Hallo an Alle,
habe eine Frage bzgl. einer Auktion.
Habe beim allseits bekannten Internet-Auktionshaus e*** ein paar Marken ersteigert, genaugenommen war es ein Sofort-Kauf. Die Marken habe ich gekauft weil es ein auffallend günstiges Angebot war (allerdings keine Raritäten zum Spottpreis). Natürlich habe ich mich an den Bildern bzw. Scan orientiert, diese Marken sah ich und wollte ich. Der Anbieter hat den Scan mit den Marken allerdings mit einer falschen Bezeichnung (falscher Jahrgang, der viel billigere Marken enthält, die mich nicht interessieren) überschrieben, was mir nicht auffiel, habe es erst jetzt im Nachhinein festgestellt -ich habe mich wie gesagt am Scan orientiert.
Habe prompt gekauft, prompt bezahlt und prompt Marken bekommen: die Marken trafen ein und zu meiner großen Enttäuschung völlig andere als die angebotenen bzw. im Scan gezeigten -nämlich die des Jahrgangs der (falschen) Artikelüberschrift. Jetzt ist klar, warum der Sofortkauf so günstig war....
Der Anbieter hatte mir, wie ich jetzt sah, eine mail geschrieben in der er schrieb, er hätte den leider einen falschen Scan (nämlich einen Jahrgang zuvor) eingestellt und würde mir die Marken des Jahrgangs der Artikelüberschrift senden sobald ich ihm dazu Einverständnis per mail zusagen würde. Allerdings hatte er die Marken prompt versendet, zum antworten kam ich nicht, die mail habe ich jetzt erst entdeckt. Natürlich kaufe ich keine Marken die ich nie gesehen habe bzw. natürlich wollte ich die Marken des Scans.
Klar, Fehler kommen vor und ich möchte mich natürlich anständig verhalten. Darum bin ich geneigt, den Kauf einfach rückgängig zu machen.
Ich möchte jedoch wissen (ganz grundsätzlich), wie ist es bei falscher Artikelbeschreibung: hat der Käufer ein Recht auf die Marken des Scan selbst wenn diese falsch bezeichnet sind? Selbst wenn es so wäre, würde ich allerdings aus Anstandsgründen zurückschrecken von diesem Recht, falls gegeben, Gebrauch zu machen.... Nur sollte der Anbieter beim nächsten mal aufpassen was er einscannt...
Was würdet ihr machen?
Es ist trotzdem ärgerlich und der Anbieter hätte mindestens mit dem Abschicken warten sollen bis ich ihm auf seine mail antworte, es ist doch logisch, daß ich als Käufer keine völlig anderen -viel billigeren Marken- ungesehen kaufe. Dann wäre mir dieser Ärger erspart geblieben.
Danke für die Antworten.
Viele Grüße
Johensen