26. Juni 2010 um 09:23
    • #50

    Liebe Sammlerfreunde,

    vor der Verfügung von 1847 gab es m. E. nichts, was diesen Postsonderdienst reglementiert hätte. Vermutlich waren die alten Expreß - Briefe nur einzuschreiben und beim Empfänger, wie auch immer man sich das vorstellen muss, sofort auszutragen. Wer das machte, welche Kosten es nach sich zog, ob sie auch vom Absender getragen werden konnten usw. wissen wir nicht, auch weil es nicht viele Briefe gibt, die dem späteren Schema eines Expreßbriefes entsprechen.

    Alternativ gab es ja immer die Beförderung per Estafette, welche aber, je nach der Entfernung, meherere Monatslöhne kostete und dabei rede ich nur von innerbayerischen Beförderungen.

    Hier möchte ich ein Beispiel eines möglichen Expreßbriefes zeigen, der von dem Gemeindepfleger Batz aus Großdechsendorf für 12 Kr. Franko und 4 Kr. Chargégebühr in Erlangen am 17.1.1824 zur Post gegeben wurde. Der Empfänger war der Herr Justizkommisair Scheidemandel in Bayreuth und es handelte sich um eine sehr wichtige juristische Entschließen, die "sogleich" erledigt werden musste (Moratorium).

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Dateien

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  • Luitpold
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    • 26. Juni 2010 um 12:03
    • #51

    Hallo kreuzer,

    ich bin vielleicht etwas zu penibel in dieser Sache. Aber wir haben keine schriftlichen Nachweise, wer solche Express-Dienstbriefe zustellen durfte.
    Es war jedenfalls dem Expeditor seine Verantwortung.

    Darauf möchte ich noch hinweisen, weil das so geschrieben steht (sinngemäß). Die Abgabe bzw. der Empfang musste, wie bei Einschreiben, im Bestellbuche - bei Recepissen sogar auf dem Lieferschein selbst - vom Empfänger oder an dessen zur Empfangsnahme berechtigte Stellvertreter des Briefes quittiert werden (wobei ein Express Dienstschreiben mit Lieferschein (Recepisse) wohl nicht geben kann?

    Im übrigen soll es für Sendungen an kgl. Stellen und Behörden ein eigenes Bestellbuch gegeben haben! Hier erfolgt der Hinweis auf die Verordnung von 1845 - S. 153.

    Gehen wir also davon aus, dass der Herr Expeditor einen vertrauensvollen Boten hatte und der Dienstbrief sogleich zugestellt wurde. Wenn dieser Bote also noch einen besonderen Botenlohn zu bekommen hatte, dann wäre auch bei Dienstbriefen die Absenderbehörde zur Zahlung verpflichtet (wie bei Privatbriefen)?

    Noch eine Berichtigung:
    Verantwortlich und haftbar war immer der Absender. Er musste letztlich alles bezahlen. Ich gehe aber davon aus, dass bei einem eventuellen Verlust der Briefsendung letztlich die Empfänger-Post regresspflichtig war. Wo die Sendung blieb, dafür gab es die Laufzettel. Nachforschungen konnte nur der Absender in Auftrag geben (dafür hatte er ja den Postschein bzw. bei den Behörden ein Einlieferungsbuch).

    Auch wenn wir die Verordnungen haben und sich daraus vieles erschließt, die internen "Rundschreiben" - Ausführungsbestimmungen usw. die es gegeben haben muss - fehlen uns. Damit schließe ich,

    viel Spaß noch - wie sie immer sagte - bei der Vermehrung der Erkenntnisse
    Luitpold

  • Luitpold
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    879
    • 26. Juni 2010 um 13:47
    • #52
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    ... weil es nicht viele Briefe gibt, die dem späteren Schema eines Expreßbriefes entsprechen. Hier möchte ich ein Beispiel eines möglichen Expreßbriefes zeigen ...bayern klassisch

    Ach Du mein Schreck - der obige Satz von bk hat mich jetzt fast 1 Stunde Recherche eingbrockt ;). Ich sitze also immer noch an der Kiste und nicht draußen, bei dem herrlichen Sonnenschein! X(

    Aber!
    Ein mir schon lange vorliegendes "Vorphilabriefchen" könnte ein Express-Dienstbrief sein. Wobei ich nicht weiß, ob bk seine Überlegungen nur auf frankierte Briefe bezog.

