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Dokumente 39 - 45

  • ADRI
  • 29. August 2013 um 10:55
  • ADRI
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    703
    Geschlecht
    Weiblich
    • 29. August 2013 um 10:55
    • #1

    Diese Dokumente sind bei uns zum Verkauf eingestellt,
    ABER – auch das Inhalt ist abgebildet...Ob so was überhaupt erlaubt ist???

    Bilder

    • DSC_0502.jpg
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    Ein frei denkender Mensch bleibt nicht da stehen, wo der Zufall ihn hinstößt.

    Einmal editiert, zuletzt von ADRI (29. August 2013 um 11:03)

  • Wandervogelgelb
    Stamm Mitglied
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    Geburtstag
    14. Februar 1959 (66)
    • 29. August 2013 um 11:23
    • #2

    Was meinst Du mit "bei uns", davon hängt die Beantwortung der Frage ab. Man muß dann nach der Rechtsordnung des Landes und den Regeln der Handelsplattforms differenzieren. In Deutschland wäre der Verkauf von Artikeln mit nationalsozialistischer Symbolik nur mit Einschränkungen erlaubt (nur für dokmentarische oder wissenschaftliche Zwecke). Der Verkäufer macht sich ansonsten strafbar, auch ein deutscher Staatsbürger, der diese Artikel über Ebay USA anbietet.

    Bei Eay Deutschland wäre der Verkauf nicht erlaubt, die Artikel könnten gestrichen, der Verkäufer verwarnt werden. Bei Ebay USA ist der Verkauf derartiger Artikel erlaubt, wie in den USA generell auch.
    Was das slowakische Recht zu der Frage sagt, kann ich leider nicht beantworten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Wandervogelgelb (29. August 2013 um 11:26)

  • kalle01
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    11. Juli 1952 (72)
    • 29. August 2013 um 11:28
    • #3

    Hallo Adriana ,
    wenn die Sachen hier bei eBay eingestellt wären , dann haääte man sie schon längst entfernt , obwohl man so etwas sammeln darf .
    Das sammeln dieser Militaria ist nicht verboten , solange sie zur Forschung gebraucht werden. Das wurde vor Jahren schon vom Bundesgerichtshof festgestellt , ich habe sogar noch die Abschrift des Urteil ,
    Also verboten ist es nicht.
    Gruß
    KarlHeinz

    Forschungsgemeinschaft DDR Plattenfehler

    Sammelgebiete : DDR , DDR spezial und Plattenfehler 

  • uposta
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    925
    • 29. August 2013 um 12:10
    • #4

    Hallo ADRI,

    würdest Du so freundlich sein und mal die Preisvorstellungen der Anbieter mitteilen?

    uposta

  • Portosparer
    aktives Mitglied
    Beiträge
    348
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    Männlich
    Geburtstag
    18. März 1946 (79)
    • 29. August 2013 um 12:17
    • #5
    Zitat

    Original von kalle01
    Hallo Adriana ,
    wenn die Sachen hier bei eBay eingestellt wären , dann haääte man sie schon längst entfernt , obwohl man so etwas sammeln darf .
    Das sammeln dieser Militaria ist nicht verboten , solange sie zur Forschung gebraucht werden. Das wurde vor Jahren schon vom Bundesgerichtshof festgestellt , ich habe sogar noch die Abschrift des Urteil ,
    Also verboten ist es nicht.
    Gruß
    KarlHeinz

    Alles anzeigen

    Es kann so laufen wie Karlhein schreibt, nicht immer werden diese Artikel bei Ebay entfernt. Es gilt, weiß Ebay von diesem Angebot ? Ebay kann nicht alle Einstellungen kontrollieren da ruscht etliches durch. Ebay löscht auch nicht sofort wenn ein ganz einfaches Mitglied derartige Artikel meldet. Der Fälschungsbekämpfer Lars Böttcher ist hier der richtige Ansprechpartner er veranlasst sehr sehr viel dieser verbotenen Angebote.
    Zum Sammlen dieser Dokumente möchte ich sagen, Warum darf man das nicht sammeln ? Das hat meiner Meinung auch nichts damit zu tun ob ich nun für Forschungszwecke sammele, diese Dokumente verherrlichen doch nicht das Nazitum, nur weil ein Hakenkreuz drauf ist !
    Und die Personen die solche Dokumente sammeln sind nicht Neunazis !

    Mit Sammlergruß
    Jens aus Wildeshausen

  • Wandervogelgelb
    Stamm Mitglied
    Beiträge
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    Geburtstag
    14. Februar 1959 (66)
    • 29. August 2013 um 12:29
    • #6

    § 86
    Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

    (1) Wer Propagandamittel
    1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
    2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
    3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
    4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

    im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.

    (3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.

  • Wandervogelgelb
    Stamm Mitglied
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    14. Februar 1959 (66)
    • 29. August 2013 um 12:42
    • #7

    Die Frage ist natürlich, was ein "Propagandamittel" ist. Gerade aus der NS-Zeit gibt es zahlreiche Beispiele für Dinge, die unzweifelhaft einen Doppelcharkater habe. Die Verwendung des Hakenkreuzes hatte auf Briefmarken, Münzen, Dokumenten etc. hatte immer einen propagandistischen Charakter.

    Für Briefmarken und Münzen gelten die Verbotsbestimmungen in der BRD nicht, weil die Gebrauchsfunktion in den Vordergrund gestellt wurde. In der DDR z.B. wurde das völlig anders gesehen. In der BRD durften Kriegsauszeichnungen (nach Abschleifen der NS-Symbole) zu offiziellen Anlässen weiter getragen werden, in der DDR hätte es dafür Knast gegeben.

