Aus dem Bericht des dritten stellvertretenden Postministers vom 30. Oktober 1890 entnehmen wir folgende Informationen:
„Der alte Vertrag über selbstklebende Briefmarken lief am 30. Juni 1889 aus. Um Zeit für die notwendigen Vorbereitungen für den neuen Vertrag zu gewinnen, wurde der alte Vertrag gemäß einem dem Ministerium in den Vertragsbedingungen vorbehaltenen Recht um drei Monate bis zum 30. September verlängert“.
Nach einer umfassenden Prüfung der Angelegenheit wurde am 17. Juni 1889 eine Ausschreibung veröffentlicht, in der bis zum 17. Juli versiegelte Angebote für die Lieferung aller Briefmarken eingeholt wurden, die in den vier Jahren ab dem 1. Oktober 1889 benötigt werden sollten. Die den Bietern zur Verfügung gestellten Spezifikationen legten die Anforderungen des Vertrags bis ins kleinste Detail fest (Kopie des Vertrags liegt vor).
Bieter waren die ABNC und ein Herr Charles F. Steel. Damit begann ein Kampf um Zusagen / Realisierung usw.
Die ABNC monierte bei der Angebotseröffnung die fehlende Kompetenz bei Druck und Gravur bei dem Angebot von Herrn Steel. Herr Steel (evtl. bekannt durch seine früheren „Papiererfindungen“) sagte aber Kompetenz und Termintreue (1. Oktober) zu, konnte aber weder das geforderte feuerfeste Gebäude für die Herstellung und noch für die Lagerung nachweisen. Nach mehrmaliger Aufforderung bot er nur ungeeignete Gebäude an, so daß die Vergabe zurückgestellt werden mußte. Nach dem man zur Erkenntnis gelangt war, das Herr Steel – entweder nicht willens oder nicht fähig ist – erfolgte eine neue Ausschreibung im Dezember 1889 für 4 Jahre.
Obige Querelen erforderten deshalb eine „Zwischenausschreibung“, um den nun fehlenden Markenbedarf zwischen Oktober und Dezember sicherzustellen. So eine Regelung war mit der ABNC in ihrem Vertrag enthalten, sofern die gedruckte Menge nicht den Bedarf von 3 Monaten überschreitet.
Neuer Ausschreibungstermin (26. September):
Angebote nun von ABNC und FNBC. Trotzdem wurde Herr Steel noch einmal am 8. Oktober aufgefordert. Am 12. Oktober verzichtete er.
ABNC erhielt den Zuschlag, mußte aber ab jetzt alle Herstellungskosten (Stempel, Walzen, Platten usw.) und evtl. weitere Wünsche des Postministeriums (neue Nennwerte), auf eigene Kostens realisieren.![]()
So weit die Probleme bei der Vertragsvergabe.
Interessant wären bei dieser Ausgabe auch die wenig bekannten „Kappen“ und Ihre Historie. Das wäre aber ein eigenes Thema.