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Ebay in der Patsche

  • doktorstamp
  • 17. Mai 2007 um 07:04
  • soaha
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    • 18. Mai 2007 um 17:52
    • #21

    @reguider, so plausibel es auch klingen mag, auch wenn die Aussage von einem Oberstaatsanwalt kommt.
    Ist diese aber nicht mehr standhaft, wieso?.
    Es sollte eigentlich das Auktionshaus die Verantwortung übernehmen;
    ich finde es müsste eindeutig von Seiten des Auktion Hauses der Vertrag bestehen;
    als erstes muss der Verkäufer als Eigentümer der Ware feststehn.
    Auf die Ware sollte kein Anspruch dritter in egal welcher hinsicht besthehen.
    So gesehen sind schon ein haufen an Fragen für einen gutgläubigen Erwärb geklärt. 'Denke ich mal.

    Egal ob der Ausruf 1.-€ ist oder nicht.

    Oder nicht?

    Grüsse
    soaha

    Verstehen heißt verstehen wollen.

  • HEFO58
    Gast
    • 18. Mai 2007 um 18:05
    • #22

    Hallo

    Ist ja alles schön und gut, aber wer kann denn für jede einzelne Briefmarke nachweisen wo er sie her hat. Das ist doch vollkommen illusorisch und undurchführbar.

    Gruß
    HEFO58

  • dk09042005
    neues Mitglied
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    20. Januar 1990 (35)
    • 19. Mai 2007 um 10:15
    • #23

    Tja das ist wohl war und damit wären wir wieder beim Ausgangspunkt!!!

    :oneien:

  • doktorstamp
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    • 22. Mai 2007 um 18:29
    • #24

    In letzter Zeit sind einige Lastwagen hierzulande angefallen worden.

    Ein Teil des Gespräches hatte mit diesem Thema zu tun. Aber auch um die Gutscheine.

    Ware wird geklaut und dann ganz frech zu einem anderen Laden der Kette umgetauscht, da sie aber kein Kassenbon haben (wie können sie), können sie kein Geld erstattet bekommen, anstattdessen erhalten sie einen Gutschein für den Kaufwert der Kleider. Diese Gutscheine werden dann bei Ebay angeboten. Die Gutscheine haben Werte zwischen £20 und £250 (€30 -€400), und werden gerne von sparsamen (habgierigen) Menschen ersteigert.

    Demnächst soll der Verkauf von Gutscheine untersagt werden. Nu Ebay verdient hier ganz gut. Und daran haperts.

    Ebay ist gut daran nationale Gesetze international anzuwenden, wenn es ihnen passt, wenn aber national gegen Ebay den Rechtsweg angebahnt wird, wirkt Ebay als internationales Geschäft, und verachtet die nationale Gesetze. Und so ist nunmal entstanden Ebaygesetz. Ein Gesetz für sich. Geachtet wird was ihnen passt. Might is right oder die Macht der Arroganz.

    mfG

    Nigel

    Sammeln wie es einem Spaß macht

  • ersteigerer
    neues Mitglied
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    • 30. Juni 2007 um 08:55
    • #25

    Daß der Briefmarkenmarkt derarig am Boden ist, liegt neben den BPP-Prüfern, (tun die noch was, ausser abkassieren ??) auch an EBAY.

    Immer wieder werden Fälschungen unter's Volk gebracht.

    Irgendwann merkt der Käufer, das er betrogen wurde, doch dann ist es zu spät. Somit: Geld weg und ein potentieller Sammler weniger.

    Und solange EBAY nicht gezwungen wird Betrüger fernzuhalten bezw. selber Schadensersatz zu leisten, wird sich das auch nicht ändern.
    Wie sagt man so schön: Der Hehler wie der Stehler !!

    ersteigerer

    Einmal editiert, zuletzt von ersteigerer (30. Juni 2007 um 08:56)

  • BDPh-Fälschungsbekämpfung
    Gast
    • 30. Juni 2007 um 12:04
    • #26

    ersteigerer:

    Welches Problem hast Du mit welchem Verbandsprüfer? Im Internet lässt sich so eine Behauptung immer "hinrotzen". Aber ich hätte gerne eine ausführliche Begründung.

