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Unglaublich

  • baumann1444
  • 24. Oktober 2008 um 21:53
  • Geschlossen
  • baumann1444
    neues Mitglied
    Beiträge
    4
    • 24. Oktober 2008 um 21:53
    • #1

    Da kann man sich nur wundern, was Ebay so alles durchgehen läßt:
    Da gibt es ein Mitglied bei Ebay, das verstößt gegen etliche (!) Reg
    eln, und Ebay tut nix:
    Meine Freundin hat da gerade etwas gekauft: Nach dem Kauf sagt der (gewerbliche) Verkäufer, Sie solle nachzahlen, da Sie ja mit Paypal bezahlt habe, und deshalb sei versicherter Versand vorgeschrieben. Für mich ganz klar eine Abwälzung der Gebühren auf den Käufer !

    Außerdem darf man ja nur noch 3 identische Artikel bei Ebay anbieten (gilt, zumindest für Shopbetreiber, damit nicht alles zugemüllt wird), er hat telweise über 30...

    Noch unglaublicher allerdings finde ich, dass er bereits jetzt den Michel Junior 2009 verkauft, ohne zu erwähnen, dass dieser erst im Dezember erscheint: Eine Frechheit ist das !

    Hat schon jemand Erfahrungen mit dem gemacht ? Ich möchte nämlich vermeiden, dass meine Freundin die Gebühren für einen versicherten Versand nachzahlen muß, obwohl da vorher nix von stand.

    Das Mitglied heißt Kelsche24

    Dankeschöööön!

  • Rainer
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.952
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    17. April 1957 (68)
    • 24. Oktober 2008 um 22:08
    • #2

    ich habe zwar keine Erfahrung mit diesem Verkäufer, aber in seinen Angeboten steht der Satz:
    "Beachten Sie bei Zahlung mit Paypal alle von Paypal vorgegebenen Paypalrichtlinien, besonders in Bezug auf Versandadressen und den nachweispflichtigen Versand ab 25 EURO Rechnungsbetrag."
    Wie hoch war denn der Rechnungsbetrag?

  • baumann1444
    neues Mitglied
    Beiträge
    4
    • 24. Oktober 2008 um 22:11
    • #3

    Der Betrag lag unter den 25 Euro. Aber wie schwammig ist das denn: Beachten Sie die Paypalrichtlinien... Der Verkäufer macht doch meines Wissens im Vorfeld rechtsverbindliche Angaben zum Porto, oder ???

  • SammlerBernd
    Gast
    • 24. Oktober 2008 um 22:19
    • #4

    hallo baumann,
    da gibt es ein einfaches Mittel: sich vorher die Bedingungen durchlesen & dann event. nicht darauf bieten.
    Dieses Vorkasseprinzip versch. Internetplattformen widerspricht sowieso dem gutbürgerlichen Grundsatz : erst die Ware, dann das Geld. Damit wird Betügern im grossen Stil (aber kein Vergleich zu akt. Finanzmanipulationen) Tür & Tor geöffnet. Auch ich bin auf so eine Spezies hereingefallen (er lieferte einen falschen/ falsch eingestellten Atikel) & ich fing ob meiner Bemühungen noch eine Rachebewertung.
    Nun habe ich ein Jahr gewartet, um wieder "sauber" zu sein & ebay entgingen dafür etliche Provisionen.
    Aber als echter Sammler kauft man (wenn überhaupt) woanders, zB. bei Sammlerfreunden oder auch hier...
    Gruß SB

  • baumann1444
    neues Mitglied
    Beiträge
    4
    • 24. Oktober 2008 um 22:26
    • #5

    Wir haben ja Zubehör da gekauft... Das hat hier wahrscheinlich niemand, und einen Fachhändler gibt es bei uns nicht...

