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Posthorn Halbierung auf Brief

  • HornerJunge
  • 25. Mai 2017 um 13:30
  • HornerJunge
    aktives Mitglied
    Beiträge
    276
    Geschlecht
    Männlich
    • 25. Mai 2017 um 13:30
    • #1

    Hallo,

    was haltet ihr von anliegendem Brief?

    Viele Grüße und alles Gute zum Vatertag (wen es betrifft ;))

    Bilder

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    Einmal editiert, zuletzt von HornerJunge (25. Mai 2017 um 13:31)

  • DKKW
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    9.496
    • 25. Mai 2017 um 13:46
    • #2

    Hallo HornerJunge,

    ich bin zwar nicht im Besitz der einschlägigen Postvorschriften, aber ich würde mich wundern, wenn die Deutsche Bundespost Halbierungen zugelassen hätte.

    Es sollte sich um ein privates Machwerk handeln das entweder unbeanstandet durchgeschlüpft ist oder aber mit Hilfe eines "freundlichen" Postlers fabriziert wurde ohne jemals befördert worden zu sein.

    Als Kuriosität sicherlich aufhebenswert aber sicherlich ohne reellen Handelswert.

    Viele Grüße
    DKKW

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    29.159
    Geschlecht
    Männlich
    • 25. Mai 2017 um 16:39
    • #3

    Glaube auch, daß das eine Fälschung ist, Du kannst aber sicherheitshalber mal bei der ARGE Bund Dauerserien Posthorn Heuss e. V. nachfragen, die wissen das sicher auf Anhieb:


    Gruß kartenhai

  • HornerJunge
    aktives Mitglied
    Beiträge
    276
    Geschlecht
    Männlich
    • 26. Mai 2017 um 06:35
    • #4

    Immerhin der Brief "portorichtig" frankiert:

    Eine 4Pf. + eine halbe 6Pf. (=3Pf.) macht 7Pf. für eine Drucksache bis 20gr. ab 1954!

    8-)

    Ob gefälscht oder nicht - ich bleibe am Ball!

  • Frankreichsammler
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    728
    Geschlecht
    Männlich
    • 26. Mai 2017 um 10:27
    • #5

    Ist ja nicht mein Gebiet, aber für Ortsdrucksachen waren wohl 4 Pfg ausreichend...
    Gruß,
    Frankreichsammler

  • Rainer
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    2.042
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    17. April 1957 (68)
    • 26. Mai 2017 um 16:00
    • #6
    Zitat

    Original von Frankreichsammler
    Ist ja nicht mein Gebiet, aber für Ortsdrucksachen waren wohl 4 Pfg ausreichend...
    Gruß,
    Frankreichsammler

    Ab 01. 07. 1954 betrug das Porto für eine Drucksache bis 20 g 7 Pfg.
    Eine Gebühr für Drucksachen innerhalb eines Ortes gab es in der BRD zu keinem Zeitpunkt.

    ---------------------

    Eine Halbierung von Wertzeichen war nicht gestattet, wer sagt denn, das die andere Hälfte nicht schon entwertet wurtde? ;)
    Für den Fall, das die Drucksachen schon mit 4 Pfg frankiert warern, war eine Barfrankatur (Gebühr bezahlt / port payé) vorgeschrieben, es gab zu diesem Zeitpunkt weder eine 3-Pfg. noch eine 1-Pfg.-Marke.

    Gruß Rainer

    Gruss an alle Freunde der Dauerserien und der Postgeschichte! :wow::zwinklach:

  • HornerJunge
    aktives Mitglied
    Beiträge
    276
    Geschlecht
    Männlich
    • 27. Mai 2017 um 07:35
    • #7
    Zitat

    Original von rainer
    Ab 01. 07. 1954 betrug das Porto für eine Drucksache bis 20 g 7 Pfg.

    Genau, folgendes ist doch vorstellbar:
    Der Brief trägt den Stempel vom 13.7. 1954, also rund 2 Wochen nach der Portoerhöhung von 4Pf. auf 7Pf. für die Drucksache.

    Da es keine 3Pf.-Marke gab, verklebte der Absender (vielleicht mangels besseren Wissens) eine halbe 6Pf. dazu.

    Bestimmt nicht erlaubt, aber vielleicht in diesem Fall nicht zum Schaden der Post, wenn er die andere Hälfte auf dem gleichen Wege verwendet hat.

    Einmal editiert, zuletzt von HornerJunge (27. Mai 2017 um 07:36)

  • Wolffi 13. Dezember 2025 um 20:24

    Hat das Thema aus dem Forum Identifizierung und Wertbestimmung von Briefmarken nach Bundesrepublik (BRD) ab 1949 verschoben.

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