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ebay Händler Versandrisiko

  • mar-vel
  • 6. Oktober 2009 um 20:11
  • mar-vel
    erfahrenes Mitglied
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    5. März 1970 (55)
    • 6. Oktober 2009 um 20:11
    • #1

    Hallo,
    ich habe eine kurze Frage. Kann ein eBay Händler das Versandtrisiko auf den Kunden abwälzen?
    In der Regel muss ja ein Online Händler das Versandrisiko tragen. Aber bei einigen steht, dass bei "normalen" Briefversand das Risiko der Käufer trägt.
    Ist das rechtens?
    Schönen Dank für Eure Antworten
    Gruß
    Marc

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    Ich suche Bremer Schüsselstempel auf Brief zum Tausch oder Kauf.
    Ich bin auch dankbar für Tipps zu Auktionen oder Händlern.

  • Magdeburger
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    5. Februar 1961 (64)
    • 6. Oktober 2009 um 20:16
    • #2

    Hallo Marc

    ein gewerblicher Händler in Deutschland trägt immer das Versandrisiko - ist gesetzlich geregelt.

    Bei Privaten trägt das Versandrisiko der Käufer!

    Warum fragst Du?

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Suche Belege von Magdeburg bis 31.12.1867 sowie Belege mit Packkammerstempel

    Einmal editiert, zuletzt von Magdeburger (6. Oktober 2009 um 20:28)

  • Ron Alexander
    Stamm Mitglied
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    4. Mai 1984 (41)
    • 6. Oktober 2009 um 20:26
    • #3

    Generell würde ich sagen, sobald der Brief versand wurde, übergeht die "Aufsichtspflicht" für den Inhalt an die Post, die wiederrum dafür verantwortlich ist diesen zu überbringen, am besten mit Inhalt. Aber nach dem Versand geht das Risiko an den Empfänger über. Bin mir da recht sicher, müsste aber mal meine Unterlagen der Rechtvorlesung überprüfen :D.

    Grüße

    Sammelgebiet:
    Französische Besatzungszone Württemberg
    Stetig auf der Suche nach Besonderheiten und Abarten der FZ Württemberg

  • CHDDK
    Gast
    • 6. Oktober 2009 um 20:36
    • #4

    Hallo,

    bevor hier wieder unzählige, sich widersprechende Spekulationen entstehen: es ist genau so, wie Magdeburger es beschrieben hat! Geregelt wird dies durch das Fernabsatzgesetz, nach welchem gewerbliche Verkäufer IMMER das Versandrisiko tragen, wenn sie an Privatkunden (=Endverbraucher) versenden, auch wenn Händler gerne Gegenteiliges behaupten. Der Händler darf deswegen auch unabhängig vom Kundenwunsch die Versandart (Brief/Einschreiben/Paket) festlegen.

    Viele Grüße,

    Harald

  • philaservice
    aktives Mitglied
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    • 6. Oktober 2009 um 20:43
    • #5

    .... erleichtert die Rechtsfindung:

    Der Verbrauchsgüterkauf ist ein Begriff des Schuldrechts.

    Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist er in den § 474 ff. geregelt. Die Vorschriften sind im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung mit Wirkung vom 1. Januar 2002 in das BGB eingefügt worden, um die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie der Europäischen Union (EG-RL 99/44) fristgerecht in nationales Recht umzusetzen.

    Gemäß der Definition in § 474 BGB ist Verbrauchsgüterkauf der Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher (§ 13 BGB) als Käufer von einem Unternehmer (§ 14 BGB) als Verkäufer.