  • mur
    neues Mitglied
    Beiträge
    11
    • 25. Oktober 2008 um 06:48
    • #6

    baumann1444: Unverständlich, daß Deine Freundin wahrscheinlich doch innerhalb der Euro-Zone einen Kauf mit PayPal bezahlt.
    PayPal ist doch wohl mit Abstand die kostenintensivste Bezahlmethode im Internethandel und die Kosten werden nur vordergründig dem Verkäufer auferlegt.
    Bei dem Verk. @Kelsche24 würde ich wahrscheinlich vor einem Kauf bei eBay (nicht über eBay) per mail und außerhalb von eBay versucht haben zu kaufen, um einen kleinen Rabatt für mich rauszuschinden.
    Und ich hätte den Art. per Banküberweisung bezahlt, anstatt dem Verk. noch PayPal-Gebühren aufzudrücken.
    Mit Sammlergruß mur

  • uli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    2.815
    Geschlecht
    Männlich
    • 25. Oktober 2008 um 09:32
    • #7
    Zitat

    Hat schon jemand Erfahrungen mit dem gemacht ?


    Ja, mehrfach, immer Zubehör, und ich kann nur positiv urteilen. Einwandfreie, preiswerte Ware, zügiger Versand, problemloser Kontakt.
    Gruß
    Uli

    Suche Bund-Marken mit Stempel aus Düsseldorf! 
    Meine Tausch- und Verkaufsangebote im Philaforum --->  Ulis Flohmarkt

  • Straits
    neues Mitglied
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    6
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    Weiblich
    • 25. Oktober 2008 um 10:14
    • #8

    .....auf Paypal-Richtlinien ist sicherlich unzulässig, da intransparent (jedenfalls bei Unternehmern)!
    Jedoch habe ich mit diesem Verkäufer bisher nur gute Erfahrungen gemacht: Gute Ware zu einem günstigen Preis schnell geliefert. Das Verlangen nach einer Bezahlung eines versicherten Versandes ist aber verständlich. Wenn mit paypal bezahlt wird und die Ware in der Post verloren geht oder gestohlen wird, was durchaus vorkommt, und der Verkäufer keinen Nachweis der Versendung wie Paket- oder Einschreibenummer beibringen kann, wird die Bezahlung von Paypal zurückgebucht und der Verkäufer hat das Nachsehen.

    Sicherlich ist es Sache des Unternehmers, sicher zu stellen, dass seine Ware auch ankommt. Jedoch wird es sich dann wohl nicht mehr rechnen, kleine oder niedrigpreisige Positionen bei Ebay anzubieten, da dann die Einschreibe- und Versicherungskosten die Marge der Händler stark reduzieren würden. Es hat halt alles zwei Seiten ;)
    Grüße,
    Straits

  • baumann1444
    neues Mitglied
    Beiträge
    4
    • 25. Oktober 2008 um 11:02
    • #9

    Sicherlich nachvollziehbar, wäre es zumindest, wenn dies aus der Auktion hervorginge, und zwar im Vorfeld.

    Der Verkäufer bietet Paypal an und gibt verbindliche Versandkosten an.

  • philnum
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    658
    • 25. Oktober 2008 um 13:50
    • #10
    Zitat

    Original von mur
    baumann1444: Unverständlich, daß Deine Freundin wahrscheinlich doch innerhalb der Euro-Zone einen Kauf mit PayPal bezahlt.
    PayPal ist doch wohl mit Abstand die kostenintensivste Bezahlmethode im Internethandel und die Kosten werden nur vordergründig dem Verkäufer auferlegt.
    Bei dem Verk. @Kelsche24 würde ich wahrscheinlich vor einem Kauf bei eBay (nicht über eBay) per mail und außerhalb von eBay versucht haben zu kaufen, um einen kleinen Rabatt für mich rauszuschinden.
    Und ich hätte den Art. per Banküberweisung bezahlt, anstatt dem Verk. noch PayPal-Gebühren aufzudrücken.
    Mit Sammlergruß mur

    Zitat

    Original von Straits
    Sicherlich ist es Sache des Unternehmers, sicher zu stellen, dass seine Ware auch ankommt. Jedoch wird es sich dann wohl nicht mehr rechnen, kleine oder niedrigpreisige Positionen bei Ebay anzubieten, da dann die Einschreibe- und Versicherungskosten die Marge der Händler stark reduzieren würden. Es hat halt alles zwei Seiten ;)
    Grüße,
    Straits

    Hallo,

    bis vor kurzem war ich auch der Meinung, innerhalb der Euro-Zone bei (gewerblichen) Verkäufern nicht per PayPal zu bezahlen, um ihm unnötige Gebühren zu ersparen. Aber eine einzige schlechte Erfahrung reicht, um diese Ersparnis im Cent-Bereich zukünftig nicht mehr zu gewähren. Übrigens: Welcher Verkäufer revanchiert sich denn beispielsweise mal mit einem Kunden-Rabatt bei kostengünstiger Überweisung statt gebührenpflichtiger PayPal-Zahlung???

