Gestern habe ich auf delcampe mittags auf eine Marke geboten. Das Ende der Auktion war nachmittags zu einem Zeitpunkt, an dem ich arbeiten musste. Die Abbildung stimmte aber mit der Michel-Nummer nicht überein. Die Marke der angegebenen Nummer ist zwar bildgleich mit der der Abbildung, aber einen kleinen Unterschied gibt es. Der Michelwert dagegen ist etwa 20-fach.
Zudem interessierten mich zwei weitere Marken aus einem anderen Satz, von denen ich mir aber erst einen Scan der Rückseite senden ließ. Die beiden Scans bekam ich dann 10 Minuten vor Ablauf der Auktion zusammen mit einem dritten Scan. Dem Verkäufer war nun aufgefallen, das er eine falsche Abbildung eingestellt hatte. Darauf wies er mich auch hin. 10 Minuten später also war die Auktion beendet und ich war Höchstbietender auf eine billige Marke, die ich nicht wollte. Am Abend noch teikte ich dem Verkäufer mit, das ich mein Gebot zurückziehe. Dies bezüglich glaube ich nicht, das es da irgend welche Schwierigkeiten gibt. Aber darum geht es auch gr nicht.
Die Frage ist: was ist denn nun bindend? Die angegebene Katalognummer oder die Abbildung? Kann der Verkäufer wohl möglich sogar nach Auktionsende noch den Scan der richtigen Marke (die er eigentlich meint), dem Käufer zusenden?
korrekt?
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Hi,
normalerweise wenn der verkäufer die Mi.Nr. angibt ist das für mich bindend… sonst müsste ja da stehen Gekauft wie gesehen…
Aber wenn er 10 min vor ende erst den scan schickt mit der info das es sich um eine andere Marke handelt die viel billiger ist, wäre das für mich schon arglistige Täuschung…
Grüße
Narubile -
Zitat
Original von 241264hsv-fan
Gestern habe ich auf delcampe mittags auf eine Marke geboten. Das Ende der Auktion war nachmittags zu einem Zeitpunkt, an dem ich arbeiten musste. Die Abbildung stimmte aber mit der Michel-Nummer nicht überein. Die Marke der angegebenen Nummer ist zwar bildgleich mit der der Abbildung, aber einen kleinen Unterschied gibt es. Der Michelwert dagegen ist etwa 20-fach.
Zudem interessierten mich zwei weitere Marken aus einem anderen Satz, von denen ich mir aber erst einen Scan der Rückseite senden ließ. Die beiden Scans bekam ich dann 10 Minuten vor Ablauf der Auktion zusammen mit einem dritten Scan. Dem Verkäufer war nun aufgefallen, das er eine falsche Abbildung eingestellt hatte. Darauf wies er mich auch hin. 10 Minuten später also war die Auktion beendet und ich war Höchstbietender auf eine billige Marke, die ich nicht wollte. Am Abend noch teikte ich dem Verkäufer mit, das ich mein Gebot zurückziehe. Dies bezüglich glaube ich nicht, das es da irgend welche Schwierigkeiten gibt. Aber darum geht es auch gr nicht.
Die Frage ist: was ist denn nun bindend? Die angegebene Katalognummer oder die Abbildung? Kann der Verkäufer wohl möglich sogar nach Auktionsende noch den Scan der richtigen Marke (die er eigentlich meint), dem Käufer zusenden?Ohne die genauen Umstände der Auktion zu kennen, d.h. Artikelbeschreibung und Abbildung, dürfte die rechtliche Beurteilung schwierig sein, d.h. Lesen im Kaffeesatz.
Zum ersten Fall: wenn sich das Angebot erheblich widerspricht (d.h. Bild passt offensichtlich nicht zum Beschreibungstext), dürfte kein Kaufvertrag mangels Einigungswille zustande gekommen sein. Es hängt aber wirklich vom Einzelfall ab.
Im zweiten Fall: Der Kaufvertrag kommt erst nach Zeitablauf der Auktion zustande. Die ergänzenden Hinweise des Verkäufers sind bindender Bestandteil der Artikelbeschreibung und damit des Kaufvertrages. Fraglich ist, ob sie dem Käufer noch rechtzeitig zugegangen sind.
Wegen der falschen Abbildung wird sich der Verkäufer auf Erklärungsirrtum berufen können. Der Käufer hat keinen Anspruch auf die Lieferung der teureren Marken laut Abbildung.
Umgekehrt kann sich der Käufer auch auf Irrtum berufen, wenn durch die ergänzenden Hinweise wertmindernde Umstände beschrieben wurden, die aus dem Auktionstext nicht hervorgingen.Beide Fälle wird ein Richter individuell würdigen und entsprechend entscheiden.
Ich würde den Verkäufer anschreiben und entsprechend auf die Punkte hinweisen. Solange kein Geld geflossen ist, ist der Verkäufer in der schlechteren Position. In 99% der Fälle dürfte man sich einigen können

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Kommuniziere ruhig und freundlich mit dem Verkäufer und bitte darum die Transaktion zu löschen, dann bekommt er sogar seine Verkaufsgebühren von ebay zurück..
Solltest Du aber Wert auf die Marken legen welche im Bild waren zum Zeitpunkt als Du geboten hattest so dürfte es schwer werden das gerichtlich durchzusetzen, oder hast Du einen Ausdruck des Loses zu dem Zeitpunkt als Du geboten hattest?
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Zitat
Original von 22028
Kommuniziere ruhig und freundlich mit dem Verkäufer und bitte darum die Transaktion zu löschen, dann bekommt er sogar seine Verkaufsgebühren von ebay zurück..Ob eBay so kulant ist, Delcampe Gebühren zu erstatten möchte ich bezweifeln!