    Ich hatte in den letzten 18 Monaten Kontakt zu hunderten von Fälschungsanbietern. Sehr oft ist es Unwissen, auch in ganz extrem Masse auf der Käuferseite, die diese Angebote hervorbringt. Die Verkäufer mit krimineller Energie sind hier eindeutig in der Minderheit.

    Und wenn Käufer a) Briefmarken auch mal prüfen lassen würden b) sich vorher in ein Sammelgebiet einlesen und c) sich nicht von jedem Verkäufer-Blabla einlullen lassen, dann wäre das ein schöner Fortschritt.

    Beste Fälschungserkennungsgrüsse!

    Lars

  • Lacplesis
    Stamm Mitglied
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    14. Oktober 1967 (58)
    • 30. Juni 2007 um 12:15
    • #27

    ersteigerer

    Auf irgendwenn muß man es ja schieben, wenn man auf's falsche Pferd gesetzt hat, was?

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • uli
    Stamm Mitglied
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    • 30. Juni 2007 um 14:55
    • #28

    So sehr ich Ärger und Wut über ebay, Hehlerware und Fäschungen verstehen kann - die Kritik ist m.E. grösstenteils unebrechtigt. ebay ist kein Auktionshaus, ebay eine online-Handelsplattform. Was ebay etc. im Internet sind, sind z.B. die Anzeigenblättchen bei den Printmedien. Würde irgendjemand hier auf die Idee kommen, dass man einen Eigentums- oder Echtheitsnachweis beibringen muss, bevor man eine Annonce aufgeben darf? Der Handel ist allein ein Ding zwischen Käufer und Verkäufer - ebay, avis, das schwarze Brett im Supermarkt usw. sind nur Vermittler.
    Das einzige, was man ebay vorwerfen könnte, ist, dass sie es bekannten Scharlatanen zu einfach machen ihr verwerfliches Tun fortzusetzen.
    Gruß
    uli

    Suche Bund-Marken mit Stempel aus Düsseldorf! 
    Meine Tausch- und Verkaufsangebote im Philaforum --->  Ulis Flohmarkt

  • ersteigerer
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    • 30. Juni 2007 um 18:51
    • #29

    Wenn ich EBAY begründet nicht gut finde, so werde ich das doch wohl noch schreiben dürfen, auch wenn es die allgegenwärtigen EBAY-Verkäufer vielleicht stört.

    Und die unverhohlene Schadenfreude, daß ich eventuell auch betrogen wurde und deshalb gegen EBAY bin, finde ich ziemlich unangebracht.

    BFPh-Fälschungsbekämpfer: Ich zitiere: 'hinrotzen'
    'Hinrotzen' tut hier nur einer und das bist Du.

    Auch bleibe ich dabei: Das BPP-Prüfer im Prinzip 4% Michel + Gebühren etc. verlangen finde ich absolut ungerechtfertigt, um nicht zu sagen, unverschämt.

    ersteigerer

    Einmal editiert, zuletzt von ersteigerer (30. Juni 2007 um 18:52)

  • saschJohn
    Gast
    • 30. Juni 2007 um 18:56
    • #30

    Also ich kapiers auch nicht...ich kaufe seit Jahren bei Ebay und hatte noch nie Probleme. Ein paar kleine Regeln beachten und fertig...und jedesmal wenn ich dachte ich hät nen Falschstempel (zu 99% in Sammlungen vom Tauschtag oder Sindelfingen!) stellte er sich bisher im nachhinein als echt raus.
    Zitat: "Ja klar der Cassel 1 ist ein Falschstemel und steht auch im Infla Buch drin aber DEIN Cassel 1 Stempel ist echt weil die 1 anders aussieht" :D

  • Manowar
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    • 30. Juni 2007 um 19:22
    • #31

    ersteigerer, woher nimmst du dir eigentlich das recht hier so rumzufrotzeln?!?!?!?!?!?! du bist noch jung (gut, bin ich auch, aber deshalb halte ich mich auch bei solchen sachen zurück) und BDPh-Fälschungsbekämpfung ist ein alter fuchs der mit sicherheit zu den wissenseliten auf diesem gebiet zählt.

