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AD - Schweiz und retour

  • bayern klassisch
  • 5. Februar 2009 um 18:25
  • bayern klassisch
    Gast
    • 5. Februar 2009 um 18:25
    • #1

    Hallo liebe Forumsfreunde,

    auf allgemeinen Wunsch eines Einzelnen ( balf_de) starte ich diesen Thread, in dem alle Briefe aller altdeutscher Staaten ab dem Postvertrag vom 1.10.1852 bis zum 31.8.1868 gezeigt werden sollen. Die späteren Verträge ab 1.9.1868 und ab 1.7.1875 werden zusammen gefasst folgen.

    Baden, Bayern und Württemberg schlossen zum 1.10.1852 einen Postvertrag mit der CH ab, der die CH praktisch zu einem Postvereinsstaat machte, denn man teilte sie in 2 Rayons, also Entfernungszonen, ein, wie man das Gebiet des Postvereins in 3 Rayons einteilte.

    1. Rayon bis 10 Meilen (74 km).
    2. Rayon über 10 bis 20 Meilen (148 km).
    3. Rayon über 20 Meilen (über 148 km).

    Alle Poststellen bekamen Listen, auf denen die Orte des gegenüberliegenden Landes entfernungsmäßig genannt wurden.

    Je Rayon und Gewichtsstufe (1 Loth = 15,625g) waren 3 Kreuzer (1 Silbergroschen, 1 Neugroschen, 3 Kreuzer Conventionsmünze etc. etc.) zu zahlen, unabhängig ob der Absender frankierte, oder der Empfänger das Porto zu entrichten hatte.

    Um den Unterschleif zu reduzieren, beschloss man, dass Briefe innerhalb der 5 Meilenzone nur 3 Kr. bzw. 10 Rappen kosten sollten. Diesen Betrag erhielt die Aufgabepost ungeteilt.

    Drucksachen kosteten 2 Kr. je Loth, wovon jeder Staat 1 Kreuzer vergütet bekam. Dies galt nur im Frankofall. Unfrankierte Drucksachen gab es nicht, nur unfrankierte Briefe, wobei das verklebte Franko angerechnet wurde.

    Dienstbriefe, die die jeweilige Aufgabepost ohne Taxansatz (und Markenfrankatur) beließ, waren auch von der Abgabepost taxfrei zuzustellen.

    Eine Besonderheit hatte dieser Vertrag nur bis zum 31.3.1854. Die Schweiz akzeptierte bis dahin kein Weiterfranko in Markenform, sondern bestand auf Barzahlung, welche siegelseitig von der Aufgabepost zu notieren und in der Briefkarte als Weiterfranko auszuweisen war.

    Beginnen möchte ich mit einem Brief der sogenannten geteilten Frankoabgeltung aus München vom 27.8.1853 nach Chur. Der Absender zahlte 9 Kr. (Marke) für den 3. Rayon Bayerns zur Schweiz und siegelseitig 6 Kr. Weiterfranko für die Schweiz in den 2. Rayon dort. Der Münchener Beamte musste hierzu nur in seiner Liste der Orte des 1. Rayons schauen, wo er Chur nicht fand. Daher musste es im 2. Rayon liegen und er 6 Kr. kassieren.

    Briefe mit geteilter Frankoabgeltung sind nicht häufig und daher sehr gesucht.

    Ein einfacher Frankobrief aus Augsburg vom 23.10.1852, also bei ganz frischem Vertrag, zeigt uns die Problematik starr beamtlichen Denkens.
    Der Brief wurde mit einer 9 Kr. Marke frankiert in die Boite, also den Briefkasten des Filialbüros in der Stadt, eingeworfen.

    Augsburg lag im 2. Rayon gegenüber der CH, so dass hierfür 6 Kr. zu zahlen waren. Kreuzlingen, ein Steinwurf von der badisch - Schweizerischen Grenze entfernt, war bei der Auflistung der Orte bis 10 Meilen vergessen worden. Wo es lag, wusste man in Augsburg nicht. Also folgerte der Augsburger korrekt, dass es im 2. Rayon für 6 Kr. Schweizer Weiterfranko liegen müsste, was falsch war.