    Den "Cito"-Vermerken habe ich bisher nicht so getraut, weil das damals so eine Floskel war. Doch aus dem Inhalt könnte man auf eine "Expressen"-Zustellung schließen.

    Der abgeildete Brief zeigt oben links "cito":

    Absender war "Königl. bairisches Generallandcommisariat in Franken als Provinzial Curatel" in Würzburg. Es war offenbar eine sehr eilige Nachricht an "Das kgl. Stadtgerichte Schweinfurt". Datiert: Würzburg, 26ten Jan 1806 um 1/2 12 Uhr (am Briefende noch der Vermerk Citißsime). Zuwas gab man die Uhrzeit an (bayrische - Münchner Zeit?)

    Geschichtlich ist jetzt die Frage: bayrische oder doch schon taxische Postzustllung? Wäre egal, aber hier darf man doch nur bayrische Post zeigen :D Denn die Postbeamten blieben die selben, sie zogen nur andere Uniformen an, das Postschild über den Eingang wurde umgehängt und alles lief weiter wie bisher.

    Denn 1806 wurde Würzburg wieder ein Großherzogtum (v. Toskana) und Bayern musste dieses schöne Fleckchen Erde abtreten. Hier etwas Geschichte zu Würzburg und meiner Frage, welche Post da nun tätig war:

    "Durch den Preßburger Frieden vom 27. Dez. 1806 wurde bestimmt, daß Bayern das Fürstenthum Würzburg an den Erzherzog Ferdinand von Oesterreich abtreten solle. (Reg. Blt. von I806 p. 55.) Durch Patent vom 1. Febr. 1806 war indessen die Übergabe von Würzburg erfolgt (Würzb. Reg. Blt. 1806 «. 17), und die Würzburger-Staats-Regierung erklärte durch Rescript vom 8. März 1806, daß es bei den bestehenden Gesetzen und Verordnungen sein Bewenden haben solle.

    Jedenfalls habe ich sozusagen einen Brief neu entdeckt. Danke lieber bayern klassisch für diese exzellente Nachhilfestunde. Man lernt ja, wie wir alle wissen nicht aus :)

    Mit herzlichen Dank
    Luitpold


    PS

    Bitte nicht täuschen lassen: "Churfürstlich ... war auch noch der spätere König von Bayern. Und Würzburg behielt diesen "Titel" bis zur neuen Kreiseiinteilung Bayerns!

    Dateien

    CITO-1806.jpg 29,59 kB – 201 Downloads CITO-Siegel-1806.jpg 48,59 kB – 226 Downloads CITO-Datum-1806.jpg 7,85 kB – 320 Downloads

    Einmal editiert, zuletzt von Luitpold (26. Juni 2010 um 13:48)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 26. Juni 2010 um 13:56
    • #53

    Lieber Luitpold,

    ich würde nicht ausschließen, dass es sich um einen Dienstexpreßbrief handelt.

    Auf alle Fälle wurde er 1806 von Taxis "verarbeitet", denn in Bayern dauerte es ja auch bis 1808, ehe man sich verstaatlichte.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • BaD
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    • 26. Juni 2010 um 14:15
    • #54

    Hallo Luitpold,
    am 31.1.1806 wurden die Postbeamten aus dem Eid von Bayern entlassen.
    Ab dem 1.2. war Kurfürst Ferdinand Souverän von Würzburg, aber die Beamten blieben als Provisorium bei der Kaiserlich-Taxischen Reichspost, sie wurden nicht auf den neuen Kurfürsten vereidigt. Am 1.8.1906 trat Würzburg aus dem Heiligen Römischen Reich aus und die Kurfürstenwürde war erloschen.Am 25.9.1906 trat Würzburg dem Rheinbund bei, wurde Großherzogtum, und am 17.November wurde der Fürst von Thurn und Taxis Erbland-Postmeister und übernahm die Post.

