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Ebay-Bilder Urheberrecht

  • kartenhai
  • 21. Februar 2011 um 15:54
  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 21. Februar 2011 um 15:54
    • #1

    Im Forum verwende ich öfters mal Briefmarken-Bilder aus Ebay-Angeboten, sei es, ich habe diese Marke nicht selbst, oder sie steckt in einem Album, und die Suche danach bei Ebay ist wesentlich kürzer als das Auffinden im Album.

    Gibt es ein Urheberrecht von Briefmarken-Fotos, die ein Verkäufer bei Ebay einstellt, öffentlich von jedem sichtbar?

    Zur Abbildung von Bildern über Briefmarken findet man im Internet unter anderem folgendes:

    Da es sich bei Briefmarken nicht um amtliche Werke handelt, unterliegen sie dem Urheberrechtsschutz. Ihr Urheberrecht liegt bei der jeweiligen Postverwaltung. Eine Abbildung der betroffenen Briefmarken ist meist trotzdem möglich. Handelt es sich dabei allerdings nicht um die Abbildung der ganzen Briefmarke als solcher, sondern vordergründig um die Abbildung des Motivs oder bestimmter Teile des Motivs, so könnte in diesem Falle das Urheberrecht des Entwerfers des Briefmarkenmotivs tangiert sein.


    Zur Geltendmachung der Rechte, sei es ein entsprechender Hinweis, eine Abmahnung oder eine Klage, ist grundsätzlich derjenige berechtigt, der die Rechte an dem Bild oder an dem Photo hat bzw. diese verwerten darf. Dies kann sowohl ein Photograph, eine Bilder-Agentur als auch eine andere beauftragte Gesellschaft sein. Hier ist jedoch im Einzelfall darauf zu achten, ob die geltend gemachten Rechte tatsächlich auch beim Absender liegen.


    Nach Durchlesen dieser Artikel bin ich der Meinung, dass das Urheberrecht bei Briefmarken-Abbildungen bei der jeweiligen Postverwaltung liegt und nicht bei irgendeinem Ebay-Verkäufer dieser Marken. Von Postverwaltungen habe ich noch nie gehört, dass sie etwas über die Abbildung ihrer Marken haben, im Gegenteil, das ist Werbung für das Land.

    Man könnte natürlich statt einer Marke auch immer einen Link zu dem jeweiligen Angebot einstellen, doch ist dieser Link nur einige Wochen noch sichtbar, dann verschwindet die Seite unwiederbringlich. Auch für die Forums-Mitglieder ist es schöner, die Marke gleich im Anhang zu sehen und auch noch Wochen später, und nicht immer einen Link anzuklicken, der nach einiger Zeit nicht mehr funktioniert.

    Was ist richtig, was ist falsch, wer hat Meinungen dazu, wie ist die Rechtslage ?(

    Gruß kartenhai

  • SammlerBernd
    Gast
    • 21. Februar 2011 um 16:05
    • #2

    Darüber würde ich mir nicht (auch) noch einen "Kopp" machen...
    Mmn. handelt es sich hierbei um Gewohnheitsrecht.
    Gruß SB

  • skabene
    Gast
    • 21. Februar 2011 um 18:03
    • #3

    Genau genommen kommt es auf die sogenannte Schöpfungshöhe der Fotos an. Bei z.B. einem professionellen Tierfotograf kann man eine solche voraussetzen. Bei simplen Fotos für eine eBay-Auktion eher nicht.

    Trotzdem könnte der Verkäufer gegen die Verwendung dieser Fotos in z.B. Foren was haben, also wäre ich da doch vorsichtig. Manche PowerSeller fügen ja einen sichtbaren Copyrighthinweis in die Fotos ein.

  • Saguarojo
    Gast
    • 21. Februar 2011 um 18:26
    • #4

    Ich kenne keinen Urheberrechtsfall mit Briefmarken, aber mit anderen Dingen, die bei ebay eingestellt worden sind, wo das Benutzen eines Bildes viel Geld gekostet hat.
    Also, Finger davon.