    Da er glaubte, ein Weiterfranko von 6 Kr. der Schweiz vergüten zu müssen, notierte er diese hinten, indem er sie vom Wert der Marke abzog, so dass Bayern nur noch 3 Kr. verblieben. Das war zwar zuwenig, ihm aber egal, Hauptsache er wurde diesen verflixten Problembrief aus dem Briefkasten endlich los. Die Schweiz freute sich über extra 3 Kreuzer, derer es bei besserer geographischer Kenntnisse nicht bedurft hätte.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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    Einmal editiert, zuletzt von bayern klassisch (5. Februar 2009 um 18:27)

  • mikrokern
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    13. Juli 1962 (63)
    • 5. Februar 2009 um 18:41
    • #2

    Hallo,

    habe da leider nichts postgeschichtlich so spektakuläres wie die von bayern klassisch gezeigten Briefe zu bieten, sondern kann lediglich einen "normalen" 12 Kr.-Brief von Würzburg nach Zürich, datierend 17.7.1862, zeigen (hatte den schon mal im 12 Kr-thread eingestellt).
    Eben ein Standardbrief - 9 Kr. zur Postvereinsgrenze, 3 Kr. CH-Anteil bis Zürich.

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    Gruss

    µkern

  • bayern klassisch
    Gast
    • 5. Februar 2009 um 18:44
    • #3

    Hallo mikrokern,

    der Brief ist so schön, den kannst du jeden Tag einstellen! :P :P :P

    Von Amts wegen gehört der eigentlich in meine Bayern - Schweiz - Sammlung!

    Liebe Grüsse von bayern klassisch, der noch auf balf_de wartet ...

  • sys1849
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    9. Januar 1962 (63)
    • 5. Februar 2009 um 19:43
    • #4

    Hallo und Guten Abend,

    auch von meiner Seite gibts zwei Briefe, die die Rayonstruktur der
    Postverträge dokumentieren (wenn auch nicht so spektakulär
    wie der Brief von mikrokern):

    1. Brief von Neu Ötting nach Maria Einsiedel (Kanton Schwyz)
    vom 16.März 1859. 9 Kr. Franco für den 3. bayerischen Rayon;
    3 Kr. Franco für den 1. schweizer Rayon, die der Postbeamte denn
    auch schön mit den entsprechenden Marken frankierte.

    2. Brief von Erlangen über Zürich nach Genf vom 11. September 1856.
    Wie bereits gehabt 9 Kr. Franco für den 3. bayerischen Rayon; aber jetzt
    6 Kr. Franco für den 2. schweizer Rayon.
    Auch hier erfolgte die Frankierung mit den den Francoanteilen entsprechenden Marken.

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  • bayern klassisch
    Gast
    • 5. Februar 2009 um 20:05
    • #5

    Schönen Abend sys1819,

    wie immer von dir zwei schöne Briefe - Klasse! An mikrokerns Schmuckstück kommen wir aber nicht heran ...

    Aus Erlangen zeige ich vom 3.4.1853 einen Portobrief nach Basel, der eigentlich über Württemberg und Baden hätte geleitet werden müssen, weil die Schnelligkeit im Postverein den Vorzug vor allem anderen erhielt.

    Bayern wollte es anders und leitete ihn über Lindau. Nach dem Tarif vom 1.10.1852 war Basel auch nicht weniger als 10 Meilen vom Taxgrenzpunkt Lindau - Konstanz entfernt, so dass 9 Kr. für Bayern und 6 Kreuzer für die CH notiert wurden. In summa durfte der Empfänger also 50 Rappen bezahlen.

    Dieser Missstand wurde zum 1.9.1859 abgeschafft, als man nämlich den Taxgrenzpunkt Lindau - Konstanz nach den Kantonen Appenzell, Glarus, Graubünden, St. Gallen und Thurgau, und den Taxgrenzpunkt Basel - Schaffhausen nach den übrigen Kantonen festlegte.