    Beste Grüsse von Bernd
    der nur abgeschrieben hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von BaD (26. Juni 2010 um 14:28)

  • Bayern-Nils
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    • 26. Juni 2010 um 18:48
    • #55

    Hallo die Runde

    Meiner Meinung nach kann man vor 1847 nicht von Express-Sendungen reden. Weil es solche nicht gab, wie bk schreibt, als postalischer Dienst.
    Ob ein Absender Cito, dringend, sofort zu bestellen, eilig oder was weiss ich geschrieben hatte. Eine Express-Sendung war es nicht. Dann meine ich rein postgeschichtlich.

    Die Verordnung von 1847 weissen auch nicht zu eine ehemaligen Expressdienst, sondern eine Estafettendienst.

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • Bayern-Nils
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    • 27. Juni 2010 um 08:57
    • #56

    Hallo die Runde

    Ich möchte nocmals diesen Brief zeigen. Der Brief ist von Schweinfurt nach Eltmann vor 1830 gelaufen. Es ist einen Chargebrief wo es auch "Dringend" geschrieben ist. Rückseitig ist es 2 Kreuzer Botenlohn erwähnt. Sieht also aus ob es einen Expressbrief sein könnte. "Sieht aus als" ist aber nicht gleich "ist". Ein Expressbrief ist kein Expressbrief vor es als so geschickt ist. Oder ein Wertbrief ist kein Wertbrief wenn es nicht als Wertbrief geschickt ist, obwohl es Geld im Brief war.

    Man muss, denke ich, wagen die richtigen Abgrenzungen zu machen, wo es möglich ist. Mein Brief ist für mich genau so schön ohne eine postalische Begriff "Expressbrief" angehängt. Vielleicht war der Brief auch express zugestellt.

    Aber, wenn jemand Reglungen für Expressbriefe vor 1847 zeigt, benenne ich gern meinen Brief um ;) wenn es sich zeigt dass es einen echter Expressbrief ist. Nicht nur im Tat, aber auch im Sinn.

    Der Brief ist schon einmal gezeigt geworden:

    (Dann aber als Expressbrief genannt)

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • Luitpold
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    • 27. Juni 2010 um 12:20
    • #57
    Zitat

    Original von Bayern-Nils
    Die Verordnung von 1847 weissen auch nicht zu eine ehemaligen Expressdienst, sondern eine Estafettendienst.
    Viele GrüsseNils


    Hallo Nils,

    Du hast recht. Der "per Expressen"-Dienst war bis 1848 unbekannt (zumindest nach meiner Aktenlage - die sehr lückenhaft ist).

    In einer Post-Verordnung von 1815 wird der Estaffettendienst auch für das allgemeine Publikum zugelassen.

    Dienstschreiben der Kgl. Behörden durften kostenlos per Estaffette befördert werden.

    Wer hat einen Dienstbrief, worauf Estaffette steht? Ich kenne eben nur die Briefe mit cito-Vermerken.

    Diese cito-Vermerke waren allgemein üblich. Briefe mit solchen Vermerken hatten aber keinen Anspruch auf eine eilige Beförderung. Diese besondere Beförderungsart kam erst später dazu.

    Besteht der Unterschied darin: Estaffette ist ein extra Postreiter (nur für diese Briefsendung). Expressbrief überörtlich = mit normaler Briefpost (auch reitende Post) und am Empfangsort sofort unverzüglich bei Tag und Nacht auszutragen?

    Es bleibt Spekulation, ob ein Brief der Regierung an eine Stadtbehörde mit cito-Vermerk tatsächlich "eilig bestellt" wurde (das Aufgabedatum mit Uhrzeit steht im Brief und sollte nach der Estaffetten-Verordnung auf der Adresse angegeben werden). Jedoch gehe ich davon aus, dass dieses Schreiben schnellstens bestellt wurde.

    Vielleicht fühlen sich die Vorphila-Spezialisten angesprochen und zeigen so einen schönen Estaffettenbrief?

    Viele Grüße
    Luitpold


    PS

    Nochmal, wie "streng" die Vorschriften für das Austragen von Briefen waren:
    Unsere Postexpeditoren, Poststallmeister und Posthalter haben die mit Estaffette abgehende Sendung durch verlässige mannbare Postillons, für deren Untreue oder Dienstvergehen, sie verantwortlich bleiben und einzustehen haben, transportieren zu lassen. Wir verbieten denselben damit strengstens, die Estaffette-Sendung an Fremde oder nicht im Postdienste stehende Personen, an Lehnkurscher, Reisende, durchpassierende Kuriere und dergleichen zur Beförderung zu übergeben.