    In meinem Fall war es so, dass nach meiner Banküberweisung lange keine Ware kam und ich daraufhin beim Verkäufer nachfragte. Sinngemäße Antwort "Das muss dann wohl bei der Post verloren gegangen sein." Also Pech für den Käufer, wenn er bei geringem Artikelpreis nicht versichert als Übergabe-Einschreiben oder gleich DHL-Paket versenden lässt und natürlich die vollen Kosten dafür trägt.

    Was die sinkende "Gewinnmarge" der ach so gebeutelten Versandhändler angeht, sollte man aber auch mal die tatsächlichen Einkaufskonditionen (Großkundenrabatte bei Zubehörherstellern, günstige Restposten- und Insolvenzwaren usw.) berücksichtigen, da würden so manche gewiss staunen, was etwa eine Neuerscheinung eines MICHEL-Kataloges bei Abnahme in größerer Stückzahl kostet und wie hoch dann der Stückgewinn ist - nicht nur Cents, sondern zweistellige Euro-Beträge (natürlich nicht beim MICHEL-Junior, aber bei Michel-Europa und Spezialkatalogen).

    In einer Marktwirtschaft kann und soll das unternehmerische Risiko (z. B. Verlust oder Beschädigung auf dem Transportweg) auch nicht auf die Konsumenten abgewälzt werden. Wer von seinem Krämerladen nicht (über-)leben kann, der muss sich eben etwas anderes suchen. Solche "Garagenverkäufer", die also keinen richtigen Laden zu unterhalten brauchen, haben schon enorme Kostenvorteile gegenüber professionellen Händlern (keine [wenn Privathaus] oder geringe Mietkosten, niedrige Nebenkosten etc.). Also bitte kein unangebrachtes Mitleid, denn wenn es nicht genug Gewinn abwerfen würde, gäbe es ja wohl nicht so viele

    Zitat

    kleine oder niedrigpreisige Positionen bei Ebay

    . ;)

    Beste Sammlergrüße

    philnum

    Einmal editiert, zuletzt von philnum (25. Oktober 2008 um 13:52)

  • asmodeus
    Moderator
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    • 25. Oktober 2008 um 15:10
    • #11

    Habe gute Erfahrung mit diesem Verkäufer.

  • Phila_Tom
    Stamm Mitglied
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    1.047
    • 25. Oktober 2008 um 16:22
    • #12

    Bei mir waren Ware, Preis und Versandkosten/Verpackung super.
    Die nicht angekündigten drei Wochen Lieferzeit und die Kommunikation (Auskunft über Verzögerung erst auf mehrfache Nachfrage) fand ich nicht so überzeugend.

  • SammlerBernd
    Gast
    • 25. Oktober 2008 um 18:20
    • #13

    Hallo Philnum,
    wieder rationell & treffend den Kern der Sache erkannt... ;) :)
    Das Abwälzen des Tranportrisikos auf den Käufer scheint sich voll für die VK, die alle "natürlich" nichtgewerblich sind - zB. bei 1000-den Transaktionen , zu lohnen. :D Vor kurzem konnte ich auch wieder 3,10 in den Wind schreiben :(, ob Nichterhaltder Ware- der VK hatte wohlweislich nicht meine prompte Zahlung positv bewertet. 8)
    Man kann also noch viel von den Siegern der Geschichte lernen... ;)
    Gruß Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von SammlerBernd (25. Oktober 2008 um 18:26)

  • myself
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    • 25. Oktober 2008 um 19:24
    • #14

    Mal zur Information:

    Gewerbliche Verkäufer haften grundsätzlich für den Versand. Das Versandrisiko kann nicht auf Privatkäufer abgewälzt werden. Wer das macht, verstößt gegen geltendes Recht. Also sind Angebote wie: Unversicherter Versand auf Risiko des Käufers für X Euro, auf Wunsch versicherter Versand für Y Euro gesetzeswidrig und unzulässig.