    Die Rechtsfolgen des Verbrauchsgüterkaufs bestehen zunächst darin, dass bestimmte allgemeine Regelungen des Kaufrechts keine Anwendung finden. Es sind dies:

    die Haftungsbeschränkung bei öffentlicher Versteigerung (§ 445 BGB) und
    der Gefahrübergang auf den Käufer bereits durch Absendung beim Versendungskauf (§ 447 BGB).
    Eine weitere Einschränkung betrifft die Haftung des Verkäufers bei Mängeln: Beim Verbrauchsgüterkauf ist ein vertraglicher Haftungsausschluss sowohl bei gebrauchten als auch bei neuen Sachen generell unzulässig, § 475 Abs. 1 BGB. Lediglich die Schadensersatzansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer lassen sich ausschließen oder beschränken, § 475 Abs. 3 BGB. In der Praxis hat dies besondere Bedeutung beim privaten Gebrauchtwagenkauf von einem gewerblichen Autohändler. Der früher übliche weitgehende Gewährleistungsausschluss ist heute nicht mehr möglich.

    Beim Verbrauchsgüterkauf kann weiter die Verjährung der Gewährleistungsansprüche vertraglich nicht zum Nachteil des Käufers auf unter zwei Jahre bei neuen Sachen und nicht auf unter ein Jahr bei gebrauchten Sachen reduziert werden (§ 475 Abs. 2 BGB).

    Schließlich wird der Verbraucher dadurch rechtlich gegenüber dem gewerblichen Käufer besser gestellt, dass er grundsätzlich gem. § 476 BGB bei einem binnen sechs Monaten nach Übergabe der Kaufsache aufgetretenen Mangel nicht beweisen muss, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden oder angelegt gewesen ist. Vielmehr wird das Vorhandensein des Mangels im entscheidenden Zeitpunkt gesetzlich vermutet. Der Verkäufer kann diese Vermutung durch den Gegenbeweis zu erschüttern versuchen.

    Beste Grüsse
    Hans-Georg

    Viele Grüße
    Hans-Georg

    3 Mal editiert, zuletzt von philaservice (6. Oktober 2009 um 20:46)

  • kreuzer
    erfahrenes Mitglied
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    10. September 1983 (42)
    • 6. Oktober 2009 um 20:43
    • #6

    Hallo!

    In einem Forum "Rechtsberatung" durchzuführen ist problematisch, daher werde ich dieses Statement als Kundgabe meiner eigenen Meinung deklarieren, ohne für die Richtigkeit und Vollständigkeit Gewähr übernehmen zu wollen:

    Generell ist es so, dass bei einem Versendungskauf (also dann, wenn der Verkäufer die Ware auf Wunsch des Kunden versendet), die Leistungsgefahr mit der Übergabe an eine geeignete Versandperson auf den Käufer übergeht. Sprich: wenn der Verkäufer den Brief der Post übergeben hat, trägt der Käufer das Risiko (nachzulesen in § 447 BGB).
    Falls der Verkäufer allerdings Unternehmer ist und der Käufer Verbraucher, dann ist diese Vorschrift nicht anwendbar (vgl. § 474 Abs. 2 S. 1 BGB). Das bedeutet, dass in diesem Fall der Verkäufer auch das Risiko des Versandes zu tragen hat.

    Viele Grüße

    kreuzer

    Einmal editiert, zuletzt von kreuzer (6. Oktober 2009 um 20:45)

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
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    • 7. Oktober 2009 um 07:10
    • #7
    Zitat

    Original von CHDDK
    Der Händler darf deswegen auch unabhängig vom Kundenwunsch die Versandart (Brief/Einschreiben/Paket) festlegen.

    Viele Grüße,

    Harald

    M.E. nicht ganz richtig. Wenn Käufer und Verkäufer sich auf eine bestimmte Versandart geeinigt haben, ist das Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag und kann nicht einseitig von einer Vertragspartei geändert werden. Beispiel: der Verkäufer verspricht einen philatelistisch frankierten Einschreibebrief, dann kann er nicht für den gleichen Preis einfach per Hermespäckchen verschicken.
    Sicher ist das irgendwo Haarspalterei, und ich denke, daß es für den Käufer keinen Unterschied macht, ob er sdie Sendung per Hermes oder DHL-Paket bekommt.