  • bayern klassisch
    Gast
    • 27. Juni 2010 um 12:29
    • #58

    Lieber Luitpold,

    ad primum: Estafetten waren sehr teuer. Auch nach über 30 Jahren bayer. PO habe ich nur eine einstellige Zahl gesehen und konnte einen davon kaufen.

    Expreßbriefe gab es schon im 16. Jahrhundert. Es sollte ja nur der Brief sofort ausgetragen werden. Ich bin mittlerweile zur Ansicht gelangt, dass man bei Briefen vor 1847/48 mit Cito - Vermerk nicht sicher sagen kann, ob sie eigentliche Expreßbriefe waren, oder nicht. Letztlich wird sich das nicht mehr beweisen lassen, außer über den Inhalt eines vergleichbaren Briefes.

    Zitat

    Dienstschreiben der Kgl. Behörden durften kostenlos per Estaffette befördert werden.

    Das liest sich so, als ob jeder Beamte nach eigenem Gutdünken Estafetten absenden konnte. Das war aber nicht der Fall. Schon bei "normalen" Expreßbriefen musste der Amtsvorsteher diese Versendungsart genehmigen.

    Eine Dienst - Estafette war etwas ganz seltenes, weil man dergleichen nur in Anspruch nahm, wenn es höchst wichtig war und die Erfüllung einer wichtigen Pflicht durch eine andere Form der Kommunikation unmöglich war.

    Ich habe eine dienstliche Depesche, vlt. sogar hier schon gezeigt, aber auch die sind heute handverlesen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
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    879
    • 27. Juni 2010 um 12:54
    • #59
    Zitat

    Original von Bayern-Nils
    Rückseitig ist es 2 Kreuzer Botenlohn erwähnt. Sieht also aus ob es einen Expressbrief sein könnte. Viele GrüsseNils


    Hallo Nils,

    das war ganz normaler Botenlohn!


    Zitat

    Original von Bayern-Nils
    Aber, wenn jemand Reglungen für Expressbriefe vor 1847 zeigt, benenne ich gern meinen Brief um ;) Nils


    Wie sollte man seiner Majestät des Königs von Bayern widersprechen können, der bis dato dem allgemeinen Publikum eine solche Vergünstigung nicht ermöglichte.

    Im übrigen steht bei SEM (Handbuch S. 231) das so nicht richtig: Bis 1850 Bestellgebühr 30 Kr. Diese betrugen 24 Kr.
    Da es Besitzer mit Veröffentlichungsgenehmigung gibt: VO 1847 - S. 88ff.

    Und nun lieber Nils, sicher hast Du Verständnis, dass heute am Sonntag, den bis dato heißesten Tag in meiner Heimat, dem schicksalhaften 27. Juni des Jahres 2010 ab 16 Uhr das Thema Postgeschichte ganz, ganz unwichtig ist. Deshalb glaube ich nicht, dass da noch irgendwer hier zu Gange ist.

    Luitpold

    Einmal editiert, zuletzt von Luitpold (27. Juni 2010 um 12:55)

  • Bayern-Nils
    Stamm Mitglied
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    Geburtstag
    29. April 1962 (64)
    • 27. Juni 2010 um 12:56
    • #60

    Hallo die Runde

    Ich denke schon dass die Übergang von Estafette zu Expressdienst wichtig ist. Warum sonst diese Umbenennung?

    Die von Luitpold erwähnte Unterschiede:
    "Besteht der Unterschied darin: Estaffette ist ein extra Postreiter (nur für diese Briefsendung). Expressbrief überörtlich = mit normaler Briefpost (auch reitende Post) und am Empfangsort sofort unverzüglich bei Tag und Nacht auszutragen?"

    Diese Unterschied sind wichtig, ob richtig. Weil es ist trotzdem eine Leistungsunterschied.

    Wäre es nicht richtiger die Briefe vor 1847 als Estafettenbriefe zu nennen und danach Expressbriefe?

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

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