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    805
    • 21. Februar 2011 um 19:42
    • #5

    Bei einem einfachen Scan einer Briefmarke dürfte die erforderliche Gestaltungshöhe nicht erreicht sein. Wenn der Scan aber entsprechend bearbeitet wurde, wird es schon eng. Das gleiche gilt für Scans, bei denen eine urheberrechtlich geschützte Vorlage eingescannt wurde (z.B. Abbildungen aus Büchern).
    Bei Fotos geht gar nichts ohne Einverständnis des Urhebers. Zitieren ist natürlich im engen Rahmen erlaubt.

  • saeckingen
    Stamm Mitglied
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    30. Juni 1970 (55)
    • 22. Februar 2011 um 08:49
    • #6

    Es gibt Artikel zu diesem Thema von mehren Rechtsanwälten, die in Rundschreiben von Arbeitsgemeinschaften veröffentlicht wurden. Fotos die veröffentlucht wurden, wie z.B. in Auktionskatalogen und bei Internetauktionen, dürfen mit Quellenangabe für eigene nichtkomerzielle Zwecke ohne spezielle Genehmigung verwendet werden.

    Bilder ohne Quellenangabe zu verwenden könnte eine Verletzung des Urheberrechtes sein. Postfrische Marken sind weniger betroffen als gestempelte - Belege sind ganz kritisch da eindeutig individuelle Stücke.

    Meine Sammelgebiete:
    Deutsch Ostafrika, Britisch Ostafrika, Britisch Ostafrika & Uganda, Ostafrikanische Gemeinschaft, Kenia, Tanganjika, Tansania, Uganda, Kionga, Zanzibar, Deutsches Auslandspostamt Lamu

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
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    805
    • 22. Februar 2011 um 12:22
    • #7
    Zitat

    Original von saeckingen
    Es gibt Artikel zu diesem Thema von mehren Rechtsanwälten, die in Rundschreiben von Arbeitsgemeinschaften veröffentlicht wurden. Fotos die veröffentlucht wurden, wie z.B. in Auktionskatalogen und bei Internetauktionen, dürfen mit Quellenangabe für eigene nichtkomerzielle Zwecke ohne spezielle Genehmigung verwendet werden.

    Bilder ohne Quellenangabe zu verwenden könnte eine Verletzung des Urheberrechtes sein. Postfrische Marken sind weniger betroffen als gestempelte - Belege sind ganz kritisch da eindeutig individuelle Stücke.

    Das Urheberrecht lässt leider viel Interpretationsspielraum. Wann liegt noch ein Zitat vor (geistige Auseinandersetzung mit dem zitierten Objekt), wann ist die erforderliche Schöpfungshöhe überschritten, und wann liegen kommerzielle Zwecke vor?

    Das Urheberrecht hängt nicht vom Wert des abgelichteten Objektes ab, und schon gar nicht, ob die abgebildete Marke postfrisch oder gestempelt ist.
    Allerdings dürfte der Nachweis einer Verletzung des Urheberrechtes bei einer postfrischen Allerweltsmarke schwerer gelingen als bei einer gestempelten Marke mit individuellen Merkmalen.

    Bei Veröffentlichung von Belegen kann auch noch das Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Deswegen decke ich bei modernen Belegen immer den Namen des Adressaten und des Absenders ab. Ort und Strasse sind nicht kritisch. Bei bekannten Personen und bei Firmen und Behörden müssen natürlich die Daten nicht abgedeckt werden.

  • saeckingen
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    • 22. Februar 2011 um 15:30
    • #8

    Der Unterschied zwischen einer ungebrauchten und einer gebrauchten Marke ist, dass letztere deutlich "individueller" als erstere ist.

