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Prüfzeichen "Altsignatur"

  • ste1004
  • 1. November 2009 um 10:38
  • ste1004
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    10. April 1964 (61)
    • 1. November 2009 um 10:38
    • #1

    Hallo zusammen,

    habe im Netz ein recht gutes Angebot für die Bizone gefunden, stolpere momentan nur über die Beschreibung "Altsignatur" und ungewöhnliche Prüfzeichenstellungen.
    Wer kann mir dazu einen Rat geben, ich bin drauf und dran hier zuzuschlagen.

    Danke und Grüße !
    Ste1004

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  • Magdeburger
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    • 1. November 2009 um 10:50
    • #2

    Hallo Ste1004

    ob die Prüfzeichen echt sind - keine Ahnung, aber ich würde bei besseren Werten immer eine Nachprüfgarantie und bei "Falsch"-Prüfung ein Rückgaberecht vereinbaren, soweit dies in den AGB's nicht enthalten sind.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Suche Belege von Magdeburg bis 31.12.1867 sowie Belege mit Packkammerstempel

  • lickle
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    • 1. November 2009 um 11:21
    • #3

    ste1004

    Laß blos die Finger weg, wenn Du keine Ahnung hast, wie ein Prüfzeichen auf einer Marke mit Überdruck auszusehen hat! Dazu kannst Du im Michel Spezial oder unter http://www.bpp.de die Prüfordnung durchlesen. Zu so einem Satz gehört ein aktueller Befund, dann kann man über einen Kauf nachdenken.
    Schau Dir mal die teureren Werte an; alle haben auf der rechten Seite einen recht ähnlichen schwachen Überdruck. Für mich stinkt das Angebot 10km gegen den Wind.

    Grüßle

    lickle

  • doktorstamp
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    • 1. November 2009 um 11:23
    • #4

    Es sind einige wenige Fälschungen dabei. Darunter 8Pfg und die beiden 12Pfg.

    Das Prüfsignum Schlegels halte ich sowieso für falsch.

    mfG

    Nigel

    Sammeln wie es einem Spaß macht

  • loetti_p
    aktives Mitglied
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    • 1. November 2009 um 11:27
    • #5

    @ste: so lange man dir kein Umtauschrecht bei Nachprüfung und Kostenerstattung für Falsche Signaturen einräumt, schließe ich mich meinen Vorrednern an! FINGER WEG!!! Da ist jeder Cent zwei Cent zu viel!

    @ doc: Schlegel Prüfung = echt ??? never ever :oneien: :oneien: :oneien: :oneien:


    MfG

    Loetti_p

    LG Loetti_p


    Briefmarken die rückseitig mit Stempelchen verunstaltet wurden, mag ich schon dreimal nicht!!!

  • ste1004
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    • 1. November 2009 um 11:57
    • #6

    Erstmal danke für die schnellen Infos, werde erstmal die Finger davon lassen. Hilft halt nur weitersuchen.
    Vielleicht finde ich mal was für den schmaleren Geldbeutel.

    ste1004

  • drache
    aktives Mitglied
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    • 1. November 2009 um 12:06
    • #7

    Hallo,

    zum Thema Prüfzeichen habe ich hier ein Briefstück mit eine Berlinmarke. Kann mir vielleicht jemand dazu was sagen?

    Gruß drache

    Bilder

    • berlinmarke.jpg
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  • Ron Alexander
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    4. Mai 1984 (41)
    • 1. November 2009 um 12:34
    • #8

    Das könnte auch ein Besitzerzeichen sein, würde hier daher nicht zwangsweise auf ein Prüfzeichen tippen.

    Grüße

    Sammelgebiet:
    Französische Besatzungszone Württemberg
    Stetig auf der Suche nach Besonderheiten und Abarten der FZ Württemberg

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
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    7.072
    • 2. November 2009 um 07:41
    • #9
    Zitat

    Original von drache
    Hallo,

    zum Thema Prüfzeichen habe ich hier ein Briefstück mit eine Berlinmarke. Kann mir vielleicht jemand dazu was sagen?

    Gruß drache

    Das Zeichen kenne ich nicht, tippe auch auf ein Besitzerzeichen.
    Allerdings sieht der Stempel so schlecht nicht aus.
    Wenn es Dir genügt, den Werbestempel auf der Berlin Mi.Nr. 19 zu haben, würde ich von Herrn Schlegel einen Befund erstellen lassen.