    Ab dem 1.9.1859 hätte dieser Brief also nur noch 9 und 3 Kr. bis Basel gekostet, da Basel ja an der Grenze lag.

    Den Beweis tritt an ein Brief mit Muster ohne Wert aus Nürnberg vom 29.7.1863 über Württemberg und Baden, der mit 12 Kr. treffend frankiert worden war. Der Brief wog unter 1 Loth und zusammen mit dem Muster bis 2 Loth, so dass er noch einfach war.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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  • Bayern-Nils
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    29. April 1962 (63)
    • 6. Februar 2009 um 07:18
    • #6

    Hallo mikrokern, bayern klassisch und sys1819

    Besten Dank fürs Zeigen dieser wunderschönen Briefen. Und die schöne Tax-Unterricht.
    Deutlicher sieht man es nicht :) :) :)

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • silberlocke1940
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    • 6. Februar 2009 um 11:33
    • #7

    Bevor die Bayern wieder einmal die Oberhand gewinnen, schnell mal ein paar Briefe aus Württemberg in die Schweiz

    1) Friedrichshafen nach Romanshorn vom 19. Oktober 1857, frankiert mit 3 Kreuzer. Zur Erleichterung des Grenzverkehrs wurde das Gesamtporto zwischen den nicht mehr als 5 Meilen voneinander entfernten beiderseitigen Grenzorten auf 3 Kreuzer für den einfachen Brief (1 Loth incl.) festgesetzt.

    2) Stuttgart nach Zürich vom 24. August 1853, frankiert mit 9 Kreuzer. Laut Übereinkunft vom 10. Juli 1852 betrug die Taxe für den einfachen Brief (1 Loth incl.) an württembergischem Porto von Stuttgart bis zum Tax-Grenzpunkt Mitte Constanz-Schaffhausen = 6 Kreuzer; an schweizerischem Porto bis Zürich = 3 Kreuzer.

    3) Bönnigheim nach Zürich vom 31. Juli 1852, frankiert mit 12 Kreuzer. Taxe ab Bönnigheim bis zum Tax-Grenzpunkt Mitte Constanz-Lindau = 9 Kreuzer; schweizerisches Porto bis Zürich = 3 Kreuzer.

    4) Brief der 2. Gewichtstufe von Waldenbuch nach Basel vom 29. März 1958, frankiert mit 18 Kreuzer. Württembergische Taxe ab Waldenbuch bis zum Tax-Grenzpunkt III (Basel) pro Loth incl. = 6 Kreuzer x 2 = 12 Kreuzer; schweizerische Taxe bis Basel 2 x 3 = 6 Kreuzer

    5) Chargé-Brief von Ravensburg nach Berlingen vom 26. September 1864, frankiert mit 12 Kreuzer. Württembergisches Porto von Ravensburg bis zum Tax-Grenzpunkt I (Mitte Constanz-Lindau) = 3 Kreuzer; das schweizerische Porto bis Berlingen weitere 3 Kreuzer, zzgl. einer Rekommandations-Gebühr von 6 Kreuzer

    6) Chargé-Brief von Stuttgart nach Winterthur vom 15. Juni 1863, frankiert mit 15 Kreuzer. Württembergisches Porto von Stuttgart bis zum Tax-Grenzpunkt I (Mitte Constanz-Lindau) = 6 Kreuzer; das schweizerische Porto bis Winterthur weitere 3 Kreuzer, zzgl. Chargé-Gebühr von 6 Kreuzer.

    Grüsse aus Berlin
    silberlocke1940

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  • silberlocke1940
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    25. Oktober 1940 (85)
    • 6. Februar 2009 um 11:34
    • #8

    den letzten Brief konnte ich nicht auch noch einfügen.

