Im Forum verwende ich öfters mal Briefmarken-Bilder aus Ebay-Angeboten, sei es, ich habe diese Marke nicht selbst, oder sie steckt in einem Album, und die Suche danach bei Ebay ist wesentlich kürzer als das Auffinden im Album.
Gibt es ein Urheberrecht von Briefmarken-Fotos, die ein Verkäufer bei Ebay einstellt, öffentlich von jedem sichtbar?
Zur Abbildung von Bildern über Briefmarken findet man im Internet unter anderem folgendes:
Da es sich bei Briefmarken nicht um amtliche Werke handelt, unterliegen sie dem Urheberrechtsschutz. Ihr Urheberrecht liegt bei der jeweiligen Postverwaltung. Eine Abbildung der betroffenen Briefmarken ist meist trotzdem möglich. Handelt es sich dabei allerdings nicht um die Abbildung der ganzen Briefmarke als solcher, sondern vordergründig um die Abbildung des Motivs oder bestimmter Teile des Motivs, so könnte in diesem Falle das Urheberrecht des Entwerfers des Briefmarkenmotivs tangiert sein.
Zur Geltendmachung der Rechte, sei es ein entsprechender Hinweis, eine Abmahnung oder eine Klage, ist grundsätzlich derjenige berechtigt, der die Rechte an dem Bild oder an dem Photo hat bzw. diese verwerten darf. Dies kann sowohl ein Photograph, eine Bilder-Agentur als auch eine andere beauftragte Gesellschaft sein. Hier ist jedoch im Einzelfall darauf zu achten, ob die geltend gemachten Rechte tatsächlich auch beim Absender liegen.
Nach Durchlesen dieser Artikel bin ich der Meinung, dass das Urheberrecht bei Briefmarken-Abbildungen bei der jeweiligen Postverwaltung liegt und nicht bei irgendeinem Ebay-Verkäufer dieser Marken. Von Postverwaltungen habe ich noch nie gehört, dass sie etwas über die Abbildung ihrer Marken haben, im Gegenteil, das ist Werbung für das Land.
Man könnte natürlich statt einer Marke auch immer einen Link zu dem jeweiligen Angebot einstellen, doch ist dieser Link nur einige Wochen noch sichtbar, dann verschwindet die Seite unwiederbringlich. Auch für die Forums-Mitglieder ist es schöner, die Marke gleich im Anhang zu sehen und auch noch Wochen später, und nicht immer einen Link anzuklicken, der nach einiger Zeit nicht mehr funktioniert.
Was ist richtig, was ist falsch, wer hat Meinungen dazu, wie ist die Rechtslage
Gruß kartenhai