    Aber nix ist unmöglich. Gerade gestern habe ich die 5 RM auf einem Tauschtag gesehen, wunderschön mit Luftbrückenstempel entwertet. Auf dem ersten Blick ein Traumstück.
    Leider hat der Fälscher eine billige Marke vom Briefstück entfernt und eine falsch gestempelte Mi.Nr. 20 aufgeklebt. Sah verdammt echt aus. So gehen 900 Mi€ den Bach `runter......

    Gruß
    KJ

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
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    507
    • 2. November 2009 um 13:00
    • #10

    Hallo zu dem Satz Netzaufdrucke,

    seit geraumer Zeit wird bei den Aufdrucken unterschieden in echte Aufdrucke von echten Druckplatten legal hergestellt und Aufdrucke von echten Druckplatten, wahrscheinlich illegal später hergestellt.

    Der Aufwand bei der Prüfung ist hoch. Es ist aber prinzipiell kein Problem zu einem Ergebnis zu kommen. Warum das so ist kann ich kurz erklären. Erstens wurden die Aufdrucke in einer ganzen Reihe von Druckereien angefertigt, so ungefähr pro Bundesland eine Druckerei. Das bedeutet über 1.000 Feldmerkmale echter Aufdrucke die auch noch verschoben vorkommen. Dazu kommen die Urmarken in unterschiedlichen Farben. Die Urmarken haben ebenfalls Feldmerkmale. Dazu kommt die verwendete Druckfarbe. Alles zusammen könnte Aufschluss geben, ob ein Aufdruck 100% echt und zeitgerecht ist.

    Kommen nun Marken mit scheinbar echten Aufdrucken in Farben vor, die nie echt überdruckt wurden, könnte man einen Zettel zum Prüfgut stecken: "nicht prüfbar". Es könnte auch noch neue Erkenntnisse geben, die Forschung ist sicher noch nicht abgeschlossen.

    Am Scan des konkreten Satzes fallen einige Marken durch die Farbe auf. Offensichtlich falsche Aufdrucke sind an dem dafür zu schlechten Scan nicht zu sehen. Ich gehe davon aus, der Satz wird weder als echt noch als falsch signiert, sondern mit dem Zettel "unprüfbar" zurück kommen.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
    kontakt@stampsx.com - Stempeldatenbank

  • Heino1978
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    • 2. November 2009 um 14:46
    • #11

    Zu den Netzaufdrucken hat Jürgen alles wesentliche gesagt.
    Die Schlegel Prüfzeichen sind alle falsch
    Finger weg von diesem Angebot und noch eins, bitte immer den Link posten oder die Artikelnummer dann kann noch wesentlich mehr gesagt, gewarnt werden. Keine Angst Dir bietet keiner was weg !

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
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    • 2. November 2009 um 17:31
    • #12

    Hallo,

    noch zwei Ergänzungen. Erstens hätte man einfach bieten können und falls der Satz nicht geprüft wird, auf Erfüllung mit echten Marken bestehen können. Denn so waren sie angeboten. Es bestand, zumindest bei dem Anbieter, kein Risiko.

    Kommen wir zu Zweitens. Der Anbieter hat die Beschreibung geändert. Jetzt wird darauf hingewiesen, dass "Schlegel" kein Prüfzeichen ist, sondern ein Besitzerzeichen und die Marken wie besehen verkauft werden. Es kann nun mit den abgebildeten Marken erfüllt werden.

    Die Frage nach einem "Umtauschrecht" oder ähnlichem stellt sich weder bei privaten noch bei gewerblichen Anbietern. Es muss geliefert werden was in Titel und Beschreibung steht. Steht nichts von falsch, unprüfbar oder ähnlichem, müssen echte Marken geliefert werden. Das Recht aus Erfüllung kann auch nicht in AGB´s ausgeschlossen werden. Wer mit falschen Marken erfüllen will, muss falsche Marken anbieten. Das Problem ist der "gesunde Menschenverstand". Den erwirbt man am Stammtisch und da ähnelt das Rechtsverständnis eher der Scharia, als dem BGB.

    Die ursprünglich gestellte Frage hat nichts damit zu tun, was an Antworten kam. Die Frage zielt ja darauf ab, ob man hier gefahrlos ein Schnäppchen machen kann und für 50,- einen Satz zu 500,- kaufen kann.

    Die korrekte Antwort wäre gewesen: Ja, man kann gefahrlos kaufen, denn es sind echte Marken angeboten, der Anbieter ist seriös und solvent.

    Die Marken sind hinten bestempelt. Das mag nicht jeder, aber der Satz ist ja auch billig. Das es sich nicht um Prüfzeichen SCHLEGEL handelt ist mehr als offensichtlich.