    Hier ist er:

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  • bayern klassisch
    Gast
    • 6. Februar 2009 um 11:43
    • #9

    Liebe silberlocke1940,

    schöne Briefe, die jeden Postgeschichtler erfreuen, ned nur schwäbische!

    Eine Frage zu dem 3. Brief: Bist du sicher, dass es den Taxpunkt Constanz - Lindau schon vor dem Vertrag vom Oktober 1852 gab?
    Da wäre ich mir nicht so sicher. ?(

    Liefen diese frühen Briefe über den Bodensee, oder wurden sie über Baden oder Bayern ausgetauscht?

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

    Einmal editiert, zuletzt von bayern klassisch (6. Februar 2009 um 12:24)

  • silberlocke1940
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    25. Oktober 1940 (85)
    • 6. Februar 2009 um 12:13
    • #10

    Lieber bayern klassisch,

    im Staatsanzeiger Württembergs steht unter der Nr. 160:

    Bekanntmachung der Centralbehörde für die Verkehrsanstalten vom 6. Juli 1852
    betreffend die Regulierung der Postverhältnisse mit der Schweiz.

    Infolge einer Übereinkunft zwischen der württembergischen Postverwaltung und dem Postdepartement der schweizerischen Eidgenossenschaft kommen für den unmittelbaren Postverkehr zwischen Württemberg und der Schweiz vom 10.d.M. (also dem 10. Juli 1852) an folgenden Bestimmungen provisorisch zur Anwendung:

    1) Die beiderseitigen Brieftaxen betragen von den Taxgrenzpunkten:

    Mitte zwischen Basel und Schaffhausen,
    Mitte zwischen Schaffhausen und Constanz,
    Mitte zwischen Constanz und Lindau,

    ab für den einfachen Brief:

    A) an württembergischem Porto:

    bis zu 10 geographischen Meilen einschließlich 3 Kreuzer
    über 10 bis 20 Meilen einschließlich 6 Kreuzer
    über 20 Meilen 9 Kreuzer

    B) an schweizerischem Porto

    bis zu 10 geographischen Meilen einschließlich 3 Kreuzer (10 Rappen)
    über 10 Meilen 6 Kreuzer (20 Rappen)

    Zur Erleichterung des Grenzverkehrs wird das Gesamtporto zwischen den nicht mehr als 5 Meilen von einander entfernten beiderseitigen Grenzorten ausnahmsweise auf 3 Kreuzer oder 10 Rappen für den einfachen Brief festgesetzt.

    Stuttgart, den 6. Juli 1852 Knapp

    Da waren die Schwoben halt mal wieder schneller !

    Grüsse aus Berlin
    silberlocke1940

    HWR

  • bayern klassisch
    Gast
    • 6. Februar 2009 um 12:21
    • #11

    Liebe silberlocke1940,

    Zitat

    Da waren die Schwoben halt mal wieder schneller

    Das muss ich neidvoll anerkennen - danke für die Primärquellenangabe. :)

    Nachfrage: Liefen diese Briefe über den Bodensee, über Baden oder über Bayern, oder war das, wie ich es von Bayern her kenne, von Kanton zu Kanton unterschiedlich?

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • silberlocke1940
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    • 6. Februar 2009 um 12:43
    • #12

    Lieber bayern klassisch,

    da muss ich leider passen. Auch finden sich keine entsprechenden Angaben (Stempel) auf der Rückseite der Briefe.


    Gruss aus Berlin
    silberlocke1940

    HWR

  • bayern klassisch
    Gast
    • 6. Februar 2009 um 12:51
    • #13

    Liebe silberlocke1940,

    ich werde heute Abend versuchen das Prinzip dieser Postverträge bezüglich der damit einher gehenden inneren und äußeren Vereinstransite zu erklären (Österreich lasse ich mal außen vor, obwohl deren Verhältnis zu der Schweiz zahlreiche Parallelen aufweist, da man ja auch zum selben Zeitpunkt einen Postvertrag mit der CH abgeschlossen hatte).