    was würdest du denn sagen, wenn ein 17jähriger b-jugendspieler kaka erzählen wollte wo er beim fußball hinzulaufen hat? (hoffe du interessierst dich ein wenig für fußball und kannst das einordnen) richtig, du würdest sagen, der spinnt doch.

    ich kann nur hoffen das solche äusserungen leute wie BDPh-Fälschungsbekämpfung und andere nicht davon abhalten sich hier zu äussern. ich hoffe auch das sie mal kritische bemerkungen gegenüber leute verfassen, die einfach nur etwas schreiben und meckern ohne belege für den misstand zu haben. meckern und kritisieren ist immer einfach, aber wenn man das belegen soll, oder verbesserungsvorschläge vorbingen soll, dann sind die meisten doch recht schnell ziemlich ruhig....

    Ich bin immer auf der Suche nach Tauschpartnern. Schaut euch doch mal meine Fehl- und Dublettenlisten an, vielleicht ist ja was dabei!

    Bei BRD: 90% von dem, was nicht in der Fehlliste auftaucht, habe ich mehrfach. Falls Interesse, einfach melden!

  • alsu
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    • 30. Juni 2007 um 19:52
    • #32

    ist schon ok, solange man nicht versucht Sachen ersteigern zu wollen um Beträge wo ein jeder normal denkender Mensch weiß das kann
    gar nicht echt sein.(und dann sich auch noch ärgern darüber)??!!
    Und so wie Manowar schon gesagt hat, BDPh Fälschungsbekämpfung
    ist sicher einer der meist wissensten Teilnehmer hier im Forum,
    den man ruhig glauben kann was er schreibt.
    Ich habe auch schon viele Sachen bei Ebay ersteigert, aber wovon Ich ahnung habe.Nichtwissen schützt vor strafe nicht !

  • Sammel-Freak
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    14. Februar 1966 (59)
    • 30. Juni 2007 um 20:40
    • #33

    Ich beschäftige mich seit einigen Jahren mit Fälschungen, deren Verkäufern und Opfern und hatte mit vielen geprellten Leuten Kontakt.
    Die Leute, die einen braven Handelsvertreter an der Haustür mit Schimpf und Schande davonjagen, ersteigern bei EBAY ohne Bedenken für tausende Euro wertloses Material und bedanken sich auch noch artig 'für den schnellen Service'. Wenn Sie es merken - wenn überhaupt - dann ist es i.d.R. zu spät und jeder Gauner bei EBAY hat immer die gleiche Strategie :
    Möglichst viel Geld für wertlosen Müll zu bekommen und dafür auch noch positiv bewertet werden. Die Opfer sind zumeist neu und/oder unerfahren und haben (da sind viele erwachsenen Leute wie die Kinder in der Sandkiste) nur eine sauberes EBAY-Feedback im Sinn, egal wieviel sie verloren haben.
    Verwande + Bekannte könnten sehen, dass man abgezogen wurde und deswegen wird positiv oder überhaupt keine Bewertung abgegeben um selber keine negative Rachebewertung zu kassieren.
    Deswegen sind viele uns allen bekannte Verkäufer aus der Grauzone auch mit 98% positiv bewertet und für EBAY sieht es aus wie Friede - Freude - Eierkuchen. Die sehen keinen Grund, diese Leute zu sperren. Warum auch ? Das sind schließlich die Leute, denen man monatlich Einstellgebühren + Provisionen abbucht.
    Wir können die Gier, Unwissenheit der Schnäppchenjäger nicht abstellen. EBAY wird sich kaum vom Fleck bewegen und eine extra Section KLOPAPIER für Auktionen einführen, in denen Material gehört, das als falsch, als Nachdrucke, usw. angeboten wird.

  • ersteigerer
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    24. März 1990 (35)
    • 30. Juni 2007 um 21:36
    • #34

    Die größte Lachnummer überhaupt.

