Sind Versandhändler verpflichtet, eine Guthaben, das nach einer Bestellung verbleibt, auf Wunsch zurückzuzahlen, wenn keine weiteren Bestellungen mehr getätigt werden?
Briefmarkenversandhandel
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Der Meinung bin ich schon. Vermutlich meint der Händler, er kann das Guthaben einfacherweise bei der nächsten Bestellung mit verrechnen. Wenn ich ihm aber klipp und klar mitteile, daß ich nichts mehr bei ihm bestellen werde, muß er das Guthaben unverzüglich zurücküberweisen.
Gruß kartenhai
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Ja selbstverständlich müssen Händler so ein Guthaben zurück zahlen.
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Moin,
bei einem seriösen Händler stellt sich diese Frage erst gar nicht. Wenn es da erst große Diskusionen gibt würde ich in Zukunft dort nicht mehr kaufen. -
Wenn ein Versandhändler auf die Bitte, ein Guthaben zurückzuzahlen nicht reagiert, werde ich sicher nichts mehr bei ihm bestellen. Leider habe ich dann mein Guthaben immer noch nicht. Sollte und darf man eine derart unseriöse Firma im Forum namentlich nennen?
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Ich würde ihm schriftlich damit drohen, meinen Anwalt einzuschalten (auch wenn ich keinen haben sollte ), das wirkt bei den meisten.
Und eine letzte Frist für die Rückzahlung setzen.Gruß kartenhai
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Auf welche Art und Weise ist das Guthaben denn entstanden?
Grüße
Daniel -
Ein bestellter Posten wurde nicht geliefert (obwohl möglicherweise der Posten vorhanden war). So versucht man offensichtlich im Versandhandel weitere Bestellungen zu erwirken.
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Hallo trebla79,
vermutlich wurde der Betrag per Vorkasse bezahlt, oder? Immer ärgerlich, so etwas. Ich weiß, warum ich so etwas sehr, sehr ungern mache.
Natürlich sollte er als seriöser Händler das Geld sofort zurückzahlen, aber Überweisungen kann man nicht zurückholen wie beispielsweise eine Bankeinzug.
Eine Vorgehensweise wäre: zunächst muss man dem Händler mitteilen, dass man vom Kaufvertrag zurücktritt, wenn er nicht in einer bestimmten Frist die Ware liefert. Zudem schreibt man, dass man die Rückzahlung des überwiesenen Betrag bis zu einem bestimmten Datum fordert, sollte er in der gesetzten Frist nicht liefern können. Außerdem teilt man ihm mit, dass man seine Forderung gerichtlich durchsetzen wird, sofern man bis zu dem genannten Termin keinen Zahlungseingang feststellen kann.
Sollte man sein Geld immer noch nicht bekommen haben, dann kann man noch mahnen.
Ist dann aber das Geld dann immer noch nicht da, bleibt nur ein Mahnbescheid, den man bei seinem Amtsgericht einreicht. Der wird dem Verkäufer vorgelegt und widerspricht der Verkäufer diesem nicht, hat man einen vollstreckbaren Titel. Ein Gerichtsvollzieher kann diesen dann eintreiben.
Das ist natürlich mit viel Aufwand verbunden und ich weiß ja auch nicht, um wieviel Geld es geht. Das Gericht möchte für den Mahnbescheid schließlich auch eine Gebühr. Da lohnt es manchmal ja auch nicht, so etwas zu machen. Sollte es um viel Geld gehen, sollte man sowieso zu einem Anwalt gehen. Und nach meinem Wissen kann man einen Mahnbescheid privat ohne anwaltliche Hilfe nur bis 5.000 Euro beantragen.
Ich habe selbst so etwas auch mal gemacht. Mahnbescheid beantragt, einen vollstreckbaren Titel erhalten, aber mein Geld habe ich bis heute noch nicht. Der Beklagte hat einfach kein Geld. Ärgerlich.
Das wäre so der Weg. Natürlich ohne Gewähr, und bei einem hohen Betrag sollte man besser zu einem Anwalt gehen.
Grüße
Daniel