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  1. PHILAFORUM.COM Briefmarkenforum
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  4. Fälschungen klassischer Briefmarken

Warum läßt Ebay Fälschungen zu?

  • kartenhai
  • 14. Februar 2009 um 17:08
  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    • 14. Februar 2009 um 17:08
    • #1

    Sehe heute gerade zufällig beim Ebay-Verkäufer "kuzigelb", daß er mehrere Fälschungen von teuren Briefmarken verkauft. Der Begriff "Fälschung" ist nicht in der Überschrift vorhanden, sondern erst in der Beschreibung, ohne jegliche nähere Erläuterung.

    Warum läßt Ebay solche Verkäufe zu, nachdem doch immer die Gefahr besteht, daß diese Marken jemandem als echt weiterverkauft werden.

    Ich finde das eine Riesen-Schweinerei!!!

    Solche Angebote müßten bei Ebay verboten werden!

  • Max und Moritz
    Stamm Mitglied
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    • 14. Februar 2009 um 17:38
    • #2

    Alles vollkommen legal und korrekt sowohl nach epay-Bestimmungen als auch dem Gesetz nach.
    Es ist in D nicht verboten, Briefmarken zu fälschen (ausser postgültigen) und diese auch zu verkaufen, soweit sie als Fälschung gekennzeichnet sind. Hier hat der Verkäufer "Reproduktion" angegeben. Alles ok.

    Die moralische Wertung ist natürlich eine ganz andere. Aber wen kümmert das schon? :volldepri:

  • Phila_Tom
    Stamm Mitglied
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    1.040
    • 14. Februar 2009 um 17:49
    • #3
    Zitat

    Original von kartenhai
    Warum läßt Ebay solche Verkäufe zu, nachdem doch immer die Gefahr besteht, daß diese Marken jemandem als echt weiterverkauft werden.

    Weil ebay an einer durchgeführten Transaktion (Auktion) verdient und nicht an einer Verhinderten.

  • Saguarojo
    Gast
    • 14. Februar 2009 um 17:56
    • #4

    Wenn es in der Beschreibung steht, dass es eine Fälschung ist, dann ist das doch o.k. Jeder kann es lesen. Wer des Lesens unkundig ist, hat Pech. Die Ausführungen von "Max und Moritz" sind vollkommen richtig. Wo ist also das Problem?

  • kartenhai
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    • 14. Februar 2009 um 18:25
    • #5

    Grundsatz von Ebay zu Repliken und Fälschungen:

    Es ist verboten, Fälschungen und rechtswidrige Repliken (z.B. gefälschte Uhren, Handtaschen oder andere Accessoires) anzubieten

    Warum gilt das nicht für Briefmarken?

  • uli
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    • 14. Februar 2009 um 19:07
    • #6
    Zitat

    Warum gilt das nicht für Briefmarken?


    Weil das zwei verschiedene Dinge sind.

    1. Auf Uhren, Handtaschen, etc. ruht ein Gebrauchsmusterschutz, weshalb das Nachmachen solcher Dinge verboten ist. Ebay MUSS deshalb das Anbieten solcher Dinge verbieten.

    2. Es ist verboten nachgemachte Dinge ohne Hinweis darauf anzubieten, weil das Betrug ist. Wenn du also eine erlaubte Reproduktion - z.B. ein Bild von Picasso - anbietest und darauf hinweist, dass es nicht das Original ist, dann ist das okay. Das gilt auch für nicht mehr gültige Briefmarken.

    Worüber man sich streiten kann: Wie deutlich muss auf eine Reproduktion hingewiesen werde?

