Hallo,
was haltet ihr von anliegendem Brief?
Viele Grüße und alles Gute zum Vatertag (wen es betrifft ;))
Hallo,
was haltet ihr von anliegendem Brief?
Viele Grüße und alles Gute zum Vatertag (wen es betrifft ;))
Hallo HornerJunge,
ich bin zwar nicht im Besitz der einschlägigen Postvorschriften, aber ich würde mich wundern, wenn die Deutsche Bundespost Halbierungen zugelassen hätte.
Es sollte sich um ein privates Machwerk handeln das entweder unbeanstandet durchgeschlüpft ist oder aber mit Hilfe eines "freundlichen" Postlers fabriziert wurde ohne jemals befördert worden zu sein.
Als Kuriosität sicherlich aufhebenswert aber sicherlich ohne reellen Handelswert.
Viele Grüße
DKKW
Glaube auch, daß das eine Fälschung ist, Du kannst aber sicherheitshalber mal bei der ARGE Bund Dauerserien Posthorn Heuss e. V. nachfragen, die wissen das sicher auf Anhieb:
Gruß kartenhai
Immerhin der Brief "portorichtig" frankiert:
Eine 4Pf. + eine halbe 6Pf. (=3Pf.) macht 7Pf. für eine Drucksache bis 20gr. ab 1954!
Ob gefälscht oder nicht - ich bleibe am Ball!
Ist ja nicht mein Gebiet, aber für Ortsdrucksachen waren wohl 4 Pfg ausreichend...
Gruß,
Frankreichsammler
ZitatOriginal von Frankreichsammler
Ist ja nicht mein Gebiet, aber für Ortsdrucksachen waren wohl 4 Pfg ausreichend...
Gruß,
Frankreichsammler
Ab 01. 07. 1954 betrug das Porto für eine Drucksache bis 20 g 7 Pfg.
Eine Gebühr für Drucksachen innerhalb eines Ortes gab es in der BRD zu keinem Zeitpunkt.
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Eine Halbierung von Wertzeichen war nicht gestattet, wer sagt denn, das die andere Hälfte nicht schon entwertet wurtde?
Für den Fall, das die Drucksachen schon mit 4 Pfg frankiert warern, war eine Barfrankatur (Gebühr bezahlt / port payé) vorgeschrieben, es gab zu diesem Zeitpunkt weder eine 3-Pfg. noch eine 1-Pfg.-Marke.
Gruß Rainer
ZitatOriginal von rainer
Ab 01. 07. 1954 betrug das Porto für eine Drucksache bis 20 g 7 Pfg.
Genau, folgendes ist doch vorstellbar:
Der Brief trägt den Stempel vom 13.7. 1954, also rund 2 Wochen nach der Portoerhöhung von 4Pf. auf 7Pf. für die Drucksache.
Da es keine 3Pf.-Marke gab, verklebte der Absender (vielleicht mangels besseren Wissens) eine halbe 6Pf. dazu.
Bestimmt nicht erlaubt, aber vielleicht in diesem Fall nicht zum Schaden der Post, wenn er die andere Hälfte auf dem gleichen Wege verwendet hat.