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  1. PHILAFORUM.COM Briefmarkenforum
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BRD Briefmarke Audrey Hepburn wird bei ebay versteigert

  • erron
  • 19. November 2015 um 15:47
  • Phila321
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    • 29. November 2015 um 12:11
    • #21

    Die Aktion wird ja vermutlich von Ebay "begleitet", dies lässt zumindestens die Listung auf der Ebay-Pressecenter-Seite vermuten:


    Hier wird Ebay vermutlich schon selber aus Eigeninteresse darauf achten, daß kein "Pinocchio Beckenbauer" aus Absurdistan ein Gebot 2 Millionen Euro abgibt...

    zudem macht sich ein Spaßbieter grundsätzlich schadenersatzpflichtig, da hätte ich bei so einer teuren Marke keine Lust drauf... da gibts ja mittlerweile mehrere Urteile... und Ebay kann vermutlich mittels der IP-Adresse und des Einlogg- oder Registrierungsprozesses einen potentiellen Spaßbieter ermitteln... siehe auch: bis zum Beweis des Gegenteils gehe ich mal davon aus, daß sich ein ehrlicher Käufer irgendwo in Deutschland über den Zuschlag freut.

    Mal sehen, ob die die ein Folgeobjekt raushauen... was läge denn noch in der Preisklasse ?

  • linos203
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    • 29. November 2015 um 12:31
    • #22
    Zitat

    Original von Phila321
    zudem macht sich ein Spaßbieter grundsätzlich schadenersatzpflichtig,

    Falsch, es wurde bereits gerichtlich (Bundesgerichtshof) festgestellt, das Onlineauktionen dem Widerspruchsrecht unterliegen. Es hat also jeder Zeit zeitnah (und zeitnah kann immernoch zwei Wochen nach Auktion sein) vom Kauf zurückzutreten. Somit kannst du Spaßbieter keineswegs belangen.

  • Phila321
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    10
    • 29. November 2015 um 12:50
    • #23

    Das Widerrufsrecht räumt der Verkäufer doch ein.

    Ein Widerrufsrecht ist aber getrennt vom SPASSBIETEN zu betrachten: Ein SPASSBIETER, der gar nicht über die finanziellen Mittel oder eine Finanzierungsmöglichkeit für einen Kauf verfügt, sondern nur bietet, um anderen zu schaden, macht sich schadenersatzpflichtig.

    Ein ernsthafter Bieter, der die Marke unbedingt haben will und der sich in den Sphären bewegt, widerruft auch in der Regel nicht, sondern ist froh, das Ding bekommen zu haben und hat auch i.d.R. wegen seiner beruflichen Stellung, aus der das Einkommen oder das Vermögen zum Kauf kommt, auch gar keine Zeit sich mit so Kinkerlitzchen zu beschäftigen.

  • linos203
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    • 29. November 2015 um 13:18
    • #24
    Zitat

    Original von Phila321
    Das Widerrufsrecht räumt der Verkäufer doch ein.

    Ein Widerrufsrecht ist aber getrennt vom SPASSBIETEN zu betrachten: Ein SPASSBIETER, der gar nicht über die finanziellen Mittel oder eine Finanzierungsmöglichkeit für einen Kauf verfügt, sondern nur bietet, um anderen zu schaden, macht sich schadenersatzpflichtig.

    Das Widerrufsrecht ist nicht begrenzt auf einen "ernsthaften Widerruf", Gründe für Widerruf können auch Falscheingaben sein, wie z.B. ein paar Nullen zuviel oder Verlesen/Versehen.

    Aus diesem Grunde gibt es auch kein einziges Urteil, welches je einen Spaßbieter verurteilt hat.

    Übrigens ist deine Interpretation von schadensersatzpflichtig auch falsch ein Schaden ist immernoch ein reel entstandenen Schaden also z.B. die Beschädigung oder Zerstörung der Marke. Oder entstandene Kosten, da aber ebay Gebühren erstattet falls der Käufer/Bier zurücktritt (das muss Ebay übrigens auch tun, die tun das nicht aus Wohlgefallen) entsteht also überhaupt kein Schaden.

    Mich erinnert das an den Zahnarzt, der auch meint Schadensersatz zu belangen können, wenn ein Patient nicht zum Termin erscheint. Welchen Schaden hätte der Zahnarzt denn, wenn ein Patient nicht kommt, gibt es genügend Arbeit (Büro, Abrechnung usw.), so dass also noch nie je ein Zahnarzt solch einen schaden hatte und auch nie auf Schadensersatz klagen wird.