    Gruß
    Uli

    Suche Bund-Marken mit Stempel aus Düsseldorf! 
    Meine Tausch- und Verkaufsangebote im Philaforum --->  Ulis Flohmarkt

  • skabene
    Gast
    • 14. Februar 2009 um 19:15
    • #7

    @ kartenhai:

    Weil mit Fälschungen von Handtaschen, Uhren usw. doch immer noch existierende Hersteller geschädigt werden.
    Bei alten Briefmarken dürfte dies wohl kaum der Fall sein.
    Zumal der Anbieter ja drauf hinweist. Sehe da auch kein Problem.
    Man muß ja nicht mitbieten.

    skabene

  • Lacplesis
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    14. Oktober 1967 (58)
    • 14. Februar 2009 um 20:03
    • #8

    Es gibt recht wertvolle Fälschungen von berühmten klassischen Fälschern. Die müßen ja auch irgendwie gehandelt werden können.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • Pauker2507
    neues Mitglied
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    25. Februar 1971 (55)
    • 25. März 2009 um 23:07
    • #9

    Für mich als Briefmarken-Neuling sind Reproduktionen auch ein Problem.
    Naive Neulings-Frage: Woran erkenne ich denn an einer Marke, ohne dass ich einen Experten bemühen muß, dass es sich um eine Reproduktion, also um eine Fälschung handelt?
    Anmerkung: Ich sammle vornehmlich Deutsches Reich.

  • PW0001
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    13. Juni 1950 (76)
    • 26. März 2009 um 00:10
    • #10
    Zitat

    Original von Pauker2507
    Für mich als Briefmarken-Neuling sind Reproduktionen auch ein Problem.
    Naive Neulings-Frage: Woran erkenne ich denn an einer Marke, ohne dass ich einen Experten bemühen muß, dass es sich um eine Reproduktion, also um eine Fälschung handelt?
    Anmerkung: Ich sammle vornehmlich Deutsches Reich.

    Wenn der Anbieter oder Besitzer seriös ist steht es drauf oder dran oder wird entsprechend korrekt beschrieben.
    Im Zweifel immer prüfen lassen oder nur geprüfte Stücke erwerben.
    Ansonsten hilft Erfahrung, Vorsicht und gesunder Menschenverstand.

    Übrigens: Wenn Reproduktion o.ä. drauf oder dran steht ist es keine Fälschung. Steht nix drauf oder dran, sondern wird nur entsprechend beschrieben, kann es im Ursprung dennoch eine Fälschung sein wenn sie hergestellt wurde um als echt an den Mann gebracht zu werden. Das sind die Fälschungen, die als solche erkannt oder auch geprüft angeboten und z.T. auch gesucht werden.

    Wenn jemand eine nicht gekennzeichnete, nicht zur Täuschung hergestellte Reproduktion oder bekannte Fälschung erworben hat und diese wiederum als angeblich echt anbietet, wird aus der Reproduktion keine Fälschung. Derjenige, der das macht ist "nur" ein Betrüger und macht sich strafbar aber er ist kein Fälscher.

    Gruß Peter
    Ich will den alten Kaiser Wilhelm wiederhamm !

    Einmal editiert, zuletzt von PW0001 (26. März 2009 um 00:12)

  • Drudenfus
    aktives Mitglied
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    • 26. März 2009 um 06:29
    • #11
    Zitat

    Es ist verboten, Fälschungen und rechtswidrige Repliken (z.B. gefälschte Uhren, Handtaschen oder andere Accessoires) anzubieten Warum gilt das nicht für Briefmarken?


    Gilt es doch:
    Wenn du eine Luis Vuitton Handtasche fälschst und sie verkaufst, dann verkaufst du sie als echt. Das ist AUCH bei den Briefmarken nicht erlaubt.

    Zitat

    Woran erkenne ich denn an einer Marke, ohne dass ich einen Experten bemühen muß, dass es sich um eine Reproduktion, also um eine Fälschung handelt?


    Selber zum Experten werden ;)

  • usul3
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    • 26. März 2009 um 06:33
    • #12

    Man kann aber auch anders herum hereinfallen. Ich hatte vor 13 Jahren ein 2-Kilopaket Marken einer Firma in Großbritannien gekauft, das recht gehaltvoll war. Unter anderem befand sich eine kleine Zusammenstellung französische Kolonien (Alegorie) darunter, die ich eigentlich nicht sammle. Vor einem Jahr habe ich diese Marken bei Ebay verkaufen wollen und es wurde trotz guter Scans weit über 100 Euro darauf geboten. Bis mich ein kundiger Sammler darauf hinwies (16 Stunden vor Auslauf der Auktion) das es sich bis auf eine Marke ausschließlich um Fälschungen handelt. Ich habe natürlich alle Versteigerungen sofort zurückgezogen. Die Fälschungen sind gut gemacht und erst unter der Lupe an einigen Merkmalen zu erkennen, ebenso an der falschen Zähnung. Die Stempel sind unleserlich und bei den postfrischen war der Gummi brüchig wie bei alten Marken oft.
    Also bitte vor der Verteufelung eines Anbieters von Fälschungen Diesen erst auf seinen Irrtum aufmerksam machen, vieleicht ist auch er auf die Fälschungen hereingefallen.