    In jedem Fall trägt der Verkäufer das Risiko des Versandes.

  • mar-vel
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    5. März 1970 (55)
    • 7. Oktober 2009 um 07:15
    • #8

    Ich danke Euch für Eure Antworten.
    Ich habe das Problem, dass bei mir iseit einiger Zeit einige Briefe nicht ankommen. Auch wurde mal ein Einschreiben "vertauscht".- da ist es auch nicht gewährleistet, dass die Sendung wirklich ankommt.
    Bis vor ein paar Wochen, hatte ich eine Verlustquote von 0%!
    Aber die Post kann ja bei Standard Briefen nichts machen X(

    Wie sieht es eigentlich mit Eurer Verlustquote aus?

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    Ich suche Bremer Schüsselstempel auf Brief zum Tausch oder Kauf.
    Ich bin auch dankbar für Tipps zu Auktionen oder Händlern.

    Einmal editiert, zuletzt von mar-vel (7. Oktober 2009 um 07:27)

  • nephrotranz
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    1. September 1971 (54)
    • 7. Oktober 2009 um 07:23
    • #9

    Also ich habe glücklicherweise bei allen Auktionshäusern (ich bin hauptsächlich Empfänger) eine Verlustquote von 0% - mir ist wirklich noch nie irgendwas abhanden gekommen...

    Auch als Absender nicht.

    Ich habe zwar in den letzten Wochen bis zu 3 Wochen aus Post aus GB und Frankreich gewartet, dort hat aber die Post gestreikt und die Briefe sind nach 14 bzw. 19 Tagen auch schlussendlich hier angekommen.

    LG
    Michael

    Mein Postcrossing-Blog (engl.) - Mein Postcrossing-Blog (deutsch)
    Ich suche Bund bis Mi-Nr. 790 mit Vollstempel "Hannover"

  • DrMoeller_Neuss
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    • 7. Oktober 2009 um 07:27
    • #10
    Zitat

    Original von mar-vel
    Ich danke Euch für Eure Antworten.
    Ich habe das Problem, dass bei mir iseit einiger Zeit einige Briefe nicht ankommen. Auch wurde mal ein Einschreiben "vertauscht".- da ist es auch nicht gewährleistet, dass die Sendung wirklich ankommt.
    Bis vor ein paar Wochen, hatte ich eine Verlußtquote von 0%!
    Aber die Post kann ja bei Standard Briefen nichts machen X(

    Wie sieht es eigentlich mit Eurer Verlußtquote aus?

    Ganz einfach: bei Ebay-Käufen bislang 0%. Für mich ist das eine einfache Rechenaufgabe: Durchschnittswert einer Ebay-Sendung ca. 10 EUR. Zusätzliches Einschreibeporto würde jedesmal 2 EUR extra kosten, selbst wenn jede 6. Sendung verloren gehen würde, wäre das für mich noch günstiger.

    P.s. wie sieht es bei Dir mit den "Nebenbedingungen" aus? Ist Dein Briefkasten für den Briefträger zugänglich, ist er mit Deinem Namen eindeutig und lesbar beschriftet, und passen mehr als 2 Postkarten gleichzeitig hinein? Spürt der Briefträger schon den feuchten Atem Deines Hundes, verbunden mit einem leichten Knurren, wenn er nur die Briefkastenklappe hebt? (aus eigener Erfahrung als Zeitungsbote weiss ich davon zu berichten). X(

    Als Mieter kannst Du Dir zwar einen zeitgemäßen Briefkasten vor Gericht erstreiten, aber in den Fällen "sturer Vermieter" ist vielleicht ein Postfach die einfachere Wahl.