    Hier ein paar Beispiele:

    Mittlerweile hat EBAY das System so geändert, das man Verkäufern, die behaupten sie hätten das Geld nicht erhalten, kein negativ mehr geben
    kann.

    Das die meisten Verkäufer natürlich erst bewerten, wenn Sie bewertet wurden, dürfte sich mittlerweile herum gesprochen haben.
    Falls der betrogene Käufer dann negativ wertet, bekommt er natürlich auch postwendent negativ.
    Das muß man sich als Käufer nicht auch noch antun und läßt es dann.

    Falls man das Glück hat noch vor der Bezahlung zu merken, daß man betrogen wurde und nicht bezahlt, bekommt man erstmal Ärger mit EBAY und wird abgemahnt als 'Unzuverlässiger Käufer' mit der Androhung einer Sperre bei weiteren 'Vergehen'.

    Neuerdings hat EBAY eine Sperre eingebaut, die es verhindert mit Personen in Verbindung zu treten, die an einer Versteigerung teilnehmen, mit denen man aber keine 'direkte Geschäftsbeziehung (EBAY)' hat.
    Folge: Warnungen vor möglichem Betrug sind nicht mehr möglich.

    usw.

    Fragen: Macht der BDH nur 'Fälschungsbekämpfung' bei EBAY oder auch bei den anderen Internet-Auktionen ?
    Bekommt der BDH eine Vergütung in welcher Form auch immer für seine Dienste ?

    e.s.

  • Richard Ebert
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    • 30. Juni 2007 um 21:53
    • #35

    Thema: Ebay: Hohe Strafen für Lügen

    Am: 27.05.2007 18:21:04 Gelesen: 127

    Test (Juni 2007) - Bei ebay die Unwahrheit zu sagen, kann teuer werden. Der Käufer darf dann nicht nur den Kauf rückgängig machen, sondern auch Schadenersatz verlangen, entschied das Landgericht Frankfurt/Main (Az. 2-16 S 3/06).

    Ein Händler hatte ein Teeservice in der Rubrik 'Kunst und Antiquitäten' als 'Echt Silber' eingestellt. Für 30,50 Euro kam ein Käufer zum Zuge, der aber dann feststellte, dass es gar kein Silber war.

    In seinem Ärger lehnte er das Angebot des Händlers ab, das Service wieder zurückzugeben. Stattdessen verlangte er 'Nacherfüllung', also die Lieferung des beschriebenen Service.

    Weil der Händler abwinkte, sprach das Gericht dem Kunden 450 Euro Schadenersatz zu. Die Begründung: Er habe mit dem Kauf auf einen Vermögenszuwachs gehofft, der nun ausblieb. Sein Schaden sei die Differenz zwischen Kaufpreis und Marktwert.

    Das Argument des Händlers, als Laie habe er angenommen, das Service sei aus Silber, half ihm nicht: Auf ein Verschulden komme es nicht an, meinten die Richter. Entscheidend sei allein die Artikelbeschreibung.

    (Quelle: 'Test' Juni 2007, )

    ---

    So oder so ähnlich werden täglich Briefmarken und Belege angeboten und gekauft. Kommt jetzt eine massenhafte Klagewelle auf die Gerichte zu, weil gekauft wurde, was nicht der Beschreibung entspricht ?

  • Manowar
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    • 30. Juni 2007 um 22:00
    • #36

    qerstigerer, ich will nun los zum feiern, deshalb nur nochmal kurz:

    zu ebay: gesunder menschenverstand hat da noch bei keinem geschadet! zum verarschen gehören immer zwei: einer der verarschen will und einer der sich verarschen läßt!!! jeder mensch probiert in jeder situation für sich oder einen bekannten das beste rauszuholen. umso annonymer umso eher probiert man das auch auf unehrlichen wege. das kann man gut heißen oder nicht, aber es ist so!!

    wegen BDPh-Fälschungsbekämpfung wenn du schon länger hier wärst und das ein oder andere gelesen hättest, wüsstest du mehr über seine tätigkeit! und da die beiträge heute immernoch online sind kannst du dies jederzeit nachholen!

    damit wir uns nicht falsch verstehen: jedem seine meinung, immer und jederzeit, aber bei kritik gegen leute die ahnung haben: vorsichtig sein und gut begründen sonst geht der schuß schnell nach hinten los!!!
    und das bezieht sich nicht nur auf das thema briefmarken....