    Ganz so einfach ist es aber leider nicht.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • balf_de
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    26. August 1943 (82)
    • 6. Februar 2009 um 15:13
    • #14

    Hallo!
    Hier meldet sich der von „Bayern klassisch“ bereits vermisste balf_de. Mein Beitrag an diesem interessanten Thema soll darin bestehen, badische Post in die Schweiz zu zeigen. Aber – um es vorweg zu nehmen – erwartet bitte nicht zu viel von mir! Meine Heimatsammlung „Heidelberg“ kann zwangsläufig keine Belege aus den Postvereins-Rayons 1 und 2 zeigen; die Grenze in Basel ist von Heidelberg aus mehr als 20 deutsche Meilen entfernt (wer öfter auf der A5 unterwegs ist, dem kommt es jedenfalls noch länger vor ...)
    Beginnen möchte ich mit einer hübschen Buntfrankatur Michel-Nr. 11b und 12. Der Brief ging am 24. Januar 1862 nach Flüelen am südlichen Ende des Vierwaldstädter Sees. Der Ort gehörte zum zweiten Schweizer Rayon, daher der Weiterfranco-Vermerk „6“ (Kreuzer). Der Postvereinsanteil betrug 9 Kreuzer.
    Viele Grüße - weitere Belege folgen bald ...

  • bayern klassisch
    Gast
    • 6. Februar 2009 um 15:45
    • #15

    Da Baden, Bayern, Württemberg und Österreich mit der Schweiz diesen Postvertrag geschlossen hatten, galten bezüglich der Transite auch die gleichen Vereinbarungen untereinander.

    Mit dem Verordnungs- und Anzeigeblatt No. 66 vom 26.8.1852 wurde unter der Nr. 14.402 auf den Seiten 366 - 371 den kartierenden bayerischen Poststellen das Prinzip der inneren und äußeren Vereinstransite nahe gebracht.

    Mit dem Verordnungs- und Anzeigeblatt No. 74 vom 24.9.1852 wurde unter der Nr. 15.810 auf den Seiten 401 - 424 der Postvertrag mit der Schweiz, und mit dem Verordnungs- und Anzeigeblatt No. 76 vom 30.9.1852 unter der Nr. 15.558 der Vollzug des o. g. Vertrages geregelt.

    Hierbei war zu beachten, dass für Bayern dieser Vertrag ab dem 1.10.1852 galt, für die CH aber erst zum 15.10.1852.

    Unter Punkt 5) wurden die Routen über Lindau direkt und über Würzburg im geschlossenen Transit durch Baden nach Basel fixiert. Für die Korrespondenz aus der Pfalz, die einzeln transitierte (!), kassierte Baden von Bayern im Franko- und Portofall immer 9 Kr. bis Basel, und von der Korrespondenz aus der CH nach der Pfalz ebenso.

    Unter Punkt 6 war die Norm der Leitung fixiert worden. Über Lindau wurde die gesamte Korrespondenz Bayerns rechts des Rheins mit Ausnahme von Unterfranken nach der ganzen Schweiz geleitet. Hierbei zeigt sich schon ein Gewissenskonflikt, denn der Postverein schrieb ja die schnellste Route vor (s. Portobrief aus Erlangen nach Basel).

    Aus Unterfranken nach der ganzen Schweiz über Baden mit Ausnahme der Kantone Basel Stadt und Basel Land, Solothurn und des französischen (welschen) Teils des Kantons Bern et vice versa.

    Über Basel geleitet wurde bzgl. des Grenztaxpunktes Basel - Schaffhausen die Korrespondenz aus Unterfranken nach Basel Stadt, Basel Land, Solothurn und dem französischen Teil des Kantons Bern in geschlossenen Paketen.

    Nun zur Praxis: Ein Portobrief aus Nürnberg vom 3.5.1856 enthielt Strohmuster ohne Wert (Zollinhaltsangabe). Er wurde für 9 Kr. aus Mittelfranken nach Lindau kartiert und für weitere 6 Kr. bis zum Empfänger gebracht. 15 Kr. entsprachen 50 Rappen.

