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Interessanter Stempel 1882 - Zustellungs-Urkunde

  • HornerJunge
  • 11. März 2021 um 15:01
  • HornerJunge
    aktives Mitglied
    Beiträge
    276
    Geschlecht
    Männlich
    • 11. März 2021 um 15:01
    • #1

    Hallo,

    anliegenden Brief habe ich in einem Posten gefunden. Der Stempel "Hierbei ein Formular zur Zustellungsurkunde nebst Abschrift" sagt mir erst einmal wenig.

    Rückseitig ist als Absender ein Gerichtsvollzieher zu erkennen, innen befindet sich ein kleiner Text mit der Überschrift "Abschrift".

    Wer kann zur Aufklärung beitragen, worum handelt es sich hier?

    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus.

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  • kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    29.028
    Geschlecht
    Männlich
    • 11. März 2021 um 17:00
    • #2

    Zum 1. Oktober 1879 wurden die „Briefe mit Behändigungsschein“ in „Briefe mit Zustellungsurkunde“ umbenannt und die Vorschriften dafür geändert. „Wünscht der Absender eines gewöhnlichen oder eingeschriebenen Briefes über die erfolgte Bestellung eine postamtliche Bescheinigung zu erhalten, so muss dem Brief eine gehörig ausgefüllte Zustellurkunde nebst Abschrift äußerlich beigefügt werden; zugleich muss in der Aufschrift vermerkt sein: ‚Hierbei ein Formular zur Zustellungsurkunde nebst Durchschrift‘. Auf die Außenseite der zusammengefalteten Zustellurkunde ist vom Absender des Briefes die für die Rücksendung erforderliche Adresse zu setzen.

    gefunden in:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellungsurkunde

    Gruß kartenhai

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