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Postämter Gruppe A bis F

  • Briefmarkentor
  • 18. Januar 2013 um 13:44
  • Briefmarkentor
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    2.079
    Geschlecht
    Männlich
    • 18. Januar 2013 um 13:44
    • #1

    Hallo Sammlerfreunde,

    in den Amtsblättern des Reichspostministeriums wird von Postämtern der Gruppe A bis F gesprochen (siehe Anhang).

    Was genau verbirgt sich hinter dieser Bezeichnung?

    Quelle: Verfügung Nr. 502/1943, Amtsblatt Nr. 83 vom 21. September 1943

    Viele Grüße

    Marko

    Bilder

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  • gmpreussner
    neues Mitglied
    Beiträge
    76
    • 18. Januar 2013 um 15:58
    • #2

    Ich kann die Frage nicht hundertprozentig beantworten, da mein Sammelgebiet mit der Inflation endet. Im Reichspostgebiet wurde jedoch zwischen verschiedenen Postanstalten unterschieden - je nach den Befugnissen, die diese hatten.

    So gab es zum Beispiel:

    - Postaemter 1. Klasse
    - Postaemter 2. Klasse
    - Postaemter 3. Klasse
    - Postagenturen
    - Zweigpostanstalten
    - Posthilfsstellen
    - Bahnpostaemter

    Ich denke mal, dass die Gruppen A bis F im 3. Reich in etwa aehnlich aufgebaut gewesen sind. Sicherlich wissen das andere Forumsteilnehmer noch genauer.

  • Briefmarkentor
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    2.079
    Geschlecht
    Männlich
    • 18. Januar 2013 um 19:56
    • #3

    Hallo j3rky,

    vielen Dank für deine Bemühungen. Hier ein Link zu einer Antwort aus einem anderen Forum:


    Viele Grüße

    Marko

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    28.996
    Geschlecht
    Männlich
    • 19. Januar 2013 um 07:21
    • #4

    Bei Wikipedia habe ich folgendes dazu gefunden:

    Ferner gab sie am 14. April 1938 Richtlinien für die Bewertung der Dienstposten im Bereich der DRP (Bewertungsrichtlinien) heraus. Infolge dieser Richtlinien wurden alle Dienststellen in zwei große Gruppen in Ämter und Amtsstellen aufgeteilt. Die Ämter wurden im innerdienstlichen Verkehr nach den Besoldungsgruppen ihrer Amtsvorsteher in die Buchstabengrupen A bis I eingeteilt. Die Amtsstellen umfassten die von Beamten niedrigerer Besoldungsgruppen verwalteten. Zweigpostämter K, L und M, ferner die Poststellen I und II, je nachdem, ob es sich um Postagenturen mit Vollbetrieb oder um solche mit einfachem Betrieb (Poststellen) handelte, schließlich die Posthilfsstellen.

    Postämter, Poststellen und Posthilfsstellen unterstanden von nun an einem Postamt (V) und gehören zu seinem Amtsbereich. Ähnlich wie bei der Reichspost werden die Postämter (V) und die Postämter auf Grund von Punktzahlen in Gruppen eingeordnet. Die Postämter (V) sind in fünf Gruppen (A - E), die Postämter in sechs Gruppen (D - J) eingeordnet. Für Postämter, die nur Annahme-Dienst verrichten, die Annahme-Postämter, werden fünf Gruppen (E - J) gebildet.


    Gruß kartenhai

  • Briefmarkentor
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    2.079
    Geschlecht
    Männlich
    • 19. Januar 2013 um 21:55
    • #5

    Für eure Antworten möchte ich mich recht herzlich bedanken.

    Viele Grüße

    Marko

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