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Symbole auf 3.Reich-Marken abgedeckt

  • kartenhai
  • 7. November 2017 um 10:57
  • kartenhai
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    • 7. November 2017 um 10:57
    • #1

    Obwohl bei Ebay bisher Abbildungen von Briefmarken und Münzen mit Personen und Symbolen aus dem 3. Reich erlaubt waren, hat hier ein vorsichtiger Händler diese Symbole alle geschwärzt und mit einem großen "X" versehen.

    Außerdem steht in der Beschreibung:

    Dieses Produkt trägt ein Kennzeichen einer verbotenen Partei oder Vereinigung. Daher haben wir dieses Symbol auf der Produkt-Abbildung abgedeckt: X. Gemäß §§ 86 a, 86 Abs. 3 StGB dürfen solche Kennzeichen nicht verbreitet oder öffentlich verwendet werden. Ausgenommen ist die Verwendung zum Zwecke der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken. Wir identifizieren uns in keiner Weise mit diesem Kennzeichen und geben das Produkt unter der Voraussetzung ab, dass eine Verwendung nur zu erlaubten Zwecken stattfindet.

    Um Irrtümern vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass das X-Symbol auf der Abbildung nicht zum Lieferumfang gehört.

    Gibt es da neue Richtlinien bei Ebay, die ich nicht mitbekommen habe? Oder ist dieser Händler nur übervorsichtig ?(


    Gruß kartenhai

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      • 377

    Einmal editiert, zuletzt von kartenhai (7. November 2017 um 14:11)

  • kalle01
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    11. Juli 1952 (73)
    • 7. November 2017 um 13:17
    • #2

    kartenhai ,
    das mit den Abdeckungen war schon so , als ich noch bei ebay war , und das ist ist mittlerweile 6 Jahre her . Man hat z.B. die Hitlerblocks rausgenommen ,wegen der Inschrift.Dann wurden auch sämtliche Postkarten vom lll.Reich gelöscht. Komisch ist nur , daß ebay hier in Deutschland so ein geschiss macht , in den USA kann man es ohne Bedenken einstellen. Das habe ich auch gemacht und bessere Preise erzielt . Die wollen alles aus dem lll. Reich haben . bekomme heute noch teilweise e-mail von früheren Käufern.
    Gruß
    Kalle01

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler

    Sammelgebiete : DDR , DDR spezial und Plattenfehler 

  • kartenhai
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    • 7. November 2017 um 14:10
    • #3

    Bei den Grundsätzen von Ebay über Artikel zum Nationalsozialismus steht über Briefmarken und offizielle Zahlungsmittel der damaligen Zeit folgendes drin:

    Erlaubt sind:

    Es dürfen eingestellt werden:
    Briefmarken und offizielle Zahlungsmittel der damaligen Zeit

    Hier ein Angebot eines anderen Händlers, der aus diesem Grunde keine Schwärzung vorgenommen hat:


    Welcher der beiden Händler handelt nun richtig oder nicht nach den Ebay-Regeln?

    Wenn man unter der Rubrik Briefmarken die Wörter: "Deutsches Reich Hitler" eingibt, erscheinen jede Menge Briefmarken ohne Schwärzung, die werden auch nicht von Ebay gelöscht.

    Gruß kartenhai

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    Einmal editiert, zuletzt von kartenhai (7. November 2017 um 14:15)

  • Filli
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    • 7. November 2017 um 15:56
    • #4

    @all
    Die Bucht ist unberechenbar wie ein angeschossener wilder Tiger.

    - einmal löscht es von sich aus ohne Vernuft - auch schon einmal ohne Begründung (wenn man die Formulierung "...wegen Verstoß gegen die ebay-Grundsätze.../welche? nicht als "Begründung" akzeptieren will). Da gibt es verlorene Händlerklagen gegen eine Sperrung wegen einer "Swastika" (Hakenkreuz ähnlich) auf einer antiken (!) Münze.

    - manchmal auf einen Hinweis hin (ohne Angabe von wem). Böse Zungen behaupten, daß sich "gute Händler mit viel Umsatz" so die Konkurenz vom Halse halten ;)

    - manchmal ist es auch der Schmusetieger und auf beiden Augen blind. Meist ist es der Begleittext, der zur Löschung führt (Suchfilter für Texte).

    Ich sichere mich mit folgendem Text ab (so ist nähmlich (bisher) die Einstellung oder das Zeigen auf eigenen Seiten nicht zu beanstanden):

    Hinweis für den Käufer:
    Bei Artikeln mit NS-Emblemen oder anderen/ähnlichen -Symbolen verpflichtet sich der Käufer mit dem Erwerb diese lediglich für historische, wissenschaftliche bzw. ähnliche Sammlerzwecke zu erwerben und sie keinesfalls propagandistisch - insbesondere im Hinblick auf den § 86 STGB – zu verwenden.