    Vergleichbar ist ein Brief aus Nürnberg vom 24.5.1862 an denselben Empfänger, der aber über den zum 1.9.1859 für diese Korrespondenz eingeführten Grenztaxpunkt Basel - Schaffhausen gerechnet jetzt nur noch 3 Kr. Porto für die Schweiz kostete, demnach das Gesamtporto für den Empfänger 40 Rappen betrug.

    Schließen fürs erste möchte ich mit einem Portobrief aus der Pfalz von Annweiler vom 15.6.1866, für den Bayern nichts bekam und nur Baden mit dem Postvereinsanteil von 9 Kr. und die CH mit 3 Kr. abgefunden wurden.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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  • balf_de
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    • 6. Februar 2009 um 16:28
    • #16

    Hallo!
    Einen Schweizer Umschlag habe ich bei meinen alten badischen Nicht-Heidelbergern noch gefunden:
    Ein Brief von Pforzheim nach Basel. Ganz anders als Bayern klassisch habe ich keine Gewichtsprobleme: so lange er mir nicht heftig widerspricht, bestimme ich das Porto wie folgt: 2. Postvereins-Rayon (6 Kreuzer) plus 1. Schweizer Rayon (3 Kreuzer) mal 2, da mehr als 1 Loth schwer = 18 Kreuzer.

  • VorphilaBayern
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    7. August 1955 (70)
    • 6. Februar 2009 um 18:36
    • #17

    Hallo bayern klassisch, silberlocke1940,
    mikrokern, sys1849 und balf_de,

    herzlichen Dank für das Zeigen und Beschrieben
    dieser sehr schönen und sehr seltenen Belege.

    Möchte hierzu eine gebührenfreie Regierungssache
    von München nach Zug in der Schweiz vom 1. Mai 1857
    zeigen. Rückseite Durchgangsstempel von Zürich und
    Ankunftsstempel von Zug.

    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

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  • VorphilaBayern
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    Geburtstag
    7. August 1955 (70)
    • 6. Februar 2009 um 18:50
    • #18

    Liebe Sammlerfreunde,

    möchte folgenden Brief zeigen.
    Unfrankierter Brief von Kempten
    nach Groswangen Kanton Luzern
    vom 21.12.1859.
    Kempten lag im Taxrayon I = 3 Kreuzer.
    Groswangen lag im Rayon I der schweizer
    Postanstalten = 3 Kreuzer.
    Zusammen 6 Kreuzer = 20 Rappen,
    die beim Empfänger eingezogen wurden.

    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

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  • VorphilaBayern
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    Geburtstag
    7. August 1955 (70)
    • 6. Februar 2009 um 18:55
    • #19

    Liebe Sammlerfreunde,

    möchte folgenden Brief zeigen.
    Unfrankierter Brief von Weiler
    nach Wohlen in der Schweiz
    vom 5.5.1855.
    Weiler lag im Taxrayon I = 3 Kreuzer.
    Wohlen lag im Rayon II der schweizer
    Postanstalten = 6 Kreuzer.
    Zusammen 9 Kreuzer = 30 Rappen,
    die beim Empfänger eingezogen wurden.

    Beste Grüße,
    VorphilaBayern

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  • cascha2000
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    57
    • 6. Februar 2009 um 18:57
    • #20

    Guten Abend!

    Anbei Brief von Stuttgart nach Sumiswald - Canton Bern frankiert mit 2 Mi.Nr. 25 = 12 Kreuzer - Weiterfrankovermerk 6 Kreuzer
    Stuttgart und Friedrichshafen 1.9.1863
    ?dorf , Winterthur und Sumiswald 2.9.1863

    Sowie Brief von Ludwigsburg nach Schoenenwerth-Aarau frankiert mit Nr. 3 + 4
    Stuttgart 15.11.1856 - Zürich 16.11.1856

    Beste Grüsse aus der Eifel!

    Andreas Roth

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