    MfG Lars

  • Lacplesis
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    14. Oktober 1967 (58)
    • 26. März 2009 um 08:39
    • #13
    Zitat

    Original von Drudenfus


    Gilt es doch:
    Wenn du eine Luis Vuitton Handtasche fälschst und sie verkaufst, dann verkaufst du sie als echt. Das ist AUCH bei den Briefmarken nicht erlaubt.

    Wenn du eine Luis Vuitton Handtasche fälschst und als FALSCH verkaufst, dann ist das immer noch verboten. Bei nicht mehr frankaturgültigen Briefmarken ist das nicht der Fall...

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • Drudenfus
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    • 26. März 2009 um 09:47
    • #14
    Zitat

    Wenn du eine Luis Vuitton Handtasche fälschst und als FALSCH verkaufst, dann ist das immer noch verboten. Bei nicht mehr frankaturgültigen Briefmarken ist das nicht der Fall...


    Ein ähnliches Design unter anderem Namen anzubieten ist nicht grundsätzlich verboten. Es gibt in der Bucht massenhaft Klamotten "im Stil von..." und das ist völlig legal.
    Es gibt in der Bucht auch regelmäßig "Famiclones", Geräte die Nintendospiele abspielen, aber von anderen Herstellern kommen und oft recht ähnlich aussehen. Auch das ist nicht grundsätzlich verboten.
    Von Bootleg-Alben mal ganz abgesehen.

    Also wenn ich eine Marke nehme, die im Idealfall irgendwo ein kleines FAUX stehen hat, oder ähnliches und ich dieses in der Artikelbeschreibung erwähne, gibt es meiner Meinung nach keinen Grund, das nicht anbieten zu dürfen.

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    • 26. März 2009 um 10:09
    • #15

    Leider sind nur die wenigsten dieser bei Ebay angebotenen Marken und Briefe sichtbar gekennzeichnet mit einem Stempel auf der Rückseite. Somit hat jeder Käufer die Möglichkeit, diesen Schrott auf Tauschtagen einem ahnungslosen Sammler als echt für teures Geld weiterzuverkaufen.
    Gekennzeichnete Marken okay, nicht gekennzeichnete verboten!

  • bayern klassisch
    Gast
    • 26. März 2009 um 10:16
    • #16

    Hallo Drudenfus,

    als jemand, der beruflich auch mit Markenschutz zu tun hat, darf ich dich etwas korrigieren, auch wenn der Thread etwas off topic zu werden droht:

    Zitat

    Ein ähnliches Design unter anderem Namen anzubieten ist nicht grundsätzlich verboten. Es gibt in der Bucht massenhaft Klamotten "im Stil von..." und das ist völlig legal.

    Das ist so nicht richtig. Es gibt auch einen Schutz, der nicht an einem Markennamen festgemacht wird, und der international rechtlich durchgesetzt wird.

    Ohne es der Realität entlehnen zu wollen: Wenn ein weltbekannter Hersteller z. B. fünfeckige Damentaschen kreiert und sich dieses Design schützen lässt, dann darf kein anderer Hersteller (außer er wäre Lizenznehmer) vergleichbar aussehende Produkte vertreiben. Ob das Original ein Label hat, oder die Fälschung ein falsches oder gar keines hätte, wäre völlig unerheblich. Der Hersteller der Originale würde klagen und bekäme mit denkbar größter Wahrscheinlichkeit auch sein Recht (= Vernichtung der nicht autorisiert hergestellten oder falschen Ware).

