Bitte um Hilfe für einen Brief "Postauftrag". Ich kann 67,50 Mark zwecks Geldeinziehung lesen. Was bedeuten die weiteren, per Handschrift und Tinte unter "Postauftrag" stehenden Dinge?
Für die Entzifferung wäre ich dankbar.
Gruß von
valgrande
Bitte um Hilfe für einen Brief "Postauftrag". Ich kann 67,50 Mark zwecks Geldeinziehung lesen. Was bedeuten die weiteren, per Handschrift und Tinte unter "Postauftrag" stehenden Dinge?
Für die Entzifferung wäre ich dankbar.
Gruß von
valgrande
Hat wohl mit Wechsel und Wechselprotest zu tun. Ich lese da:
Elise Huth
i. Wechsel
Sof.(ort) z.(um) Prot.(est)
Der Empfänger des Einschreibens konnte oder wollte den eingeforderten Betrag wohl nicht bezahlen, so daß der Postbeamte unten den Hinweis mit dem Protest vermerkte (s. 1. u. 2. Link!), so daß der Absender die Sache gerichtlich weiterverfolgen konnte bzw. sich wegen der Bezahlung auf einen Vormann auf dem Wechsel wenden konnte:
Gruß kartenhai
@ kartenhai
Dank Dir, das war sehr hilfreich. Hatte so etwas noch nie in der Hand. Das war dann so etwas was in neuerer Zeit eine Art Postanweisung war, nur das dies damals gleich mittels des Briefträgers/Postbeamten beim Empfänger erledigt werden konnte. Wieder was gelernt.
Gruß von
valgrande
Hallo valgrande,
mit Postanweisung hat es nicht direkt zu tun, auch wenn die eingezogenen Beträge vermutlich per interner Postanweisung an den Zahlungsempfänger geschickt wurden.
Postaufträge (früher auch Postmandat genannt) war eine Postdienstleistung, die dem Auftraggeber/Absender die Möglichkeit gab, einen Geldbetrag vom Empfänger des Postauftrages einzuziehen bzw. ein Wechselakzept einzuholen und bei Nichteinlösung Protest mangels Zahlung zu erheben.
Ein Link aus der Schweiz zitiert aus Meyers Konversationslexikon aus dem Jahr 1888:
Viele Grüße von einem todmüden DKKW der eben erst aus der Arbeit gekommen ist und schnell nochmal ins Forum guckt bevor es in die Falle geht
@ DKKW
Vielen Dank, dass Du trotz Deiner Müdigkeit und des Gäääähnens, das ich bis zu mir hören konnte, Du noch erläuternd zu kartenhai für eine weitere Klärung gesorgt hast. Auch Dir herzlichen Dank dafür.
Es ist immer wieder hilfreich, wenn sich Jemand gut auskennt. Mit dieser Art von Materie eines Postauftrags aus der DR-Zeit kenne ich mir gar nicht aus.
Nochmals vielen Dank.
Gruß von
valgrande
Moin rama ,
war heute morgen bei meinem Markenhändler, bestelltes Zubehör abholen. Dabei in seinen Neueingängen gestöbert und dieses Formular gefunden. Es ist zehn Jahre jünger als Deins, gleich Deinem Formular mit Ausnahme der vorgedruckten Jahreszahl (189.. anstelle 188..)
Dieses Formular wurde ausgefüllt mit einem Brief, adressiert an das Postamt dass den einzuziehenden Betrag bzw. den Wechsel eintreiben sollte verschickt. Der Brief wurde eingeschrieben und musste den Vermerk "Postauftrag" tragen. valgrande hat in Beitrag #1 solch einen Brief gezeigt.
Aufgrund des Vermerks "Sofort zurück" vermute ich, dass der Empfänger nicht in der Lage bzw. nicht Willens war den einzuziehenden Betrag zu zahlen. Den handschriftlichen Vermerk auf Deinem Formular kann ich leider nicht entziffern.
Hier noch ein interessanter Link: http://philhaha.de/index.html
Bei Reichspost auf "Informationen zu Postsendungen" gehen, dann "Spezielle Themen" und schließlich auf "Postauftrag"
Viele Grüße
DKKW