  • mar-vel
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    5. März 1970 (55)
    • 7. Oktober 2009 um 07:32
    • #11
    Zitat

    Original von DrMoeller_Neuss
    P.s. wie sieht es bei Dir mit den "Nebenbedingungen" aus? Ist Dein Briefkasten für den Briefträger zugänglich, ist er mit Deinem Namen eindeutig und lesbar beschriftet, und passen mehr als 2 Postkarten gleichzeitig hinein? Spürt der Briefträger schon den feuchten Atem Deines Hundes, verbunden mit einem leichten Knurren, wenn er nur die Briefkastenklappe hebt? (aus eigener Erfahrung als Zeitungsbote weiss ich davon zu berichten). X(

    Als Mieter kannst Du Dir zwar einen zeitgemäßen Briefkasten vor Gericht erstreiten, aber in den Fällen "sturer Vermieter" ist vielleicht ein Postfach die einfachere Wahl.

    Ich habe keine Tiere und mein Briefkasten ist ein Standard Modell welches an unserem Einfamilenhaus hängt ( sogar überdacht ) - Also beste Bedingungen für einen Postboten.

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    Ich suche Bremer Schüsselstempel auf Brief zum Tausch oder Kauf.
    Ich bin auch dankbar für Tipps zu Auktionen oder Händlern.

  • mar-vel
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    • 7. Oktober 2009 um 07:35
    • #12
    Zitat

    Original von DrMoeller_Neuss
    Ganz einfach: bei Ebay-Käufen bislang 0%. Für mich ist das eine einfache Rechenaufgabe: Durchschnittswert einer Ebay-Sendung ca. 10 EUR. Zusätzliches Einschreibeporto würde jedesmal 2 EUR extra kosten, selbst wenn jede 6. Sendung verloren gehen würde, wäre das für mich noch günstiger.


    Das stimmt, aber wenn ich einen schönen Beleg ersteigere, dann möchte ich ihn auch haben, da dieser so nicht mehr wieder zu beschaffen ist.
    Aber ich gebe Dir recht, immer Einschreibeporto bezahlen möchte ich auch nicht. Ich hätte halt nur gerne meine Briefe - auch als Standardbrief.

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    Einmal editiert, zuletzt von mar-vel (7. Oktober 2009 um 07:36)

  • Magdeburger
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    • 7. Oktober 2009 um 07:50
    • #13

    Hallo Marc

    bisher sind bis auf zwei Sendungen alle bei mir angekommen - diese jeweils von Privaten. Verlustrisiko trug ich - VK sollte aber einen Nachforschungsauftrag machen und mir das Ergebnis mitteilen.

    Wenn ich "Gewinner" einer Auktion bin, kann auch bei Sofortkauf sein und möchte den Sendungverlust vermeiden, bitte ich um einen höherwertigen Versand. Dieses Recht habe ich als Endverbraucher. Selbstverständlich zahle ich auch diesen Mehrbetrag.

    Bsp.: Die beiden Portoeinschreiben habe ich für sagenhaften 3,65 Euro + Versandkosten ersteigert. Hier habe ich den höchst sichersten Versand bezahlt, weil ich die Belege unbedingt wollte.


    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

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  • Michael D
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    • 7. Oktober 2009 um 09:12
    • #14

    Hallo mar-vel,

    im Laufe vieler Jahre ist bei mir nie etwas abhanden gekommen - außer in einer Phase von ca. 4 Wochen, als plötzlich diverse Päckchen und Briefe verschwanden. Ich hatte in dieser Zeit keine neue Adresse/offenen Briefkasten/miesen Nachbarn o.ä. was mir die Post alles als mögliche Ursache angedient hat. Auch der Postbote hatte nicht gewechselt.
    Die Idee, dass es sich um eine (Urlaubs-)Vertretung im Bereich der Post handeln könnte, schloss selbige mit großer Sicherheit aus ... X(

    Nach dieser Phase kam / kommt wieder alles mit Zuverlässigkeit an.

