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Heuss III - Bund 304 Pa - ? Weiß jemand mehr?

  • uli
  • 12. November 2013 um 21:21
  • uli
    Stamm Mitglied
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    • 12. November 2013 um 21:21
    • #1

    Hallo,

    ich habe in Kiloware ein waagerechtes Paar 304 - 20 Pfg. Heuss III gefunden, siehe Anhang.

    Auffällig ist der waagerechte Riss, der durch beide Marken geht. Was auf dem Scan nicht sichtbar ist: Die rechte Marke hat sich vom Papier des Ausschnitts gelöst und auf die Rückseite geschaut ist deutlich sichtbar, dass der gesamte Teil der Marken unterhalb des Risses wesentlich dicker ist als oberhalb des Risses. Ich vermute stark, dass das Papier dort doppellagig ist (zudem ist dort das Wz super sichtbar). Ich kenne so etwas von geklebten Papierbahnen nach Papierrissen. Im Michel spezial ist diese Abart - 304 Pa - nicht verzeichnet, nur bei 302 und 303.

    Kennt sich jemand mit dieser Art von Abart - geklebte Papierbahn - näher aus?
    Hat vielleicht jemand Bilder von solchen Abarten?
    Ist hier ein Heuss-Experte, jemand aus der Arge, der mir dazu Auskunft geben kann?
    Soll ich die Marken zum Prüfer senden?

    Gruß
    Uli

    Bilder

    • Bund 304 Pa.jpg
      • 58,72 kB
      • 672 × 384
      • 651

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    2 Mal editiert, zuletzt von uli (13. November 2013 um 08:35)

  • Phila-Fan
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    29. September 1969 (56)
    • 13. November 2013 um 11:04
    • #2

    Ich kann dich nicht helfen, ich habe noch nie Marken von Heuss III auf geklebte Papierbahn gesehen. Vielleicht können Heuss-Experte aus der Arge dich Auskunft geben. Ich habe eine Link gefunden, mit E-Mail adresse, wo du deine Frage stellen kann.


    Gruß
    Robert

  • Kontrollratjunkie
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    • 13. November 2013 um 11:32
    • #3

    :D

    Bloß nicht ablösen !

    Wenn Du eine PA vom Heuss - Satz sehen möchtest, bitte sehr.

    Gruß
    KJ

    Bilder

    • Bund 263 PA Vorderseite.jpg
      • 126,19 kB
      • 500 × 1.365
      • 447
    • Bund 263 PA Rückseite.jpg
      • 80,44 kB
      • 500 × 1.390
      • 496
    • Bund 263 PA Attest.jpg
      • 429,93 kB
      • 900 × 1.274
      • 481

    Einmal editiert, zuletzt von Kontrollratjunkie (13. November 2013 um 11:33)

  • uli
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    • 13. November 2013 um 12:31
    • #4

    Den Thread (und weitere) und die Bilder (und weitere) hatte ich mittlerweile auch schon gesehen. Trotzdem vielen Dank. Mein Heuss III - Paar sieht von hinten fast genauso so aus wie die untere Marke des 2er-Streifens.

    Und keine Sorge, Ablösen ziehe ich nicht in Betracht, schon alleine wg. des Restrisikos, dass ich hinterher zwei Einzelmarken und kein waag. Paar mehr habe.

    Gruß
    Uli

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    Einmal editiert, zuletzt von uli (13. November 2013 um 12:44)

  • uli
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    • 26. November 2013 um 14:58
    • #5

    Ein Update:

    Die Meinung ist einheitlich, dass es sich vermutlich um ein Stück auf geklebter Papierbahn handelt.

    Die ARGE Posthorn/Heuss konnte mir nicht so richtig weiterhelfen. Eine 304 mit geklebter Papierbahn ist auch denen noch nicht in die Finger gekommen. Gestempelte (Heuss-) Marken mit geklebter Papierbahn wären absolute Raritäten, vor allem noch als "ganzes" Stück. Ich sollte das Stück auf alle Fälle prüfen lassen und man möchte mit mir wg. des Ergebnisses in Kontakt bleiben.