    Das Aufdrucke sichtbar falsch sind hat Nigel geschrieben. Nachvollziehbar ist das aber nicht. Ich habe schon schwächere, echte Aufdrucke gesehen.

    Es wäre aber auch egal gewesen. Bei solchen Angeboten muss man nicht prüfen, ob man am Scan etwas entdeckt, sondern was angeboten wurde. Ich gebe zu, dass fällt vielen schwerer, als das Bild zu beurteilen.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
    kontakt@stampsx.com - Stempeldatenbank

    Einmal editiert, zuletzt von stampsx (2. November 2009 um 17:37)

  • drache
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    • 4. November 2009 um 18:26
    • #13

    Ron Alexander und Kontrollratjunkie,

    vielen Dank für eure Antworten.

    Gruß drache

  • ste1004
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    • 7. November 2009 um 17:32
    • #14

    Hallo zusammen,

    jetzt hatte ich einige Tage keine Gelegenheit, hier das Thema weiter zu verfolgen. Danke erstmal für die interessanten Antworten, wenn ich das jetzt alles mal zusammenfasse, kommt für mich heraus:
    Zum Schnäppchenpreis ok aber mit Risiko behaftet.
    Ich werde nochmal drüber schlafen, tendiere aber trotzdem zum Kauf; das ist eine der letzten Ausgaben die mir noch fehlt und da erwacht schon ein bisschen das Jagdfieber.

    Grüße
    ste1004

  • Gerhard2
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    • 7. November 2009 um 17:38
    • #15

    Schönen guten Abend wünsche ich,


    ich hätte 2 Fragen zu den Netzaufdrucken .


    1. Da die Schlegelprüfzeichen ja wohl augenscheinlich falsch sind, sind die Marken dann noch als Postfrisch anzusehen ?

    2. Wenn die Marken echt sind, warum dann mit einem falschen Prüfzeichen verschandeln ? *g*


    Mfg. ,


    Gerhard

  • Heino1978
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    15. Dezember 1972 (53)
    • 8. November 2009 um 08:57
    • #16
    Zitat

    Original von Gerhard2
    Schönen guten Abend wünsche ich,


    ich hätte 2 Fragen zu den Netzaufdrucken .


    1. Da die Schlegelprüfzeichen ja wohl augenscheinlich falsch sind, sind die Marken dann noch als Postfrisch anzusehen ?

    2. Wenn die Marken echt sind, warum dann mit einem falschen Prüfzeichen verschandeln ? *g*


    Mfg. ,

    Zu 1. Eine interessante Frage. Postfrisch heißst: Wie von der Post verausgabt. Genau genommen sind alle Marken (auch echt geprüfte) nicht im Sinne des Postgesetzes als postfrisch zu bezeichnen. In vergangenen Zeiten wurden zum Schutz der Sammler jedoch Marken geprüft und auf der Rückseite die Prüfung bescheinigt, Stempelabdrucke z.B. Schlegel BPP. Heute werden Atteste zu den geprüften Marken ausgestellt.

    Zu 2. Ich gehe davon aus das die Marken echt sind, das falsche Prüfzeichen wurde angebracht um dem Käufer Echtheit vorzugaukeln, sprich den Preis hochzuschaukeln.

    Und wie man sieht, die Gier schlägt wieder zu, ste1004 kauf mit dem Argument,
    sein Zitat: das ist eine der letzten Ausgaben die mir noch fehlt und da erwacht schon ein bisschen das Jagdfieber.

    Warnung helfen hier mal wieder nicht, endlich kann ER sein Sammelgebiet schließen, egal ob nun echt oder nicht, die Sammlung ist komplett. Wie bescheuert muss man sein ????????
    Ich versteh die Welt nicht mehr
    Heino1978


    Gerhard

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  • ste1004
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    • 8. November 2009 um 15:57
    • #17

    Danke für die Blumen, ich wusste gar nicht, dass ich mich hier jetzt als bescheuert bezeichnen lassen muss, nur weil ich versuche, preiswert Lücken in meiner Sammlung zu schliessen.
    Es hat halt nicht jeder das Geld um seine Marken auf Auktionen beim Champus zu erwerben !

    Schönen Sonntag noch !

  • Heino1978
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    • 8. November 2009 um 17:36
    • #18
    Zitat

    Original von ste1004
    Danke für die Blumen, ich wusste gar nicht, dass ich mich hier jetzt als bescheuert bezeichnen lassen muss, nur weil ich versuche, preiswert Lücken in meiner Sammlung zu schliessen.
    Es hat halt nicht jeder das Geld um seine Marken auf Auktionen beim Champus zu erwerben !