    Bei "Dokumenten" ist das wesentlich differenzierter, ein Personalausweis oder Reisepass ist etwas anderes als die Ukunde für einen NS-Orden.

    In der SBZ und der frühen DDR wurden aber z.B. Arbeitsbücher aus der NS-Zeit bis zur Herausgabe eigener Sozialversicherungsausweise weiter verwendet, auch solche mit einer Hakenkreuzbordüre.

    Ein Verbreitungsverbot ist übrigens kein Besitzverbot, d.h. sammeln und Lagern, erben und vererben darf man diese Dinge schon.

    2 Mal editiert, zuletzt von Wandervogelgelb (29. August 2013 um 12:43)

  • ADRI
    erfahrenes Mitglied
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    Weiblich
    • 29. August 2013 um 14:08
    • #8

    Hallo Freunde,
    ich hab für euch Text von Verkäufer übersetzt.
    Gesetze für Sammeln – gleich wie in Deutschland. 'Wo mit ich persönlich nicht einverstanden bin:
    Verkäufer zeigt Bilder mit Namen, Adressen usw.
    Das Preis – 260€.
    ______________________________________________________________________________
    "Mit meiner Objekte werden ausschließlich zum Sammeln gedacht. Hiermit erkläre ich, dass ich nicht Mitglied einer Bewegung bei der Unterdrückung der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder dergleichen, die nationalen, rassischen oder Klassenhass fördert in Richtung einer anderen Gruppe von Menschen richtet, oder nicht unterstützt eine solche Bewegung. "


    Ich verkaufe eine Sammlung von deutschen Dokumenten aus der Zeit des 2. Weltkrieges 1939-1945. Die Sammlung umfasst die folgenden Dokumente: Gesellenbrief, Arbeiter Buch, eine Einladung zu einem Corporate Event, ein Buch zum Jammen Radiosendungen, Studium Student Buch, Passbuch Reinheit der Rasse, Zeitungen, ungültige Lizenz
    Fahrkarte gültig bis auf weiteres (eine Seltenheit), vorbei an der Gestapo, Personalausweis,
    Grußkarten, Lohn-Blatt, ungültige Lizenz, vorbei am Krankenhaus Geburtsurkunde. Alles original, aber ich garantiere! Keine Kopien aus Polen!

    Ein frei denkender Mensch bleibt nicht da stehen, wo der Zufall ihn hinstößt.

  • uposta
    erfahrenes Mitglied
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    925
    • 29. August 2013 um 14:37
    • #9

    Hallo ADRI,

    vielen Dank für die weiteren Informationen. Danke für deine Mühe!

    Scheint ein lohnender museal-archivischer Posten zu sein. Ob die Preisvorstellung funktioniert(e), wäre interessant zu erfahren. Wobei niemand dergleichen kauft, wenn er/sie nur Deckbilder zu sehen bekommt. Da ist es schon wichtig mehr aussagekräftige Bilder zu zeigen. Obwohl man mMn Namen etc. im Internet natürlich "schwärzen" sollte.

    ADRI, ist eine Rückgabe zugesichert? Am Kauf bin ich nicht interessiert, es geht nur um das Procedere eines solchen Angebotes.

    uposta

  • ADRI
    erfahrenes Mitglied
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    • 29. August 2013 um 18:33
    • #10

    Uposta,
    „Rückgabe zugesichert?“ - nicht mehr oder weniger wie bei ebay.de. Verkäufer ist Briefmarken Händler.
    „Obwohl man mMn Namen etc. im Internet natürlich "schwärzen" sollte.“ - da hast genau ausgedruckt was ich meine... Danke. :)

    Ein frei denkender Mensch bleibt nicht da stehen, wo der Zufall ihn hinstößt.

  • saeckingen
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    30. Juni 1970 (54)
    • 29. August 2013 um 21:23
    • #11
    Zitat

    Original von Portosparer
    Ebay löscht auch nicht sofort wenn ein ganz einfaches Mitglied derartige Artikel meldet. Der Fälschungsbekämpfer Lars Böttcher ist hier der richtige Ansprechpartner er veranlasst sehr sehr viel dieser verbotenen Angebote.

    Diese Information ist leider falsch! Die BDPh-Fälschungsbekämpfung meldet ausschließlich ge- und verfälschte philatelistische Artikel, die nicht ausdrücklich als Fälschung beschrieben sind. Mit anderen bei eBay unzulässigen Artikeln beschäftigt sich der BDPh nicht!

    Meine Sammelgebiete:
    Deutsch Ostafrika, Britisch Ostafrika, Britisch Ostafrika & Uganda, Ostafrikanische Gemeinschaft, Kenia, Tanganjika, Tansania, Uganda, Kionga, Zanzibar, Deutsches Auslandspostamt Lamu

  • ADRI
    erfahrenes Mitglied
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    703
    Geschlecht
    Weiblich
    • 29. August 2013 um 21:31
    • #12

    Guten Abend,
    es kann sein das ich diese ganze „kleingeschrieben“ nicht verstehe...also, ist es erlaubt in EU Länder bei solchen Verkauf die Namen zum zeigen?

    Ich finde es ist große unterschied, ob sich um Bayerische König handelt, oder Privatpersonen...
    LG A.

    Ein frei denkender Mensch bleibt nicht da stehen, wo der Zufall ihn hinstößt.

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