Guten Morgen,
mit dem Erhalt eines bei ebay ersteigerten Artikels bekam ich auch diesen "Hinweis in eigener Sache" vom Verkäufer. Der Sinn dieses Schreibens will sich mir nicht erschließen.
Hat jemand von Euch eine Idee, was der Verkäufer damit bezweckt?
Erwähnen möchte ich noch, dass der Verkäufer 100% positive Bewertungen und hat mich als Käufer auch bewertet.

Kauf bei ebay
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Ich bin fast von Anfang an bei ebay, aber so etwas habe ich noch nicht gelesen. Der Grund würde mich interessieren.
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Der Verkäufer möchte vermutlich nicht, dass man nachvollziehen kann, was er alles verkauft hat. Ob das nun die Ex-Frau, das Finanzamt oder irgendwelche Gläubiger sind, die das nicht sehen dürfen, überlassen wir mal der Phantasie
Gruss
Jens -
Zitat
Der Verkäufer möchte vermutlich nicht, dass man nachvollziehen kann, was er alles verkauft hat. Ob das nun die Ex-Frau, das Finanzamt oder irgendwelche Gläubiger sind, die das nicht sehen dürfen, überlassen wir mal der Phantasie großes Grinsen
Das ist doch eigentlich unlogisch.
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Warum?
Gruss
Jens -
Zitat
Original von 101
Der Verkäufer möchte vermutlich nicht, dass man nachvollziehen kann, was er alles verkauft hat. Ob das nun die Ex-Frau, das Finanzamt oder irgendwelche Gläubiger sind, die das nicht sehen dürfen, überlassen wir mal der Phantasie
Gruss
JensDas verstehe ich auch nicht. Der Verkauf ist doch bei ebay dokumentiert, ich habe nur keine Bewertung abgegeben.
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Zitat
Das verstehe ich auch nicht. Der Verkauf ist doch bei ebay dokumentiert, ich habe nur keine Bewertung abgegeben. verwirrt
Genau so ist es.
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Das macht schon Sinn finde ich. Wenn ich die Accounts von Bekannten beobachten, kann ich nicht sehen was in den letzten Tagen verkauft wurde. Es sei denn es wurde eine Bewertung abgegeben. Mit der Bewertung wird für lange Zeit öffentlich sichtbar was zu welchem Preis verkauft wurde. Gibt es keine Bewertung, bleibt der Verkauf für 3 Monate für Käufer und Verkäufer sichtbar, wird aber nicht öffentlich zu erkennen. Also bei ebay dokumentiert ist er, als Außenstehender habe ich aber keine Chance zu sehen ob und was zu welchem Preis verkauft wurde. Oder bin ich da falsch informiert? Der Wunsch, dass das Finanzamt nichts spitzkriegt ist gerade bei privaten Verkäufern mit fragwürdig hoher Verkaufsaktivität "nachvollziehbar".
Merkwürdig bleibt es trotzdem, du kannst den Verkäufer ja mal anschreiben was dahinter steckt. kann ja auch was völlig harmloses sein...Gruß j.
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Ich nehme mal an, der Verkäufer ist privat gemeldet und nicht gewerblich, müßte es aber aufgrund von vielen Bewertungen.
Da das Finanzamt bei einer bestimmten Anzahl von Verkäufen (das sieht es bei den Bewertungen) mißtrauisch wird und deshalb von gewerblichen Verkäufen ausgeht, kann es dem "privaten" Verkäufer ganz schnell an den Kragen gehen und er muß Steuern nachzahlen.
Ab welcher Anzahl man von gewerblichen Verkäufen ausgehen kann, ist noch ziemlich umstritten.
Gruß kartenhai
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@ 101, ja2911, kartenhai: Das ergibt einen Sinn, habe bis jetzt nicht gewusst, das 3. die Verkäufe nicht sehen, wenn noch keine Bewertung abgegeben wurde, da ich mich dafür nicht interessiert habe. Der Verkäufe hat recht viel im Angebot, gab auch noch seine zum Homepage an, auf der man kaufen konnte.
Danke fürt Eure Tipps, nun bin ich schlauer. Hatte ihn trotzdem bewertet -
Zitat
[i] Hatte ihn trotzdem bewertet
Spielverderber :D, vielleich sperrt er Dich zum Dank
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Zitat
Original von collie
Spielverderber :D, vielleich sperrt er Dich zum Dank
Hatte von jeher einen eigenen Kopf und habe mir ungern etwas vorschreiben lassen. Hätte er mir seine Beweggründe mitgeteilt, hätte ich kein Problem damit gehabt.
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Zitat
Original von heckinioHätte er mir seine Beweggründe mitgeteilt, hätte ich kein Problem damit gehabt.
Na ja, wer teilt schon schriftlich mit, dass er das Finanzamt bescheisst...
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Ich würde immer die Finger von ebay lassen , zumindest bei sowas.