    Die eindeutige Empfehlung von zwei Anwälten die sich mit diesem Thema beschäftigt haben, war immer eine Quellenangabe anzugeben, dann ist man auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Es reicht die eBay Artikelnummer - ob die in einiger Zeit noch aufrufbar ist oder nicht dürfte nicht das entscheidende sein. Wer sicher gehen will, kann noch den Verkäufernick mit angeben.

    Meine Sammelgebiete:
    Deutsch Ostafrika, Britisch Ostafrika, Britisch Ostafrika & Uganda, Ostafrikanische Gemeinschaft, Kenia, Tanganjika, Tansania, Uganda, Kionga, Zanzibar, Deutsches Auslandspostamt Lamu

  • Abarten-Hannes
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    • 22. Februar 2011 um 15:54
    • #9

    Mir hat mal einer in der Sparte "Comics" meine Fotos der ersten Micky Maus-Hefte von 1951 kopiert und in sei Verkaufsangebot mit eingesetzt.

    Antwort auf meine Anfrage: "Wieso, ich verkaufe doch die gleichen!"

    Als ich ihn auf den feinen Unterschied zwischen Originalheften und seinen Nachdrucken aufmerksam machte - erkennbar an den unterschiedlichen Preisangaben - und darauf, dass ein Käufer auf der Erfüllung des gezeigten Angebots bestehen könnte (macht so ca. 900 € aus), hat er meine Fotos ganz schnell wieder rausgenommen...!

    Eigentlich hätte es mir ja wurscht sein können...

    Schönen Gruß!
    Abarten-Hannes

  • polymat
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    • 22. Februar 2011 um 16:44
    • #10

    Ich würd mal Herrn zu Gutenberg danach fragen. Das Copyrightrecht ist meiner Meinung nach in Deutschland jetzt im A**** wenn man das so sagen kann und Mutter Merkel schützt und deckt den Bengel auch noch ! :jaok:

    Schwedter Münzverein e.V.

    Katalog für die Förderungs- und Olympiazertifikate

    Einmal editiert, zuletzt von polymat (22. Februar 2011 um 16:44)

  • Saguarojo
    Gast
    • 22. Februar 2011 um 17:26
    • #11

    @ polymat

    So sehe ich das auch. Und der kommt auch noch mit "nem blauen Auge " davon.

  • kartenhai
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    • 23. Februar 2011 um 10:37
    • #12

    Zur Thematik habe ich noch folgendes gefunden:

    WICHTIG:
    Nicht jedes Werk hat ausreichende schöpferische Höhe, um unter den
    Urheberschutz zu fallen.
    Banale Motive und Ablichtungen fallen also nicht darunter. Es muss vielmehr eine schöpferische Leistung bzw. eine Einzigartigkeit enthalten sein.

    aus:


    Das Scannen einer von einer Postverwaltung ausgegebenen Briefmarke kann man wohl eine banale Ablichtung nennen, mit schöpferischer Leistung oder Einzigartikeit des Anbieters hat das wohl nichts zu tun.

    Gruß kartenhai

  • Lumpus2000
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    • 23. Februar 2011 um 11:20
    • #13

    Halli Hallo,
    hierzu gibt es bereits jede Menge immer wieder neu angefangener Themen (nicht nur hier ;) )
    ... und genausoviele verschiedene Meinungen :D
    Diese Frage läßt sich genauso wie die Frage "Bin ich privater oder gewerblicher Anbieter" leider nicht zur vollsten Zufriedenheit aller beantworten.
    Grundsätzlich ist aber immer wichtig: Quellenangabe!
    Da wir alle hier die Bilder "nur zum Zeigen" verwenden und in den meisten Fällen aus "eBay & Co" die Fälschungen oder Verfälschungen hier zeigen, gilt für mich auf alle Fälle: "öffentliche Aufklärung"
    Ich werde jedenfalls weiterhin Bilder aus Auktionen hier hochladen und möchte auch alle bitten nicht nur Links zu den Auktionen zu zeigen, sondern ebenfalls zusätzlich das Betreffende Bild mit Quellen Angabe hochzuladen
    8-)