    Ich bin immer auf der Suche nach Tauschpartnern. Schaut euch doch mal meine Fehl- und Dublettenlisten an, vielleicht ist ja was dabei!

    Bei BRD: 90% von dem, was nicht in der Fehlliste auftaucht, habe ich mehrfach. Falls Interesse, einfach melden!

    Einmal editiert, zuletzt von Manowar (30. Juni 2007 um 22:02)

  • Philactica
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    30. März 1946 (79)
    • 30. Juni 2007 um 23:50
    • #37

    Hallo Lars,

    Du hast die bessere Insicht mit den viele Fälschungen die so abgebildelt sind auf Seiten von Internet Auktionen deswegen die 'Frage' an Dich.

    Habe auch gelesen daß entweder Ebay, Verkäufer und auch Käufer informiert wird, daß ersteigerte Stücke Fälschungen sind. Worauf manche es zurückziehen und manche auch sich nicht daran Stören.

    Ein Gedanken:- Wenn Fälschungen (als echt) offensichtlich erkannt werden von BDP Mitglieder auf Auktionen folgendes-

    1 BDP benachrichtet die Auktion (die sollten den Käufer von BDP' s Urteil benachrichten)
    2 BDP benachrichtet den Käufer daß es bei einer sichtliche identifikation sich handelt, daß eine Fälschung statt eine echte angeboten wird.
    3 Geht der Kauf durch (inzwischen BDP Warnungen), sollter der Käufer keine Bewertung geben zur gunsten des Verkäufers.
    Sondern deutlich als Bewertung anzeigen, daß auf Grund der sichtliche BDP Befindung keine Bewertung gegeben werden kann.

    Bei also der Bewertung sollte der Käufer jedenfalls das recht haben mit der Unterstützung von der Auktion und Aussagen von einem BDP den Nächsten Käufer zu warnen.

    Alles ist natürlich mehr Arbeit und kostet Geld an Zeit.
    Ein Anfang um alle solchen Fälschungen wegzuräume ist natürlich die Richtung.
    So lange man 'leicht' Geld bekommt und Sammler betrügen kann ist das 'Geschäft' gut und wird immer mehr.
    Vielleicht kann sowas unterhandelt werden zwischen BDP und Internetauktionen ?

    Ich würde schon so weit gehn daß Eigentümer von nicht markierte Fälschungen (auf der Bildseite) gerechtlich bestraft werden, wenn solches im Kauf als echt angeboten wird.

    MfG
    Erich

    'Hier bin ich Mensch, hier darf ich's sein!' - JWvG :bier:
    Afrika, Motive und noch mehrr bei http://www.philactica.co.nz

  • asmodeus
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    • 1. Juli 2007 um 07:10
    • #38
    Zitat

    Auch bleibe ich dabei: Das BPP-Prüfer im Prinzip 4% Michel + Gebühren etc. verlangen finde ich absolut ungerechtfertigt, um nicht zu sagen, unverschämt.

    Hm, das mußt Du anders sehen! Ich bin kein Kaufmann oder ähnliches, aber bedenke, das der Prüfer bei vielen Stücken sehr viel Zeit investieren muß. Er muß prüfen ob Papier, Stempel, Gummi ok ist. Dann nach Reparaturen schauen- erstmal die Erhaltung! Dann kosten Vergleichsstücke viel Geld- auch das Kaufen von Fachliteratur kostet einen Menge. Aber das ist noch nicht alles- die ganzen technischen Geräte. Atteste und Bidentwicklung kosten ja auch was- das zaubert sich der Prüfer mal nicht aus der Hand.
    Versicherungen gegen Diebstahl usw. solange Dein Prüfgut bei ihm ist, bezahlt er auch.
    Einige Prüfer machen das nebenbei und andere Leben davon. Auch sie müßen Steuern zahlen und ihr Leben finanzieren.

