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Bei Ebay verkaufen:

  • Dienstheini
  • 30. Juli 2009 um 17:40
  • Dienstheini
    aktives Mitglied
    Beiträge
    317
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    10. September 1948 (77)
    • 30. Juli 2009 um 17:40
    • #1

    Hallo:
    Zusammen.
    Ist euch auch schon aufgefallen das bei der neuen Verkaufseite das übliche Sprüchlein für Privatanbieter laut EU-Recht nicht mehr angezeigt wird. Es steht nur noch "Keine Rüknahme Privatanbieter" nicht mehr der Spruch den ich eingestellt habe.
    Kann da nicht auch Rechtlich der berümte Schuß rückwärts losgehen?? Was meint ihr. Oder übersehe ich da was, auf der Neuen Seite ????
    Gruß Dienstheini.

    Einmal editiert, zuletzt von Dienstheini (30. Juli 2009 um 17:41)

  • postschild
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.171
    Geschlecht
    Männlich
    • 30. Juli 2009 um 21:47
    • #2

    ich wüßte nicht was da nach hinten losgehen sollte???

    Gruß

  • wupperdmd
    neues Mitglied
    Beiträge
    35
    Geburtstag
    11. März 1959 (66)
    • 30. Juli 2009 um 22:00
    • #3

    Immer daran denken :

    Es gibt private Privatanbieter und geschäftsmäßige Privatanbieter und gewerbliche Anbieter.
    Ich bin mir ziemlich sicher, dass lediglich die erste Gruppe die Rücknahme ausschließen kann. Die zweite Gruppe kann evtl. schon bei 10 Verkäufen im Monat beginnen.

  • forensucht
    aktives Mitglied
    Beiträge
    330
    Geschlecht
    Männlich
    • 31. Juli 2009 um 07:56
    • #4

    Die zweite Gruppe kann evtl. schon bei 10 Verkäufen im Monat beginnen.

    wieso?

    wenn ich meine sammlung auflöse
    und sagen wir mal ab ca.1960 bis etwa 1993
    das dann jahrgangsweise einstelle, dazu hochwertigere marken einzeln
    alles voll privat

    Wenn man einem Menschen trauen kann, erübrigt sich ein Vertrag.
    Wenn man ihm nicht trauen kann, ist ein Vertrag nutzlos.
    Jean Paul Getty, 15.12.1892 - 05.06.1976

  • uli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    2.813
    Geschlecht
    Männlich
    • 31. Juli 2009 um 08:03
    • #5
    Zitat

    wieso? wenn ich meine sammlung auflöse
    und sagen wir mal ab ca.1960 bis etwa 1993
    das dann jahrgangsweise einstelle, dazu hochwertigere marken einzeln
    alles voll privat


    Das ist sehr grenzwertig, wei einige Menschen schon leidvoll erfahren mussten. Die sch.. Abmahnungs-Anwälte sind leider immer wieder sehr rührig.
    Gruß
    Uli

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    Meine Tausch- und Verkaufsangebote im Philaforum --->  Ulis Flohmarkt

  • Dienstheini
    aktives Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    10. September 1948 (77)
    • 31. Juli 2009 um 10:21
    • #6

    Hallo:
    Danke für die Antworten, sind sehr aufschlußreich.
    Mir gehts ja darum das bei meinem Kleingedruckten die Rücknahme die ich einräume nicht mehr erscheind, das ärgert mich, da ich ja 10, Tage Rückgaberecht einräume und jetzt nur noch "Keine Rücknahme Privatanbieter" angezeigt wird!!!
    Gruß Dienstheini.

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    808
    • 31. Juli 2009 um 11:06
    • #7

    Du kannst immer noch im "freien Text" hineinschrieben, daß Du dem Käufer eine Rückgabemöglichkeit bei Nichtgefallen innerhalb einer bestimmten Frist einräumst.
    Du solltest aber auch festlegen, wer das Porto der Rücksendung übernimmt. Bei Rücksendung wegen Nichtgefallen ist das Deine freie Entscheidung, wem Du die Portokosten aufdrückst, und ob der Käufer z.B. die Sendung freizumachen hat, d.h. mit dem Porto in Vorlage tritt, um Dir zusätzliche Einziehungsgebühren zu ersparen.

    P.s. sollte der gelieferte Artikel Deiner Beschreibung nicht entsprechen, bist Du gesetzlich verpflichtet (siehe BGB), den Artikel nachzubessern bzw. einen der Beschreibung entsprechenden Artikel zu liefern. Dieses Recht kannst Du nicht ausschließen, auch nicht als privater Anbieter. Das zusätzliche Porto zahlst - in jedem Fall - Du.

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