    Aber das nur am Rande - interessante Diskussion hier.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • mar-vel
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    • 26. März 2009 um 10:27
    • #17

    das stimmt, das Zauberwort heisst hier Geschmacksmuster

    Gruß
    Marc

    [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/veltwisch/gif/schl.gif] 
    Ich suche Bremer Schüsselstempel auf Brief zum Tausch oder Kauf.
    Ich bin auch dankbar für Tipps zu Auktionen oder Händlern.

  • bayern klassisch
    Gast
    • 26. März 2009 um 10:36
    • #18

    Mann o Mann mar-vel bist du schnell!!!

    Liebe Grüsse vom langsamen bayern klassisch

  • mar-vel
    erfahrenes Mitglied
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    5. März 1970 (56)
    • 26. März 2009 um 10:39
    • #19

    Ich habe mal in einer Anwaltssozietät gearbeitet, die sehr stark in diesem Bereich tätig war. Daher die schnelle Antwort....

    [Blockierte Grafik: http://home.arcor.de/veltwisch/gif/schl.gif] 
    Ich suche Bremer Schüsselstempel auf Brief zum Tausch oder Kauf.
    Ich bin auch dankbar für Tipps zu Auktionen oder Händlern.

  • Drudenfus
    aktives Mitglied
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    451
    • 26. März 2009 um 12:26
    • #20
    Zitat

    Ohne es der Realität entlehnen zu wollen: Wenn ein weltbekannter Hersteller z. B. fünfeckige Damentaschen kreiert und sich dieses Design schützen lässt, dann darf kein anderer Hersteller (außer er wäre Lizenznehmer) vergleichbar aussehende Produkte vertreiben. Ob das Original ein Label hat, oder die Fälschung ein falsches oder gar keines hätte, wäre völlig unerheblich. Der Hersteller der Originale würde klagen und bekäme mit denkbar größter Wahrscheinlichkeit auch sein Recht (= Vernichtung der nicht autorisiert hergestellten oder falschen Ware).


    Dennoch gibt es (um mal beim Beispiel Luis Vuitton zu bleiben) massenhaft Krempel, der vom Design und den Farben her genauso aussieht, nur andere Symbole für das Muster nimmt. Manche davon sogar gleich mit einer zweiten Marke, wie z.B. Geldbörsen im L.V.-Design mit Hello Kitty drauf.
    Diese Sachen kann man nicht nur über die Bucht kaufen, sondern auch in großen und bekannten Kaufhäusern.

    Genauso verhält es sich mit Klamotten, die exakt genauso aussehen wie die Sachen von Adidas, aber statt drei Streifen eben nur zwei haben.

    Oder nimm die aktuellen Ed Hardy Sachen. Es gibt tonnenweise Klamotten mit genau den selben Tattoo-Designs, vielleicht sind winzige Details anders und steht ein anderer Name drauf - der benutzt aber sogar den selben "Font".
    Selbiges mit Schuhen, das Converse-Design gibt es von unzähligen Herstellern, auch namenhaften.
    Und die gibt es nicht nur in der Bucht oder in dubiosen Kruschtelshops. Die gibt es in vielen seriösen Geschäften in den Fußgängerzonen Deutschlands.

    Also wird hier entweder nicht geklagt und so manch bekanntes Geschäft geht ein ziemlich hohes Risiko ein, oder es ist in diesem Rahmen legal.
    Und selbst wenn es Lizenznehmer sind: dann ist und bleibt es ein "Abklatsch" vom Original. Für den Kunden macht es keinen Unterschied, ob es eine legale oder illegale "Fälschung" ist und wir wären genau bei dem selben Punkt angelangt, wie jetzt hier in der Diskussion um die gefälschten Briefmarken, dass das Kopieren auf einmal erlaubt ist.
    Manchmal sind die Kopien sogar so gut, dass man es sehr gut verbergen kann. Es gibt Leute, die billige Kopien, bzw. "Knockoffs", kaufen (bin jetzt immernoch bei Klamotten) und einfach ein Schildchen reinnähen, auf dem der Name des Originals steht. Das ist dann z.B. das Äquivalent zum Wegkratzen des FAUX-Aufdrucks.

    Zitat

    Gekennzeichnete Marken okay, nicht gekennzeichnete verboten!


    Damit könnt ich leben ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Drudenfus (26. März 2009 um 12:29)

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