hallo tawwa,
bei der anzahl an bewertungen dürfte dem verkäufer es sehr schwer
fallen nicht als gewerblich eingestuft zu werden.
entsprechende gerichtsurteile deutscher gerichte gegen ebay-händler
hat es schon gegeben.
vielleicht hilft ja auch mal ein dezenter hinweis auf eine meldung an
das finanzamt über seine "gewerbliche" tätigkeit.
gruss
Andreas
PS: ich persönlich habe bisher bei 2 ähnlichen verkäufern probleme
gehabt, und nach 2 wochen paypal eingeschaltet und seltsam seltsam
die ware war anschliessend innerhalb von 3 tagen bei mir.