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Grenzüberschreitende Briefe im Nahbereich

  • VorphilaBayern
  • 30. Dezember 2008 um 20:15
  • Minimarke
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    10. Juli 1962 (63)
    • 19. Oktober 2012 um 09:46
    • #81

    Badisch - württembergisch und zurück Juni/Juli 1847

    Heinsheim = Stempel Rappenau = badisch als Dienstsache

    Kirchhausen = Stempel Heilbronn = württembergisch - als 2 Kreuzer Portobrief.

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    Einmal editiert, zuletzt von Minimarke (19. Oktober 2012 um 14:28)

  • nsc
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    • 19. Oktober 2012 um 13:51
    • #82

    Hallo minimarke,

    deinen letzten Satz würde ich nicht unterschreiben.

    Gruß,
    nsc

  • Minimarke
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    • 19. Oktober 2012 um 14:29
    • #83

    nsc - Danke für den Hinweis! So besser?

    Gruß
    MINIMARKE

  • nsc
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    • 19. Oktober 2012 um 21:10
    • #84

    Hallo minimarke,

    damit kann ich leben.

    Merke: Vorphila = Frankiert bar, der Betrag erschien auf der Siegelseite.

    Unfrankiert = Porto, der Betrag für den Empfänger erschien auf der Addressseite.

    Gruß,
    nsc

  • Minimarke
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    • 2. Dezember 2012 um 20:10
    • #85

    Frankierter Chargebrief von Stockach nach Tuttlingen
    2 Kreuzer angeschrieben, Chargegebühr über den Schein.
    Entfernung ca. 24 km, also < 3 Meilen


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  • DKKW
    Stamm Mitglied
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    • 2. Dezember 2012 um 20:33
    • #86

    Hallo Minimarke,

    ein sehr schöner eingeschriebener Brief aus dem Badischen ins Württembergische.

    Obwohl mehr im Norden zu Hause, hat sich das 2 Kreuzer Grenzporto im Nahbereich zwischen Baden und Württemberg auch schon bis zu mir rumgesprochen. Ein sehr schöner Beleg.

    Ich lese: "Frey geg. Schein." Gab es hier schon so etwas wie einen Rückschein?

    Viele Grüße
    DKKW

    Einmal editiert, zuletzt von DKKW (2. Dezember 2012 um 20:33)

  • Minimarke
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    10. Juli 1962 (63)
    • 3. Dezember 2012 um 06:14
    • #87

    DKKW - auch wenn ich kein Spezialist bin, aber "frey geg. Schein" dokumentiert die bar bezahlte Chargegebühr.

  • DKKW
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    • 3. Dezember 2012 um 18:15
    • #88

    Hallo minimarke,

    vielen Dank für die ergänzende Information. Werde auch mal wieder etwas Vorphilatelistisches einstellen, natürlich mit etwas nördlicherem Background.

    Viele Grüße
    DKKW

  • regiduer
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    • 28. März 2013 um 22:04
    • #89

    Hallo,

    mochte mal einen Brief zeigen von TT nach Sachsen aus dem Jahr 1844.
    Das zu diesem Zeitpunkt noch taxische Altenburg sendete einen Brief an das Gericht in Kohren. Eine sächsische Besonderheit besteht darin, das Briefe an Gerichte vorderseitig den Ortsstempel des Ortes tragen, welcher als Zustellbezirk für das Gericht zuständig war oder
    wie hier Borna als übergeordnete Postanstalt.
    Man kann es auch als Eingangsstempel bezeichnen.

    mfg regiduer

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  • uposta
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    • 28. März 2013 um 22:40
    • #90

    Hallo minimarke,

    wenn das "frei gegen Schein" die bar bezahlte Chargégebühr darstellt, wozu notierte man noch die Scheinnummer? ("Nro 411"= Numero 411, bezieht sich auf das " frei gg. Schein". Der Tintenpunkt hinter "Schein" verbindet die beiden Zeilen.) Eine Nennung einer Scheinnummer hat nur Sinn, wenn der Schein mit genau dieser Nummer vom Empfänger vorgezeigt wird?

    Dann war hier der Absender auch der Empfänger? Oder wie löst man das auf?

    uposta

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