    Einmal editiert, zuletzt von linos203 (29. November 2015 um 13:20)

  • Vichy
    Stamm Mitglied
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    • 29. November 2015 um 16:23
    • #25
    Zitat

    Original von linos203
    (...)
    Mich erinnert das an den Zahnarzt, der auch meint Schadensersatz zu belangen können, wenn ein Patient nicht zum Termin erscheint. Welchen Schaden hätte der Zahnarzt denn, wenn ein Patient nicht kommt, gibt es genügend Arbeit (Büro, Abrechnung usw.), so dass also noch nie je ein Zahnarzt solch einen schaden hatte und auch nie auf Schadensersatz klagen wird.

    Hallo linos203,

    es gibt durchaus Ärzte die für einen speziellen Termin (hier z.B. eine länger dauernde Kosmetische Behandlung / Lasertherapie) viel Zeit einplanen.
    Wenn dann jemand nicht kommt kann man nicht schnell für adäquaten Ersatz sorgen. Ich kenne es aus der Praxis das es desöfteren vorkommt.
    Zuletzt bekam ein Patient für einen versäumten Screening Termin eine Rechnung über 68,- € und bezahlte diese auch. Ab und zu wird der Anwalt eingeschaltet. Bis jetzt musste nicht geklagt werden. Ich denke aber, dass auch in diesem Fall der Patient schlechte Karten hat.

    Aber Achtung: In der Praxis muss eine Info deutlich sichtbar aushängen, in der man auf eine Ausfallzahlung bei Nichteinhaltung des Termines hinweist!

    Besten Gruß

    Stempel aus PEINE gesucht bis 1963

  • kartenhai
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    • 29. November 2015 um 17:39
    • #26

    Wie der Südkurier vor kurzem mitteilte, war der Verkäufer der Hepburn-Marke ein Konstanzer Briefmarken-Händler, also vom selben Ort wie die einstellende Firma:


    Die Marke stammt aus einem Zehnerbogen, der vor einiger Zeit für 430.000,- EUR zu einem guten Zweck versteigert worden ist. Der damalige Käufer ist wohl verstorben, und seine Witwe hat den Bogen an den Briefmarkenhändler verkauft. Über den Kaufpreis herrscht natürlich Stillschweigen, hoffentlich wußte die Frau Bescheid über den Wert der Marken. Lange werden wir wohl nicht mehr warten müssen, bis weitere dieser Marken auf dem Markt auftauchen. Vielleicht geht der Preis wieder so weit herunter, daß der eine oder andere von uns dann mitsteigern kann. :D

    Gruß kartenhai

    2 Mal editiert, zuletzt von kartenhai (29. November 2015 um 17:51)

  • kartenhai
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    • 1. Dezember 2015 um 09:18
    • #27

    Der Verkäufer, ein Konstanzer Briefmarken-Versandhaus, hatte eigentlich mit einem sechsstelligen Betrag gerechnet. Wer den Zuschlag erhalten hat, ist nicht bekannt.

    Das liest man auf diesem Link:


    Man sollte es doch nicht übertreiben mit der Geldgier! Wenn der Händler jetzt noch die restlichen 9 Einzelmarken aus dem Bogen verkauft, wird er schon noch auf seine Kosten kommen! :jaok:

    Gruß kartenhai

    Einmal editiert, zuletzt von kartenhai (1. Dezember 2015 um 09:19)

  • ja2911
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    • 1. Dezember 2015 um 10:08
    • #28

    Da steht aber auch einiges an Blödsinn in dem Artikel. "Nur die 10 Marken aus dem Probebogen"? Nein, 10 aus diesem Bogen plus einige gestempelte. Meines Wissens gibt es insgesamt 15 oder 16 Stück... Auch diese 135.000 Euro wurden nicht für eine postfrische Marke, sondern für eine der selteneren gestempelten bezahlt. Also gut recherchiert sieht anders aus.

    Und für eine postfrische Hepburn ist der erzielte Preis wohl der bislang höchste. Wo die Firma Primus die Prognose eines sechstelligen Betrages hernimmt ist mir schleierhaft...

  • Phila321
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    • 1. Dezember 2015 um 17:21
    • #29

    Blödsinn

    wenn man in google news mal nach audrey hepburn briefmarke googelt, gibts ja ein paar Berichte... praktisch in jedem steht was falsches...

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