    Die Gebühren sind verhältnismäßig in Ordnung. Bei meinem Prüfer zahle ich so um die 2,5- 3% und das Porto ist niedrig. Auch die Steuern muß ich bezahlen und das ist doch klar!
    Aber man kann auch Preise aushandeln- probieren geht über studieren!

    Beispiel: In einer Werkstatt (kann man auf jedes Handwerk beziehen) verlangen die auch gute Stundenpreise- Meisterstunde oder Gesellenstunde. Was meinst Du, wenn das die Prüfer machen? Dann wird es teurer für Dich und dann kommen noch die Materialien dazu! Nach der Prüfordnung des BPP wirst Du in 99% der Fälle billiger von wegkommen.

    Denke erstmal über die Kosten nach, die ein Prüfer hat und natürlich den Zeitaufwand, bevor man darüber eine Meinung hat. Meinungen sind wichtig, aber sie sollen gut begründet sein!

  • saschJohn
    Gast
    • 1. Juli 2007 um 07:23
    • #39

    seh ich auch so wieso soll ein Prüfer das umsonst machen ?( ?( mein Handwerker würde mich auslachen wenn ich soon Vorschlag bring und wenn ich mir nen Gutachter ins Haus hole um etwas zu begutachten kommt der auch nicht für meiner leckere Sahnetorte und dem Kaffee ;)

  • Sammel-Freak
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    • 1. Juli 2007 um 08:42
    • #40

    Ich seh das auch so wie asmodeus. Prüfer sind irgendwo Gutachter und wenn ich ein Gutachten über den Schimmelbewuchs in einer Immobilie haben will, dann muß ich dafür auch bezahlen.
    Prüfgebühr 25 € Grundgebühr und 4% Michel (egal ob echt oder falsch).
    Kaufe ich mir einen teuren AD-Brief im EBAY und will den möglichst zeitnah prüfen lassen (Reklamation), dann geht es richtig ins Geld. Um auf der sicheren Seite zu sein, bleibt mir am Ende nichts anderes übrig, wenn ich zeitnah Gewissheit haben möchte.
    Zu EBAY : Die wollen nicht diskutieren, sondern Geld verdienen. Deswegen schnitzen die sich das Bewertungssystem so, wie es ihnen in den Kram passt.
    Wer kauft schon bei einem Anbieter, der nur 80% postiv bewertet wurde - also fliegen unterm Strich immer wieder negative Bewertungen irgendwann raus (still und heimlich) und es gibt wohl keinen EBAYer, der sich dagegen wehrt, wenn ihm das Punktekonto von 97 wieder auf 100 Prozent positiv setzt. Außerdem bringen 100% positiv Feedback höhere Gebote und somit auch höhere Provisionen. Wenn das vielleicht auch nur 1-2% Provisionsertrag weniger bedeutet, sind das bei den MRD-Umsätzen von EBAY dennoch hohe Summen.
    Die Verjährungszeit bei EBAY z.B. ist 3 Monate. Wo sonst gibt es so etwas ?
    Jeder Gauner hat das Ziel, Beschwerden möglich über diese Zeitspanne zu bringen. Danach kann keine Bewertung mehr abgegeben werden und die Auktion wird (jedenfalls für das Fußvolk) gelöscht. Wirtschaftlich gesehen macht es sogar Sinn (für EBAY), denn bei z.B. 6 Monaten fallen höhere Serverkosten an.
    Shillbidding : Auch so eine Geschichte - da es fast alle machen, ist es EBAY mittlerweile egal. Man kann es melden, aber außer einer Standartrückmail mit Textbausteinen passiert nichts mehr. Warum auch ?
    Das bringt auf jeden Fall höhere VK-Provisionen, egal ob es der Verkäufer selber mit einem seiner Nachaccounts zurückkauft oder wirklich ein Bieter.
    Was vielleicht wirkt, um EBAY zu ändern ist die Presse. Aber wer wird sich schon so einen guten Werbekunden vergraulen wollen ?

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