    Schönen Sonntag noch !

    Nimm es wie Du willlst, steck die Fälschungen in Dein Album und wirf weiterhin Dein Geld zum Fenster raus.
    Ich habe fertig, es lohnt nicht weiter auf das Thema einzugehen !
    Heino1978

  • stampsx
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    • 10. November 2009 um 01:13
    • #19

    Hallo,

    ich stelle fest, die Freude am persönlichen Angriff muss größer sein, als das Interesse an Tatsachen. Niemand will verstehen, worum es geht.

    ste1004 fragt nach einem Rat ob er hier zuschlagen könne oder nicht. Er möchte preiswert eine Lücke schließen, aber doch wohl keine Fälschungen kaufen wollen.

    Auf diese Frage gab es eine einfach Antwort. Diese Antwort lautete

    JA, MAN KANN GEFAHRLOS KAUFEN! (Warum, habe ich wohl nachvollziehbar dargestellt)

    Statt der korrekten Antwort kamen allerlei Binsenweisheiten und unzutreffende Vermutungen. Letztendlich wurde nun der völlig falsche Schluss gezogen, dass man den Satz ja doch kaufen könne. Tatsache ist, nachdem der Anbieter die Bescheibung geändert hat, ist der Satz nichts mehr wert. Deshalb braucht man diesen auch nicht mehr zu kaufen. Tatsache bleibt, vorher war ein echter Satz angeboten, den man auch bekommen hätte. Soweit die Rechtslage.

    Was ist nun mit dem Satz?

    1. Er wird nicht als echt geprüft

    2. Er ist durch rückseitige Stempel im Wert vermindert.

    3. Sätze dieser Art, die nicht geprüft werden, kann man mit ca. 5% Michel ansetzen. Das wären 25,- Euro. Abzüglich fettem Stempel rückseitig = 15,- bis 20,- Euro. Warum dafür 50,- Euro zahlen?

    Noch Fragen? Weil es wohl sehr schwer sein muss, noch ein Nachwort. Vorher wäre der Satz auch nicht positiv prüfbar gewesen, aber weil ein echter Satz angeboten war (die Betonung liegt auf WAR!) hätte ein echter Satz geliefert werden müssen (also nicht der vom Bild).

    Fazit: durch falsche Kommentare zu dem Satz ging dieses Schnäppchen flöten.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
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    Einmal editiert, zuletzt von stampsx (10. November 2009 um 01:23)

  • stampsx
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    • 10. November 2009 um 01:32
    • #20
    Zitat

    Original von Magdeburger
    Hallo Ste1004

    ob die Prüfzeichen echt sind - keine Ahnung, aber ich würde bei besseren Werten immer eine Nachprüfgarantie und bei "Falsch"-Prüfung ein Rückgaberecht vereinbaren, soweit dies in den AGB's nicht enthalten sind.

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Weil es so schwer ist, hier noch ein Kommentar am Zitat. Magdeburger ist ein ehrenvoller Philatelist. Sein Rat in dem Zitat ist jedoch kontraproduktiv und eigentlich das, was Fälscher gerne hören würden.

    Eine "Nachprüfgarantie" ist eine ursprüngliche Erfindung von Berufsverbrechern, die versehentlich unter ihren Fälschungen echte Marken entdeckt haben. Auf diese geben sie dann "Nachprüfgarantie". Das Wort in der Beschreibung eines gewerblichen Anbieters ist wettbewerbswidrig und kann eine kostenpflichtige Abmahnung nach sich ziehen.

    Jeder Käufer entscheidet selbst, ob er eine Marke prüfen lässt oder nicht. Dieses "Recht" verleiht nicht der Verkäufer, sondern der Gesetzgeber. Das Wort ist Volksverdummung, wettbewerbswidrig und wer es verwendet outet sich als unwissend.

    Geliefert werden muss was angeboten wurde. Ein "Rückgaberecht" für den Käufer ist in den meisten Fällen die beste Lösung für den Verkäufer. Der Käufer hat aber viel mehr Rechte. Er hat ein Rrecht auf Erfüllung mit einem Artikel wie in Titel und Beschreibung angeboten. Steht dort nichts von falsch oder verfälscht, kann nur mit einem echten Artikel erfüllt werden. Mehr dazu von einem Fachanwalt.

    P.S. was ist eigentlich mit der 3 Mark Schwarzaufdruck, vorgestellt am 1. 11. 2009?

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
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    4 Mal editiert, zuletzt von stampsx (10. November 2009 um 01:38)

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