    Gruß
    Michael

    Preußen und Transite

  • uli
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    • 7. Oktober 2009 um 09:21
    • #15

    Mich hat vor Ur-Zeiten mal ein Päckchen wg. Schlamperei (oder Diebstahl - ?) bei der Post nicht erreicht. Die Benachrichtigungskarte für die Abholung beim Postamt hatte ich erhalten, dort konnte man aber nichts finden. Da ich auch nicht wusste von wem die Sendung war, war auch kein Nachforschungsauftrag möglich.

    Da ich glaube ein wenig rauszulesen, dass (einige) Käufer erwarten, dass ihrem Wunsch nach der Versandart nachgekommen wird: Das halte ich absolut nicht für selbstverständlich! Wenn ich in ein Angebot reinschreibe, dass die Ware per Standardbrief oder per Hermes-Paket versendet wird, dann hat das einen Grund. Für das Einwerfen eines Briefes in den Briefkasten an der Ecke brauche ich fünf Minuten, für den Gang zum Hermes-Shop 'ne Viertelstunde. Wenn ich aber samstags zur Post muss, dann kostet mich das min. eine Stunde. Und das ist mir für einen Artikel für ein paar Euro deutlich zuviel Aufwand.

    Gruß
    Uli

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    Meine Tausch- und Verkaufsangebote im Philaforum --->  Ulis Flohmarkt

  • DrMoeller_Neuss
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    • 7. Oktober 2009 um 09:58
    • #16
    Zitat

    Original von mar-vel
    . . . , aber wenn ich einen schönen Beleg ersteigere, dann möchte ich ihn auch haben, da dieser so nicht mehr wieder zu beschaffen ist.
    Aber ich gebe Dir recht, immer Einschreibeporto bezahlen möchte ich auch nicht. Ich hätte halt nur gerne meine Briefe - auch als Standardbrief.

    Gerade wenn der ideelle Wert den finanziellen Wert bei weitem übersteigt, ist ein Einschreiben die schlechteste Wahl.

    Die Verlustquote bei Einschreiben ist wesentlich höher als bei normalen, unauffälligen Briefen, und ein Dieb wird Dein Einschreiben nicht wieder verschließen, weil er darin nichts für ihn wertvolles gefunden hat, sondern eher in den nächsten Altpapiercontainer entsorgen.

  • mar-vel
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    5. März 1970 (55)
    • 7. Oktober 2009 um 10:12
    • #17
    Zitat

    Original von DrMoeller_Neuss
    Gerade wenn der ideelle Wert den finanziellen Wert bei weitem übersteigt, ist ein Einschreiben die schlechteste Wahl.


    Aber welche Alternative habe ich dann? X(

    [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/veltwisch/gif/schl.gif] 
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  • Max und Moritz
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    • 7. Oktober 2009 um 10:54
    • #18

    Päckchen oder Paket.

  • Lacplesis
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    14. Oktober 1967 (58)
    • 7. Oktober 2009 um 11:05
    • #19
    Zitat

    Original von mar-vel

    Aber welche Alternative habe ich dann? X(

    Als Werbesendung tarnen...

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • cybrun
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    • 7. Oktober 2009 um 11:13
    • #20

    Hi Leutz,

    also ich hatte mal das Problem mit einem TP(nicht hier aus dem Forum) das bei Ihm wohl generell keine Briefe mit Kartonähnlichem Inhalt, sprich Steckkarten und so weiter ankamen.

    Bei den Postlern wußte wohl jemand das der Empfänger Marken sammelt und auch schon mal höherwertige Marken bekommt.
    Auch ein Einschreiben nutzte dort nicht viel, denn auch die kamen weg.

    Als letzte Möglichkeit haben wir dann die Briefe unterfrankiert, siehe da, es kamen alle Briefe an.

    Der ein oder andere wird sich jetzt fragen warum, ganz einfach, die Post bekommt in dem Moment der Unterfrankatur ja noch Geld vom Empfänger und diese Briefe werden komischerweise extra sortiert und auch mit höherer
    Sorgfalt transportiert.

    cybrun

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