Hallo Bayern-Nils,
vielen Dank für Ihre Kommentierung.
Links oben ist die Aktennummer
für das Schreiben vom Landgericht Mellrichstadt.
Ein Querstrich bedeutet eigentlich
"bis zur Grenze frankiert". Trifft hier aber nicht zu.
Der Absender hat die gesamte Gebühr bezahlt.
Ein Rötelkreuz bedeutet, daß die gesamte Gebühr
bezahlt ist. Dies wurde überwiegend in Österreich
so gehandhabt.
Zum roten "W" , rechts oben kann ich nichts sagen.
Zu der durchgestrichenen "6" und in "9" abgeändert,
kann es ein, daß es die zweite Gewichtsstufe war.
1 1/2 fache Geühr von 6 = 9 Kr.
Aber aus der durchgestrichenen "2" wären dann
"3" Kreuzer geworden. Die Erhöhung von 2 auf 5 Kr
ist für mich nicht nachvollziehbar.
Beste Grüße,
VorphilaBayern