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Plattenfehler, beschädigt, sammelwürdig - ja oder nein

  • frimer14
  • 22. Mai 2019 um 15:38
  • frimer14
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    Beiträge
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    24. August 1956 (69)
    • 22. Mai 2019 um 15:38
    • #1

    Hallo Forumskollegen!

    Eine meiner letzten Neuerwerbungen macht mir Kummer. Ich meine, den Plattenfehler I auf der Mi 951 festgestellt zu haben. Leider ist der Beleg dazu in keinem guten Zustand. Stockflecken und eine mögliche Beschädigung der Marke sind nicht auszuschließen. Nun bin ich unschlüssig, was ich mit dem Beleg machen soll. Vielleicht habt Ihr Vorschläge. Ich hatte mir überlegt, die Marke mit Stempel auszuschneiden und ein Briefstück daraus zu machen. Damit könnte der Stockfleckenbefall eingedämmt werden. Schon jetzt herzlichen Dank für jeden Hinweis.

    Gruß frimer14

    Bilder

    • Mi951I.JPG
      • 185,88 kB
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      • 415
  • labarnas
    Stamm Mitglied
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    3.844
    • 22. Mai 2019 um 16:19
    • #2

    @ frimer14, nun ich sehe den Plattenfehler nicht. Anbei mal eine Darstellung 951 I.

    Ich würde den Beleg nicht zerlegen. Denn er scheint ja aus Behelfspapier erstellt zu sein. Und er ist wohl Behördenpost? Bin jetzt nicht der Stempelexperte, aber es ist doch ein Maschinenstempel bei dem auf jeden Fall die 10 b eingefügt wurde? Zumal die Stempel unterschiedliche Buchstaben a und b haben.

    Grüße labarnas

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler - Koordinator im Philaforum - Web-Seite der FG

    Literaturliste (Stand Januar 2022)

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.087
    • 22. Mai 2019 um 23:24
    • #3

    Nein, es ist nicht der Plattenfehler Mi.Nr. 951 I.

    Gruß

    KJ

  • jmh67
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.267
    • 23. Mai 2019 um 21:26
    • #4

    Ist das überhaupt ein Umschlag, oder hat man da einfach ein gefaltetes Dokument verschickt?

  • wolleauslauf
    Gast
    • 25. Mai 2019 um 18:18
    • #5

    Hallo,

    hat Deine Frage überhaupt noch eine Bedeutung, wenn klar ist, dass es KEIN PF ist ?

    Das Stück, egal wie ist normaler Katalogwert, oder sehe ich da was falsch ?

    Nur so ein Gedanke ;)

    Gruß von Wolle

  • Christoph 1
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    4.724
    • 25. Mai 2019 um 18:56
    • #6
    Zitat von labarnas

    @ frimer14, nun ich sehe den Plattenfehler nicht. Anbei mal eine Darstellung 951 I.

    Ich würde den Beleg nicht zerlegen. Denn er scheint ja aus Behelfspapier erstellt zu sein. Und er ist wohl Behördenpost? Bin jetzt nicht der Stempelexperte, aber es ist doch ein Maschinenstempel bei dem auf jeden Fall die 10 b eingefügt wurde? Zumal die Stempel unterschiedliche Buchstaben a und b haben.

    Grüße labarnas

    Hallo labarnas,

    die PGLZ 10b ist bei diesem Stempel nicht nachträglich eingefügt, es ist also keine Aptierung. Aber die unterschiedlichen UBs (a und b) der beiden Stempelköpfe sind interessant. Deshalb lohnt es, den Beleg zu erhalten, auch wenn es kein Plattenfehler ist. Ich würde den Beleg in eine Pergaminhülle stecken und so aufbewahren wie er ist. Vollständige Belege zerschneiden ist immer die schlechteste Lösung.

    Gruß, Christoph

  • labarnas
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.844
    • 26. Mai 2019 um 04:36
    • #7

    @ Christoph 1, danke für die Erläuterungen. Hatte ja geschrieben, dass ich mich bei den Stempeln nicht so auskenne. Hatte es eben vermutet, weil ja die Kleinbuchstaben erst nach 1945 in die Stempel gekommen sind.

    Doch mich würde schon eine Antwort von frimer14 interessieren, ob einfach nur ein Blatt zusammengefaltet und verschickt wurde. Denn so sieht es ja aus.

    wünsche allen einen schönen Sonntag:)

    labarnas

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  • frimer14
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    • 31. Mai 2019 um 10:19
    • #8

    labarnas

    Du hast recht, es handelt sich um ein gefaltetes DIN A5 Blatt. Dein Beispiel vom Plattenfehler bestätigt, dass es sich nicht um den bewußten Plattenfehler handelt, obwohl die Druckzufälligkeit, um eine solche muss es sich ja dann handeln, sich an der gleichen Stelle befindet.

    Gruß frimer14

  • labarnas
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    3.844
    • 31. Mai 2019 um 10:56
    • #9

    @ frimer14, Danke für die Antwort :)

    ich würde den Beleg so lassen, weil er auch zeigt wie knapp Papier damals war und der Stempel wegen.

    Grüße

    labarnas

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