Liebes Forumsteam, liebe Freunde von historischen Ansichtskarten,
ich arbeite aktuell mit einem Freund an einer kleinen öffentlichen Ausstellung zum Thema “Historische Stadtansichten damals und heute“. Hierzu stellen wir historische Ansichten von Postkarten und historischen Fotos nach, damit man vergleichen kann, wie sich die Stadt im Laufe der Zeit verändert hat. Wir machen das gesamte Projekt ehrenamtlich und haben daher leider keine Mittel, um den gesamten Komplex ausreichend prüfen zu lassen. Trotzdem ist es wichtig, zentrale Fragen vorher zu klären und sich hier nicht in urheberrechtliche Schwierigkeiten zu begeben.
Von daher sind uns zwei große Komplexe bei der Vorbereitung auf das Projekt aufgefallen, aus denen sich zahlreiche Fragestellungen ergeben haben. Ich unterteile diese bei der Anfrage im Forum einmal in einen juristischen Teil und einen Verlagsteil. Ich hoffe, dass dieses tolle Forum uns vielleicht bei der Beantwortung der Fragen helfen kann. Wir würden uns auf jeden Fall sehr freuen.
Juristischer Teil:
1. Zunächst muss unterschieden werden, zwischen Bildern, die tatsächlich über Instagram oder andere Medien (dies kann eine Website, ein Buch, ein Ausstellungskatalog) veröffentlicht werden sollen oder Bilder, die nur in einer Ausstellung bzw. öffentlichen Präsentation erscheinen. Hier ist die Frage, ob Fotos, Postkarten oder andere solcher Dokumente in einer Ausstellung/Präsentation überhaupt unter das Urheberrecht fallen oder ob solche Medien über die Kunstfreiheit oder als Dokumente der Zeitgeschichte frei gezeigt werden dürfen. Denn viele Stadtmuseen zeigen ja historische Medien, die Frage ist also, ob für diesen speziellen Fall überhaupt ein Urheberrecht gilt.
Von daher nochmal in Kürze: Unterliegen historische Fotos, Medien und Dokumente in Ausstellungen/öffentlichen Präsentationen dem Urheberrechtsschutz oder dürfen diese auch ohne Zustimmung oder Lizenz des potentiellen Rechtsinhabers (teilweise weiß man gar nicht ob diese Rechte überhaupt noch bestehen) im Rahmen der Kunstfreiheit bzw. als Dokument der Zeitgeschichte gezeigt werden?
2. Sofern noch Urheberrechtsschutz besteht, darf man die Karten/Fotos dann zeigen, wenn man Verlag und Fotografen als Quelle nennt oder reicht eine Nennung dann nicht aus?
3. Der dritte Punkt betrifft den Bereich Veröffentlichung, in unserem Fall besonders die sozialen Medien. Da eine Rückverfolgung, gerade von historischen Postkarten, nur extrem schwer möglich ist, weil oftmals die Verlage nicht mehr existieren, stellt sich die Frage, wie man mit solchen Medien bei der Veröffentlichung im Internet umgeht. Dies betrifft auch Punkt 1, sofern die Dokumente nicht unter die Rubrik Kunstfreiheit oder Dokumente der Zeitgeschichte fallen. Da eine Rückverfolgung zu den regionalen Verlagen bzw. den Rechten der einzelnen Fotografen zu angemessenem Aufwand kaum möglich ist, wurde mir vom ansässigen Stadtarchiv mittgeteilt, dass man dort so verfährt, dass man so um 1920 die Grenze zieht, wo man sehr sicher davon ausgehen kann, dass der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist. Trotzdem folgende Fragen:
a) Wann endet das Recht am eigenen Bild des Fotografen und wann die Rechte der Verlage an den Fotos? Gilt in diesem Kontext das heutige Urheberrecht oder die Fristen, als die Fotos erstellt wurden, da das Urheberrecht und die Fristen ja vielfach erweitert wurden?
b) Gilt das Recht am eigenen Foto seitens des Fotografen nur dann, wenn er auf der Postkarte auch als Fotograf genannt wird? Bei einigen Postkarten fehlt die Nennung des Fotografen (also das Bekenntnis zum eigenen Werk). Folglich stellt sich dann die Frage, ob dann nur die wesentlich kürzere Frist im Sinne des Rechts des Verlags greift und nicht das Urheberecht des Fotografen? Falls ja, wie lange ist dann die Verlagsfrist?
c) Daneben stellt sich auch die Frage, wie es sich mit Originalfotos verhält, die ich aus einem privaten Fotoalbum erworben habe, die offenkundig aus einem Nachlass stammen. Sind dann automatisch auch die Bildrechte in meinen Besitz übergegangen, wenn ich ein originales Foto und eben keine Reproduktion kaufe?
d) Ferner würde ich gerne wissen, ob im Falle von Veränderungen des Bildes durch Bildbearbeitung das Recht des Fotografen am Bild erhalten bleibt und ab wann es als eigenes Kunstwerk zählt und dann unter Umständen über die Kunstfreiheit abgedeckt ist.
Ich weiß, dass sind viele Fragen. Ich hoffe, dass Sie mir da vielleicht weiter helfen können oder mir eine Stelle nennen können, die mir die Fragen vielleicht beantworten können. Weil wir machen das alles ehrenamtlich und haben leider nicht die Mittel für eine umfassende rechtliche Prüfung. Von daher würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mir da weiter helfen könnten. Vielleicht wurden diese zentralen Fragen aber hier im Forum auch schon beantwortet, dann wäre ich für den Link sehr dankbar. Wir sind halt neu auf dem Gebiet und wollen trotzdem versuchen, bei der Ausstellung alles richtig zu machen. Daher schon mal danke für eure Unterstützung.