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Generalgouvernement 56-58 Linienzähnung?

  • BUND
  • 4. Februar 2014 um 19:57
  • BUND
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    1. März 1997 (28)
    • 4. Februar 2014 um 19:57
    • #1

    Hallo zusammen!

    Ich habe hier einen Satz Generalgouvernement MiNr. 56-58, bei denen der Michel als Zähnungsart die Kammzähnung angibt. Auffällig bei meinen Marken sind allerdings die spitzen Eckzähne, die typisch für Linienzähnung sind. Liege ich also mit meiner Vermutung richtig, dass bei meinen Exemplaren Linienzähnung vorliegt und die Zähnung somit falsch ist?

    Liebe Grüße
    BUND

    Bilder

    • Generalgouvernement 56-58 - Kopie.jpg
      • 410,06 kB
      • 2.857 × 768
      • 355

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  • Taro
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    13. Juni 1982 (43)
    • 4. Februar 2014 um 20:30
    • #2

    Hallo BUND,

    das ist ein Fehler im Michel.

    Gemäß "Handbuch der Marken, Plattenfehler, Bogenmerkmale, Abarten und Makulatur des Generalgouvernements" (Handbuch Nr. 60) ist die Zähnung der Marken Linienzähnung bei 14 3/4 : 14 1/2.

    Viele Grüße
    Sven

    Einmal editiert, zuletzt von Taro (4. Februar 2014 um 20:32)

  • BUND
    erfahrenes Mitglied
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    1. März 1997 (28)
    • 4. Februar 2014 um 20:40
    • #3

    Hallo Taro,

    hab jetzt mal noch im alten Michel Deutschland-Spezial 2002 nachgeschaut. Da wird als Zähnung wirklich L 14¾:14½ angegeben und nicht K 13¾:14. Vielen Dank für deine Hilfe, ich werde den Fehler der Redaktion melden. Es kam mir schon ein bisschen komisch vor, dass solche niederwertigen Marken gefälscht sein sollten.

    Liebe Grüße
    BUND

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  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
    Beiträge
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    • 5. Februar 2014 um 08:47
    • #4

    Hallo BUND,

    Deine Marken des Generalgouvernementes sind keine Fälschungen. Und in gestempelter Erhaltung, am besten nicht mit Abstempelung der Versandstelle in Krakau oder mit Sonderstempel sind diese Marken gar nicht so häufig.
    Versuche einmal, das Gebiet komplett in gestempelter Bedarfserhaltung zusammen zutragen. Viel Erfolg !

    Gruß
    KJ

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