    Ich habe mich deshalb so gut wie entschieden das gute Stück demnächst prüfen zu lassen. Da ich mit Prüfungen fast keine eigenen Erfahrungen habe, bin ich für Tipps dankbar. Die Prüfordnung habe ich gelesen, ebenso ein paar hier im Forum auffindbaren Infos zu Prüfungen. Gibt es irgendwas besonderes, was ich aufgrund der vermeintlichen Besonderheit - 304pa ist bislang unbekannt und demnach ohne Michel-Bewertung - beachten und ggf. vorher klären sollte? Ich wollte beide Schlegels vorher anschreiben und danach entscheiden, wohin ich das Stück sende. Oder gibt es eine Empfehlung von euch?

    Gruß
    Uli

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  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
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    • 26. November 2013 um 16:27
    • #6

    Bei der Aktion würde ich keinen übermäßigen Aufwand betreiben. Einfach mit Paket an einen der Schlegelbrüder einsenden, alles weitere wird von dort erledigt. Wenn es wirklich so eine Rarität ist, wird ein Attest erstellt werden. Die Kosten hast Du nachgelesen, welche Fragen sind noch offen ?
    Achso, lege am besten noch ein wenig mehr Material dabei, damit die Versandkosten pp. sich auch lohnen.

    Gruß
    KJ

    PS: Ich schicke mein Prüfgut immer zu Hans-Dieter Schlegel, aber das ist natürlich subjektive Geschmackssache (Achtung, neue Adresse !).

  • uli
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    • 26. November 2013 um 19:50
    • #7

    Andere Stücke zu prüfen habe ich keine und werde auf absehbare Zeit wahrscheinlich auch keine haben. Prüfgebühren werde ich versuchen vorher zu vereinbaren, da die Marke nicht im Michel notiert ist - oder ist das in einem solchen Fall nicht üblich?
    Gruß
    Uli

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  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
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    • 26. November 2013 um 23:27
    • #8
    Zitat

    Original von uli
    Prüfgebühren werde ich versuchen vorher zu vereinbaren, da die Marke nicht im Michel notiert ist - oder ist das in einem solchen Fall nicht üblich?

    Hallo Uli,

    hier der entsprechende Passus aus der Prüfordnung des BPP (Prüfervergütung):

    10. Anspruch des Prüfers auf Vergütung

    10.1. Der Prüfer berechnet für seine Tätigkeit, auch Neu- oder Nachprüfung, eine Vergütung.

    10.2. Die Vergütung beträgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, bis zu 4% vom jeweiligen MICHEL-Katalogwert oder, wenn ein solcher nicht feststellbar ist, bis zu 10 % vom Handelswert, den der Prüfer nach billigem Ermessen schätzen darf. In einem solchen Fall können die Parteien die Prüfvergütung auch auf Grundlage einer individuellen Absprache vor Abschluss der Prüftätigkeit einvernehmlich festlegen.

    Gruß
    KJ

  • uli
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    • 27. November 2013 um 08:33
    • #9

    Hallo KJ,

    wie schon geschrieben: Ich habe die Prüfordnung (wieder mal) gelesen. Dort steht, dass der Prüfer den Handelswert bei nicht-katalogisierten Stücken festlegt und die Prüfgebühr darüber berechnet wird oder alternativ die Prüfgebühr vereinbart werden KANN. Sprich: Wenn der Prüfer will, legt alleine er in diesen Fällen die Prüfgebühr fest.

    Meine Frage war (jetzt konkret ausformuliert): Wie ist eure Erfahrung in solchen Fällen? Sind die Prüfer (die beiden Schlegels) gesprächsbereit, wenn es um die Prüfgebühr nicht-katalogisierter Stücke geht oder legen sie diese i.d.R. nach Gutdünken fest? Immerhin kann es hier im besten/schlimmsten Fall um ein paar hundert Euro gehen.

    Gruß
    Uli

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    2 Mal editiert, zuletzt von uli (27. November 2013 um 10:39)

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