    DDR-Homepage (inkl. Bestimmungshilfen für 5-Jahr-Plan und Dienstmarken)
    DDR-Plattenfehlerübersicht (Sondermarken, Dauerserien, Dienstmarken)

    Einmal editiert, zuletzt von Lumpus2000 (23. Februar 2011 um 11:22)

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
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    • 23. Februar 2011 um 12:05
    • #14

    Um hier Missverständnissen vorzubeugen: man kann das Urheberrecht nicht mit der Quellenangabe "aushebeln" ! Alles, was über den Begriff "Zitat" hinausgeht, kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen, unabhängig ob eine Quelle angegeben ist oder nicht.

    Entweder man lebt mit dem Risiko um der Sache willen (z.B. bei Fälschungsmeldungen), oder man fragt den Urheber (Autor, Inhaber bzw. Geschäftsführer des Auktionshauses etc.), ob die Abbildungen bzw. Textstellen verwendet werden dürfen. Manchmal findet sich ein entsprechender Hinweis schon in den AGBs. Die meisten Auktionshäuser dürften bei Quellenangabe damit einverstanden sein. Manche Leute erbeten noch die Zusendung eines Belegexemplares.

    Nach derzeitiger Rechtslage sind die Abbildungen amtlicher Wertzeichen gemeinfrei, d.h. unterliegen nicht dem Urheberrecht. Auch hier gibt es Grenzfälle, wenn z.B. nur das Motiv, nicht aber die ganze Marke gezeigt wird.

    Privatpostmarken sind natürlich keine amtlichen Wertzeichen. Aber auch hier gilt: viele Privatpostanstalten freuen sich über die kostenlose Werbung, wenn ihre Marken in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Nur ohne Fragen bzw. Nachlesen in den AGBs geht es nicht.

  • polymat
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    8. Juni 1964 (61)
    • 23. Februar 2011 um 12:45
    • #15

    Hochrangige politische deutsche Köpfe wiedersetzen sich jeglicher Gesetzestexte und werden vom Staatsoberhaupt noch geschützt. Wem nutzt dann noch ein Urheberrecht ? Mag ja jeder Mensch sein Recht am Bild oder Text beanspruchen. Seit dem ich meine Bilder von Banknoten auf asiatische Webseite wiedergefunden habe, setze ich dort ein Wasserzeichen ein. Wem soll ich für den Bilderklau verantwortlich machen ? Ich hatte mal einen Spaßvogel auf Ebay, der hatte Bilder und Texte 1:1 in seiner Auktion übernommen. Ich habe dieses einen Anwalt gezeigt und er hat gehandelt. Gut das ging einfach, aber was passiert sonst ? Bilder kann man verändern mit Software, Texte kann man umschreiben mit Hirn, also wird es Datenklau immerwieder geben. Am sichersten sind Banknoten, die haben eine Seriennummer. Als zweites sind Briefmarken mit einen eindeutigen Tagesstempel inklusiver Uhrzeit. Ansosnten ist alles nur dumme Knete :jaok:

    Schwedter Münzverein e.V.

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  • wajdz
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    • 19. November 2011 um 19:10
    • #16

    Durch die Post-Pivatisierung 1995 sind Briefmarken keine >amtlichen Werke< mehr. Damit kann das Zeigen von Belegen mit seit diesem Zeitpunkt erschienenen Marken m Internet zu einem Problem werden, wie der gezeigte Artikel ausführt.

    MfG wajdz9

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    Briefmarken sammeln, welch vernünftige Leidenschaft

  • Wandervogelgelb
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    14. Februar 1959 (67)
    • 19. November 2011 um 19:48
    • #17

    Inzwischen gibt es sogar schon kommerzielle Anbieter, die bei entsprechender Auftragsvergabe für identifizierte abgekupferte Ebay-Fotos eine Prämie ausschreiben.

