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Gefälligkeitsstempel?

  • Bios
  • 13. Januar 2008 um 23:40
  • Bios
    aktives Mitglied
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    20. September 1964 (61)
    • 13. Januar 2008 um 23:40
    • #1

    Wenn der Adressat gleich der Absender ist, wie in diesem Fall, ist dies dann eine Gefälligkeitsstempelung?

    Bilder

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  • Lacplesis
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    14. Oktober 1967 (58)
    • 14. Januar 2008 um 02:12
    • #2

    Das ist bei einem Einschreiben wohl nicht anzunehmen.
    Gefälligkeitsstempelung bedeutet Gestempelt, aber nicht gelaufen. Ich sehe keinen Grund, warum der Beleg nicht gelaufen sein soll.
    Natürlich ist es ein philatelistischer Beleg und kein Bedarf.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • heide1
    erfahrenes Mitglied
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    795
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    • 14. Januar 2008 um 10:53
    • #3
    Zitat

    Original von Bios
    Wenn der Adressat gleich der Absender ist, wie in diesem Fall, ist dies dann eine Gefälligkeitsstempelung?

    Ist es denn eindeutig klar, Absender/Empfänger?
    Weii 2 im gleichen Haus wohnen, verwandt sind und "Krieg" haben, evtl. ähnliche Vornamen, was dann?

    Hans Meier sendet zu Bruder Herbert Meier? Auf Brief: H. Meier / H. Meier?

    Was dann? Hört sich witzig an, ist belegbar.

  • Bios
    aktives Mitglied
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    20. September 1964 (61)
    • 14. Januar 2008 um 12:05
    • #4

    Das Geschwärzte auf dem Umschlag ist der Adressat (gestempelt). Derselbe Stempel mit genau demselbten Namen ist auf der Rückseite.

  • Jan
    aktives Mitglied
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    11. November
    • 14. Januar 2008 um 12:19
    • #5

    richtig, und es ist auch noch poste restnte. Aber: auch so kann es noch weitere, wenngleich seltene Gründe geben, das ein Bedarf bestand. Ich bin auf d3em Flughafen um drei Wochen Urlaub zu machen, und stelle fest, dass ich per Irtum den Ausweis meiner Frau reingestekct habe. Also schicke ich es hin, und zwar dann per Einschreiben. Ich betone: es kann nur selten passieren, aber dennoch...

    Jan
    mit Grüßen aus Monte de la Croce (das ist ein bekannter Stadtteil in Berlin)
    Gebiete: GB / Tschechoslowakei / Kolonien (alles: eher älter)

  • thjohe
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.184
    • 14. Januar 2008 um 17:07
    • #6

    Hallo,

    Gefälligkeitsstempel = Auf Vorlage gestempelt ohne (weitere) postalische Leistungserbringung

    Bedarfsbrief = Es liegt ein echter Bedarf vor, bei diesem Erstagsbrief wohl nicht, für Hüter der reinen Lehre daher abzulehnen. :D

    Es handelt sich um einen Sammlerbrief = Kartonphilatelie ohne die einige Sammelgebiete .......

    Es gab/gibt zum Teil, so weit ich es im Kopf habe, eine Vorlagegebühr nur für den Stempelabdruck auf einer Vorlage selbst, zumindest ist DR Mi.Nr. 830 extra für diese Zwecke ausgegeben worden.

    Evtl. leitet sich diese Gebühr auch vom niedrigsten Portosatz ab.


    Gruß

    Thomas

    3 Mal editiert, zuletzt von thjohe (14. Januar 2008 um 17:10)

  • Saguarojo
    Gast
    • 14. Januar 2008 um 18:22
    • #7

    Jeder kann sich selber einen Brief schreiben. Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden. Doch philatelistisch gesehen ist das suspekt.

  • Eiche
    aktives Mitglied
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    331
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    8. Juni 1952 (73)
    • 14. Januar 2008 um 18:31
    • #8

    Nur der "Sonderstempel" deutet auf einen Gefälligkeitsbrief hin.

    Ein wirklich schönes Stück.

    ~ " Die Menschen glauben das, was sie wünschen " (Gaius Julius Cäsar) ~

  • Bios
    aktives Mitglied
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    20. September 1964 (61)
    • 14. Januar 2008 um 20:14
    • #9

    Ich merke schon. Anscheinend lassen sich die wenigsten Fragen mit einem einfachen ja oder nein beantworten. Finde ich toll, verschiedene Ansichten zu lesen.

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