    Das Versandrisiko trägt immer der gewerblichen Verkäufer!

    MfG myself

  • Rainer
    Stamm Mitglied
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    17. April 1957 (68)
    • 25. Oktober 2008 um 19:32
    • #15

    @ myself:

    Und wie sieht der umgekehrte Weg aus?
    z.B. Versandkosten 3,- €, auf ausdrücklichem Wunsch ist der unversicherte Versand auf Risiko des Käufers für 1,- € möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Rainer (25. Oktober 2008 um 19:33)

  • myself
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    • 25. Oktober 2008 um 19:45
    • #16

    Wie gesagt: Versandrisiko trägt der gewerbliche Verkäufer.
    Gesetze kann man nicht mit persönlichen Abmachungen/Anmerkungen umgehen. Wenn der private Verkäufer trotz einer solchen Abmachung klag, hat er meiner Meinung nach dennoch gute Chancen.
    Sonst könnten Verkäufer mit solchen Formulierungen auch das Widerrufsrecht umgehen.

    MfG myself

  • SammlerBernd
    Gast
    • 25. Oktober 2008 um 19:55
    • #17

    ...leider ein Irrtum.
    NUR wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die allgemeine gesetzliche Regelung, ansonsten die beiderseitig akzeptierte Regelung.
    Siehe auch Vertragsgesetz.
    Sammlergruß Bernd

  • myself
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    • 25. Oktober 2008 um 20:09
    • #18

    Vereinbarungen können aber nicht über dem Gesetz stehen. Sonst wäre Sterbehilfe in Deutschland ja auch möglich, oder nicht? Vertraglich wird vereinbart... nur spielt da der Staatsanwalt nicht mit. Ich weis, etwas weit hergeholt...
    Mal abgesehen davon, dass Gesetze sich teilweise wiedersprechen, sind viele AGB Formulierungen auch nichtig, da diese gegen die entsprechenden Gesetze verstoßen. Auch wenn der Kunde zustimmt. Dann könnte ein gewerblicher Verkäufer bei Ebay doch auch das Widerrufsrecht außer Kraft setzen, indem er einen Verzicht darauf mit dem Kunden abmacht, oder nicht?

    Mir ging es auch eigentlich mehr darum, Käufern klar zu machen, dass sich diese nicht von gewerbl. VK mit falschen Aussagen hinter´s Licht führen lassen sollten.

    MfG myself

  • SammlerBernd
    Gast
    • 25. Oktober 2008 um 20:35
    • #19

    Es herrscht hier in der Freien Marktwirtschaft das Prinzip der Freien Vertragsgestaltung. Das wurde mir & anderen auf einem Anpassungslehrgang seinerzeits eingebleut...
    Um diese Schutzbestimmungen zu umgehen geben sich ja die meisten"Power-Seller" als harmlose Nichtgewerbliche aus und vereinbaren ihnen Günstiges. Ist leider so...
    Gruß SB

  • myself
    aktives Mitglied
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    Männlich
    • 25. Oktober 2008 um 20:52
    • #20

    Freie Vertragsgestaltung vielleicht zwischen 2 Kaufleuten. Beim Verkauf Händler an Händler gibt es z.B. kein Rückgaberecht, und hier gibt es auch keine Haftung des Verkäufers bei Verlust. Aber bei einem Verkauf gewerblicher Verkäufer an privaten Käufer ist die freie Vertragsgestaltung meines Wissens nach eingeschränkt. Wie gesagt, sonst könnte das Rückgaberecht ja auch durch freie Vertragsgestaltung umgangen werden. Bei den "nichtgewerblichen" Powersellern stimme ich Dir absolut zu: Hier werden bewußt die Pflichten eines gewerblichen Verkäufers umgangen. Wenn dieses aber durch freie Vertragsgestaltung möglich wäre, gäb es dieses Problem der "Scheinprivaten" bei Ebay ja nicht.

    MfG myself

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