    Die Technologie für einen automatisierten Bildeabgleich scheint demnach vorhanden zu sein, auf diesem Gebiet ist deshalb auch in bezug auf einfache Ablichtungen ohne großartige Gestaltungshöhe äußerste Vorsicht geboten.

  • regiduer
    erfahrenes Mitglied
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    • 20. November 2011 um 11:50
    • #18

    wieder ein Grund keine modernen Marken zu sammeln...
    so zerstört man scheibchenweise dieses schöne Hobby..

  • sherlock
    Gast
    • 26. Juni 2012 um 03:32
    • #19

    Auch wenn das Thema etwas Staub angesetzt hat - einige Anmerkungen dazu.

    Das Urheberrecht hat den Zweck, eine Leistung zu schützen, die unter mehr oder weniger Aufwand entstand. Der Schöpfer der Leistung soll damit den Nutzen daraus ziehen dürfen!

    Das bedeutet durchaus, dass ein simples Motiv wie ein Apfel auf einem Foto eben nicht eine Leistung ohne Schöpfungstiefe/-höhe, wie oben angesprochen ist. Ausleuchtung, Hintergrund, Schärfentiefe, all das spielt eine Rolle bei der Darstellung. Auch wenn es sich um eine simple Briefmarke handelt.

    Welche Hintergrundfarbe ist verwendet, ist die Marke frei gestellt, sind die Fasern der Zähnung zu sehen, werden Sicherheitsmerkmale dabei abgebildet. All das kommt in Abbildungen zum Tragen. Wer einfach ein Foto übernimmt, greift auf diese Überlegungen des Urhebers zurück, die bei deer Erstellung eine Rolle spielten.

    Daher kann ich nur davon abraten, fremdes Material zu verwenden, wenn es öffentlich zugänglich sein wird.

    In der Praxis verhalten sich die Urheber von solchen Abbildungen meist zurückhaltend und selten werden sie auf Verletzungen ihres Urheberrechts aufmerksam. TinyPics ist aber ein Programm, das eine Rückverfolgung ermöglicht, so wie viele andere.

    Wer Bilder einstellen will, die gängige Marken betreffen, muss sich einfach die Mühe machen, ein eigenes Bild zu erstellen. Genau so, wie andere Urheber oder jener, dessen Bild verwendet werden soll. Das ist der Geist, der hinter der Urheberschaft steht.

    Wer sich den Aufwand sparen will, der kann ja anfragen, ob er das bereits vorhandene (Ab-) Bild verwenden darf. Manch Urheber wird sich über solch eine Anfrage freuen, besonders, wenn sein Name bei der Veröffentlichung genannt wird, was eine Selbstverständlichkeit sein dürfte.

    Wer fremdes Material als eigene Leistung ausgeben will, hat damit allerdings seine Probleme. Und genau das sorgt dann für Unmut und in aller Regel justiziable Feststellungen.

    Geht es um spezielle Objekte, ist sowieso ein Einverständnis erforderlich, nicht nur des Urhebers, sondern auch des Eigentümers. Wer will, dass sein Ganzsachenstück überall abgebildet und gepostet wird?

    Urheberrecht ist ganz einfach die Frage, ob ich meine Arbeit und meinen Aufwand ohne Gegenleistung jedem Nutzer zur Verfügung stelle, oder ob es eine Gegenleistung gibt, dich ich dafür für angemessen halte und einfordere. Unter diesem Aspekt sind sämtliche Argumente zu sehen!

  • Stefan79
    neues Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    10. Juli 1979 (46)
    • 26. Juni 2012 um 10:57
    • #20

    sherlock

    Ziemlicher Blödsinn, was du da schreibst.

    Wie will man nachweisen, daß man ein Foto originär erstellt hat und nicht selber irgendwo kopiert hat.

    Das angebliche Copyright auf Fotos in Foren, EBAY etc. ist totaler Quatsch.

    S79

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