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Nr. 918 Bogen / Warenstempelmarke

    • Wertermittlung
  • gizz
  • 6. Oktober 2007 um 02:09
  • Erledigt
  • gizz
    neues Mitglied
    Beiträge
    24
    Geschlecht
    Männlich
    • 6. Oktober 2007 um 02:09
    • #1

    Nabend, ich habe mal einen bogen ausgekramt, und gescannt. den wert der einzelnen marke habe ich, aber wie sieht es mit dem ganzen bogen aus ?

    und zur marke reichsgesetz konnte ich leider auch nicht finden, Mi nummer wäre nett.

    mfg gizz

    //Edit

    das rot in dem bogen reichsgesetz ist nicht auf dem bogen, mein scanner macht wohl langsam schlapp :(

    Bilder

    • 10_pf_bogen.jpg
      • 324,87 kB
      • 832 × 1.136
      • 375
    • reichsgesetz.jpg
      • 329,48 kB
      • 784 × 1.152
      • 451

    Einmal editiert, zuletzt von gizz (6. Oktober 2007 um 02:11)

  • nugman
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.067
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    25. September 1964 (61)
    • 6. Oktober 2007 um 10:02
    • #2

    Hallo Gizz
    Meine Erfahrung ist, dass sich Preise für komplette Bögen nicht großartig von der Summe der Preise der Einzeilamrken plus Besonderheiten (PLF, HAN, Randstücke etc.) unterscheiden.
    Bei der 918 komme ich nach Michel auf 72,60 Euro (45,- für die HAN, 10*1,- (Oberrand nicht durchgezähnt) und 88*0,20 (Einzelmarke 918a)). Ohne mögliche Plattenfehler. Abschläge gibts dann natürlich für den beschädigten Bogenrand unten und links und den Bug oben/rechts.
    Was jetzt z.B. bei ebay wirklich zu erzielen wäre kann ich dir auch nicht genau sagen, da die Gemeinschaftsausgaben nicht in mein Sammelgebiet fallen. Aber ich würde mal ganz vorsichtig so 3-5 Euro schätzen (nach meinen bisherigen Beobachtungen).

    Die andere Marke ist mir leiden auch völlig unbekannt.

    Gruß Jens

    Gebiete: Komplette Bögen Bund (bis Nr. 1753), Berlin, Saarland (ab Nr. 379), DDR (inkl. Beitrags- und Spendenmarken), Weihnachtssiegelmarken/Tuberkulosemarken
    BogenWiki (aktuell rund 13.100 Bögen/Klb/Blocks) - Literaturliste
    Mitglied in der ArGe Posthorn/Heuss und DDR-Spezial

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.049
    • 6. Oktober 2007 um 11:19
    • #3

    gizz

    Komplette Bogen der Einheitsserie I werden schon gesammelt, nach Oberrändern, HAN, Farben, Druckerzeichen pp.
    Eine Aufsummierung nach dem Michel bringt da aber nicht so viel, da Dir das niemand bezahlt.
    Ein Bogen in einfacher Ausführung ohne Besonderheiten bringt 2 - 3 EUR, bei besseren Farben oder anderer Besonderheiten natürlich mehr. Aber an einem Scan kann ich die Farbe Deiner 918 nicht bestimmen.

    Ausserdem ist die Erhaltung des Bogens nicht mehr "so ganz schön", wenn die HAN noch gut ist, ist das der einzige interessante Teil des Bogens.
    Tut mir leid........................ ;)

    Edit: Die blaue Marke habe ich noch nie gesehen, evtl. Steuermarke oder so ?

    Einmal editiert, zuletzt von Kontrollratjunkie (6. Oktober 2007 um 11:20)

  • gizz
    neues Mitglied
    Beiträge
    24
    Geschlecht
    Männlich
    • 6. Oktober 2007 um 11:39
    • #4

    @ Kontrollratjunkie
    das dachte ich mir auch schon, das es eine steuermarke seien könnte, aber ich finde auch keine anhaltspunkte. oder ist das evtl nen probedruck ? weil davon habe ich hier 4 bögen.

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.049
    • 6. Oktober 2007 um 11:42
    • #5

    Von den Kontrollräten habe ich auch 40 Bogen, oder so................ :D :D

    Nein, im Ernst, die Marken kenne ich nicht. Vielleicht hat noch jemand eine Idee.

    Gruß
    KJ

  • Jean Philippe
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.264
    • 30. Juni 2021 um 16:51
    • #6

    Aus Wikipedia

    Auf Grund des § 5 des Gesetzes zum Schutze des Genfer Neutralitätszeichens vom 22. März 1902 (Reichs-Gesetzbl. S. 125) wird über die Stempelung der bei der Verkündung des Gesetzes mit dem Roten Kreuze bezeichneten Waren folgendes bestimmt:

    1. Wer auf Grund des § 5 des Gesetzes nach dessen Inkrafttreten (1. Juli 1903) mit dem Roten Kreuze bezeichnete Waren vertreiben will, hat die Stempelung der Waren bei der Polizeibehörde des Ortes, in welchem sich die Waren befinden, zu beantragen.2. [Blockierte Grafik: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/6/69/Deutsches_Reichsgesetzblatt_1903_023_216_b.jpg/50px-Deutsches_Reichsgesetzblatt_1903_023_216_b.jpg]
    Sofern die Polizeibehörde nicht ermittelt, daß die Waren erst nach dem 26. März 1902 mit dem Roten Kreuze bezeichnet worden sind, sind die Waren entweder mit dem Abdrucke des Dienststempels der Polizeibehörde oder mit einem Stempelabdrucke zu versehen, welcher nach dem nebenstehenden Muster in farbiger Ausführung (blau auf weiß) den Reichsadler und die Bezeichnung »Reichsgesetz v. 22.3.1902. § 5.« trägt.3. Der Stempelabdruck wird auf den Waren, deren Verpackung oder Umhüllung oder auf einem Papierstück angebracht, welches mit den Waren, deren Verpackung oder Umhüllung durch einen Klebestoff zu verbinden ist.4. Der Stempelabdruck ist durch einen Beamten der Polizeibehörde oder unter der Aufsicht eines solchen Beamten anzubringen.5. Für das Verfahren werden Kosten und Stempel nicht erhoben.

    Gruss,

    Jean Philippe

    Nutzt die Funktionen des Forums, wie insbesondere die Hilfe, die Suche, das Inhaltsverzeichnis und die Linkliste.

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    29.014
    Geschlecht
    Männlich
    • 30. Juni 2021 um 19:02
    • #7

    Habe mal versucht, die Reichsgesetz-Marken zu vergrößern, vermutlich eine Vignette:

    Gruß kartenhai

  • Jean Philippe
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.264
    • 30. Juni 2021 um 21:14
    • #8

    kartenhai

    Ist doch im Beitrag drüber alles erklärt. Allerdings ist die Grafik mit dem “nebenstehenden Muster” = der Marke, vom Forum nur als Link gezeigt worden. Darum danke für die Vergrösserung.

    Gruss,

    Jean Philippe

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    Einmal editiert, zuletzt von Jean Philippe (30. Juni 2021 um 21:21)

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