    Wer möchte, kann diese Formulierung nutzen. Ich erhebe keine Urheberrechte ;)

    Wichtig ist der Verweis auf den § 86 STGB! Leider drehen da aber einige oberschlaue auch bereits daran. Er soll so "verschärft" werden, das generell nichts mehr öffentlich gezeigt werden darf. Eine hirnrissige Idee, denn dies betrifft dann alle Bereiche (TV-Dokumentationen, Filme usw.)

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

    3 Mal editiert, zuletzt von Filli (7. November 2017 um 18:35)

  • Frankreichsammler
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    • 7. November 2017 um 16:18
    • #5
    Zitat

    Original von Filli
    Leider drehen da aber einige oberschlaue auch bereits daran. Er soll so "verschärft" werden, das generell nichts mehr öffentlich gezeigt werden darf.


    Kannst Du das irgendwie belegen?
    Gruß,
    Frankreichsammler

  • kartenhai
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    • 7. November 2017 um 17:14
    • #6

    Dann sollte Ebay aber auch seine Regeln ändern, man weiß wirklich nicht mehr, was nun erlaubt ist oder nicht! X(

    Gruß kartenhai

  • Filli
    Stamm Mitglied
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    • 7. November 2017 um 18:34
    • #7
    Zitat

    Original von Frankreichsammler


    Kannst Du das irgendwie belegen?
    Gruß,
    Frankreichsammler

    Siehe bei Tante GOOGLE unter:


    Eingereicht beim Bundesrat von der lieben Frau Karrenbauer :(

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • Filli
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    • 7. November 2017 um 18:40
    • #8

    Genau auf die (bisherige) Ausnahme-Einstufung Absatz (3) im §86/86a als nur zu ........ Zwecken , der das bisher zu läßt, zielt mein obiger Text.

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

    Einmal editiert, zuletzt von Filli (7. November 2017 um 18:57)

  • Filli
    Stamm Mitglied
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    • 7. November 2017 um 18:53
    • #9

    Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Erweiterung des § 86a StGB in Bezug auf den Handel mit sogenannten "NS-Devotionalien" (... StrÄndG) Vom ... Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches § 86a Absatz 1 des Strafgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nummer 2 wird wie folgt geändert: a) Nach dem Wort „enthalten“ werden ein Komma und die Wörter „auch wenn die Kennzeichen verborgen werden“ eingefügt. b) Der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt. 2. Folgende Nummer 3 wird angefügt: „3. mit Gegenständen, die einen äußerlich erkennbaren spezifischen Bezug zu der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft oder deren Repräsentanten haben, im Inland oder zur Verwendung im Inland gewerbsmäßig Handel treibt oder diese zum Zwecke des gewerbsmäßigen Handeltreibens vorrätig hält.“

    Nun sagen die Vertreter dieser Idee, es soll ja nur der gewerbsmäßige Handel unterbunden werden. Nur, "gewerbsmäßig" kann einen mit mehreren Handlungen ganz schnell treffen (z.B. wenn es da Finazamt will ;)).

    Das es "nichtgewerbliche Verkäufer" mit mehreren Tausend Aktionen/Jahr gibt, ist aber ein neues - unendliches - Thema :D.

    Suche alle Ausgaben der "USA-Freimarken mit Plattennummern" (nur 4er-Stücken und größer)  nach Absprache. Dito.  diverse "USA- Fiskalausgaben" - oder auch USA-MH jeglicher Art bis zu MI 140 - zum Kauf. Basis: MI-Katalog (bzw. Scott-Katalog)

  • jpd
    Gast
    • 7. November 2017 um 19:05
    • #10

    Hallo,

    hier geht es um zwei Unterschiedliche Dinge: Die Gesetzeskonformität und die Ebay-Grundsätze. Beide habe nichts miteinander zu tun.

    Eigentlich sind nach Ebay.de-Grundsätzen Briefmarken auch mit verbotenen Symbolen erlaubt, ein Abdecken ist nicht notwendig. Belege, Postkarten, ja auch Blöcke mit Propagandatexten hingegen nicht. Der Beleg mit Marke und fettem Propagandastempel wird dann schon schwierig.

    Und wenn es schon in der Jusitz heißt, Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge - So ist Ebay manchmal sehr kreativ bei der Interpretation der eigenen Richtlinien. Handhabe hat man da gar keine.

    Ich würde in Titel und Text "Reizwörter" vermeiden, auf die eine Suchmaschine anspringen könnte. Dann vielleicht noch den (eigentlich völlig überflüssigen) Hinweis auf die Gesetzeslage und dann Daumen drücken. Oder bei ebay.com einstellen...

    Grüße
    Jens

  • Frankreichsammler
    erfahrenes Mitglied
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    Männlich
    • 7. November 2017 um 19:10
    • #11
    Zitat

    Original von Filli


    Eingereicht beim Bundesrat von der lieben Frau Karrenbauer :(

    Danke.
    Gruß,
    Frankreichsammler

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